v22.2 Zum Bauansuchen vom: /1900 Gerichtet an die Gemeinde: Name/Adresse Bauwerber/in: 1 Beschreibung des Bauvorhabens (Art, Konstruktion, Verwendungszweck udgl.) 2 Angaben zum Bauplatz Grundstück-Nr. Gp. KG: Größe des Bauplatzes: m² Der/die Bauwerber/in ist/sind grundbücherliche(r) Eigentümer/in des Bauplatzes: Eigentümer/in lt. Grundbuchstand: Widmung lt. Flächenwidmungsplan: Bebauungsplan vorhanden? Zufahrt über: Nutzungsbeschränkung: Gefahrenzone: Wasserversorgung: Abwasserentsorgung: Niederschlagswasserentsorgung: Energieversorgung: 3 Art der Konstruktion - Bauweise (geschoßweise Angaben bei Gebäuden): Seite 1 ... , Genehmigungsvermerk der Baubehörde: Einlaufstempel: BUNDESGEBÜHR in Höhe von € 3,90 entrichtet. Registriert unter Verzeichnis Nr. Prüfvermerk des hochbautechnischen Sachverständigen: Baubeschreibung 00.01.1900 ... ... ... ... ... 0 Einlagezahl: 0 0 Baubeschreibung - Bauwerber/in: , ... Ja Nein Ja Nein 4 Farbe der Fassade: Farbe des Daches: Art der Rauch- und Abgasfänge: cm cm cm Brandschutzeinrichtungen: Art und Leistung der Heizung: Anz. der vorgesehenen Kfz-Stellplätze: m² m³ m³ m³ m³ m³ Schriftliche und nachvollziehbare Berechnungen sind beizulegen. 5 Festlegungen des Bebauungsplanes - M: H: - M: H: - M: H: - - Anzahl der oberirdischen Geschoße: - 6 Sonstige Angaben 7 Ort Datum Ort Datum Unterschrift Bauwerber/in: Unterschrift und Stempel des Planers: () Seite 2 Bebaute Fläche: Art/Werte der Baudichte (§ 61 TROG 2022): Baumasse Altbestand am Bauplatz: ... Baumasse Abbruch: ... Lt. Bauplanung Baumasse Umbau: Lt. Bebauungsplan Baumasse Neu: Wärmebedarf des Gebäudes: [kWh/m²*a] Baumassen lt. § 2 (5) Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabegesetz - TVAG: Technische Angaben zum Bauvorhaben | Baumassen Bauhöhe (§ 62 TROG 2022 - oberster Punkt): Bauweise (§ 60 TROG 2022) (bei festgelegter Baumassendichte - Bebauungsplan oder Wohngebäude im Freiland - § 42 TROG 2022) Blitzschutzanlage: Baumasse lt. § 61 (3) TROG 2022 Lichte  Baubeschreibung - Bauwerber/in: , Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den OIB-Richtlinien ab: Die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben wird bestätigt: Alternativenprüfung betr. Heizsystem wurde durchgeführt (erforderlich beim Neubau von Gebäuden) Die Rechtmäßigkeit des Baubestandes wurde überprüft und wird bestätigt (bei Zu- und Umbauten). Wird die Baufluchtlinie überbaut? Wird die Baugrenzlinie überbaut? Der Baubestand weicht in folgenden Punkten von der Baubewilligung ab: Das Bauvorhaben wurde in Übereinstimmung mit den techn. Bauvorschriften und den OIB-Richtlinien geplant. 0 00.01.1900 ,am ,am teilweise Änderung des Verwendungszweckes ,am ,am teilweise Änderung des Verwendungszweckes Ja Nein Nein Nein Ja Ja Baumassendichte Bebauungsdichte Nutzflächendichte. Fuer weitere Einblicke drucken Sie: https://www.innervillgraten.at/wp-content/uploads/Bauansuchen-4.pdf

v22.2 Der/Die gefertigte Bauwerber/in: wohnhaft in (Straße HNr., Ort): Telefon-Nummer: E-Mail-Adresse: Neubau Zubau Umbau Abbruch Änderung des Verwendungszwecks Sonstige Änderungen: auf dem Grundstück Nr. EZ: KG: Dem Bauansuchen angeschlossen sind: Sonstiges: Unterschrift Bauwerber/in: Ort Datum Beschreibung des Bauvorhabens (technische Angaben in der Baubeschreibung): BUNDESGEBÜHR Registriert unter Verzeichnis Zahl: BAUANSUCHEN Baubeschreibung (2-fach) Beiblatt AGWR II (statistische Angaben zum Adress-, Gebäude- und Wohnungs-Register) Einlaufstempel Nr. /1900 in Höhe von € 14,30 entrichtet. beantragt die Baubewilligung für folgendes Bauvorhaben: An die Gemeinde: ... U-Wert-Ermittlung (bei konditionierten Gebäuden) Baupläne im Maßstab 1:100 (2-fach) () Lagepläne im Maßstab 1:500 oder größer (2-fach) Bei Neu- oder Zubauten der Nachweis des Eigentums oder des Baurechtes am Bauplatz (Grundbuchsauszug) oder die grundverkehrsbehördlich angezeigte Zustimmung des Grundeigentümers zum Bauvorhaben. Energieausweis (2-fach, bei Bauvorhaben gem. § 23 Abs. 1 lit. a, b, c TBO 2022) oder Baumassenberechnung nach dem TVAG (bei Neu-, Zu- und Umbauten) Die o.a. Unterlagen sind vom Bauwerber/von der Bauwerberin und vom jew. Verfasser zu unterfertigen. Beiblatt/-blätter betr. weitere Nutzungseinheiten (AGWR II) Gp. Bp.

v22.2 Bauansuchen: Bauwerber/-in: A Angaben zum Gebäude m [kWh/m²*a] m² m³ Anzahl der Geschoße im Gebäude: Oberirdisch Unterirdisch Eigentümer: Dachgeschoß m² m 2. Obergeschoß m² m 1. Obergeschoß m² m Erdgeschoß m² m m² m Beheizung kW Art der Aufbereitung kWp Speichermodul-Leistung: kW m² Solar m² Seite 1 Durchschnittliche Geschoßhöhe Wärmebereitstellung Wärmebereitstellungssystem Fläche: Leistung: Absorberfläche: Anlagentyp: ... ... Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , Photovoltaik Betriebsweise Art des Brennstoffs Geschoßangabe (Gebäudeebene) Bauweise ... Wärmebereitstellung Brutto-Rauminhalt: Wärmeabgabesystem Heizungsanlage Heizleistung: Statistische Angaben zum Adress-, Gebäude- und Wohnungs-Register Beiblatt AGWR II 00.01.1900 , Überbaute Grundfläche: Wärmebedarf/Energiekennzahl: Brutto-Grundfläche pro Geschoß Gebäudehöhe: 1. Untergeschoß (Keller) ... Energieausweis-Kennziffer: ... ... Belüftung Warmwasseraufbereitung Errichtungsdatum oder -jahr: ... zentral dezentral nicht beheizt Kessel Standardkessel Niedertemperaturkessel Brennwertkessel Wärmepumpe Außenluft/Wasser Sole/Wasser Wasser/Wasser sonstige Thermische Solaranlage mit Beitrag zur Raumheizung Fernwärme Nahwärme (Blockheizung) Raumheizgerät bzw. Herd (Beistellherd, Kachel-, Holzeinzelofen, usw.) Sonstiges Wärmebereitstellungssysteme (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung) kombinierte Erzeugung mit Raumwärme separatem Kessel getrennte Erzeugung von Warmwasser mittels elektrischer Energie separater Nah-/Fernwärme separater Wärmepumpe thermische Solaranlage kombiniert mit Heizsystem thermische Solaranlage kombiniert mit anderen (z.B. E-Heizstab) mechanische Lüftung natürliche Lüftung (Fensterlüftung) Abluftanlage Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung Raumlufttechnische Anlage für: Heizung Kühlung Befeuchtung Kleinflächige Wärmeabgabe (Radiator, Heizkörper) Flächenheizung (z.B. Fußbodenheizung, Wandheizung) Gebläsekonvektor Luftheizung (nur Passivhausstandard) Heizöl extraleicht Flüssiggas Hackschnitzel Strom Heizöl leicht Kohle Holz-Pellets andere Erdgas Scheitholz sonst. Biomasse modulierend monovalent keine Betriebsweise nicht modulierend bivalent zentral dezentral kein Warmwasser keine Belüftung Standort freistehend Standort freistehend Fassaden- und Dachbegrünungen Aufzug im Gebäude vorhanden B Angaben zu den Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 1 - verteilt sich über 1 Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nachfolgende Daten sind nur dann bekannt zu geben, wenn sie vom Gebäude lt. Pt. A abweichen: Nutzungseinheit Nr. 2 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nachfolgende Daten sind nur dann bekannt zu geben, wenn sie vom Gebäude lt. Pt. A abweichen: Nutzungseinheit Nr. 3 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nachfolgende Daten sind nur dann bekannt zu geben, wenn sie vom Gebäude lt. Pt. A abweichen: Für weitere Nutzungseinheiten (NE) bitte Beiblatt/blätter verwenden (Tabellenblatt "Beiblätter NE")! Ort Datum Seite 2 ... Art der Warmwasseraufbereitung 2. Obergeschoß ... ... Wärmeabgabesystem ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung Belüftungsart Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes 1. Obergeschoß ... Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , () Die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben wird bestätigt: ... ... ... Unterschrift Bauwerber/in: ... 00.01.1900 Belüftungsart 0 ... ... ... Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Wärmeabgabesystem Dachgeschoß ... Dachgeschoß Erdgeschoß Keller Nutzfläche Raumhöhe ... Nutzfläche 2. Obergeschoß ... ... 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung Belüftungsart ... Nutzfläche ... 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Tür/Top: Raumhöhe ... Tür/Top: Keller Tür/Top: Dachgeschoß Art des Brennstoffes ... Wärmebereitstellungssystem Wärmeabgabesystem Raumhöhe Kellerfläche Erdgeschoß Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass


v22.2 Bauansuchen: Bauwerber/-in: A Angaben zum Gebäude m [kWh/m²*a] m² m³ Anzahl der Geschoße im Gebäude: Oberirdisch Unterirdisch Eigentümer: Dachgeschoß m² m 2. Obergeschoß m² m 1. Obergeschoß m² m Erdgeschoß m² m m² m Beheizung kW Art der Aufbereitung kWp Speichermodul-Leistung: kW m² Solar m² Seite 1 Durchschnittliche Geschoßhöhe Wärmebereitstellung Wärmebereitstellungssystem Fläche: Leistung: Absorberfläche: Anlagentyp: ... ... Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , Photovoltaik Betriebsweise Art des Brennstoffs Geschoßangabe (Gebäudeebene) Bauweise ... Wärmebereitstellung Brutto-Rauminhalt: Wärmeabgabesystem Heizungsanlage Heizleistung: Statistische Angaben zum Adress-, Gebäude- und Wohnungs-Register Beiblatt AGWR II 00.01.1900 , Überbaute Grundfläche: Wärmebedarf/Energiekennzahl: Brutto-Grundfläche pro Geschoß Gebäudehöhe: 1. Untergeschoß (Keller) ... Energieausweis-Kennziffer: ... ... Belüftung Warmwasseraufbereitung Errichtungsdatum oder -jahr: ... zentral dezentral nicht beheizt Kessel Standardkessel Niedertemperaturkessel Brennwertkessel Wärmepumpe Außenluft/Wasser Sole/Wasser Wasser/Wasser sonstige Thermische Solaranlage mit Beitrag zur Raumheizung Fernwärme Nahwärme (Blockheizung) Raumheizgerät bzw. Herd (Beistellherd, Kachel-, Holzeinzelofen, usw.) Sonstiges Wärmebereitstellungssysteme (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung) kombinierte Erzeugung mit Raumwärme separatem Kessel getrennte Erzeugung von Warmwasser mittels elektrischer Energie separater Nah-/Fernwärme separater Wärmepumpe thermische Solaranlage kombiniert mit Heizsystem thermische Solaranlage kombiniert mit anderen (z.B. E-Heizstab) mechanische Lüftung natürliche Lüftung (Fensterlüftung) Abluftanlage Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung Raumlufttechnische Anlage für: Heizung Kühlung Befeuchtung Kleinflächige Wärmeabgabe (Radiator, Heizkörper) Flächenheizung (z.B. Fußbodenheizung, Wandheizung) Gebläsekonvektor Luftheizung (nur Passivhausstandard) Heizöl extraleicht Flüssiggas Hackschnitzel Strom Heizöl leicht Kohle Holz-Pellets andere Erdgas Scheitholz sonst. Biomasse modulierend monovalent keine Betriebsweise nicht modulierend bivalent zentral dezentral kein Warmwasser keine Belüftung Standort freistehend Standort freistehend Fassaden- und Dachbegrünungen Aufzug im Gebäude vorhanden B Angaben zu den Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 1 - verteilt sich über 1 Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nachfolgende Daten sind nur dann bekannt zu geben, wenn sie vom Gebäude lt. Pt. A abweichen: Nutzungseinheit Nr. 2 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nachfolgende Daten sind nur dann bekannt zu geben, wenn sie vom Gebäude lt. Pt. A abweichen: Nutzungseinheit Nr. 3 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nachfolgende Daten sind nur dann bekannt zu geben, wenn sie vom Gebäude lt. Pt. A abweichen: Für weitere Nutzungseinheiten (NE) bitte Beiblatt/blätter verwenden (Tabellenblatt "Beiblätter NE")! Ort Datum Seite 2 ... Art der Warmwasseraufbereitung 2. Obergeschoß ... ... Wärmeabgabesystem ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung Belüftungsart Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes 1. Obergeschoß ... Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , () Die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben wird bestätigt: ... ... ... Unterschrift Bauwerber/in: ... 00.01.1900 Belüftungsart 0 ... ... ... Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Wärmeabgabesystem Dachgeschoß ... Dachgeschoß Erdgeschoß Keller Nutzfläche Raumhöhe ... Nutzfläche 2. Obergeschoß ... ... 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung Belüftungsart ... Nutzfläche ... 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Tür/Top: Raumhöhe ... Tür/Top: Keller Tür/Top: Dachgeschoß Art des Brennstoffes ... Wärmebereitstellungssystem Wärmeabgabesystem Raumhöhe Kellerfläche Erdgeschoß Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass


AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 4 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 5 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 6 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Beiblatt Nr. 1 ... ... ... Wärmeabgabesystem ... AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes ... ... Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , ... ... Belüftungsart Raumhöhe Dachgeschoß ... Keller Nutzfläche Keller 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller ... Wärmeabgabesystem Dachgeschoß 2. Obergeschoß Art der Warmwasseraufbereitung ... ... ... ... Wärmeabgabesystem Belüftungsart Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Art der Warmwasseraufbereitung ... ... Nutzfläche Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Nutzfläche ... ... 1. Obergeschoß Erdgeschoß Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... Tür/Top: Tür/Top: Tür/Top: Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Wasserauslass Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 7 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 8 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 9 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: ... ... AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , ... Belüftungsart ... Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... ... ... ... Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Nutzfläche Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Keller ... Wärmeabgabesystem Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß ... Beiblatt Nr. 2 ... ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Nutzfläche ... Wärmeabgabesystem ... ... Belüftungsart ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Nutzfläche Erdgeschoß Keller ... ... ... Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Art der Warmwasseraufbereitung Wärmeabgabesystem ... Art der Warmwasseraufbereitung Tür/Top: Tür/Top: Tür/Top: Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 10 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 11 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 12 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung Belüftungsart ... ... Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... Wärmeabgabesystem Erdgeschoß Beiblatt Nr. 3 Nutzfläche Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes ... 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Keller ... ... Dachgeschoß ... Wärmeabgabesystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... ... Dachgeschoß Wärmeabgabesystem ... ... Erdgeschoß Nutzfläche Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Keller Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart ... ... 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Nutzfläche Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Art der Warmwasseraufbereitung Belüftungsart ... ... ... Tür/Top: Tür/Top: Tür/Top: Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 13 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 14 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 15 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes ... ... ... Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... Wärmeabgabesystem Beiblatt Nr. 4 ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Nutzfläche ... Wärmeabgabesystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes ... ... ... Belüftungsart ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller ... Nutzfläche Art der Warmwasseraufbereitung ... ... Wärmeabgabesystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart ... ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Nutzfläche Belüftungsart ... Art der Warmwasseraufbereitung ... AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , Tür/Top: Tür/Top: Tür/Top: Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 16 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 17 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 18 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: ... Dachgeschoß Nutzfläche Beiblatt Nr. 5 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Raumhöhe Wärmeabgabesystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes ... ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart ... ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Nutzfläche Raumhöhe ... Wärmeabgabesystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... ... ... 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Belüftungsart ... Art der Warmwasseraufbereitung ... Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes ... Dachgeschoß ... Wärmeabgabesystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Nutzfläche Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart ... AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , ... ... ... Tür/Top: Tür/Top: Tür/Top: Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 19 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 20 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 21 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Nutzfläche Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Nutzfläche Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes ... Dachgeschoß ... Wärmeabgabesystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... ... ... 2. Obergeschoß Beiblatt Nr. 6 ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Belüftungsart ... Art der Warmwasseraufbereitung ... ... Wärmeabgabesystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart ... ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Nutzfläche Raumhöhe Art der Warmwasseraufbereitung ... ... Wärmeabgabesystem ... ... ... Belüftungsart ... AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , Tür/Top: Tür/Top: Tür/Top: Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 22 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 23 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 24 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Erdgeschoß Keller Nutzfläche ... Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Wärmeabgabesystem ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Wärmeabgabesystem ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Nutzfläche Raumhöhe ... Keller ... ... Art der Warmwasseraufbereitung ... ... Belüftungsart Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Beiblatt Nr. 7 ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung Belüftungsart ... ... ... Nutzfläche Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Art des Brennstoffes ... Wärmeabgabesystem ... ... Raumhöhe Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... Wärmebereitstellungssystem ... Tür/Top: Tür/Top: Tür/Top: Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 25 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 26 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 27 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Erdgeschoß ... Keller Beiblatt Nr. 8 Art des Brennstoffes Nutzfläche Raumhöhe 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Nutzfläche Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart ... ... ... Wärmeabgabesystem Belüftungsart Wärmeabgabesystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... Wärmebereitstellungssystem ... Dachgeschoß ... Art der Warmwasseraufbereitung ... ... Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes ... ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Wärmeabgabesystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Nutzfläche Raumhöhe ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart ... AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , Tür/Top: Tür/Top: Tür/Top: Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 28 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 29 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 30 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Art der Warmwasseraufbereitung Raumhöhe ... Beiblatt Nr. 9 ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Nutzfläche Raumhöhe Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": ... ... ... Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart ... ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller ... Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Wärmeabgabesystem ... Wärmeabgabesystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Nutzfläche Raumhöhe ... ... ... Keller Belüftungsart ... ... Art der Warmwasseraufbereitung ... Nutzfläche Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Wärmebereitstellungssystem Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Art des Brennstoffes ... ... ... ... Wärmeabgabesystem Belüftungsart ... AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , Tür/Top: Tür/Top: Tür/Top: Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Nutzungseinheit Nr. 31 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 32 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzungseinheit Nr. 33 - verteilt sich über Geschoß(e) Nutzungsart: Geschoßangabe m² m² m² m² m² m m m m m Anzahl Räume ab 4 m² In der Nutzungseinheit befinden sich: Rechtsverhältnis: Nutzfläche Raumhöhe ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Raumhöhe Wärmebereitstellungssystem Belüftungsart Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Art der Warmwasseraufbereitung ... ... ... Art des Brennstoffes Wärmeabgabesystem ... Nutzfläche ... Wärmeabgabesystem Belüftungsart Dachgeschoß 2. Obergeschoß 1. Obergeschoß Erdgeschoß Keller Beiblatt Nr. 10 ... ... Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Raumhöhe ... Wärmeabgabesystem 1. Obergeschoß Nutzfläche ... Dachgeschoß 2. Obergeschoß Erdgeschoß Keller ... ... Wärmebereitstellungssystem Art des Brennstoffes Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Erdgeschoß Keller ... Art der Warmwasseraufbereitung AGWR II - Statistische Angaben zu weiteren Nutzungseinheiten Statistische Angaben (AGWR II) - Bauwerber/in: , ... ... ... ... Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Gebäude lt. Pt. A des Tabellenblatte "AGWR II": Art der Warmwasseraufbereitung ... Belüftungsart ... ... Tür/Top: Tür/Top: Tür/Top: ... Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Wasserauslass Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass Badezimmer Küche/Kochnische WC Wasserauslass


BAUANZEIGE inkl. BAUBESCHREIBUNG An den Bürgermeister der Gemeinde ……………………….. Der gefertigte Bauwerber (Tel. ), wohnhaft in , zeigt folgendes Bauvorhaben an: Vom Bauwerber auszufüllen: 1 BESCHREIBUNG des BAUVORHABENS: (technische Angaben unter Baubeschreibung) ART des BAUVORHABENS: (Mehrfachangaben möglich) Neubau Abbruch Umbau Sonstige Änderungen: Zubau VERWENDUNGSZWECK des BAUVORHABENS: (Mehrfachangaben möglich) Wohnung/Wohnhaus Wohnanlage gem. § 2 Abs. 5 TBO Land-/Forstwirtschaftlich Nebengebäude oder Nebenanlagen Handel/Verwaltung Freizeitwohnsitz Gewerbe/Industrie Sonstige Verwendung 2 ANGABEN zum BAUPLATZ: Katastralgemeinde: Gst.Nr.: Widmung lt. Flächenwidmungsplan: Einlagezahl: Straße, Nummer: Größe in m²: 3 NAME und ANSCHRIFT des Grundstückseigentümers nach derzeitigem Grundbuchstand bzw. des Bauberechtigten: (Nachweis der Bauberechtigung erforderlich; bei mehreren Eigentümern Beilage) BUNDESGEBÜHR gem. Gebührengesetz von € 14,30 lt. Hebeliste Nr. ……….. entrichtet. Innervillgraten, am ……………….. Einlaufstempel 2 M-TBO-Formulare-Bauanzeige allg. Formular ausfüllbar 4 BAUMASSEN, KUBATUREN (nachvollziehbare Berechnungen beifügen): Baumasse lt. § 2(4) Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz [m³] (neu): Baumasse Altbestand [m³]: 5 VER- und ENTSORGUNG des BAUPLATZES: Niederschlagswasserents.: Versickerung am Bauplatz Kanalnetz (Bewilligung des Entsorgers nötig) Einleitung in Gewässer Eigenabfuhr 6 BAUVORHABEN: Art der Konstruktion: Art des Schallschutzes: Art der Wärmedämmung: 7 BAUTEILE und EINRICHTUNGEN (ggf. Ergänzungsblatt verwenden): Wände (Fassade): (Struktur, Farbe) Dachhaut: (Material, Struktur, Farbe) Fundamente: (Form, Material) Zwischenwände: (Material) Dach: (Form, Konstruktion, Neigung) Stiegen: (Form, Konstruktion, Material) Fenster: (Konstruktion, Material) Verglasungen: 8 GESUCHSBEILAGEN: Planskizzen: 1:100 (zweifach) Sonstige Beilagen: Lagepläne: 1:500 oder größer (zweifach) Planskizzen müssen vom Bauwerber unterschrieben sein. 9 Die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben wird bestätigt. ………………………, am ___________________________________ Unterschrift des Bauwerbers


Name: Vorname: Adresse: Ort: BAUBEGINNSMELDUNG Ich zeige der Baubehörde gemäß § 37 TBO 2022 den Baubeginn an: Baubescheid vom: Aktenzahl des Bescheides: Datum des Baubeginns: (Baubeginn ist der Tag, an dem mit den Erd- oder Bauarbeiten, die der Herstellung der baulichen Anlage dienen, begonnen wird). Ausführende Firma: Bauverantwortlicher (falls vorgeschrieben): ....................................................................... Datum Unterschrift Vermerke der Gemeinde: An das Gemeindeamt Innervillgraten Gasse 78 9932 Innervillgraten


Name: Vorname: Adresse: Ort: BAUVOLLENDUNGSANZEIGE Ich gebe gemäß § 44 Abs. 1 TBO 2022 die Fertigstellung des im Folgenden beschriebenen Bauvorhabens bekannt: Baubescheid vom: __________________________ Aktenzahl des Bescheides: __________________________ Dazu gebe ich folgende Erklärungen ab und lege die erforderlichen Unterlagen bei: O Das Bauvorhaben wurde plan- und bescheidgemäß ausgeführt. O Das Bauvorhaben wurde mit folgenden Abweichungen ausgeführt: O Ansuchen um Benützungsbewilligung (Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen, betrieblich genutzte Gebäude, für die eine gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung nicht erforderlich ist, und Wohnanlagen dürfen in den Fällen des § 28 Abs. 1 lit. a und b erst aufgrund einer Benützungsbewilligung benützt werden.) 1. Kaminbefund:  liegt bei  bereits vorgelegt  nicht erforderlich 2. Lage- und Höhenbestätigungen:  liegen bei  bereits vorgelegt  nicht erforderlich 3. Sonstige aufgrund der Baubewilligung vorzulegende Unterlagen: ...................................................... ....................................................................... Datum Unterschrift Vermerke der Gemeinde: An das Gemeindeamt Innervillgraten Gasse 78 9932 Innervillgraten


BAUMAPPE INNERVILLGRATEN SANIERUNG INHALTSVERZEICHNIS WEITERFÜHRENDE LINKS Bürgermeisterbrief Info Energieausweis Energieberatung Richtlinie Wohnhaussanierung Gemeindeförderungen Förderung privater Wohnbau Zuständigkeiten Dämmstoffe richtig eingesetzt Broschüre: Wohnhaussanierung Tiroler Energiepreismonitor Infofalter: Heizungskompass weitere Information und Broschüren Infofalter: Wärmepumpe Broschüre: Komfortlüftung Broschüre: 20% Heizkosten sparen Infofalter: Lüften Beiblatt: Ökologische Dämmstoffe In Kooperation mit: Liebe Bauleute, als Gemeinde freuen wir uns über Ihre Entscheidung, in Ihr Eigenheim zu investieren.Neubau und Sanierung bieten Chancen der Verbesserung hin zu modernen Energiestandards, einen zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine architektonische Aufwertung des Wohnraums vorzunehmen. Bauliche Investitionen wollen deshalb gut überlegt sein, sie sollen eine positive und nachhaltige Wirkung auf das Wohlbefinden der Bewohner ausüben und die Erhaltungskosten langfristig leistbar machen. Unter Berücksichtigung des Klimawandels und ständig steigender Energiekosten, ist es uns als e5-Gemeinde ein besonderes Anliegen, Sie über energieeffiziente Planungsansätze, alternative, umweltfreundliche Heizsysteme und Fördermöglichkeiten zu informieren. Wir freuen uns, Ihnen mit dieser Mappe einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten und das breite Angebot an Unterstützungen zu überreichen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Planung. Für alle Energiefragen stehen Ihnen die BeraterInnen von Energie Tirol in der Energieberatungsstelle des RegionsManagements Osttirol zur Verfügung. Sichern Sie sich Ihren Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch. Wir verbleiben mit herzlichen Grüßen, Ihre Gemeinde mit Ihrem Bürgermeister Josef Lusser In Kooperation mit: ENERGIEBERATUNGSSTELLE OSTTIROL Welche Heizung ist die richtige für mein Haus? Wo bekomme ich welche Förderungen? Warum bleibt mein Heizkörper immer kalt? In meinem Haus zieht es – was kann ich tun? Wenn Sie auf solche oder ähnliche Fragen Antworten suchen, dann ist Energie Tirol für Sie da: ganz in Ihrer Nähe. Die EnergieberaterInnen in der Energieberatungsstelle Osttirol sind Ansprechpartner in allen Energiefragen. Ihre unabhängigen EnergieberaterInnen Unsere Energieexperten für Sie. Im RegionsManagement Osttirol stehen sie Ihnen jeden ersten Freitag im Monat zu einem kostenlosen, 45-minütigen Beratungsgespräch zur Verfügung. Wenn möglich bringen Sie Pläne sowie Informationen zu bestehenden und/oder voraussichtlichen Bauteilaufbauten sowie dem Haustechnikkonzept mit. Sichern Sie sich Ihren Termin in der Energieberatungsstelle Osttirol, RegionsManagement, T: 04852/72820-576. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Online Anmeldung gibt es auf der Homepage von Energie Tirol unter https://www.energie-tirol.at/beratungsstellen. In Kooperation mit: ZUSTÄNDIGKEITEN UND ANSPRECHPARTNER GEMEINDEAMT Telefon: +43 (0)4843 5317 11 Email: [email protected] Internet: www.innervillgraten.at Amtszeiten: Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Bauangelegenheiten: Amtsleiterin Margaretha Walder (über Bausachverständigen Ing. Klammer) 04843 5317 11 Mobilitätsberatung: Infos im Gemeindeamt ENERGIEBERATUNG Energieberatungsstelle Osttirol Energie Tirol RegionsManagement Osttirol Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck Amlache4rstraße 12, 9900 Lienz Telefon: +43 (0)512 589913 Telefon: +43 (0)4852 72820 570 Email: [email protected] Email: [email protected] Internet: www.energie-tirol.at Internet: www.rmo.at STROM ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU TINETZ – Tiroler Netze GmbH TARIFEN UND ANBIETERN Bert-Köllensperger-Str. 7 , 6065 Thaur Telefon: +43 (0)50708 190 https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/ Email: [email protected] toolbox/tarifkalkulator Internet: www.tinetz.at WOHNHAUSSANIERUNG Sanieren lohnt sich. Oensive verlängert bis Dezember 2018! Inhaltsverzeichnis Förderbare Maßnahmen ........................................ 4 Voraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen ............................................ 5 Gebäudebezogene Voraussetzungen ........................................ 6 Personenbezogene Voraussetzungen ....................................... 10 Förderungen Annuitätenzuschuss/Einmalzuschuss ...................................... 11 Zusatzförderung Ökobonus ............................................. 13 Initiative Sicheres Wohnen — Einbruchschutz ................................. 17 Behinderten- und altengerechte Maßnahmen ................................. 18 Schallschutz an Landesstraßen .......................................... 18 Förderungsabwicklung ......................................... 19 Servicestellen ................................................. 20 Impressum: Land Tirol – Abteilung Wohnbauförderung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck; Für den Inhalt verantwortlich: Land Tirol – Abteilung Wohnbauförderung; Gestaltung: schlossmarketing.at · Fotos: Land Tirol, DI Matthias Wegscheider, Christof Simon, Energie Tirol, Michael Gasser, Shutterstock, DI Roland Kapferer, Tanja Cammerlander Erscheinungsdatum: Jänner 2018 4 | FÖRDERBARE MASSNAHMEN Folgende Sanierungsmaßnahmen können gefördert werden: Unabhängig vom Gebäudealter „ Vereinigung, Teilung oder Vergrößerung von Wohnungen „ Änderung von sonstigen Räumen zu Wohnungen „ behinderten- und altengerechte Maßnahmen (z.B. Lifteinbau, altengerechter Badumbau) „ Solaranlage „ Anschluss an Fernwärme Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren „ Wärmeschutz (z.B. Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dachdämmung) „ Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes von Heizungen und Warmwasserbereitungsanlagen „ Einbau von energiesparenden Heizungen (inkl. Kaminsanierung) „ Schall- und Feuchtigkeitsschutz „ Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren „ Dachsanierung „ Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung sowie nicht vorhandener Elektroinstallationen Architekt: DI Matthias Wegscheider, Fotos: DI Matthias Wegscheider, Christof Simon | 5 VORAUSSETZUNGEN Allgemeine Voraussetzungen „ Das sanierte Wohnobjekt muss zur Abdeckung des regelmäßigen Wohnbedürfnisses bestimmt sein (ganzjährige Bewohnung mit Hauptwohnsitz). „ Das zu fördernde Objekt muss von begünstigten Personen bewohnt werden. „ Sanierte Wohnungen (Eigenheime) dürfen auch an begünstige Personen vermietet werden. „ Die Facharbeiten für die Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen müssen von befugten Personen oder unter der Aufsicht solcher Personen durchgeführt werden. „ Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen sind durch Vorlage von Rechnungen und Zahlungsnachweisen nachzuweisen; es werden nur Rechnungen anerkannt, die von (gewerberechtlich) befugten Personen ausgestellt werden. „ Erfolgt die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen teilweise durch die Aufnahme eines Kredits und teilweise durch Eigenmittel, so ist entweder die Gewährung eines Annuitätenzuschusses zur Stützung des Bankkredits oder die Gewährung eines einmaligen Zuschusses möglich; dem Förderungswerber steht das Wahlrecht zu. „ Förderungsfähige Maßnahmen müssen in einer normalen Ausstattung ausgeführt werden (Kostenobergrenze bei bestimmten Maßnahmen; z.B. Fenster, Sonnenschutzeinrichtungen, Bäder — siehe Informationsblatt MBL-05) ! TIPP Sanieren zahlt sich aus! » Steigerung der Behaglichkeit » Verbesserung der Umwelt » Entlastung des Haushaltsbudgets 6 | Gebäudebezogene Voraussetzungen Wohnungsgröße, Abgeschlossenheit Die bauliche Abgeschlossenheit der Wohnung(en) soll angestrebt werden. Im Falle der Teilung von Wohnungen darf die Mindestnutzfläche von 30 m² nicht unterschritten werden. Bei der Erweiterung einer Wohnung darf die Nutzfläche von 150 m² nicht überschritten werden. Wärmeschutz „ Bauteilsanierung Folgende U-Werte sind einzuhalten: GEBÄUDETEIL U-WERT (W/m2K) Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume U ≤ 0,18 Wände gegen Außenluft und Dachräume U ≤ 0,25 Fußböden, Wände gegen Keller oder Erdreich U ≤ 0,35 Fenster − Tausch von Rahmen und Glas (bezogen auf das Prüfmaß 123 cm x 148 cm) Uw ≤ 1,00 Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) Ug ≤ 1,10 ! TIPP „ Dämmmaßnahmen sind eine Investition für die nächsten 30 Jahre und tragen zum geringeren Energieverbrauch bei. Durch den Einsatz von Dämmungen mit nachwachsenden Rohstoffen wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet. Zudem werden diese Dämmstoffe besonders gefördert. „ Die angeführten U-Werte werden im Regelfall erreicht, wenn für Außenwände eine Dämmung von 14 cm, für die oberste Geschoßdecke eine Dämmung von 22 cm und für die unterste Geschoßecke eine Dämmung von 10 cm vorgesehen wird. | 7 Haustechnik − Energieversorgung „ Hocheffiziente alternative Energiesysteme Hocheffiziente alternative Energiesysteme sind bei Errichtung von Heizungs- und Warmwasserbereitstellungssystemen Voraussetzung für die Förderungsgewährung. Dazu zählen z.B.: » Biomasseheizungen z.B. Pellets-, Hackgut-, Holzvergaserkessel mit mind. 1.000 Liter Pufferspeicher; • Ein bestimmter Wirkungsgrad und Emissionsgrenzwerte müssen eingehalten werden (siehe Wohnhaussanierungsrichtlinie). • Für ortsfest gesetzte Grund- oder Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung sind Emissionsgrenzwerte nicht maßgeblich. Der Wirkungsgrad von 85 % ist mittels Kachelofenberechnung nachzuweisen. » Wärmepumpe Wärmequelle Erdreich, Grundwasser oder Luft • Zertifizierung nach den EU-Umweltzeichenkriterien gemäß Richtlinie 2014/314/EU (EU Ecolabel) bzw. vollinhaltlich den in dieser Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen entsprechend • Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) grundsätzlich maximal 40°C Mit einer effizienten Wärmepumpe kann die kostenlose Energie aus Erdreich, Wasser und Luft sehr günstig genutzt werden. Nur gut gedämmte Gebäude mit einer Niedertemperaturheizung bieten die Voraussetzungen für einen effizienten Betrieb. » Anschluss an Fernwärme aus mindestens 80 % erneuerbarer Energie, Abwärme Diese Maßnahme wird besonders gefördert. ! TIPP Achten Sie bei der Wahl der Luftwärmepumpe auch auf einen leisen Betrieb, damit störender Lärm weder Sie noch andere belastet (max. 30 dB(A) an der Grundstücksgrenze in den Nachtstunden). So stimmt das Klima in ihrer Wohnung und mit ihrem Nachbarn! Das einfache Prinzip einer Wärmepumpe 4 Teile Heizwärme 1 Teil Antriebsenergie (Strom) 3 Teile Umweltwärme (Erdreich, Wasser, Luft) 8 | „ Solaranlagen Die Förderung ist abhängig von der Größe des Kollektors und dem Inhalt des Boilers (Pufferspeicher). • Produktzertifizierung nach der „Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem „Austria Solar“ Gütesiegel erforderlich • Kollektor-Aperturfläche pro Wohnung: • für Gebäude ≤ 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 4 m² • für Gebäude > 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 2 m² • maximal 20 m² pro Wohnung • mindestens 50 Liter Speicherinhalt pro m² Kollektor-Aperturfläche und • Wärmemengenzähler erforderlich Die Förderung von Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung (und für die Heizung) erfolgt auf der Grundlage der durch Rechnungen belegten Kosten, maximal € 210,— pro Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche, insgesamt höchstens € 4.200,— je geförderter Wohnung. „ Lüftung mit Wärmerückgewinnung Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung (Zu- und Abluftanlage mit einem zentralen, dezentralen oder wohnungsweisen Lüftungsgerät) oder die Installation eines Einzellüfters mit Wärmerückgewinnung ist förderbar, wenn dabei bestimmte Effizienz- und Komfortkriterien erfüllt werden (siehe Wohnhaussanierungsrichtlinie). „ Der Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe gegen ErdgasBrennwert-Systeme stellt nur im Ausnahmefall und nur in Kombination mit einer Solaranlage (thermisch oder Photovoltaik) eine förderbare Maßnahme dar, wenn: • für Gebäude, die noch nicht thermisch saniert wurden, ein Energieausweis mit entsprechenden Ratschlägen und Empfehlungen vorgelegt wird. • keine Möglichkeit für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz besteht und • der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich ist (z.B. belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000; fehlende Lagerungsmöglichkeit für Brennstoffe). Sollte lagebedingt die Errichtung einer Solaranlage nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, so kann darauf verzichtet werden. ! TIPP Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme ist auf der Homepage der Abteilung Wohnbauförderung (www.tirol.gv.at/wohnbau) abrufbar. Die Einhaltung der Anforderungen und die fachgerechte Ausführung sind vom ausführenden Unternehmen mittels Abnahmeformular (Formblatt) zu bestätigen. | 9 Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung Zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung der Räume an Ost-, Süd- und West-Fassaden sowie von Räumen mit Dachfenster werden passive Maßnahmen (außenliegende, elektrisch betriebene, bewegliche Sonnenschutzeinrichtungen) gefördert. Diese Sonnenschutzeinrichtungen, wie z.B. Außenraffstore und Außenjalousien, Rollläden und Senkrechtmarkisen müssen einen Abminderungsfaktor Fc -Wert ≤ 0,23 aufweisen und eine für die Windverhältnisse am Standort geeignete Gebrauchstauglichkeit aufweisen. Sanierungskonzept Die Kosten der Erstellung eines Sanierungskonzeptes (inkl. erforderlicher Erhebungen), welches die Erreichung zumindest der energetischen Anforderungen der Ökostufe 1 vorsieht, sind sowohl bei Einzelbauteil- als auch bei umfassenden, thermisch-energetischen Sanierungen förderbar. ! TIPP Ein Sanierungskonzept mit Energieausweis stellt eine taugliche Grundlage für eine erfolgreiche Sanierung dar. Es berücksichtigt die Gebäudehülle, die Haustechnik und die Nutzung erneuerbarer Energieträger. Weiters werden Empfehlungen zur Sanierung gegeben. Umfassende Sanierungsmaßnahmen reduzieren die Energieverluste um 70 % und mehr! Energieverluste eines Altbaus -70 % A A+ A++ B C D E F G nachher vorher Quelle: Abt. Wohnbauförderung Kellerdecke 10 % - 15 % Wand 30 % - 40 % Oberste Geschoßdecke 10 % – 20 % Fenster 25 % - 30 % 10 | Personenbezogene Voraussetzungen 1. Bewohnung durch Eigentümer oder Mieter „ Hauptwohnsitz im geförderten Bauvorhaben (ganzjährige, regelmäßige Benutzung) „ Die geförderte Wohnung muss über den Förderungszeitraum (Einmalzuschuss 10 Jahre, Annuitätenzschuss bis max. 12 Jahre) im Sinne der Förderungsbestimmungen ordnungsgemäß benutzt werden, andernfalls ist der Einmalzuschuss zurückzuzahlen bzw. wird der Annuitätenzuschuss eingestellt! 2. Einkommensgrenzen „ Die Gewährung der Sanierungsförderung erfolgt für Ansuchen, die bis 31.12.2018 bei der zuständigen Stelle eingebracht werden, einkommensunabhängig. Tiroler Sanierungspreis 2014, Anerkennung, Kategorie Wohnhaus (bis zu drei Wohneinheiten), Foto: Energie Tirol / Michael Gasser | 11 FÖRDERUNGEN Die Art der Förderung hängt von der Form der Finanzierung ab. Förderbare Kosten der Sanierung „ Obergrenzen » Eigentümer: höchstens € 750,— pro m² förderbarer Nutzfläche (max. 85 m² bei 1 und 2 Personen, max. 95 m2 bei 3 Personen, max. 110 m2 bei 4 und mehr Personen pro Wohnung) » Mieter: höchstens € 23.000,— » Förderbare Kosten für die Vergrößerung des Wohnobjektes: € 1.500,— pro m² vergrößerter und förderbarer Nutzfläche „ Untergrenze » € 1.000,— förderbare Kosten ! BEISPIEL „ Nachverdichtung: » elterliches Eigenheim wird geteilt in zwei Wohnungen à 65 m2 » Erweiterung der beiden Wohnungen um je 20 m2 » Förderung Einmalzuschuss: € 9.000,— (15 % von 20 m2 x 2 x € 1.500,—) Annuitätenzuschuss Finanzierung mit Bankkredit Einmalzuschuss Finanzierung mit Eigenmittel Basisförderung: 25 % der Anfangsbelastung des Kredits (Mindestlaufzeit 10 Jahre). Der Annuitätenzuschuss wird auf Basis des Sollzinssatzes zum Zeitpunkt der Antragstellung berechnet, halbjährlich ausbezahlt und auf die Dauer von maximal 12 Jahren gewährt. Basisförderung: 15 % der förderbaren Gesamtbaukosten ODER 12 | Förderbare Maßnahmen auf einen Blick „ Unabhängig vom Gebäudealter ANNUITÄTEN ZUSCHUSS EINMAL ZUSCHUSS Solaranlage 40 % 30 % Anschluss an Fern-/Nahwärme 40 % 30 % Vereinigung, Vergrößerung, Teilung von Wohnungen 25 % 15 % Änderung sonstiger Räume zu Wohnungen 25 % 15 % Behinderten- und altengerechten Maßnahmen 35 % 25 % „ Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren SCHALL- UND WÄRMESCHUTZ z.B. Wand-, Dach- und Deckendämmung, Fenstertausch, Haustür 35 % 25 % Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen 40 % 30 % Erstellung eines Sanierungskonzeptes 35 % 25 % Passive Maßnahme zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung 35 % 25 % Feuchtigkeitsschutz 25 % 15 % Schallschutzfenster an Landesstraßen 40 % 30 % HEIZUNGSANLANGEN – HAUSTECHNIK Biomasseanlagen, Wärmepumpen 35 % 25 % Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung 40 % 30 % Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung 35 % 25 % Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen 25 % 15 % in Ausnahmefällen: Gas-Brennwert-Anlagen unter bestimmten Vorraussetzungen 25 % 15 % „ Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren Dachsanierung 25 % 15 % Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung 25 % 15 % SANIERUNGSOFFENSIVE BERÜCKSICHTIGT | 13 Hochwertige Sanierungen lassen sich auch nach Passivhausstandard realisieren, wie das Beispiel einer Wohnanlage in Innsbruck zeigt. Die Umsetzung erfolgte im Rahmen des von der EU geförderten Projektes Sinfonia. Foto: Energie Tirol Zusatzförderung Ökobonus Zuschuss für umfassende thermisch-energetische Sanierung Das Land gewährt für eine umfassende, thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle (zumindest sind drei der folgenden Bauteile gemeinsam zu sanieren: Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Dämmung Dach bzw. oberste Geschoßdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem) eine Förderung in Form eines einmaligen (nicht rückzahlbaren) Zuschusses. 14 | Voraussetzungen 1. Reduktion des Heizwärmebedarfs (HWBRef,RK vor Sanierung vs. HWBRef,RK nach Sanierung) um mindestens 50 %. 2. Nachfolgende Höchstwerte müssen eingehalten werden, wobei der Nachweis entweder über den Heizwärmebedarf (HWB) oder über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) zu erbringen ist: ÖKOSTUFE NACHWEIS ÜBER HWB NACHWEIS ÜBER fGEE* 1 HWBRef,RK [kWh/m2a]: 19 x (1 + 2,5 / ℓc ) fGEE,RK,max: 1,0 2 HWBRef,RK [kWh/m2a]: 17 x (1 + 2,5 / ℓc ) fGEE,RK,max: 0,95 Die Berechnung der Energiekennzahlen hat grundsätzlich nach den Bestimmungen der TBO 2011 i.d.g.F. zu erfolgen. Die laut Wohnhaussanierungsrichtlinie geforderten Mindest-U-Werte für Einzelbauteile sind dabei nicht maßgeblich. Der Energieausweis ist von qualifizierten und befugten Personen auszustellen. 3. Vorlage eines Sanierungskonzeptes (inkl. Pläne, Bestandsaufnahmen, Energieausweis samt Empfehlungen von Maßnahmen und Berechnungsgrundlagen). 4. Die Ökobonusförderung ist grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens zu beantragen, spätestens bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung (AZ-Förderung). Für den Nachweis über fGEE ist der Einbau eines hocheffizienten alternativen Systems zwingend. | 15 Höhe des Ökobonus Die Höhe des Ökobonus ist abhängig von der Ökostufe und der Nutzfläche des Gebäudes: ÖKOSTUFE 1 ÖKOSTUFE 2 Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche (NF) € 3.300,— € 7.150,— Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² NF € 5.500,— € 12.200,— Gebäude > 1.000 m² NF € 8.250,— € 17.600,— Qualitätszuschuss Bei Erreichen der Ökostufe 2 und Nachweis einer klimaaktiv Gebäudedeklaration oder einer Passivhauszertifizierung nach PHI ist zusätzlich ein Qualitätszuschuss möglich. Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche (NF) € 2.000,— Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² NF € 4.000,— Gebäude > 1.000 m² NF € 6.000,— Die Energieautonomie Bis zum Jahr 2050 soll der Energieverbrauch in Tirol halbiert und der Anteil an erneuerbaren Energie trägern um 30 % erhöht werden. Mit dem gemeinsamen Einsatz für die Energieautonomie Tirols schreiten wir in eine enkeltaugliche Zukunft. Abbildung: Land Tirol SANIERUNGS- OFFENSIVE BERÜCKSICHTIGT Energieverbrauch - 50% Erneuerbare Energie + 30% GEMEINSAM EIN GROSSES ZIEL ERREICHEN: ENERGIEAUTONOMIE BIS 2050 16 | ! BEISPIEL „ Eigenheim − Wärmedämmmaßnahmen (Fassade, Fenster, Dach) und Heizungstausch » l c = 1,25; 130 m2 Wohnfläche Bestand » Heizwärmebedarf vor Sanierung 195 kWh/m²a » Heizwärmebedarf nach Sanierung 49 kWh/m²a » Reduktion HWBRef,RK > 50 % » Höchstwert HWBRef,RK für Ökostufe 2 eingehalten » klimaaktiv Bronze deklariert » förderbare Kosten: € 82.500,— „ Förderung: Architekt: DI Matthias Wegscheider, Foto: Christof Simon Finanzierung mit Bankkredit (1,42 % Zins, Laufzeit: 10 J.) Finanzierung mit Eigenmittel 35 %iger Annuitätenzuschuss 25 %iger Einmalzuschuss Annuitätenzuschuss € 31.075,— (über gesamte Laufzeit) + Ökobonus € 7.150,— + Qualitätszuschuss € 2.000,— Einmalzuschuss € 20.625,— + Ökobonus € 7.150,— + Qualitätszuschuss € 2.000,— Förderung insgesamt € 40.225,— Die gesamten Zinsen und ein Teil der Tilgung werden gestützt! Förderung insgesamt € 29.775,— ODER | 17 Initiative Sicheres Wohnen — Einbruchschutz Im Zusammenhang mit dem Tausch von Fenstern und Türen in Wohngebäuden gewährt das Land für mechanische Schutzmaßnahmen eine zusätzliche Förderung in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses (Regierungsbeschluss vom 21.11.2017). Förderbare Maßnahmen „ einbruchhemmende Haus- oder Wohnungseingangstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 3 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 3 gemäß ÖNORM B 5338:2011 „ einbruchhemmende Fenster und Terrassentüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 2 gemäß ÖNORM B 5338:2011 „ bei Elementen mit Verglasungen muss ein Verbundsicherheitsglas zumindest mit der jeweiligen Widerstandsklasse verwendet werden „ Wärmeschutzanforderung: UW ≤ 1,00 W/m²K (bezogen auf das Prüfmaß 123 x 148 cm) „ die Baubewilligung für das zu sanierende Wohngebäude muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein; das Gebäude muss ganzjährig (mit Hauptwohnsitz) bewohnt sein „ gilt für Einbauten, die ab 1.1.2018 erfolgen Förderung „ Die Förderung ist einkommensunabhängig „ € 50,— pro Element (Haus-, Wohnungs-, Terrassentür, Fenster) „ maximal € 500,— pro Wohnung Förderungsvolumen und Förderungszeitraum „ Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.12.2018 18 | Behinderten- und altengerechte Maßnahmen Personenbezogene Voraussetzungen „ Ärztliches Attest über die Notwendigkeit der Maßnahme oder Nachweis über den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit „ Mindestalter von 60 Jahren bei altengerechtem Badumbau Förderbare Maßnahmen „ Erschließung/Barrierefreiheit (mit ärztlichem Attest): z.B. Lifteinbau, Anbringen eines Treppensteigers, Errichtung einer Rampe „ altengerechter Badumbau: z.B. Einbau einer Dusche, Einbau eines behindertengerechten WC's » Technische Voraussetzungen: Dusche Mindestgröße 90 cm x 90 cm oder flächengleich, Zugang zur Dusche schwellenlos und rutschsicher, Schwenk- und höhenverstellbarer Brausekopf, Behindertengerechtes WC: Mindestsitzhöhe 46 cm und Haltegriffe Förderung „ Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder „ Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites Schallschutz an Landesstraßen Maßnahmen zur Erhöhung des Schallschutzes an Landesstraßen werden gefördert, wenn „ das Wohnhaus, die Wohnung, das Wohnheim an einer Landesstraße (B oder L) liegt und „ ein bestimmter Lärmgrenzwert (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (Lden) von 60 dB nach dem Landesstraßen-Lärmimmissionskataster 2016) überschritten wird. Förderbare Maßnahmen „ Einbau von Schallschutzfenstern und -türen, wenn sie ein bewertetes Schalldämmmaß (RW nach ÖNORM B 8115-2) für das gesamte Fenster von mindestens 38 dB aufweisen und die vorgesehen U-Werte eingehalten werden „ Einbau von Schalldämmlüftern mit Wärmerückgewinnung, wenn dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (siehe Wohnhaussanierungsrichtlinie) Förderung „ Einmalzuschuss: 30 % der förderbaren Kosten oder „ Annuitätenzuschuss: 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites | 19 FÖRDERUNGUNGSABWICKLUNG 1. Ansuchen − Einreichung „ Spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum betreffend die Sanierungsmaßnahmen „ Wohnhaussanierungsansuchen (Ansuchen A5) vollständig ausgefüllt und von der Bauortgemeinde bestätigt „ Rechnungs- bzw. Angebotszusammenstellung anhand der getätigten Maßnahmen (Formblatt F98) „ Einmalzuschuss: nach erfolgter Sanierung mit Rechnung und Zahlungsnachweis „ Annuitätenzuschuss: vor Baubeginn mit Angeboten oder nach erfolgter Sanierung mit Rechnung und Zahlungsnachweis „ Ökobonus-Zuschuss: je ein Energieausweis vor und nach Sanierung erforderlich „ Einreichstellen — Wohnhaussanierungsförderung: » Bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Stadtmagistrat Innsbruck) » Für den Bezirk Innsbruck-Land: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung » Siehe auch Servicestellen auf der Rückseite 2. Förderungszusicherung „ Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens vom Land 3. Auszahlung der Förderung „ Einmalzuschuss: unmittelbar nach Ausstellung der Zusicherung „ Annuitätenzuschuss: ab Tilgungsbeginn des Bankkredits, frühestens ab Zusicherung Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus 1 Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck [email protected] Tel.: +43 (0)512 508-2732 Fax: +43 (0)512 508-742735 Stadtmagistrat Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck [email protected] Tel.: +43 (0)512 5360-2180 Fax: +43 (0)512 5360-1785 Bezirkshauptmannschaft Imst Stadtplatz 1, 6460 Imst [email protected] Tel.: +43 (0)5412 6996-5318 Fax: +43 (0)5412 6996-745394 Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Hinterstadt 28, 6370 Kitzbühel [email protected] Tel.: +43 (0)5356 62131-6373 Fax: +43 (0)5356 62131-746375 Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bozner Platz 1-2, 6330 Kufstein [email protected] Tel.: +43 (0)5372 606-6063 Fax: +43 (0)5372 606-746005 Bezirkshauptmannschaft Landeck Innstraße 5, 6500 Landeck [email protected] Tel.: +43 (0)5442 6996-5431 Fax: +43 (0)5442 6996-745435 Bezirkshauptmannschaft Lienz Dolomitenstraße 3, 9900 Lienz [email protected] Tel.: +43 (0)4852 6633-6700 Fax: +43 (0)4852 6633-746505 Bezirkshauptmannschaft Reutte Obermarkt 7, 6600 Reutte [email protected] Tel.: +43 (0)5672 6996-5741 Fax: +43 (0)5672 6996-745605 Bezirkshauptmannschaft Schwaz Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz [email protected] Tel.: +43 (0)5242 6931-5954 Fax: +43 (0)5242 6931-745805 Servicestellen Weiterführende Informationen zu sämtlichen Förderungen und Antragsformulare finden Sie im Internet unter: www.tirol.gv.at/wohnbau ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. RICHTIG HEIZEN HEIZUNGSKOMPASS Welche Heizung passt zu meinem Einfamilienhaus? Unser Wegweiser in eine enkeltaugliche Zukunft. weitere Informationen > www.energie-tirol.at Andreas Riedmann Energieberater von Energie Tirol Wie funktioniert der HeiKo? Je dichter die Punktespur des jeweiligen Heizsystems, desto besser eignet es sich für den jeweiligen Gebäudetyp. Ist ein Heizsystem im Verhältnis zu den anderen Systemen in seiner Gruppe aufwendig oder weniger effizient, wird die Punktespur dünner. Ist ein System aufwendig und ineffizient, werden keine Punkte mehr vergeben. Der Kompass Neben der technischen Bewertung von Heizsystemen stellt sich die Frage, welche Energieträger Tirols Einfamilienhäuser bis zum Jahr 2050 mit erneuerbarer Wärme beheizen können – denn nicht alles, was möglich ist, ist auch zukunftsfähig. Wichtig ist Technisch können immer nur Systeme verglichen werden, die sich innerhalb der gleichen Gruppe befinden, andernfalls würde man sprichwörtlich Äpfel mit Birnen vergleichen. Neben der Optimierung technischer Aspekte, bietet die Wahl des richtigen Heizsystems auch die Möglichkeit, auf umweltfreundliche Technologien zu setzen. Die Größe der Punkte zeigt an, wie gut sich ein Heizsystem für die jeweilige Gebäudekategorie eignet. NIEDRIGSTENERGIEHAUS <15 kWh /m²a 15–25 kWh /m²*a NIEDRIG - ENERGIEHAUS 25–50 kWh /m²*a STANDARD NEUBAU 50–100 kWh /m²*a ALTBAU AB 1995 >100 kWh /m²*a ALTBAU VOR 1995 UN- ODER TEILSANIERT HEIZUNGSKOMPASS WP-Kompaktgeräte mit Luftheizung Auswahlhilfe für Heizungsanlagen im Einfamilienhaus auf Basis des Heizwärmebedarfs am Standort inklusive möglicher Wärmerückgewinnung (Energieausweis Seite 2, HWBSK) sehr gut eher nicht gut sicher nicht Fernwärme (erneuerbare Energieträger) Elektrische Widerstandsheizung baurechtliche Vorgaben beachten Fernwärme (fossiler Energieträger) Außenluft-Wärmepumpe Vorlauftemperatur beachten Gas – Brennwertkessel Erdwärme-Wärmepumpe Vorlauftemperatur beachten Grundwasser-Wärmepumpe Vorlauftemperatur beachten Öl – Brennwertkessel Pelletskessel – Zentralheizung Stückholzkessel Hackschnitzel – Zentralheizung STROMBASIERTE HEIZUNGSSYSTEME LEITUNGSGEBUNDENE HEIZUNGSSYSTEME HEIZUNGSSYSTEME MIT LAGER Vor dem Heizungstausch thermische Sanierung prüfen STROMBASIERTE HEIZUNGSSYSTEME LEITUNGSGEBUNDE HEIZUNGSSYSTEME Erdgas und Fernwärme auf Basis von fossilen Energieträgern sind keine heimischen Ressourcen und haben großes Treibhausgaspotenzial. > nicht zukunftstauglich Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärme > wichtig & zukunftstauglich in den Ballungsräumen Elektrische Widerstandsheizung > nicht zukunftstauglich Wärmepumpen > effizient & zukunftstauglich Wärmepumpen wandeln 1 Teil Strom in bis zu 6 Teile Wärme um und sind somit sehr effizient, elektrische Widerstandsheizungen wandeln 1 Teil Strom in nur 1 Teil Wärme um und sind daher nicht empfehlenswert. THERMISCHE SANIERUNG Wesentlich ist, dass der Energiebedarf im Sektor Raumwärme insgesamt gesenkt wird. Bei älteren Häusern sollten also vor dem Heizungstausch die Möglichkeiten einer thermischen Sanierung geprüft werden. INFO HEIZUNGSSYSTEME MIT BRENNSTOFFLAGER Pellets und Stückholz > effizient & zukunftstauglich Heizöl > unter keinen Umständen empfehlenswert, weil nicht zukunftstauglich Hackschnitzel > für Einfamilienhäuser zu aufwendig & daher eher nicht zukunftstauglich TEL: 0512/58 99 13-0 / FAX: DW 30 E-MAIL: [email protected] ENERGIE TIROL Südtiroler Platz 4 A-6020 Innsbruck www.energie-tirol.at Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel. (0512) 589913, Fax DW 30, E-Mail: [email protected] | Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol | Konzept und Redaktion: Energie Tirol | Layout: West Werbeagentur GmbH, Imst Foto: Energie Tirol November 2017 ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. RICHTIG HEIZEN WÄRMEPUMPEN Welche Wärmepumpen gibt es? Welche eignet sich am besten für mein Haus? weitere Informationen > www.energie-tirol.at Andreas Riedmann Energieberater von Energie Tirol Alles neu oder alt bewährt? Viele glauben, dass es sich bei der Wärmepumpentechnologie um eine aktuelle Zeiterscheinung handelt. Das stimmt so allerdings nicht ganz. Schon vor über 160 Jahren erkannte man das Prinzip des Wärmepumpenkreislaufes und machte es nutzbar. Und auch heute hat jeder von uns mehrmals täglich Kontakt mir der Wärmpumpentechnologie. Egal ob Kühlschrank oder Klimaanlage – beides funktioniert nach demselben, wenn auch umgekehrten, Prinzip. Luft, Wasser, Erde Wärmepumpen entziehen der Umgebung (Luft, Wasser, Erdreich) Energie und „pumpen“ diese auf eine höhere Temperatur. Auch Luft mit einer Temperatur von unter 0°C hat Energie gespeichert, die man nutzen kann. Vervielfachung Eine Wärmepumpe liefert mit einem Teil elektrischer Energie, drei bis vier Teile Heizungsenergie – dieses Plus erzeugt sie mithilfe der unerschöpflichen Quellen unserer Umwelt. Wie viel Energie erzeugt werden kann, wird über die Jahresarbeitszahl definiert. Diese sollte einen Wert von 3 nicht unterschreiten. Wärmepumpen stehen Heizsystemen die mittels Verbrennungstechnologie arbeiten im Einfamilienhaus um nichts nach. Für 22°C Raumtemperatur brauche ich keine Flamme von fast 1.000°C. IN FÜNF SCHRITTEN ZUR EFFIZIENTEN WÄRMEPUMPE 1 Die Vorlauftemperatur – so niedrig wie möglich Ein Grad weniger an Vorlauftemperatur, bringt 2 % Energieeinsparung. Heizungsvorlauftemperaturen von unter 40° sind ideal. Egal ob Fußbodenheizung, Niedertemperatur-Heizkörper oder Wandheizung – mit einem hydraulischen Abgleich kann man jede Heizungsanlage dorthin optimieren. 2 Die Trinkwassertemperatur – so hoch wie nötig Trinkwassertemperaturen über 50°C sind im Einfamilienhaus nicht erforderlich. Voraussetzung dafür ist eine hygienische Trinkwasserbereitung und -verteilung. Kurze und gut gedämmte Leitungen helfen zusätzlich. Wenn trotzdem Zirkulationsleitungen zum Einsatz kommen, können diese mit Zeitschaltuhr oder Taster gesteuert werden. 3 Gute Planung – so einfach wie möglich Vertrauen Sie bei der Planung und Installation auf renommierte Betriebe und Hersteller. Je einfacher die Anlage, umso besser. Eine Liste von speziell ausgebildeten InstallateurInnen, PlanerInnen und Herstellerfirmen finden Sie auf der Homepage des „Netzwerk Wärmepumpe Tirol“. 4 Dokumentation – so vollständig wie möglich Ein wenig Betreuung benötigt auch die Wärmepumpe – lassen Sie sich die wichtigsten Funktionen ihrer neuen Heizung erklären und alle notwendigen Unterlagen geben. Mit einer guten Anlagendokumentation wissen Sie auch nach Jahrzehnten, wo im Garten die Leitungen ihrer Wärmepumpe vergraben liegen. 5 Die Erfolgskontrolle – so effizient wie möglich Einmal im Jahr sollten Sie sich 5 Minuten Zeit nehmen und die Jahresarbeitszahl Ihrer Anlage überprüfen. Weicht der Wert zu sehr von den Erwartungen oder vom letztjährigen Wert ab, sollte ein Techniker hinzugezogen werden. EINFACHE ERMITTLUNG Die Jahresarbeitszahl lässt sich leicht mittels Werten aus Stromzähler und Wärmemengenzähler bilden. Damit haben Sie immer vollen Überblick über die Effizienz Ihrer Anlage. Hier liegt ein unschlagbarer Vorteil gegenüber anderen Heizsystemen. INFO DIE RICHTIGE WÄRMEPUMPE FÜR JEDES HAUS Die drei gängigsten Umweltenergiequellen für Wärmepumpen sind: Wärmequelle Luft + Günstig in der Anschaffung + Besonders empfehlenswert für geringe Wärmemengen + Fast überall einsetzbar - Der Schall der Wärmepumpe erfordert Rücksichtnahme auf die Umgebung Wärmequelle Erde + Egal ob Erdwärmesonde oder Flachkollektor - die Effizienz ist etwas höher als bei Luft-Wärmepumpen - Das gilt allerdings auch für den Preis + Langlebigkeit: Von der Investition in eine Erdwärmesonde werden aber auch noch Ihre Kinder profitieren - Nicht jeder Untergrund ist gleich gut für Erdwärmeanlagen geeignet Wärmequelle Grundwasser + Zweifelsohne die effizienteste Wärmequelle, da sie auch im Winter relativ hohe Temperaturen aufweist + Besonders geeignet ist die Wärmequelle für größere Heizungsanlagen - Leider ist nicht überall in Tirol ausreichend Grundwasser in gewünschter Qualität verfügbar Welche am besten zum Gebäude passt, hängt ein wenig von der Anlagengröße, den örtlichen Gegebenheiten, aber auch der Brieftasche ab. Mit guter Planung findet man für fast jedes Haus die perfekte Wärmepumpe. 1 Luft 2 Wasser 2 Erdwärme FÖRDERUNGEN Land Tirol Wohnbauförderung im Neubau und in der Sanierung > www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung MEHR ALS NUR EINE HEIZUNG Wärmepumpen bieten ein hohes Maß an Komfort, nicht nur als Heizung. Sie werden auch zum Kühlen und zur Warmwasserbereitung genutzt. Darüber hinaus sind sie extrem wartungsarm. INFO INFORMATION UND BERATUNG Netzwerk Wärmepumpe Tirol Das Netzwerk Wärmepumpe informiert Sie über Tiroler Herstellerfirmen, InstallatuerInnen, FördergeberInnen und Stromprodukte. > www.nwwp.tirol Energie Tirol Egal ob telefonisch oder in den landesweiten Beratungsstellen steht Ihnen Energie Tirol kompetent und produktneutral bei allen Fragen zur Energieeffizienz, sowie konkreten Bau- und Sanierungsvorhaben zur Verfügung. > www.energie-tirol.at Impuls förderung Wärme pumpen für Neubauten mit bis zu zwei Wohneinheiten > www.tirol.gv.at/waermepumpe Bundesförderungen Aktuelle Bundesförderungen für Wärmepumpen und darüber hinaus finden sie unter: > www.umweltfoerderung.at Gemeinden und Energieversorger Viele Gemeinden und Energieversorger fördern den Einsatz von enkeltauglichen Heizsystemen. Fragen Sie nach! NEU TEL: 0512/58 99 13-0 / FAX: DW 30 E-MAIL: [email protected] ENERGIE TIROL Südtiroler Platz 4 A-6020 Innsbruck www.energie-tirol.at Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel. (0512) 589913, Fax DW 30, E-Mail: [email protected] | Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol | Konzept und Redaktion: Energie Tirol | Layout: West Werbeagentur GmbH, Imst Foto: Energie Tirol Juni 2018 ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. MEINE WÄRMEPUMPE FÜR Moderner Wohnkomfort durch Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Komfortlüftungen Gesund, komfortabel und energieeffizient wohnen Quellenverzeichnis S. 5: digitalvision S. 13: teamk2 [architects] ZT GmbH, Innsbruck Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel. (0512) 589913, Fax DW 30, E-Mail: [email protected] | Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol | Konzept und Redaktion: DI Andreas Greml, FHS Kufstein Tirol; DI Roland Kapferer, Energie Tirol; Ing. Wolfgang Leitzinger; CONTEXT, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Hall in Tirol | Visualisierung: DI Matthias Wegscheider, Energie Tirol | Layout: Christian Waha + Elke Puchleitner, Innsbruck | Titelfoto: digitalvision | Druck: Druckerei Aschenbrenner, Kufstein April 2013 Vorwort Moderner Wohnkomfort Funktionsweise Luftqualität Wichtige Hinweise Lüftung und Heizsystem Voraussetzungen Förderungen und Beratung 4 5 6 8 10 12 13 14 Die Publikation wurde im Rahmen der Programmlinie »Haus der Zukunft« von Energie Tirol erstellt. Diese Programmlinie wird im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie durch die Forschungsförderungsgesellschaft abgewickelt. Komfortlüftungen Gesund, komfortabel und energieeffizient wohnen Damit eine Wohnraumlüftung auch zur Komfortlüftung wird, ist eine fachgerechte Ausführung sehr wichtig. Voraussetzung für eine problemlose und kostengünstige Umsetzung ist ein frühzeitiges Zusammenwirken der ausführenden Unternehmen. Dabei ist die Kooperation von ArchitektInnen, BaumeisterInnen und InstallateurInnen bereits in der Planungsphase unabdingbar. Übrigens, je früher die Entscheidung für eine Komfortlüftung fällt, desto einfacher und kostengünstiger lässt sie sich umsetzen. Wie Lüftungsanlagen technisch ausgeführt werden, und auf welche Komponenten besonders geachtet werden soll, erfahren Bauherren in der vorliegenden Broschüre von Energie Tirol. DI Bruno Oberhuber Geschäftsführer Energie Tirol 4 5 Es gibt viele Bezeichnungen für Lüftungsanlagen im Wohnbereich ohne definierte Komfortstandards, wie z.B. Kontrollierte Wohnraumlüftung, Zu- und Abluftanlage, Bedarfslüftung usw. Eine Komfortlüftung ist eine Wohnraumlüftungsanlage mit konkreten Anforderungen und Qualitätskriterien (siehe Seite 14). Sie ist auf hohen Komfort und ausgezeichnete Energieeffizienz ausgelegt. Vertiefende Informationen zu Wohnraumlüftungsanlagen sind auf www.komfortlüftung.at zu finden. Viel Sonnenlicht, angenehme Raumtemperaturen und immer frische Luft – maßgeblich für den Erfolg moderner Bautechnik ist der außerordentlich hohe Wohnkomfort für die BewohnerInnen. Erst durch den Einbau einer Komfortlüftungsanlage wird die ausgezeichnete Raumluftqualität erreicht. Eine Komfortlüftungsanlage bietet Frischluft rund um die Uhr, und das bei jeder Witterung und ohne lästiges Lüften. Gleichzeitig ist ein Öffnen der Fenster jederzeit möglich. Der äußerst geringe Energieverbrauch in energieeffizienten Neubauten und Sanierungen ist nur mit einer Lüftungsanlage möglich. Behaglichkeit durch neues Bauen Niedrigenergie- und Passivhäuser setzen den Einbau von Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung voraus. Behaglichkeit und Energieeinsparungen werden dabei durch ein ausgeklügeltes Baukonzept erreicht. Gute Wärmedämmung und eine Bauausführung ohne Wärmebrücken, Fugen und Ritzen sorgen für angenehm warme Wandoberflächen und schaffen ein behagliches Raumklima. Saubere Raumluft ohne Fensterlüften Laut Untersuchungen müsste für eine hohe Luftqualität je nach Personenanzahl und Raumgröße alle ein bis zwei Stunden eine Stoßlüftung durchgeführt werden. Lüftungsanlagen gewährleisten eine ständige Frischluftzufuhr und führen gleichzeitig Schadstoffe, Gerüche und überschüssige Feuchtigkeit ab. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass die zugeführte Frischluft zuvor mit einem Filter von Staub, Pollen und Sporen gereinigt wird. Durch die geringen Strömungsgeschwindigkeiten der erwärmten Luft tritt keine Zugluft auf. Wohnraumlüftungsanlagen helfen außerdem, Bauschäden durch Schimmelbildung zu vermeiden. Einfache und individuelle Bedienung Neben der Möglichkeit die Lüftungsstufe manu ell oder über ein Zeitprogramm einstellen zu kön nen, wird die automatische Regelung der Luftmenge über einen Luftqualitätsfühler emp fohlen. Wer gerne zwischendurch über Fenster lüftet, kann dies ohne Einschränkungen tun. Heizkostenersparnis und Wirtschaftlichkeit Hohe Energieverluste durch Fensterlüftung gehören bei Komfortlüftungen der Vergangenheit an. Mit einem Wärmetauscher wird die warme Abluft aus den Innenräumen für die Erwärmung der Frischluft genutzt. Die Wärmerückgewinnung liegt bei effizienten Geräten über 70 Prozent. Für die Investition in eine Lüftungsanlage spricht neben Komfortgründen die Sicherung der langfristigen Wertbeständigkeit eines Gebäudes. Komfortlüftungsanlagen sorgen durch ständige Frischluftzufuhr für hohe Raumluftqualität, führen Schadstoffe, Gerüche und überschüssige Feuchtigkeit ab und helfen, Schimmelschäden zu vermeiden, filtern die Frischluft von Staub, Pollen und Sporen, auch Fliegen und Mücken bleiben draußen, entlasten AllergikerInnen durch den Einsatz spezieller Pollenfilter, schützen vor Außenlärm und bieten einen erhöhten Einbruchsschutz, sparen Energie und machen Niedrigenergie- und Passivhäuser erst möglich, sichern den Werterhalt eines Gebäudes. Moderner Wohnkomfort 6 Eine Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung besteht im Wesentlichen aus einem zentralen Lüftungsgerät und einem Luftleitsystem. Über die Luftleitungen wird den Wohnräumen ständig Frischluft zugeführt und die »verbrauchte« Luft wieder abgeführt. Grundlegend für die Energieeffizienz ist die Nutzung der warmen Abluft zur Erwärmung der Frischluft. Die frische Außenluft wird über die Außenluftansaugung dem Lüftungsgerät zugeführt. Im Lüftungsgerät wird die Außenluft gefiltert und erwärmt. Dazu wird sie über einen Wärmetauscher geführt und mit der warmen Abluft aus dem Gebäude temperiert. Frischluft und Abluft kommen dabei nicht in Berührung. Über die Zuluftleitung wird die Frischluft in die Wohn- und Schlafräume geleitet. Anschließend gelangt sie über den Gang zu Küche und Sanitärräumen. Von dort kommt die »verbrauchte« Luft über die Abluftleitung wieder zurück zum Lüftungsgerät, wird im Wärmetauscher zur Erwärmung der Frischluft genutzt und anschließend über die Fortluftleitung ins Freie geführt. Wichtigste Bestandteile Außenluftansaugung: Die Außenluftansaugung befindet sich an einem unbelasteten Ort (möglichst nicht hin zur Straße, zu Parkplätzen, etc.). Von dort wird die Außenluft entweder direkt oder über einen Erdwärmetauscher zum Lüftungsgerät geführt. Ist ein Erdwärmetauscher vorhanden, kommt die Luft im Winter bereits auf ca. 0° C bzw. im Sommer auf ca. 22° C temperiert zum Lüftungsgerät. Zentrales Lüftungsgerät: Das Zen tralgerät der Lüftungsan la ge sollte an einem möglichst frostfreien, leicht zugänglichen Ort, nahe der Außenwanddurchfüh rung der Luftleitungen installiert werden. Das Gerät besteht aus einem Filter, Funktionsweise 2 3 4 5 6 Außenluft Zuluft Abluft Fortluft Telefonie-Schalldämpfer 7 1 2 8 1 Sternverrohrung Bei einer Sternverrohrung werden meist mehrere Rohre je Raum mit geringerem Rohrdurchmesser eingesetzt, wodurch die Integration in Decken oder Fußböden erleichtert wird. Die Telefonie schalldämpfung kann zentral über die Verteilkästen erfolgen, und die Einregulierung ist einfach möglich. 7 Verrohrung mit Abzweigern Die Vorteile der Verrohrung mit Abzweigern sind kürzere Leitungen und niedrigere Kosten bei der Errichtung. Ventilatoren und dem Wärmetauscher. Im Wärmetauscher wird die Wärme der Innenraumluft auf die Frischluft übertragen, ohne dass dabei Abluft und Zuluft in Berührung kommen. Geräteschalldämpfer: Im oder nach dem Zentralgerät sorgt ein Geräteschalldämpfer dafür, dass die Geräusche des Gerätes nicht in den Wohnbereich dringen. Zuluftleitung: Über das Zuluftsystem wird die frische, temperierte Luft den Wohn- und Schlafräumen zugeführt. Überströmöffnungen: Von den Wohn- und Schlafräumen wird die Luft mittels Überströmöffnungen in die Küche sowie in die Sanitärräume geleitet und anschließend über die Abluftleitung abgesaugt. Abluftleitung: Die »verbrauchte« Luft gelangt über die Abluftleitung zum Lüftungsgerät. Dort wird über den Wärmetauscher die Wärme der Abluft genutzt, um die Frischluft zu temperieren. Da nach wird die Luft über die Fortluft leitung ins Freie geführt. Telefonie-Schalldämpfer: Sind zwei Räume mit einer gemeinsamen Luftleitung verbunden, muss zur Verhinderung einer Schallübertragung zwischen den Räumen ein Telefonie-Schalldämpfer eingebaut werden. Steuerung: Die Anpassung der Luftmenge erfolgt vorzugsweise auto matisch über Luftqualitäts - füh ler. Zusätzlich kann manuell die Lüftungsstufe bei Bedarf verändert oder mittels Zeitprogramm eingestellt werden. Die Anzeige des Betriebs- und Filterzustandes und die Bedienung der Anlage erfolgen über eine Bedieneinheit in der Wohnebene. Rohrsystem Das Verrohrungssystem ist ein zentraler Teil der Anlage und besteht aus dem Zuluft- und dem Abluftrohrsystem. Die gewählte Verrohrung hängt vorwiegend vom Grundriss des Gebäudes und den Platzverhältnissen ab. Unterschieden wird zwischen einer Sternverrohrung und einer Verrohrung mit Abzweigern. Beide Systeme haben individuelle Vorteile. Bei der Auswahl hilft die langjährige Erfahrung der PlanerInnen bzw. InstallateurInnen. 3 4 5 6 7 8 Behaglichkeit durch richtige Luftmenge Beim Einsatz von Lüftungsanlagen ist die zugeführte Frischluftmenge entscheidend für ein behagliches Raumklima. Wird zu wenig Luft eingebracht, muss zusätzlich über Fenster gelüftet werden, um die verbrauchte Luft abzuführen. Zuviel Frischluft hingegen kann im Winter eine zu geringe Luftfeuchtigkeit zur Folge haben. Bei modernen Anlagen erfolgt dies über Luftqualitätsfühler. Sind gerade keine Personen anwesend, wird die Luftmenge auto matisch reduziert. Im Normalbetrieb wird die Luftzufuhr erhöht, da mehr Luftfeuchtigkeit durch Personen und durch Nutzung von Küche und Bad entsteht und Gerüche und Schadstoffe abgeführt werden müssen. Die fachgerechte Ausführung einer Komfortlüftung ist von entscheidender Bedeutung für eine hohe Luftqualität und ein behagliches Raumklima. Dabei spielen die Luftmengenanpassung, die Strömungsgeschwindigkeit, ein guter Filter und auch die individuell passende Wahl des Lüftungsprinzips eine Rolle. Eine hohe Luftqualität kann nur durch ausreichenden und kontinuierlichen Luftaustausch erzielt werden. Um eine Anreicherung mit Schadstoffen, Gerüchen und Feuchtigkeit zu verhindern, müsste bei einer Lüftung über Fenster ein Wohnraum etwa alle ein bis zwei Stunden durchgelüftet werden. Mit einer Lüftungsanlage wird dauerhaft frische und gefilterte Außenluft zugeführt und die verbrauchte Abluft abgeführt. Typische Lüftungsstufen Lüftungsstufe Prozent vom maximalen Volumenstrom 1. Abwesenheitsstufe 30 % 2. Normalstufe 70 % 3. Intensivstufe (Party) 100 % (mit zeitlicher Begrenzung) Um eine zufriedenstellende Lüftung zu gewährleisten, werden die Luftmengen für jeden Raum nach der geplanten Belegungsanzahl und Nutzungsart ausgelegt. Bei einer davon abweichenden bzw. geänderten Belegung der Räume sind die Luftmengen für den Betrieb entsprechend anzupassen, um trockene Raumluft im Winter zu vermeiden. Bei Inbetriebnahme der Anlage sind die jeweiligen Luftmengen raumweise einzuregulieren. Die Bemessung erfolgt entsprechend der Raumbelegung und der Aktivität. D.h. eine schlafende Person benötigt etwa 25 m³ Frischluft pro Stunde, eine sitzende Person etwa 30 m³ pro Stunde. Da Wohnzimmer im Regelfall nur kurzzeitig voll belegt sind, werden geringere Luftmengen angesetzt. Siehe dazu auch den Tipp bei der folgenden Grafik des Kaskadenprinzips. Gibt es mehrere Bäder oder WCs sollten die Volumen ströme entsprechend der Nutzungsintenstät eingestellt werden. Der Gesamtabluftvolumenstrom sollte nicht größer sein, als der Zuluftvolumenstrom. Zuluft-Raum empfohlener Zuluftvolumenstrom Schlafzimmer 50 m³/h Kinderzimmer für zwei Kinder 50 m³/h Kinderzimmer für ein Kind 25 m³/h Wohnzimmer für vier Personen 0 … 60 m³/h (siehe Kaskadenprinzip) Abluft-Raum empfohlener Abluftvolumenstrom Küche 60 m³/h Bad 40 m³/h WC 20 m³/h Abstellraum 10 m³/h 8 Messung Schlafzimmer zwei Personen auf 16 m2 Kohlendioxid entsteht bei der Atmung von Personen und ist eine Kenngröße für die Luftqualität. Bereits nach einer Stunde wird in einem Schlafzimmer mit zwei Personen der Grenzwert für gute Innenraumluft von 1.000 ppm Kohlendioxid erreicht. Nach etwa zwei Stunden ist die Mindestvorgabe des Lebensministeriums an die Innenraumluftqualität von 1.400 ppm Kohlendioxid überschritten. Spätestens dann müsste für einen gesunden Schlaf gelüftet werden. Luftqualität Alle 2 Stunden lüften! Pettenkofer Grenze Mindestvorgabe Lebensministerium 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 CO2 [ppm] 20 21 22 23 0 1 2 Uhr Schadstoffabfuhr im Kaskadenprinzip Um eine gute Luftqualität zu erzielen, aber möglichst wenig Luft zu benötigen, setzt das Komfortlüftungskonzept auf das Kaskadenprinzip. Bei diesem bewährten Prinzip wird die Luft mehrfach genutzt: Als Erstes werden die Auf enthaltsräume (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer) mit der frischen Zuluft versorgt. Anschließend gelangt die Luft in den Vorraum (Überström zone), der somit keine eigene Zuluft benötigt. Liegt das Wohnzimmer in der Durch strömungsrichtung zwischen Vorraum und Kü che, dann sollte der Wohnraum ebenfalls in die Durchströmung eingebunden werden. Die Vor teile dieses Prinzips sind nebenstehend erläu tert. Lage und Art der Lufteinbringung Bei der Auswahl und Platzierung von Zuluftauslässen ist grundsätzlich zu beachten, dass der Luftstrom nicht direkt auf eine eventuell nahegelegene Abluft- oder Überströmöffnung gerichtet ist. Die Zuluft kann bodennah über Gitter (Quelllüftung) oder deckennah mit gerichteter Einströmrichtung (Induktionslüftung) eingebracht werden. Beide Systeme sind bezüglich erziel barer Luftqualität und Komfort als gleichwertig anzusehen. Bei einer Induktionslüftung besteht die Möglichkeit alle Luftdurchlässe an den Wän den, die an den Vorraum angrenzen, anzubrin gen und damit die Rohrleitungslängen zu mini mieren. Keine Zugluft durch geringe Luftgeschwindigkeiten Durch Luftgeschwindigkeiten unter 0,1 m/s kann Zugluft ausgeschlossen werden. Nur unmittelbar bei den Ventilen und damit außerhalb des Aufenthaltsbereiches ist eine leichte Strömung wahrnehmbar. Die Strömungsgeschwindigkeit der Komfortlüftung ist insgesamt viel geringer als jene, die durch die Wärmeabgabe von Heizkörpern verursacht wird. Leiser Betrieb durch Schalldämpfer Bei fachgerechter Ausführung wird eine Komfortlüftung nicht als störend wahrgenommen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung eines Schallpegels von 25 Dezibel (entspricht der Ö-Norm). ExpertInnen empfehlen für Schlafräume einen Pegel unter 23 Dezibel. Der Einbau von Schalldämpfern, großzügig dimensionierte Luftleitungen und geeignete Durchlässe (Ventile) sichern einen leisen Betrieb. 9 Tipp Grenzen Räume mit großer Abluftmenge (Küche) an das Wohnzimmer, kann das Wohnzimmer als zusätzlicher Überströmraum konzipiert werden. Das bedeutet, dass der direkt zugeführte Zuluft strom deutlich reduziert oder ganz weggelassen werden kann, ohne dass die Luftqualität merklich abnimmt. Die daraus resultierende Verringerung der Gesamtluftmenge bezogen auf die Wohn einheit bewirkt eine höhere Raumluftfeuchte im Winter und reduziert den Stromverbrauch sowie die Lüftungs wärmeverluste. Gleichzeitig wird durch den Abluftüberschuss des Wohn-Ess-Küchenbereichs bei geschlossenen Türen eine Übertragung von Essens gerüchen auf andere Räume verhindert. Optimierte Anlagen erreichen in den Wohnund Schlafräumen einen nicht wahrnehmbaren Schalldruckpegel von unter 20 dB(A). Eine Erhöhung um 10 dB wird als doppelt so laut empfunden. Kaskadenprinzip Maximal empfohlene Schalldruckpegel Raum max. Schalldruckpegel Schlafzimmer, Kinderzimmer 23 dB(A) Wohnzimmer 25 dB(A) Wohnküche 25 dB(A) Reine Arbeitsküche/Kochnische 27 dB(A) Bad, WC, Abstellraum 27 dB(A) Schallquelle typische Schalldruckpegel (in 1 m Abstand) Geschirrspüler 50 … 55 dB(A) Kühlschrank 35 … 45 dB(A) Notebook 25 … 35 dB(A) Atemgeräusch 23 … 27 dB(A) Induktionslüftung Abluft Zuluft Überströmöffnung - Schleiftüren Abhängende Decke Quelllüftung Überströmöffnung - Türzarge Abluft Überströmöffnung - Schleiftüre Quellauslass Bad Gang Wohnraum Abluft Überströmung Zuluft 10 Das zentrale Lüftungsgerät Bei der Auswahl des Lüftungsgerätes sollte neben einer hohen Effizienz (Strombedarf, Wärmerückgewinnung) und geeigneten Akustik auch auf die Möglichkeit der Feinfilterung und die einfache Austauschbarkeit von Komponenten geachtet werden. Filter sollten unabhängig von der Filterwechselanzeige einmal im Jahr ausgetauscht werden. Sie können mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden. Ein Waschen der Filter ist nicht möglich, da dadurch die Filterstruktur zerstört wird. Wärmetauscher: Wärmerückgewinnung und Geräteeffizienz Wie der Name schon sagt, tauscht bzw. überträgt der Wärmetauscher die Wärme von der Abluft auf die Zuluft. Die beiden Luftströme sind dabei stets getrennt und kommen nicht miteinander in Berührung. Am Markt werden Platten- und Rotationswärmetauscher angeboten. Beide Sys-teme sind sehr gut für Wohnraumlüftungsgeräte geeignet. Prüfung und Kennwerte Neue Lüftungsgeräte verfügen über eine Prü fung nach der ÖNORM EN 13141-7. Geräte mit einer Prüfung des Passivhausinstitutes können mit einem Abschlag von -5 % und Prüfungen nach DIBt (z.B. TZWL) mit einem Abschlag von -14 % grob umgerechnet werden. In der nachfol genden Tabelle sind die empfohlenen Mindest- und Zielwerte für die verschiedenen Prüfungen aufgelistet. Rückgewinnung der Feuchte Spezielle Wärmetauscher können nicht nur die Wärme, sondern auch die Feuchte von der Abluft auf die Zuluft übertragen. Dabei werden Übertragungsraten von ca. 50 bis 70 Prozent erreicht. Die Feuchteübertragung ist hygienisch unbedenklich, wenn kein Kondensat entsteht. Wichtige Hinweise Filter: Weniger Staub und Pollen durch richtigen Filter Je nach Filterqualität wird die Außenluft von Staub, Pollen, Sporen und Ruß gereinigt. Ab der Klasse M6 kann von einer ausrei chenden Filterwirkung für Pollen ausgegangen werden. Von ExpertInnen wird aufgrund des höheren Abscheidegrades die Filterklasse F7, für Sporen- AllergikerInnen die Filterklasse F8 bzw. F9 empfohlen. Vor allem Belastungen durch Grob- und Feinstaub über 1μm werden durch einen Filter deutlich gesenkt. Feinststaubpartikel unter 1 μm und Gerüche können auch durch hochwertige Filter nur teilweise herausgefiltert werden. Eine höhere Filterqualität als F9 erzeugt zu hohe Druckverluste und Kosten und wird deswegen nicht empfohlen. Taschen- und Kassettenfilter Je höher die Filterklasse, desto größer muss die Filteroberfläche sein. Um eine gute Filterwirkung bei geringem Strombedarf zu erreichen, sollten Taschen- oder Plisseefilter (eng gefaltetes Filtervlies) gewählt werden. Der Filter ist entweder bei der Außenluftansaugung oder direkt im Lüftungsgerät eingebaut. Die Anlage sollte im Wohnraum eine Anzeige für den notwendigen Filterwechsel haben. Wärmetauscher: Prüfung und Kennwerte Prüfreglement Kennwert Empfohlener Zielwert (ohne Kondensat) Mindestwert ÖNORM EN 13141-7 Fortluft-Temperaturverhältnis >70 % >75 % Passivhausinstitut (PHI) Wärmebereitstellungsgrad >75 % >80 % DIBt-TZWL Wärmebereitstellungsgrad >84 % >89 % EN = Europanorm DIBt = Deutsches Institut für Bautechnik TZWL = Europäisches Testzentrum für Wohnungslüftungsgeräte e.V. Für einen optimalen Betrieb der Komfortlüftungsanlage sollte bestimmten Komponenten des Lüftungssystems wie Wärmetauscher, Filter und Verrohrung erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Besonders umweltfreundlich ist die Nutzung von Erdwärme für die Temperierung der Außenluft. Qualitätsklassen und Filterwirkung Partikel Pollen, Grobstaub Sporen größer 10 μm größer 1μm Filterklasse Filterwirkung G4 85 % 15 % M6 99 % 50 % F7* 99 % 85 % F8 99 % 95 % F9** 99 % 98 % generelle Empfehlung * für Sporen-AllergikerInnen Plattenwärmetauscher Rotationswärmetauscher 11 Nutzung von Erdwärme Mit einem Erdwärmetauscher kann die Außenluft im Winter bis auf ca. 0° C vorgewärmt bzw. im Sommer auf ca. 22° C abgekühlt werden. Eine Kühlung des Gebäudes ist mit einer Kom fortlüftung jedoch nicht realisierbar. Entschei dend für kühle Räume sind der ausreichende Schutz der Innenräume vor Sonneneinstrahlung und die unterstützende Nachtlüftung über Fenster. Erdwärmenutzung über Sole-Erdwärmetauscher Luft-Erdwärmetauscher werden von Experten nicht mehr empfohlen. Hygienisch problemlos sind Sole-Erdwärmetauscher, bei diesen wird ein mit einem Frostschutzgemisch versetzter Wasserkreislauf im Erdreich geführt. Die Energie des Erdreichs wird dann mit einem Wärmetauscher vor dem Lüftungsgerät auf die angesaugte Außenluft übertragen. Kommt ein Erdwärmetauscher zum Einsatz, kann auf eine (elektrische) Frostschutzvorrichtung verzichtet werden. Ein Sole-Erdwärmetau scher sollte jedenfalls an sehr kalten Klimastandor ten zum Einsatz kommen, oder wenn ein Kombigerät mit Wärme pumpe die Fortluft als Wärmequelle nutzt. Geringer Strombedarf Ein wesentliches Kriterium für die Auswahl eines bestimmten Lüftungsgerätes ist der Strombedarf. Die Messgröße, die einen Vergleich ermöglicht, ist die gesamte elektrische Leistungsaufnahme des Geräts bei sauberem Filter: Für ein Luftvolumen von 1 m³/h sollten maximal 0,45 Watt benötigt werden. Sehr gute Anlagen benötigen deutlich unter 0,30 Watt. Das Rohrsystem Das Rohrsystem ist ein äußerst wichtiger Teil der Anlage und besteht im Wesentlichen aus dem Zuluft- und dem Abluftrohrsystem. Die Rohrleitungen müssen die gleiche Lebensdauer aufweisen wie das Gebäude. Entscheidend ist nicht die Materialwahl (Kunststoff oder Metall), sondern der richtige Rohrdurchmesser, die Einhaltung der Brennbarkeitsklasse »B«, die Formbeständigkeit sowie eine glatte Innenoberfläche der Rohre. Auf leichte Reinigung achten Aktuelle Untersuchungen zeigen in Zuluftleitungen bei Feinfilterung auch nach mehr als 10 Jahren Betrieb eine saubere Oberfläche. Bei Abluftleitungen hingegen kommt es prinzipbedingt zu Staubablagerungen, die alle 5-10 Jahre zumindest grob entfernt werden sollten. Grundsätzlich ist daher reinigungsfreundlichen Systemen und Rohrführungen unbedingt der Vorzug zu geben. Nicht reinigbare Rohre (z.B. Alufolienschläuche) sind aus diesem Grund für nicht zugängliche Bereiche ungeeignet. Ausreichende Rohrdurchmesser vorsehen Grundsätzlich richtet sich der Rohrdurchmesser nach der erforderlichen Luftmenge. Die Luftgeschwindigkeit sollte in der Hauptluftleitung 2,5 m/s und in der Luftleitung zum Raum 2 m/s nicht überschreiten. Zielwert sind Luftgeschwindigkeiten von 1,5 m/s. Richtige Luftdurchlässe (Ventile) auswählen Die richtige Auswahl der Luftdurchlässe kann nur von SpezialistInnen vorgenommen werden. Die Ventile sollten leicht zu reinigen sein und sich beim Putzen nicht verstellen (Fixierung der Einstellung sollte möglich sein). Rohrdurchmesser max. Luftmenge (m³/h) (mm) 1,5 m/s 2,0 m/s 2,5 m/s 62 16 22 - 75 24 32 - 80 25 35 - 100 40 55 70 125 65 90 110 150 95 120 160 160 110 140 180 200 170 220 280 250 260 350 440 300 380 510 630 Strombedarf von Lüftungsanlagen Luftmenge max. 0,45 W pro m³/h 0,30 Watt pro m³/h 120 m³/h 54 Watt 36 Watt 180 m³/h 81 Watt 54 Watt Eine Komfortlüftung gewinnt auch bei ganzjährigem Betrieb mehr als fünfmal mehr Energie zurück als sie Strom benötigt. Durch die Kosten für Wartung und Filter ergibt sich für den Betrieb einer Anlage eine ausgeglichene Bilanz zwischen Einsparungen und Betriebskosten. 12 Die richtige Wahl und Dimensionierung der Lüftung und des Heizsystems ist eine wesentliche Voraussetzung für ein behagliches Heim. Eine grobe Vorauswahl des Systems ist über den spezifischen Heizwärmebedarf möglich. Ausschlaggebend für die endgültige Entscheidung ist aber schließlich die berechnete Heizlast des Ge bäudes. Im Passivhaus können mit einem Kombigerät Heizung, Lüftung und Warmwasser kombiniert werden. Für Niedrigstenergiehäuser werden »erweiterte Kombigeräte« angeboten. Niedrigenergiehäuser mit einem Heizwärmebedarf von über 25 kWh/m2a hingegen erfordern immer getrennte Lüftungs- und Heizsysteme. Was sind Kombigeräte? Kombigeräte, zum Teil auch »Kompaktgeräte« genannt, sind Lüftungsgeräte, die mit einer Wärmepumpe kombiniert sind: Lüftung, Heizung, Warmwasserbereitung und -speicherung sind in einem Gerät vereint. Unterschieden werden muss zwischen Varianten, die nur über die Luft die Wärme zuführen (ausschließlich Luftheizung) und Varianten, die zusätzlich über ein wassergeführtes System (Fußboden- oder Wandheizung) verfügen. Kombigerät mit Luftheizung Bei diesem System erfolgt die Verteilung der Heizwärme ausschließlich über die Luft. Diese Art der Beheizung ist nur bei Passivhäusern (A++) möglich. Kombigeräte mit Luftheizung nutzen mittels Wärmetauscher die Wärme der Abluft für die Temperierung der Zuluft. Die in der Abluft verbliebene Restwärme wird anschließend von einer Wärmepumpe für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung eingesetzt. Erweitertes Kombigerät mit Luftheizung und wassergeführtem Wärmeverteilsystem Bei dieser Variante wird die Wärme vorwiegend über ein wassergeführtes Wärmeabgabesystem (Fußboden-, Wandheizung, Niedertemperatur-Heizkörper) und nur teilweise über die Luft eingebracht. Die Kombigeräte für diese Variante nutzen nicht nur die Wärme der Abluft, sondern zusätzlich noch die Wärme der Außenluft oder des Erdreichs. Sie erreichen dadurch höhere Heizleistungen. Es gibt auch Kombigeräte mit der Möglichkeit, eine Solaranlage zu integrieren. Empfehlung: Um die systembedingten Einschränkungen einer reinen Luftheizung auszuschließen, werden auch bei Passivhäusern Kombigeräte mit wassergeführtem System empfohlen. Lüftung und Heizsystem Heizsystem Wärmepumpe, Wohnraumlüftung und Baustandard Heizsystem Wärmequelle Empfohlen HWB Effizienz- für Wärmepumpe für Baustandard kWh/m²a klasse Kombigerät nur Fortluft Passivhaus bis 10 A++ mit Luftheizung Kombigerät Fortluft + Passivhaus, bis 25 A++ mit Luftheizung und Außenluft Niedrigst- A+ wassergeführtem System oder Erdreich energiehaus A getrenntes Heizungs- Erdreich oder Niedrist- bis Niedrig- über 15 A+ und Lüftungssystem Grundwasser energiehaus A, B A ++ A + A B C D E F G Passivhäuser Niedrigstenergiehäuser Niedrigenergiehäuser Technische Bauvorschriften alte, unsanierte Gebäude 13 Je früher die Entscheidung für eine Komfortlüftung fällt, desto einfacher und kostengünstiger lässt sie sich umsetzen. Voraussetzungen für einen effizienten und ungestörten Betrieb sind eine luftdichte Gebäudehülle, geeignete Dunstabzugshauben und raumluftunabhängige Feuerstellen. Für eine problemlose und kostengünstige Umsetzung ist ein frühzeitiges Zusammenwirken der ausführenden Unternehmen wichtig. Dabei ist die Kooperation von ArchitektInnen, BaumeisterInnen und InstallateurInnen bereits in der Planungsphase unabdingbar. Die richtige Ausführung der Überströmöffnungen im Türbereich bedarf einer Abstimmung mit den TischlerInnen. Dichte Gebäudehülle Um Bauschäden durch Fugen oder Ritzen und ihre Folgen zu vermeiden, muss bei allen Gebäuden besonders auf eine luftdichte Gebäudehülle geachtet werden. Diese wird von erfahrenen PlanerInnen konzipiert. Die Überprüfung der Ausführung erfolgt durch einen Luftdichtheitstest (Blower-Door-Test) vorzugsweise bereits vor Beginn des Innenausbaus, um eventuelle Mängel noch beheben zu können. Dunstabzugshaube mit Fettfilter Eine Dunstabzugshaube, die direkt nach außen geführt wird, beeinträchtigt die Luftmengenbilanz und die Strömungsverhältnisse. Bei einer Komfortlüftung werden daher Umlufthauben mit Fettfiltern eingesetzt. Möglich sind auch zusätzliche Aktivkohlefilter zur Geruchsabscheidung. Raumluftunabhängige Feuerstelle Wer sich für eine Komfortlüftung entscheidet, braucht nicht auf einen Kacheloder Pelletsofen im Wohnraum zu verzichten. Allerdings müssen die Feuerstellen raumluftunabhängig betrieben werden und mit einer Sicherheits einrich tung ausgestattet sein. Raumluftunabhängig ist eine Feuerstelle dann, wenn sie über eine eigene Luftzufuhr verfügt und der Ofen als »dicht« bzw. »raumluftunabhängig« geprüft ist. Generell sollten Feuerstellen in neuen Gebäuden über eine eigene Luftzufuhr verfügen. Hinweise für einen ungestörten Bauablauf Die Entscheidung für einen Erdwärmetauscher sollte wegen der erforderlichen Grabungsarbeiten möglichst früh und in Abstimmung mit den InstallateurInnen erfolgen. Im Neubau sind die notwendigen Durch dringungen von Wänden und Decken für die Rohrleitungen bereits bei der Rohbauerstellung vorzusehen. Bei den Durchdringungsöffnungen ist die Stärke der Wärmedämmung einzurechnen. Werden Luftleitungen in die Betondecke integriert, ist für ein frühzeitiges Zusammenwirken von InstallateurInnen und BaumeisterInnen zu sorgen. Am Aufstellungsort des Lüftungsgerätes ist ein Kondensatablauf, eine Stromversorgung und eine Leerverrohrung für die Bedieneinheit im Wohnraum vorzusehen. Der Platzbedarf für die Luftleitungen (samt Wärmedämmung) im Bodenaufbau, in der Wand, etc. sollte frühzeitig festgelegt werden. Überströmöffnungen im Türbereich sind mit den TischlerInnen abzustimmen. Bei Inbetriebnahme der Anlage sind die Luftmengen mit druckkompensierten Messgeräten raumweise einzuregulieren, es ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Voraussetzungen Umlufthaube mit Fettfilter Lüftungsgerät Ansaugung ohne Luft-EWT Feuerstelle mit eigener Luftzufuhr und Dunstabzug durch Umlufthaube separate Verbrennungsluftzufuhr in den Brennraum 14 Förderungen für Komfortlüftungsanlagen Die Tiroler Wohnbauförderung sieht für den Einbau von Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowohl im Neubau als auch in der Sanierung Fördermittel vor. Stand: Jänner 2013 Zusatzförderung im Neubau Die Förderhöhe richtet sich nach der Größe des Gebäudes sowie nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Der Heizwärmebedarf (HWB) ist der zentrale Berechnungsfaktor für die Zusatzförderung und bestimmt wesentlich die Förderhöhe. Komfortlüftungsanlagen tragen zu einem geringeren Heizwärmebedarf (HWB) bei und machen Niedrigstenergie- und Passivhäuser erst möglich. Im Neubau werden Komfortlüftungsanlagen in der Zusatzförderung für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen berücksichtigt. Erhöhte Förderung in der Sanierung Auch in der Sanierung wird der Einbau einer Komfortlüftungsanlage mit 40 Prozent Annuitätenzuschuss bzw. 30 Prozent Einmalzuschuss berücksichtigt. Weitere Auskünfte Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Landhaus 1 Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-2732 E-Mail: [email protected] www.tirol.gv.at/wohnbau Die acht wichtigsten Anforderungen für Komfortlüftungen 1. Die Luftmenge entspricht dem erforderlichen Bedarf für einen hygienischen Luftaustausch. 2. Die Anlage sichert eine dauerhaft hohe Luftqualität ohne Zuglufterscheinungen. 3. Das Betriebsgeräusch wird im Wohn- und Schlafbereich nicht als störend wahrgenommen. 4. Die Heizenergieeinsparung beträgt ein Vielfaches des Stromverbrauches der Anlage. 5. Die Anlage ist mit anderen haustechnischen Einrichtungen wie Heizung, Öfen, Dunstabzug, etc. abgestimmt. 6. Die Bedienung der Anlage ist einfach, der angezeigte Filterwechsel kann selbständig vorgenommen werden. 7. Planung und Installation der Anlage werden von zertifizierten KomfortlüftungsinstallateurInnen durchgeführt. 8. Als Grundlagen für Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung dienen die landesspezifischen Gesetze, nationale Normen und die »55 Qualitätskriterien für Komfortlüftungsanlagen«. Die Qualitätskriterien finden sie auf www.komfortlüftung.at Energieberatung Die ExpertInnen der Energieberatungseinrichtung des Landes informieren über alle grundlegenden Fragen zu Komfortlüftungsanlagen und geben wichtige Tipps und Hinweise. Beratungsleistungen werden außerdem zu allen Fragen energiesparender Bauweise angeboten, wie beispielsweise zu neuesten Dämmsystemen, Fenster und Verglasungen, zu umweltfreundlichen Heizungen, zur Nutzung von Sonnenenergie durch Kollektoren und Wärmepumpen, bis hin zu den Energiesparförderungen und zum Energieausweis für Gebäude. Energie Tirol ist mit insgesamt 15 Beratungs- und 3 Servicestellen in ganz Tirol vertreten. Weitere Auskünfte Energie Tirol Südtiroler Platz 4, 3. Stock 6020 Innsbruck Tel.: 0512/589 913, Fax DW 30 E-Mail: [email protected] www.energie-tirol.at Homepage www.komfortlüftung.at Die firmenunabhängige Plattform bietet vertiefende Informationen und praktische Umsetzungshilfen im Ein- und Mehrfamilienhaus-Bereich sowie bei Schulen und Kindergärten. Sie finden z.B. Angebots- bzw. Bestellhilfen, Qualitätskriterien, Check listen, eine Übersicht geprüfter Lüftungsgeräte, Installateure u.v.m. Energie Tirol Südtiroler Platz 4, A - 6020 Innsbruck Tel. +43 /(0) 512 /58 9913 , Fax DW 30 E-Mail: [email protected] www.energie-tirol.at 20% Es braucht nicht immer große Investitionen. Mit kleinen Maßnahmen weniger Energie verbrauchen – ganz ohne Komfortverlust! ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. HEIZKOSTEN SPAREN 3 Sepp Rinnhofer Haustechnik-Spezialist von Energie Tirol Richtige Basiseinstellungen Die Temperierung von Wohnräumen ist ein maßgeblicher Faktor für unser individuelles Wohlbefinden. Dabei schaffen einfache Maßnahmen ein erhebliches Potential zur Energieeinsparung – ohne Verlust der Behaglichkeit! Wartung der Heizanlage Egal ob Gastherme, Wärmepumpe oder Pelletskessel – alle Anlagen laufen dann am effizientesten, wenn sie regelmäßig gewartet werden. Eine fachmännische Überprüfung beugt auch unerwartete Störungen vor und ist Garant für eine unbeschwerte Heizsaison. Brennstoff Holz Als nachwachsender Rohstoff erfreut sich Holz als Heizmittel inzwischen großer Beliebtheit. Worauf Sie bei seiner Verwendung achten müssen, erfahren Sie auf Seite 18. Sie haben es in der Hand: Energieverbrauch senken – Kosten sparen! Heizkosten im Eigenheim sparen, das muss nicht immer kompliziert und teuer sein. Mit etwas Grundwissen und den folgenden Tipps kann Ihr Energieverbrauch um bis zu 20 % gesenkt werden! weitere Informationen > www.energie-tirol.at RAUMTEMPERATUREN Raumtemperaturen anpassen Zu kalte, aber auch zu warme Räume schaffen Unbehagen. Deswegen ist es wichtig, die richtige Raumtemperatur für das individuelle Wohlbefinden zu wählen. > Ein Grad weniger Raumtemperatur in der Wohnung bringt 6 % Energieeinsparung. Luftfeuchtigkeit beachten Was viele nicht wissen: Behaglichkeit hängt stark von der relativen Luftfeuchtigkeit im Raum ab. Allgemein wird trockene Luft bei gleicher Raumtemperatur kälter empfunden als feuchte Luft. Die Luftfeuchtigkeit kann mit einem Hygrometer gemessen werden. Im Bereich von 30 bis 55 % ist das Wohlbefinden am größten. Ursachen für eine zu geringe Luftfeuchtigkeit können hohe Heizungstemperaturen, schlechte Fenster oder ein übertriebenes Lüftungsverhalten im Winter sein, was zuviel kalte und trockene Luft in den Raum bringt. Übrigens, Pflanzen tragen auf natürliche Weise zu einem ausgeglichenen Raumklima bei. Elektrische Luftbefeuchter hingegen sind wegen möglicher Keime kritisch zu sehen. Aber Achtung, zu hohe Luftfeuchtigkeit kann zu Schimmelproblemen führen. 21–23° Wohnzimmer 16–18° Schlafzimmer ca. 20° Kinderzimmer 4 5 Türen schließen Durch offene Zimmertüren strömt ständig warme Luft in kältere Räume, beispielsweise vom Wohnzimmer in den Gang oder in das Schlafzimmer. Das verbraucht unnötig viel Energie. Im Extremfall können offene Türen, zum Beispiel eine offene Badezimmertür, sogar zu Schimmel führen, da durch die Abkühlung der warmen Luft an kälteren Bauteilen Feuchte frei wird. Unterschiedliche Temperaturzonen wirken sich außerdem positiv auf unser Wohlbefinden aus: Sie regen den Kreislauf an und steigern unser Wärmeempfinden beim Wechsel in wärmere Räume. Nachttemperatur absenken In schlecht gedämmten Häusern, die schnell abkühlen, können die Raumtemperaturen während der Nachtstunden ohne Komfortverlust bis zu 4 Grad abgesenkt und damit Energie gespart werden. Die Absenkzeiten sind dabei dem Lebensrhythmus anzupassen. Das ist je nach Heizsystem bei einer Radiatorenheizung etwa eine Stunde vor dem Schlafen gehen bzw. Aufstehen, bei einer Fußbodenheizung bis zu drei Stunden vorher. Eine Nachtabsenkung macht nur dann Sinn, wenn das Haus schnell abkühlt und die Räume über mehrere Stunden auf niedriger Temperatur gehalten werden können. Andernfalls werden die Einsparungen durch den Energieverbrauch, der zum Aufheizen benötigt wird, wieder aufgehoben. Rollläden schließen Vorhandene Rollläden sowie Fensterläden sollten in der Nacht geschlossen werden. Sie sind vor allem bei sehr schlechten Fenstern ein zusätzlicher Wärmeschutz. Kellerräume und Garagen nicht beheizen Kellerräume und Garagen sind meist schlecht gedämmt. Deswegen beträgt der Energieverbrauch in diesen Räumen meist das drei- bis vierfache gegenüber Wohnräumen. Wenn die Räume nicht genutzt werden, sollte auf eine Beheizung verzichtet bzw. sollten die Thermostate auf Frostschutz eingestellt werden. In selten genutzten Hobbyräumen genügt ein Heizen bei Bedarf. Zu warme Keller lassen übrigens auch keine Lagerung von Lebensmitteln zu. Achtung, in wohnbaugeförderten Objekten dürfen Kellerräume keine Heizkörper aufweisen! GUT DURCHLÜFTEN Richtig lüftet, wer für einen möglichst schnellen und vollständigen Luftaustausch sorgt. Dadurch dringt genügend Frischluft in den Raum und gleichzeitig wird ein Auskühlen der Wände vermieden. Deswegen sollte am besten mehrmals täglich bei weit geöffneten Fenstern stoß- bzw. quergelüftet werden. Die Lüftungsdauer hängt von der jeweiligen Jahreszeit ab. Dabei gilt: Je kälter die Außentemperatur, desto kürzer muss gelüftet werden (im Winter etwa 5 Minuten). Die Thermostatventile sollten beim Lüften abgedreht und nach dem Lüften wieder in Ausgangsstellung zurückgedreht werden. > Gekippte Fenster eignen sich nicht zum Lüften, da diese Methode zu ungleich hohem Wärmeverlust und einem Auskühlen der Wände ohne entsprechenden Lüftungseffekt führt. mind. gleich am Morgen nach dem Aufstehen ein bis zweimal untertags abends vor dem Zubettgehen EIN BEISPIEL Wenn eine massive Außenwand durch Kippstellung der Fenster um 8 Grad abgekühlt wird, braucht es eine ganze Stunde, bis die Mauer wieder warm ist. INFO 6 7 DICHTUNGEN BEI FENSTERN & TÜREN Dichtungen anbringen Alte Fenster und Türen können Zugluft und hohe Wärmeverluste verursachen. Das Anbringen von Dichtungen spart Energiekosten und erhöht den Komfort. Bereits vorhandene, abgenutzte Dichtungen sollten erneuert werden. Bei Fenstern sollte nicht nur der Zustand der Dichtungen, sondern auch die Einstellungen überprüft werden. Besonders zu achten ist auf die Dichtheit von Türen, wie Haustüren, Kellertüren oder Öffnungen zum Dachboden, die nach außen oder in unbeheizte Räume führen. NACHRÜSTEN Das Einkleben von einfachen Schaumstoffdichtungen hat meist nicht den gewünschten Effekt. Am besten wenden Sie sich an eine Fachfirma, die auf den nachträglichen Einbau von Dichtungen spezialisiert ist. TIPP Wärmelecks beseitigen Im Folgenden werden einige neuralgische Stellen aufgezählt, die überprüft werden sollten, um Wärmelecks zu beseitigen: > Kellertür: Gummidichtung und Anschlag der Kellertür, insbesondere der untere Anschlag > Terrassen- und Balkontür: Gummidichtung und Anschlag vom Flügel > Haustür: Gummidichtung und Anschlag der Haustür, insbesondere der untere Anschlag > Dunstabzugshaube: intakte Rückschlagklappe > Dachbodenluke in den Dachraum: Gummidichtung und Anschlag > Feuerschutztür (aus Blech) zu Garage oder Heizraum: Gummidichtung und Anschlag > Kaminofen und Herde: Zuluftklappe schließen, wenn diese außer Betrieb sind THERMOSTATE UND REGELUNGEN Thermostatventile richtig einsetzen Thermostatventile an den Heizkörpern senken die Energiekosten und erhöhen den Komfort. Grundsätzlich funktionieren Thermostatventile so, dass sie auf eine individuell gewünschte Wohlfühltemperatur eingestellt werden können. Dabei sind den Ziffern auf dem Thermostatkopf bestimmte Temperaturen zugeordnet (Ziffer 3 bzw. Mittelstellung liegt bei etwa 20 Grad). Wird die Temperatur überschritten, drosselt das Ventil den Wärmefluss und der Heizkörper kühlt ab. Der Vorteil von Heizkörperthermostaten ist, dass diese unmittelbar auf Fremdwärmegewinne wie intensive Sonneneinstrahlung oder Abwärme beim Kochen und Backen reagieren. Das Gleiche gilt für Wärmeverluste. Der Thermostatkopf sollte deshalb beim Lüften oder beim Schlafen mit offenem Fenster von der Normeinstellung auf Frostschutz umgestellt werden. Damit die Thermostatventile gut funktionieren, müssen sie hydraulisch einreguliert sein (siehe Seite 16). Fernfühler bei Verbauten Heizkörper, die sich unter einem breiten Fensterbrett oder hinter einem Verbau befinden, dürfen nicht mit herkömmlichen Thermotatköpfen bestückt werden. Durch den entstehenden Wärmestau misst der Thermostat meist falsch, der Heizkörper gibt dann zuwenig Wärme ab und der Raum kühlt aus. Abhilfe schaffen hier Thermostatventile mit Fernfühler oder Ferneinstellteil, die an einem nahen, neutralen Ort angebracht werden. Heizkörperthermostate mit Zeitprogramm Inzwischen sind auch Heizkörperthermostate programmierbar. Diese Thermostate können auf den gewünschten Heizzeitpunkt beispielsweise im Bad vorprogrammiert werden. Die Raumtemperatur wird dann nur bei Benutzung auf 24 Grad erhöht. 8 9 Elektronische Raumthermostate Mit einem elektronischen Raumregler können ganze Wohnungen oder einzelne Wohnräume (Einzelraumregler) nach den individuellen Wünschen betrieben werden. Für Räume oder Wohnungen, die über einen bestimmten Zeitraum unbenutzt sind, sind Raumthermostate mit Zeitschaltuhr zu empfehlen. Sie steuern Komfort- und Absenkzeiten unabhängig von der Außentemperatur im Automatikbetrieb. > Am besten werden Raumthermostate an einem leicht zugänglichen Ort mit freier Luftzirkulation und ohne direkte Wärmestrahlung etwa 1,2 bis 1,5 m über dem Boden montiert. Außentemperaturgesteuerte Heizungsregelung Wie schon der Name sagt, steuern außentemperaturgesteuerte Heizungsregler die Heizung in Abhängigkeit von der Witterung. In Kombination mit einem Raumthermostat bzw. Thermostatventilen heizen witterungsgeführte Regelungen besonders sparsam und komfortabel. Meist wird der Außenfühler an der nördlichen Außenwand angebracht. Bei einer südseitigen Montage müssen die Hauptaufenthaltsräume ebenfalls südseitig liegen. Die Regelungseinheit befindet sich fast immer im Heizraum beim Kessel bzw. dem Verteiler. Werden eine außengesteuerte Heizungsregelung und Heizkörperthermostate kombiniert, ist der hydraulische Abgleich besonders wichtig. Denn sind die Heizkörper nicht richtig einreguliert, kann die Heizungsregelung »in Konkurrenz« mit den Heizkörperthermostaten treten. Heizkurve richtig einstellen Sind bei einer außentemperaturgesteuerten Heizungsregelung die Raumtemperaturen zu hoch, dann ist die Heizkurve nicht richtig eingestellt. Veränderungen an der Heizkurve müssen in kleinen Schritten und in Zeitabständen von etwa fünf Stunden erfolgen, da sich die Heizungsanlage nach jedem Eingriff auf die neuen Werte einpendeln muss. Als Richtwerte für die Steilheit der Heizkurve gelten bei einer Radiatorenheizung ca. 1,0 bis 1,5 und bei Fußboden- und Wandheizungen 0,4 bis 0,6 (siehe Bedienungsanleitung). > Ist die Raumtemperatur unabhängig von der Außentemperatur generell zu hoch, dann muss die Heizkurve parallel nach unten verschoben werden. > Ist die Raumtemperatur nur bei hohen Außentemperaturen (über +5 Grad) zu hoch, dann ist die Heizkurve steiler zu stellen. > Ist die Raumtemperatur nur bei tieferen Außentemperaturen (unter 0 Grad) zu hoch, dann ist die Kurve flacher zu stellen. Die umgekehrte Vorgangsweise gilt bei zu niedrigen Raumtemperaturen. Technisch Versierte können die Heizkurve selbstständig ändern, ansonsten ist der Fachmann zu kontaktieren. Veränderungen an den Heizkurven sollten übrigens nach einigen Tagen überprüft und gegebenenfalls nachkorrigiert werden. Achtung, eine entsprechende Temperierung von ungünstig gelegenen Räumen muss aber trotzdem sichergestellt werden. INFO 10 11 HEIZKÖRPER UND FLÄCHENHEIZUNG Gegenstände entfernen Durch zu lange Vorhänge oder Abdeckung der Heizkörper sinkt die Wärmeabgabe. Die gesamte Heizanlage muss dann mit einer höheren Vorlauftemperatur im Heizkreislauf betrieben werden. Auch Möbelstücke gehören nicht direkt vor die Heizquelle. Muss ein Heizkörper unbedingt verbaut werden, dann sollte dieser entsprechend größer dimensioniert sein, damit die Temperatur im Heizkreislauf nicht erhöht werden muss. schlechte Wärmeabgabe durch verdeckte Heizkörper effiziente Energienutzung bei freistehenden Heizkörpern Heizkörper entlüften Luft im System verursacht nicht nur störende Geräusche, sondern vermindert auch die Wärmeleistung und steigert den Energieverbrauch. Die Entlüftung der Heizkörper in regelmäßigen Abständen ist deswegen besonders wichtig. Dafür wird mit einem Entlüftungschlüssel das Ventil am Heizkörper (oder am Verteiler der Fußbodenheizung) solange leicht geöffnet, bis die gesamte Luft entwichen ist. Das Wasser, das dabei austritt, wird mit einem Glas aufgefangen. In diesem Zusammenhang muss auf den Anlagendruck geachtet werden, der auf einem Manometer an der Heizanlage mit einem schwarzen Zeiger angezeigt wird. Der Anlagendruck, den die Anlage im kalten Zustand haben soll, wird vom Fachmann vorgegeben. Heizkörper reinigen Je nach Heizkörpertype können vor allem bei Heizungen mit hoher Vorlauftemperatur Lamellen und Stege eine dicke Staubschicht aufweisen. Um ein Absinken der Wärmeleistung aber auch gesundheitliche Belastungen zu verhindern, sollten die Heizkörper von Zeit zu Zeit gereinigt werden. Fußboden- und Wandheizung nicht abdecken Die Wärmeabgabeleistung von Fußboden- und Wandheizungen wird durch zusätzliche Abdeckungen, die bei der Planung nicht berückichtigt wurden (beispielsweise durch einen dicken Teppich oder großen Kasten), beeinträchtigt. Die Folge davon ist, dass erhöhte Vorlauftemperaturen im Heizkreislauf notwendig sind. Vorlauftemperatur gering halten Je geringer die Vorlauftemperatur im Heizungskreislauf, desto geringer ist der Energieverbrauch der Heizanlage. Die Vorlauftemperatur ist jene Temperatur, mit der das Heizwasser in das Verteilsystem eingebracht wird. Im Gegensatz zu früher sind bei neueren Anlagen mit Radiatorenheizung Temperaturen um die 50 Grad üblich, bei Wand- und Fußbodenheizungen liegen sie bei 30 bis 35 Grad. Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte, die sich auf Radiatoren-(Heizkörper) bzw. Niedertemperatur-Heizsysteme (Wand- und Fußbodenheizungen) beziehen. Richtwerte: Temperaturen im Heizungskreislauf (Vorlauftemperaturen) Heizungstyp Alter Außentemperatur Vorlauftemperatur Radiatorenheizung um 1980 oder älter bei -8 bis -10° 60 bis 70° Radiatorenheizung eher neuere Anlagen bei -8 bis -10° 50 bis 60° Wand- und Fußbodenheizung alt bei -8 bis -10° 35 bis 50° Wand- und Fußbodenheizung neu bei -8 bis -10° 30 bis 35° Quelle: EnergieSchweiz Besonders wichtig ist eine niedrige Vorlauftemperatur bei Wärmepumpenanwendungen. Eine niedrige Vorlautemperatur erhöht die Effizienz der Anlage deutlich und stellt niedrige Heizkosten sicher. Die Vorlauftemperatur ist meist im Heizraum oberhalb der Heizungspumpe an einem Thermometer abzulesen. Durch eine hydraulische Abgleichung der Heizungsanlage und durch eine Anpassung der Heizkurze bzw. der Pumpenleistung kann die Vorlauftemperatur verringert und damit Heizenergie gespart werden. Auf die Rücklauftemperatur achten Bei Brennwertgeräten (Öl, Gas und künftig auch vermehrt Pellets) sowie Fernwärme ist zudem eine niedrige Rücklauftemperatur für die Effizienz ausschlaggebend. Dies erreicht man primär über einen hydraulischen Abgleich und richtig dimensionierte Heizflächen. 12 13 WARMWASSERBEREITUNG Randbedingungen beachten Ein durchschnittlicher Drei-Personenhaushalt benötigt ca. 40.000 l Warmwasser pro Jahr. Für diese Menge werden etwa 2.100 kWh an elektrischer Energie oder ca. 270 l Öl pro Jahr verbraucht. Sind die Randbedingungen schlecht, kann sich der Verbrauch sogar verdoppeln. Wichtige Punkte sind: > eine gute Leitungsdämmung > eine Speichertemperaturbegrenzung von 60 Grad > sowie eine zeitweise Erneuerung der Schutzanoden bei Boilersystemen (Lebensdauer) Wassertemperaturen senken Grundsätzlich sollte die Temperatur im Speicher nicht über 60 Grad betragen, es sei denn, der Speicher ist viel zu klein und der Warmwasserbedarf kann nicht gedeckt werden. Mit geringen Temperaturen wird auch die Kalkabscheidung reduziert, die sich ab 60 Grad um ein Vielfaches erhöht. Wegen Legionellengefahr sind vor allem in Hotels, Sportanlagen und Altersheimen Absenkungen unter 60 Grad nicht zu empfehlen. Legionellen entwickeln sich bei Temperaturen um 40 Grad und bei länger stehendem Wasser im niedrigen Temperaturbereich besonders gut. Thermosiphonanschlüsse Warmwasser- und Heizungsanschlüsse an zentralen Boilern (Speichern) sollten als Thermosiphone ausgeführt werden. Thermosiphone sind Rohrschleifen, die in ihrer Form den Siphonen bei Waschbecken ähnlich sind. Sie verhindern, dass heißes Wasser innerhalb einer Leitung zirkuliert. Durch Fehlzirkulationen im Leitungssystem können hohe Wärmeverluste auftreten. ca. 40.000 l Warmwasser / Jahr 2.100 kWh Strom oder 270 l Öl Temperaturbegrenzung mit Brauchwassermischer Beim Übergang vom Boiler in die Warmwasserleitung sollte, vor allem bei Solaranlagen, die mit erhöhten Temperaturen betrieben werden, ein Brauchwassermischer mit einer Temperaturbegrenzung von 50 bis 60 Grad eingebaut werden (auf eventuelle gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Legionellenschutz ist zu achten). Er beugt Verbrühungen vor und hilft Ihnen Kosten zu sparen. Zirkulationslasten begrenzen Im Gegensatz zu kleinen Gebäuden ist bei Mehrfamilienhäusern eine Zirkulationsleitung für das Warmwasser notwendig (Ausnahme Wohnungsstation). Zirkulationsleitungen verursachen einen erheblichen Wärmeverlust, da sie in der Regel das ganze Jahr über betrieben werden müssen, um das Wachstum von Legionellen im Leitungssystem zu verhindern. Umso wichtiger ist, dass die Dämmung hochwertig ausgeführt wird (Dämmstärke 1 × Rohrdurchmesser) und die Dimension der Leitung nicht unnötig groß gewählt wird. Speicher richtig dämmen Die Wärmedämmung von zentralen Wasserspeichern ist vielfach unbefriedigend (dezentrale Warmwasserspeicher in Wohnungen sind davon nicht betroffen). Ursachen für hohe Wärmeverluste können eine mangelhafte Dämmung sowie Wärmelecks sein. Die empfohlene Mindestdämmstärke liegt je nach Dämmstoff bei mindestens 10 cm (Dämmstoffe mit einem Lambda-Wert 0,04 W/mK, bspw. Mineralwolle) oder bei 6 bis 10 cm bei einem PU-Dämmmantel für kleinere Speicher. Bei Warmwasser- und Pufferspeichern ab 1000 l wird empfohlen, die Dämmstärken auf bis zu 20 cm zu erhöhen. Damit kein Kamineffekt entsteht, sollte das Dämmmaterial unbedingt eng anliegen und die Anschlüsse möglichst dicht ausgeführt sein. Andernfalls zirkuliert zwischen Dämmung und Speicheroberfläche Luft nach oben und führt sehr hohe Energiemengen vom Speicher ab. Unterschätzt werden auch die Energieverluste über Flansche, Thermometer, Rohranschlüsse etc. – ein gut »eingepackter« Speicher spart. MINDESTDÄMMSTÄRKEN > mind. 10 cm bei Dämmstoffen mit einem Lambda-Wert 0,04 W/mK (z.B. Mineralwolle) > 6–10 cm bei einem PU-Dämmmantel für kleinere Speicher > bis zu 20 cm bei Warmwasser- und Pufferspeichern ab 1000 l > „Energy Label“ beachten INFO 14 15 KESSEL UND BRENNER Heizkessel: Luftzufuhr sichern Für eine energieeffiziente und umweltfreundliche Verbrennung benötigt der Heizkessel genügend Luft. Ist die Luftzufuhr zu gering, sinken die Verbrennungswerte und der Wirkungsgrad der Anlage, Rußbildung und Abgaswerte steigen hingegen stark an. Bereits eine 1-mm-Rußschicht an den Kesselwänden erhöht den Brennstoffbedarf um 5 bis 6 %. Bei einer schlechten Verbrennung ist ein Beschlag von 2 bis 3 mm möglich! Ein Luftmangel belastet aber auch die Umwelt im Nahbereich mit Kohlenmonoxid (CO), Stickoxiden (NOx) und Feinstaub. Eine ausreichende Luftzufuhr ist deswegen von zentraler Bedeutung. Dabei sollte der Heizraum nicht unnötig ausgekühlt werden. Wird die Luft über ein Kippfenster zugeführt, sollte der Öffnungswinkel entsprechend fixiert werden. Bei vorhandenen Zuluftöffnungen über Gitter oder Schächte ist eine regelmäßige Überprüfung notwendig. Die Luftzufuhr sollte vom Fachmann festgelegt werden und hängt von der Brenner- bzw. Kesselleistung ab. Auch bei Öfen in Wohnräumen muss auf eine entsprechende Verbrennungsluftnachströmung geachtet werden. Idealerweise ist eine raumluftunabhängige Frischluftversorgung vorhanden. Dies ist vor allem nach einem Fenstertausch oder Dämmung der Fassade wichtig, da dann kein unkontrollierter Luftaustausch über Undichtigkeiten mehr stattfindet. Auch für den gleichzeitigen Betrieb von Dunstabzugshauben oder Komfortlüftungen gilt es Vorkehrungen zu treffen. Brennerleistung anpassen Häufige Schaltintervalle bei Brennern lassen auf eine zu große Brennerleistung schließen. Läuft der Ölbrenner an eher warmen Wintertagen (+ 5 bis 10 Grad) oder in der Übergangszeit kürzer als 4 Minuten, dann sollte eine kleinere Brennerdüse eingebaut werden. Durch eine Anpassung verlängern sich die Laufzeiten, der Kessel verbraucht weniger Energie, es bildet sich weniger Ruß und der Schadstoffausstoß sinkt. Richtwerte für die Abschätzung der benötigten Brennerleistung Gebäudetyp Heizlast in Watt pro m² beheizter Wohnnutzfläche ungedämmter Altbau 130 teilgedämmter Altbau 90 gut gedämmter Neubau (bis 10 Jahre alt) 70 Niedrigenergiehaus 30 bis 40 Dazu ein Rechenbeispiel: Ein ungedämmter Altbau mit 180 m2 benötigt eine Brennerleistung von 24 kW (180 m2 × 130 Watt/m2 = 23.400 Watt = ca. 24 kW). Bei einem gut gedämmten Einfamilienhaus liegt die Brennerleistung im Bereich von 10 kW. Die Erfahrung zeigt, dass Düsen mit einer Leistung von weniger als 14 kW störungsanfälliger sind. Deswegen sollten solche Düsen (Düsen < 0.4 Gal/h) vermieden werden. Achtung: Bei einer Reduktion der Brennerleistung verringern sich auch die Abgastemperaturen, daher sollten auch die Auswirkungen auf den Kamin berücksichtigt werden. BRENNER- UND KESSELSERVICE Nicht nur Autos, auch Heizungen brauchen ihre Wartung. Deswegen sollte jährlich ein Brenner- bzw. Kesselservice durchgeführt werden. Werden Fehler und unsachgemäße Einstellungen behoben, sind ein sparsamer Verbrauch und geringe Emissionen sichergestellt. Bei Festbrennstoffheizungen können die Wärmetauscherflächen während der Heizperiode meist durch Hebel oder sonstige Einrichtungen selbst gereinigt werden. Aber auch Festbrennstoffkessel sollten jährlich ein Service erhalten. TIPP > 1-mm-Rußschicht an den Kesselwänden erhöht den Brennstoffbedarf um 5 – 6 %. > Luftzufuhr deshalb sichern. > Auf die richtige Brennerleistung achten. 16 17 HEIZRAUM Heizungsrohre isolieren Die Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen im Heizraum und Keller sind meist nicht gedämmt, was hohe Energieverluste verursacht. Bei 35 m langen Heizungsrohren geht dabei die Menge an Heizwärme verloren, mit der etwa zwei Kinderzimmer beheizt werden könnten. Deshalb sollten nicht nur die freien Heizungsleitungen im Heizraum bzw. Keller, sondern auch die Armaturen sowie alle Warmwasser- und Zirkulationsleitungen nach Möglichkeit gedämmt werden. Empfohlene Dämmstärken Leitungsdurchmesser Dämmstärke Leitungen bis DN 25 (1 Zoll) 30 mm Leitungen bis DN 40 (6/4 Zoll) 40 mm Leitungen bis DN 65 (2 1/2 Zoll) 50 mm HEIZSYSTEM REGELN Heizsystem hydraulisch abgleichen Immer wieder kommt es vor, dass bei Anlagen die Thermostatventile schlecht funktionieren. Dies kann an falschen Ventilen oder an einem fehlenden hydraulischen Abgleich liegen. Heizkörper, die in Heizraumnähe angebracht sind, erhalten durch den Pumpendruck wesentlich mehr Heizungswasser als weiter entfernte. Sind die Heizkörper nicht richtig einreguliert, geben die überversorgten zu viel, die unterversorgten zu wenig Wärme ab. Um kalte Räume zu vermeiden, wird dann meist die Temperatur im Heizungskreislauf erhöht. Dies führt zu einem erhöhten Energieverbrauch und manchmal auch zu Pumpund Pfeifgeräuschen im Heizsystem. Bei einem hydraulischen Abgleich werden alle Teile der Heizung aufeinander abgestimmt und jeder Heizkörper auf die richtige Wassermenge einreguliert. Ein hydraulischer Abgleich muss vom Fachmann durchgeführt werden. Heizungspumpen richtig einstellen Die Umwälzpumpe sollte auf möglichst niedriger Leistungsstufe eingestellt sein. Das reduziert den Stromverbrauch und vermeidet Pump- und Rohrleitungsgeräusche. Durch geringere Umwälzmengen (Heizungswasser) und Abstrahlungsverluste wird Heizenergie eingespart. Die meisten Pumpen sind über einen Stufenschalter regulierbar. Neuere Pumpen passen ihre Drehzahl automatisch den Betriebsverhältnissen an (aus der Beschreibung ersichtlich). Kamin-Zugregler einbauen Für eine optimale Verbrennung sollte in den Kaminzug ein Zugregler eingebaut werden. Dieser stellt einen gleichmäßigen Rauchabzug sicher und schafft gute Bedingungen für eine energiesparende Verbrennung. Zugregler werden im Kamin oder im Rauchrohr eingebaut. Die richtige Stelle für das gewählte Qualitätsprodukt ist vom Fachmann zu bestimmen. Vorteile haben Zugregler auch in Bestandskaminen, bei denen durch den Einbau eines neuen Kessels der Kaminquerschnitt zu groß geworden ist. Durch Zugregler können teilweise auch Feuchteprobleme und Versottungen vermieden werden. Wäsche nicht im Heizraum aufhängen Der Heizraum wird nicht selten als Raum zum Wäsche trocknen oder auch als Bastelraum verwendet. Dabei wird nicht bedacht, dass der Brenner, vor allem bei Öl- und Gasfeuerungen, Staubpartikel und Fusseln ansaugt, und dann das Gebläserad am Brenner verschmutzt oder die Stauscheibe verlegt werden kann. Beides führt zu erhöhtem Energieverbrauch durch unvollständige Verbrennung, was wiederum die Störanfälligkeit der Anlage steigert und die Umwelt belastet. Außerdem erhöht die Luftfeuchtigkeit den Energieverbrauch und kann die Bildung von Kondensat im Kamin fördern. 18 BRENNSTOFF HOLZ Auf Qualität achten Beim Brennstoff Holz ist auf die Qualität besonders zu achten. Der Heizwert von Stückholz hängt nämlich sehr stark vom Wassergehalt ab. Stückholz sollte deswegen mindestens zwei Jahre an einem luftigen und sonnigen Ort abgedeckt gelagert werden. Waldfrisches Holz hat einen Wassergehalt von 50 bis 60 %, hingegen hat zwei Jahre gelagertes Holz einen Wassergehalt von 15 bis 25 %. Der Heizwert des abgelegenen Holzes ist dann doppelt so hoch! Holz Wassergehalt Heizwert waldfrisch 50–60 % 2,0 kWh/kg über den Sommer gelagert 25–35 % 3,4 kWh/kg mindestens zwei Jahre gelagert 15–25 % 4,0 kWh/kg Quelle: Beratungshandbuch Scheitholzfeuerungen Der Wassergehalt kann mit einem Messgerät bei Forstverwaltungsstellen oder bei vielen Tischlern bestimmt werden. Einzelöfen richtig anfeuern Beim Anfeuern von Einzelöfen sollte man zuerst mithilfe von Weichholzspänen und Papier oder Anzündhilfen ein kräftiges Feuer erzeugen und erst als zweiten Schritt Brennholz oder Holzbriketts nachlegen. Um eine übermäßige Rauchentwicklung im Brennraum zu vermeiden, dürfen die Zuluftöffnungen erst dann geschlossen werden, wenn der Ofen warm ist. Nachgelegt wird, wenn der Glutstock etwa 10 cm hoch ist. Dabei wird die Zuluftöffnung wie beim Anheizen geöffnet. Ist der Glutstock zu klein, können zur Belebung des Feuers wieder Weichholzspäne verwendet werden. Die Wärmeabgabe soll grundsätzlich nicht über eine geringere Luftzufuhr, sondern über die Brennstoffmenge reguliert werden. Achtung, dunkler Rauch zeigt an, dass falsch geheizt wird! > Mehr Informationen zum richtigen Heizen und Anheizen finden Sie auch auf: www.richtigheizen.tirol Saubere Verbrennung Das Verbrennen von Hausmüll wie beispielsweise Kunststoffen, Zeitungen oder Kartons ist zu unterlassen. Andernfalls werden nicht nur Schadstoffe in der unmittelbaren Wohnumgebung freigesetzt, auch der Heizkessel wird geschädigt und gleichzeitig sinkt der Wirkungsgrad der Anlage. ENERGIEBERATUNG BRINGT‘S! Beratungsstellen flächendeckend 17 mal in Tirol: Bad Häring, Fügen, Hochfilzen, Innsbruck, Kirchbichl, Kitzbühel, Kufstein, Kundl, Landeck, Lienz, Mieming, Pflach, Roppen, Schwaz, Schwendau, Telfs und Wörgl (Stand Mai 2016). ENERGIE SPAREN = KOSTEN SPAREN > Ökologie mitdenken > Baufehler vermeiden > Energieförderungen nutzen > Wohnkomfort steigern > Energieeffizienz erhöhen > Haustechnik optimieren ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. Weitere Informationen: > www.energie-tirol.at TEL: 0512/58 99 13-0 / FAX: DW 30 E-MAIL: [email protected] ENERGIE TIROL Südtiroler Platz 4 A-6020 Innsbruck www.energie-tirol.at ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. Verwendete Literatur EnergieSchweiz, Bundesamt für Energie BfE (2002): Grundlagen Optimierung Öl/Gas-Feuerung bis 70 kW, Objekte ohne Klimatisierung. Ittigen. Ökostadt Graz (2/2004): Richtig heizen. Grazer Umweltamt. www.oekostadt.graz.at. Online-Ausgabe. Regionalenergie Steiermark, Waldverband Steiermark (2005): Beratungshandbuch Scheitholzfeuerungen. Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel. (0512) 589913, Fax DW 30, E-Mail: [email protected] | Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol | Konzept und Redaktion: DI (FH) Andreas Riedmann, Energie Tirol; Hannes Gstrein; CONTEXT, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Hall in Tirol | Layout: West Werbeagentur GmbH, Imst Fotos: Michael Gasser, Innsbruck Dezember 2016 LÜFTEN Frische Luft riecht gut, tut gut: Fenster öffnen und frische Luft reinlassen! Was es bringt – wie man es richtig macht. ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. WIE LÜFTEN? Je kälter es draußen ist, desto kürzer lüften. So kühlen Wände und Einrichtung nicht aus und die Raumluft erreicht rasch wieder eine angenehme Temperatur. mind. WANN LÜFTEN? Kurzzeitig erhöhte Feuchtigkeit durch Kochen oder Duschen zusätzlich immer sofort ablüften. Beschlagene Fensterscheiben sind ein Alarmzeichen! Die Luftfeuchtigkeit sollte bei 45 Prozent liegen. Zu empfehlen ist die Anschaffung eines Hygrometers: es misst die aktuellen Feuchtewerte und Temperaturen im Raum. Bei über 60 Prozent (bei ca. 20 °C) wird´s kritisch – Fenster auf! gleich am Morgen nach dem Aufstehen ein bis zweimal untertags abends vor dem Zubettgehen Kippen ist zu vermeiden – es erfolgt dabei kein effektiver Luftaustausch. Die teilweise stark abgekühlten Fensterlaibungen begünstigen sogar die Schimmelbildung und erhöhen den Energieverlust. Querlüften: 1 – 5 Min. gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit öffnen Stoßlüften: 5 – 10 Min. Fenster weit öffnen Alexandra Ortler Energieberaterin von Energie Tirol Ich will gute Luft Kennen Sie das? Wenn die Fenster länger geschlossen bleiben, entsteht im Raum „dicke Luft“. Das kann viele Gründe haben – aufgrund des CO2 -Ausstoßes beim Atmen, Ausdünstungen aus Möbeln, Baumaterialien, Farben und Lacken oder Zigarettenrauch. Ich will mich wohlfühlen Schlechte, verbrauchte Luft führt zu Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Unwohlsein. Sorgen Sie für gute Stimmung, lassen Sie frische Luft herein! Ich will keinen Schimmel Er gefällt nicht, riecht unangenehm und kann ernste Auswirkungen auf die Gesundheit haben: der Schimmel. Richtiges Lüften hilft Schimmel zu vermeiden. Sie haben es in der Hand: Fenster auf – Luft herein! Die Qualität der Luft bestimmt in vielen Bereichen unser Wohlbefinden. Mit sehr einfachen Mitteln können wir Energie sparen, Schimmel vorbeugen und unsere Wohnqualität steigern. weitere Informationen > www.energie-tirol.at SEPP RINNHOFER Energieberater von Energie Tirol Der richtige Zeitpunkt fürs Lüften in der warmen Jahreszeit ist bei kühlen Außentemperaturen, also in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend bzw. in der Nacht. Untertags sind Fenster und Türen möglichst geschlossen zu halten. Der Keller sollte im Sommer nicht gelüftet werden. Sonst trifft warme, feuchte Außenluft auf kühle Kellerwände und kondensiert – feuchte Wände und Sommerschimmelgefahr sind die Folge. LÜFTEN IM SOMMER BEQUEM LÜFTEN Mit „Komfortlüftungen“ kann aufs Fensterlüften verzichtet werden, denn die Lüftungsanlage versorgt die Wohnräume beständig mit Frischluft. Mehr Infos dazu finden sie auf www.energie-tirol.at bzw. www.komfortlüftung.at oder in der Broschüre „Komfortlüftungen“, erhältlich bei Energie Tirol. LÜFTEN IM NEUBAU Beim Hausbau wird viel Wasser in den verwendeten Materialien gebunden (z.B. durch Estriche, Putze). Diese Feuchtigkeit kann meist nicht vollständig austrocknen, bevor das Haus bezogen wird. Das muss durch bewusstes Lüftungsund Heizverhalten ausgeglichen werden, bis die Bausubstanz nach zwei bis drei Jahren richtig getrocknet ist. Sommer: bei trockenem Wetter sind wiederholtes Querlüften oder gekippte Fenster sinnvoll Winter: verstärktes Heizen und häufigeres Lüften sind notwendig LÜFTEN IM SANIERTEN ALTBAU Alte, undichte Fenster und schlechte Dämmung verursachen durch Ritzen und Fugen einen unkontrollierten Luftaustausch. Nach der Sanierung sind Gebäude besser abgedichtet. Dadurch geht zwar weniger Energie verloren, schlechte Luft und erhöhte Luftfeuchtigkeit müssen nun aber gezielt durch häufigeres Lüften ausgetauscht werden. WIRD NICHT GELÜFTET – ERHÖHTE SCHIMMELGEFAHR! Schimmel braucht Feuchtigkeit Diese bildet sich auf kühlen Oberflächen. Besonders anfällig für den Niederschlag von Feuchtigkeit sind Stellen wie z.B. nicht ausreichend gedämmte Außenwände, Außenecken oder Fensterlaibungen. SCHIMMELRISIKO In schimmelgefährdeten Räumen möglichst keine Wäsche zum Trocknen aufhängen. Die vermehrte Feuchtigkeit verstärkt das Schimmelrisiko. Wenn vorhanden, unbedingt Trockenräume, Dachböden etc. nutzen! TIPP WOHER KOMMT DIE FEUCHTIGKEIT? Jeder Mensch gibt etwa 1 bis 1,5 Liter Wasser pro Tag an seine Umgebung ab. Dazu kommt die Feuchtigkeit durch Kochen, Baden, Duschen, Wäschetrocknen usw. Bei einem Haushalt mit vier Personen werden auf diese Weise schnell einmal 10 bis 12 Liter Wasser in die Raumluft eingebracht. INFO Der Schimmel sagt danke Wenn‘s dann erst mal feucht ist, ist der Schimmel oft nicht mehr fern. Denn Feuchtigkeit zusammen mit den in der Luft enthaltenen Schimmelsporen sind die ideale Grundlage für Schimmelwachstum. Regelmäßiges Lüften hilft Richtiges Lüften hält die Luftfeuchtigkeit im Raum niedrig – und das erschwert die Bildung von Schimmel. Falsches oder kein Lüften steigert die Schimmelgefahr hingegen erheblich. 10–12 Liter Wasser / Tag TEL: 0512/58 99 13-0 / FAX: DW 30 E-MAIL: [email protected] ENERGIE TIROL Südtiroler Platz 4 A-6020 Innsbruck www.energie-tirol.at ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel. (0512) 589913, Fax DW 30, E-Mail: [email protected] | Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol | Konzept und Redaktion: DI Alexandra Ortler, Energie Tirol | Layout: West Werbeagentur GmbH, Landeck | Fotos: Michael Gasser, Innsbruck Oktober 2015 ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. www.energie-tirol.at ÖKOLOGISCHE DÄMMSTOFFE Der richtigen Auswahl von Baustoffen kommt eine zentrale Rolle beim Bauen und Sanieren zu. Baustoffe haben einen entscheiden den Einfluss auf die Qualität des Wohnklimas sowie die Umweltund Gesundheitsfaktoren eines Gebäudes. Um möglichst Ressourcen schonend zu bauen, ist es wichtig, dass Baustoffe ohne großen Energieaufwand hergestellt werden. Die Rohstoffe für die Produktion sollten nach Möglichkeit nachwachsend und der Baustoff nach dem Abriss eines Gebäudes leicht wiederverwertbar sein. ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG Umweltbelastungen einzelner Baustoffe können mittels Ökobilanzen festgehalten werten. Dabei werden Auswirkungen auf die Umwelt abgeschätzt, welche von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung bis zur Entsorgung bzw. Wiederverwendung reichen. Eine vereinfachte Form einer ökologischen Bewertung von Materialien stellt der OI3 Index dar. Dabei wird der Bedarf an nicht erneuerbaren Energieträgern („Primärenergiebedarf“), der Beitrag zur Klimaveränderung („Treibhauspotenzial“) und der Beitrag zur Versauerung („Versäuerungspotenzial“) bewertet. Weitere Informationen zum richtigen Einsatz von Dämmstoffen finden sie hier auf der Homepage von Energie Tirol. ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. www.energie-tirol.at ÜBERSICHT ÖKOLOGISCHE DÄMMSTOFFE Dämmstoff Wärmeleitfähigkeit (λ) Eigenschaften Mögliche Einsatzgebiete Ausführung Flachs 0,040 - 0,050 W/mK  diffusionsoffen  motten- und schimmelresistent  recyclingfähig  Dämmung Schrägdach  Dämmung hinterlüftete Fassade  Dämmung in Holzständerwänden Platten, Matten, Filze, Stopfwolle Hanf 0,040 - 0,050 W/mK  diffusionsoffen  motten- und schimmelresistent  recyclingfähig  Dämmung Schrägdach  Dämmung hinterlüftete Fassade  Dämmung in Holzständerwänden  Wärmedämmverbundsystem Platten, Matten, Filze, Stopfwolle Schafwolle 0,040 W/mK  diffusionsoffen u. feuchtigkeitsregulierend  neutralisiert Luftschadstoffe  recyclingfähig  Dämmung Schrägdach  Dämmung hinterlüftete Fassade  Dämmung oberste Decke Platten, Matten, Filze, Stopfwolle Holzfaser (aus Resthölzern) 0,039-0,063 W/mK  diffusionsoffen  hohe Wärmespeicherfähigkeit  recyclingfähig  Dämmung Schrägdach  Dämmung hinterlüftete Fassade  Dämmung oberste Decke  Innendämmung Platten Zellulose (aus Altpapier) 0,039-0,040 W/mK  diffusionsoffen u. feuchtigkeitsregulierend  Verarbeitung durch Spezialisten (!)  recyclingfähig  Dämmung Schrägdach  Dämmung hinterlüftete Fassade  Dämmung in Holzständerwänden  Dämmung oberste Decke*  Innendämmung* Platten, (lose) Flocken/Fasern Mineralschaum (aus Kalk, Zement, Quarzsand) 0,045 W/mK  diffusionsoffen u. feuchtigkeitsregulierend  Leicht, formstabil und druckfest  Wärmedämmverbundsystem  Innendämmung  Dämmung Kellerdecke Platten * Nassverfahren


BAUMAPPE INNERVILLGRATEN NEUBAU INHALTSVERZEICHNIS WEITERFÜHRENDE LINKS Bürgermeisterbrief Info Energieausweis Energieberatung Richtlinie Wohnbauförderung Gemeindeförderungen Förderungen privater Wohnbau Zuständigkeiten Dämmstoffe richtig eingesetzt Broschüre: Wohnbauförderung Tiroler Energiepreismonitor Infofalter: Heizungskompass weitere Information und Broschüren Infofalter: Wärmepumpe Broschüre: Komfortlüftung Broschüre: 20% Heizkosten sparen Infofalter: Lüften Beiblatt: Ökologische Dämmstoffe In Kooperation mit: Liebe Bauleute, als Gemeinde freuen wir uns über Ihre Entscheidung, in Ihr Eigenheim zu investieren.Neubau und Sanierung bieten Chancen der Verbesserung hin zu modernen Energiestandards, einen zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine architektonische Aufwertung des Wohnraums vorzunehmen. Bauliche Investitionen wollen deshalb gut überlegt sein, sie sollen eine positive und nachhaltige Wirkung auf das Wohlbefinden der Bewohner ausüben und die Erhaltungskosten langfristig leistbar machen. Unter Berücksichtigung des Klimawandels und ständig steigender Energiekosten, ist es uns als e5-Gemeinde ein besonderes Anliegen, Sie über energieeffiziente Planungsansätze, alternative, umweltfreundliche Heizsysteme und Fördermöglichkeiten zu informieren. Wir freuen uns, Ihnen mit dieser Mappe einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten und das breite Angebot an Unterstützungen zu überreichen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Planung. Für alle Energiefragen stehen Ihnen die BeraterInnen von Energie Tirol in der Energieberatungsstelle des RegionsManagements Osttirol zur Verfügung. Sichern Sie sich Ihren Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch. Wir verbleiben mit herzlichen Grüßen, Ihre Gemeinde mit Ihrem Bürgermeister Josef Lusser In Kooperation mit: ENERGIEBERATUNGSSTELLE OSTTIROL Welche Heizung ist die richtige für mein Haus? Wo bekomme ich welche Förderungen? Warum bleibt mein Heizkörper immer kalt? In meinem Haus zieht es – was kann ich tun? Wenn Sie auf solche oder ähnliche Fragen Antworten suchen, dann ist Energie Tirol für Sie da: ganz in Ihrer Nähe. Die EnergieberaterInnen in der Energieberatungsstelle Osttirol sind Ansprechpartner in allen Energiefragen. Ihre unabhängigen EnergieberaterInnen Unsere Energieexperten für Sie. Im RegionsManagement Osttirol stehen sie Ihnen jeden ersten Freitag im Monat zu einem kostenlosen, 45-minütigen Beratungsgespräch zur Verfügung. Wenn möglich bringen Sie Pläne sowie Informationen zu bestehenden und/oder voraussichtlichen Bauteilaufbauten sowie dem Haustechnikkonzept mit. Sichern Sie sich Ihren Termin in der Energieberatungsstelle Osttirol, RegionsManagement, T: 04852/72820-576. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Online Anmeldung gibt es auf der Homepage von Energie Tirol unter https://www.energie-tirol.at/beratungsstellen. In Kooperation mit: ZUSTÄNDIGKEITEN UND ANSPRECHPARTNER GEMEINDEAMT Telefon: +43 (0)4843 5317 11 Email: [email protected] Internet: www.innervillgraten.at Amtszeiten: Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Bauangelegenheiten: Amtsleiterin Margaretha Walder (über Bausachverständigen Ing. Klammer) 04843 5317 11 Mobilitätsberatung: Infos im Gemeindeamt ENERGIEBERATUNG Energieberatungsstelle Osttirol Energie Tirol RegionsManagement Osttirol Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck Amlache4rstraße 12, 9900 Lienz Telefon: +43 (0)512 589913 Telefon: +43 (0)4852 72820 570 Email: [email protected] Email: [email protected] Internet: www.energie-tirol.at Internet: www.rmo.at STROM ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU TINETZ – Tiroler Netze GmbH TARIFEN UND ANBIETERN Bert-Köllensperger-Str. 7 , 6065 Thaur Telefon: +43 (0)50708 190 https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/ Email: [email protected] toolbox/tarifkalkulator Internet: www.tinetz.at WOHNBAUFÖRDERUNG Für Ihr neues Zuhause. Jetzt noch höhere Förderungen! Inhaltsverzeichnis Förderbare Vorhaben ........................................... 4 Voraussetzungen Gebäudebezogene Voraussetzungen ........................................ 5 Personenbezogene Voraussetzungen ........................................ 7 Finanzierung ....................................................... 8 Förderungen Eigenheim ......................................................... 9 Verdichtete Bauweise ................................................ 10 Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch ................................... 11 Erwerb und Fertigstellung ............................................. 12 Kreditkonditionen .................................................. 12 Förderungsabwicklung ................................................ 13 Zusatzförderungen Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen .................. 14 Wohnstarthilfe ..................................................... 19 Zuschuss für Kinder ................................................. 20 Behindertengerechte Maßnahmen ........................................ 20 Zuschuss Sicheres Wohnen ............................................. 20 Wohnbeihilfe .................................................. 21 Servicestellen ................................................. 24 Impressum: Land Tirol – Abteilung Wohnbauförderung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck; Für den Inhalt verantwortlich: Land Tirol – Abteilung Wohnbauförderung; Gestaltung: schlossmarketing.at · Fotos: Land Tirol, Neue Heimat Tirol, Shutterstock, teamk2 architects, synthesa, TIGEWOSI, Günter Richard Wett, Wohnungseigentum, Tanja Cammerlander, Christof Simon, DI Roland Kapferer Erscheinungsdatum: Jänner 2018 4 | FÖRDERBARE VORHABEN Das Land Tirol fördert Vorhaben des Wohnbaus mittels Förderungskrediten, Zuschüssen und Beihilfen: Eigenheim Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen. Verdichtete Bauweise „ Doppel-, Reihenhäuser bzw. Wohnungen als Teil einer Anlage „ Durchschnittlicher Grundverbrauch höchstens 400 m² pro Wohnung „ Angemessene Grund- und Baukosten Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch „ Errichtung einer Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch (z.B. durch den Einbau einer Wohnung in einen Dachboden) Erwerb / Fertigstellung „ Erwerb: mindestens 10 Jahre alte, nicht wohnbaugeförderte Wohnungen und Wohnhäuser zu einem angemessenen Preis „ Fertigstellung: nicht wohnbaugeförderte Wohnungen, Wohnhäuser Foto: Neue Heimat Tirol | 5 VORAUSSETZUNGEN Gebäudebezogene Voraussetzungen 1. Nutzfläche „ Mindestens 30 m² und höchstens 150 m² pro Wohnung „ Grundlage der Nutzflächenberechnung: bewilligte Baupläne 2. Energiekennzahlen Der Nachweis erfolgt über den Heizwärmebedarf (HWB) oder über den GesamtenergieeffizienzFaktor (fGEE). Entweder errichtet man ein sehr gut gedämmtes Haus oder installiert — bei guter Dämmung — eine ökologische Haustechnik (z.B. Solar, Photovoltaik). NACHWEIS ÜBER HWB NACHWEIS ÜBER fGEE HWBRef,RK [kWh/m2a] 12 x (1 + 3,0 / ℓc ) 12,6 x (1 + 3,0 / ℓc ) HWBmax,Ref,RK [kWh/m2a] 40,8 40,8 f GEE,RK,max – 0,75 Die Berechnung der Energiekennzahlen hat grundsätzlich nach den Bestimmungen der TBO 2011 i.d.g.F. zu erfolgen. Der Energieausweis ist von qualifizierten und befugten Personen auszustellen. Bei der Errichtung einer Wohnung durch Zu- oder Umbau (z. B. durch den Einbau einer Wohnung in einen Dachboden) kann von der Einhaltung der Anforderungen an die Energiekennzahlen Abstand genommen werden, wenn nachfolgende U-Werte der Hauptbauteile nachgewiesen werden: • U-Wert Außenwand, Dach, Kellerdecke ≤ 0,15 W/m²K • UW-Wert Fenster ≤ 0,80 W/m²K bezogen auf das Prüfmaß 123 cm x 148 cm 6 | 3. Hocheffiziente alternative Energiesysteme Hocheffiziente alternative Energiesysteme sind bei Errichtung von Heizungs- und Warmwasserbereitstellungssystemen Voraussetzung für die Förderungsgewährung. Dazu zählen z.B.: „ Biomasseheizungen z.B. Pellets-, Hackgut-, Holzvergaserkessel mit mind. 1.000 Liter Pufferspeicher » Ein bestimmter Wirkungsgrad und Emissionsgrenzwerte müssen eingehalten werden (siehe Wohnbauförderungsrichtlinie). » Für ortsfest gesetzte Grund- oder Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung sind Emissionsgrenzwerte nicht maßgeblich. Der Wirkungsgrad von 85 % ist mittels Kachelofenberechnung nachzuweisen. „ Wärmepumpen Wärmequelle Erdreich, Grundwasser oder Luft » Zertifizierung nach den EU-Umweltzeichenkriterien gemäß Richtlinie 2014/314/EU (EU Ecolabel) bzw. vollinhaltlich den in dieser Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen entsprechend » Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) grundsätzlich maximal 40°C „ Anschluss an Fernwärme aus mindestens 80 % erneuerbarer Energie, Abwärme Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme ist auf der Homepage der Abteilung Wohnbauförderung (www.tirol.gv.at/wohnbau) abrufbar. Die Einhaltung der Anforderungen und die fachgerechte Ausführung sind vom ausführenden Unternehmen mittels Abnahmeformular zu bestätigen. Erdgas-Brennwert-Systeme sind nur im Ausnahmefall und nur in Kombination mit einer Solaranlage (thermisch oder Photovoltaik) oder einer gleichwertigen Maßnahme vor Ort (z.B. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung) zulässig, sofern folgender Höchstwert eingehalten wird: HWBRef,RK [kWh/m²a]: 10 x (1 + 3,0 / ℓc ). Achten Sie bei der Wahl der Luftwärmepumpe auch auf einen leisen Betrieb, damit störender Lärm weder Sie noch andere belastet (max. 30 dB(A) an der Grundstücksgrenze in den Nachtstunden). So stimmt das Klima in ihrer Wohnung und mit ihrem Nachbarn! ! TIPP | 7 Personenbezogene Voraussetzungen 1. Eigentümer oder Bauberechtigter des Baugrundstückes 2. Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung 3. Wohnbedarf „ Künftiger Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung (ganzjährige, regelmäßige Benutzung) „ Das Eigentums- oder Nutzungsrecht an anderen Wohnungen ist spätestens 6 Monate nach Bezug des Eigenheimes oder der Wohnung aufzugeben. 4. Einkommensgrenzen „ Familieneinkommen (1/12 des jährlichen Nettoeinkommens zuzüglich Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld, etc.) PERSONENANZAHL OBERGRENZE (€) 1 2.850,— 2 4.650,— 3 5.000,— 4 5.350,— für jede weitere Person jeweils 350,— mehr Werden die Einkommensgrenzen überschritten, wird die Förderung für jeweils begonnene € 100,—, um welche die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird, um 25 % gekürzt. ! BEISPIEL Beispiel Einkommen Jahresbruttobezüge € 49.000,— abzügl. SV-Beiträge € 8.808,— abzügl. Lohnsteuer € 7.554,— Jahresnettobezug € 32.638,— Familieneinkommen Jahresnettoeinkommen − Er € 32.638,— Jahresnettoeinkommen − Sie (Teilzeit) € 14.000,— Kind − Lehrling € 0,— Summe Familiennettoeinkommen € 47.238,— Jahreszwölftel (1/12) € 3.936,— höchstzulässige Grenze (3 Personen) € 5.000,— ð Förderungswürdigkeit gegeben 8 | Foto: teamk2 architects Finanzierung „ Die Finanzierung muss gesichert sein. „ Die Finanzierung kann durch Eigenmittel, eigene Arbeitsleistungen, Kredite einer Bausparkasse oder der Wohnbauinvestitionsbank oder sonstige (Hypothekar)Kredite erfolgen. „ Vorrangige Hypothekarkredite sind mittels Festbetragshypothek zu besichern. „ Ein Eigenmittelnachweis (mind. 5 % der Gesamtbaukosten) ist nur bei der Errichtung oder beim Ersterwerb von Wohnungen in verdichteter Bauweise erforderlich. „ Eigenheim/Ersterwerb einer Wohnung: Die Laufzeit des Hypothekarkredits muss mindestens 10 Jahre betragen. „ Für sonstige (Hypothekar)Kredite gilt: » Kredit mit fixem Zinssatz über die Dauer von mindestens 10 Jahren » Kredit mit variablem Zinssatz Der Sollzinssatz darf höchstens 1,75 % über dem 3-Monats-Euribor, kaufmännisch gerundet auf die zweite Dezimalstelle liegen. Es muss eine vierteljährliche Zinsanpassung (1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) vereinbart sein. Grundlage der Zinsanpassung: 3-Monats-Euribor, einen Bankarbeitstag vor dem jeweiligen Anpassungszeitpunkt. | 9 FÖRDERUNGEN Eigenheim Zusatzförderungen „ Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen „ Solaranlage „ Kinderzuschuss „ Sicheres Wohnen „ Behindertengerechte Maßnahmen ! BEISPIEL Beispiel Familie mit 2 Kindern errichtet ein Eigenheim und wählt den Wohnbauscheck Fixbetrag Wohnbauscheck € 13.300,— Kinderzuschuss, 2 Kinder x € 2.500,— € 5.000,— Energiesparende Maßnahmen, z.B. Pelletsheizung € 3.960,— Solaranlage, z.B. 10 m² Aperturfläche € 2.100,— Summe Zuschüsse (keine Rückzahlung erforderlich!) € 24.360,— Kredit „ Fixbetrag in der Höhe von € 38.000,— „ Rückzahlung mit steigender Annuität „ Sicherstellung im Grundbuch Wohnbauscheck „ Fixbetrag in der Höhe von € 13.300,— „ Keine Rückzahlung „ Keine Sicherstellung im Grundbuch „ Freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren ODER 10 | Verdichtete Bauweise Kredit Fixbetrag pro m² förderbare Nutzfläche, abhängig von den Kriterien durchschnittlicher Grundverbrauch und förderbare Nutzfläche. DURCHSCHNITTLICHER GRUNDVERBRAUCH FIXBETRAG (€) MEHR ALS HÖCHSTENS PRO m² 350 m² 400 m² 620,— 300 m² 350 m² 730,— 250 m² 300 m² 830,— 200 m² 250 m² 950,— 200 m² 1.050,— Die förderbare Nutzfläche beträgt höchstens: PERSONENANZAHL NUTZFLÄCHE HÖCHSTENS 1 oder 2 85 m² 3 95 m² 4 oder mehr 110 m² Wohnbauscheck (Alternative zum Kredit) „ 35 % des möglichen Förderungskredits „ Keine Rückzahlungen „ Keine Sicherstellung im Grundbuch „ Freie Verfügbarkeit über das Doppel-, Reihenhaus oder die Wohnung nach 10 Jahren „ Keine Wohnbeihilfe Zusatzförderungen „ Wohnstarthilfe „ Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen „ Solaranlage „ Sicheres Wohnen „ Behindertengerechte Maßnahmen | 11 Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch (z.B. Einbau einer Wohnung in einem Dachboden) Kredit Sofern nach den vorstehenden Bestimmungen einer verdichteten Bauweise nicht eine höhere Förderung gewährt werden kann, beträgt die Kreditförderung € 620,— pro m² förderbarer Nutzfläche. Wohnbauscheck (Alternative zum Kredit) „ 35 % des möglichen Förderungskredits „ Keine Rückzahlungen „ Keine Sicherstellung im Grundbuch „ Freie Verfügbarkeit über die Wohnung nach 10 Jahren Zusatzförderungen „ Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen „ Solaranlage „ Sicheres Wohnen „ Behindertengerechte Maßnahmen ! BEISPIEL NACHVERDICHTUNG — AUFSTOCKUNG Aufstockung / Schaffung einer neuen Wohneinheit » 110 m² Nutzfläche; 4 Personen » Verbesserter HWB (3 Pkt); Wärmepumpe (3 Pkt); Solaranlage Förderungsmöglichkeiten » Kredit (110 m² x € 620,—/m²) = € 68.200,— » oder Wohnbauscheck (35 %) = € 23.870,— » Zuschüsse = € 12.120,— › Solaranlage 20 m² € 4.200,— › verbesserter HWB € 3.960,— › Wärmepumpe € 3.960,— 12 | Erwerb und Fertigstellung Kredit „ Erwerbsförderung PERSONENANZAHL NUTZFLÄCHE MINDESTENS HÖHE (€) 1 – 2 30 m² 12.000,— 1 – 2 60 m² 15.000,— 3 85 m² 18.000,— 4 95 m² 21.000,— 5 und mehr 110 m² 23.000,— „ Fertigstellungsförderung PERSONENANZAHL NUTZFLÄCHE MINDESTENS HÖHE (€) 1 – 2 30 m² 7.000,— 3 85 m² 9.000,— 4 und mehr 95 m² 10.000,— Wohnbauscheck (Alternative zum Kredit) „ 35 % des möglichen Förderungskredits „ Für nahestehende Personen nicht möglich „ Keine Rückzahlungen „ Keine Sicherstellung im Grundbuch „ Freie Verfügbarkeit über das Eigenheim oder der Wohnung nach 10 Jahren Kreditkonditionen Der Förderungskredit hat eine Laufzeit von maximal 35 Jahren und ist wie folgt zurückzuzahlen: ZEITRAUM ZINSSATZ TILGUNG ANNUITÄT p.a. (Zinssatz + Tilgung) 1. bis 5. Jahr 0 % 0,5 % 0,5 % 6. bis 10. Jahr 0,5 % 0,5 % 1 % 11. bis 15. Jahr 1 % 1 % 2 % 16. bis 20. Jahr 1,5 % 1 % 2,5 % 21. bis 25. Jahr 2,5 % 2,5 % 5 % ab dem 26. Jahr 3,5 % 3,5 % 7 % nach dem Auslaufen des Kapitalmarktkredits, spätestens jedoch ab dem 31. Jahr 5 % 5 % 10 % | 13 Förderungsabwicklung 1. Ansuchen − Einreichung „ Eigenheime: spätestens 6 Monate nach Baubeginn (Ansuchen A1) „ Verdichtete Bauweise (Ansuchen A1): » Bei Neubau in Eigenregie spätestens 6 Monate nach Baubeginn » Bei Ersterwerb vom Bauträger spätestens 6 Monate nach dem Erwerb (das Bauvorhaben muss mit Zustimmung des Landes begonnen worden sein) „ Erwerbsförderung (Ansuchen A4): spätestens 6 Monate nach dem Erwerb (Datum Kaufvertrag) „ Fertigstellungsförderung (Ansuchen A4): vor Fertigstellung „ Einreichstellen Neubau-Förderung: » Bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft » In den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung » Siehe auch Servicestellen auf der Rückseite 2. Förderungszusicherung Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens 3. Sicherstellung des Förderungskredits Durch Eintragung eines Pfandrechtes und Veräußerungsverbotes im Grundbuch. Wohnbauscheck: Keine Sicherstellung im Grundbuch erforderlich! 4. Auszahlung der Förderung „ Eigenheim, verdichtete Bauweise, Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch: nach Zusicherung, Sicherstellung und Baufortschritt „ Erwerbs- und Fertigstellungsförderung: nach Zusicherung und Sicherstellung 14 | ZUSATZFÖRDERUNGEN Das Land gewährt in Verbindung mit geförderten Neubauvorhaben Zusatzförderungen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen Energieeffiziente Gebäude und Haustechniksysteme werden besonders gefördert. Höhe des Zuschusses Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Nutzfläche (max. 85 m2 bei 1 und 2 Personen, max. 95 m2 bei 3 Personen, max. 110 m2 bei 4 und mehr Personen pro Wohnung) und multipliziert mit dem Punktewert von: » € 12,— für Gebäude ≤ 300 m2 Nutzfläche » € 10,— für Gebäude > 300 m2 Nutzfläche Bei der Zusatzförderung sind höchstens 19 Punkte möglich. Somit ergibt sich eine max. Fördersumme von € 25.080,— (19 Punkte x € 12,— x 110 m²). Wird zusätzlich eine thermische Solaranlage (max. 20 m² pro Wohnung förderbar) installiert ergibt sich eine max. Fördersumme von € 29.280,—. Förderbare Maßnahmen auf einen Blick Verbesserung der Energieeffizienz Hocheffiziente alternative Energiesysteme Sonnenenergienutzung Sonnenschutzeinrichtung mit Zeitsteuerung Komfortlüftung Ökoklogisch vorteilhafte Baustoffe Qualitätsnachweis für Planung und Ausführung (z.B. klimaaktiv) Luftdichtheit | 15 Energie und Energieversorgung „ Verbesserung der Energieeffizienz » Verbesserung ≥ 16,67 % zur Grundanforderung HWBRef,RK .................. 3 Punkte* » HWBRef,RK [kWh/m²a] ≤ 23 mit Komfortlüftungsanlage .................... 7 Punkte Bei Energieträger Erdgas keine Zusatzförderung für diese Verbesserung! „ Hocheffiziente alternative Energiesysteme » Biomasseheizung (z.B. Pellets, Hackgut, Stückholz) ...................... 3 Punkte » Wärmepumpen (Wärmequelle: Grundwasser, Erdreich, Luft) ............... 3 Punkte » Fern-/Nahwärme (aus mindestens 80% erneuerbarer Energie, Abwärme) ....... 1 Punkt » Thermische Solaranlage je m² Kollektor-Aperturfläche ................... € 210,— Solaranlagen: » Produktzertifizierung nach der „Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem „Austria Solar“ Gütesiegel erforderlich » Kollektor-Aperturfläche pro Wohnung: für Gebäude ≤ 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 4 m²; für Gebäude > 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 2 m² » maximal 20 m² pro Wohnung » mindestens 50 Liter Speicherinhalt pro m² Kollektor-Aperturfläche » Wärmemengenzähler erforderlich ! TIPP Passivhäuser erreichen in der Regel die Stufe mit 7 Punkten. Weiters sind Zusatzpunkte für z.B. Heizungsanlage, Komfortlüftungsanlage und Luftdichtheitstest möglich. Das einfache Prinzip einer Wärmepumpe Quelle: Land Tirol 4 Teile Heizwärme 1 Teil Antriebsenergie (Strom) 3 Teile Umweltwärme (Erdreich, Wasser, Luft) 16 | Komfort und Raumluftqualität „ Thermischer Komfort im Sommer » Sonnenschutzeinrichtungen (z.B. Außenraffstore, Rollläden) ................ 1 Punkt Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung der Räume an Ost-, Süd- und West-Fassaden sowie Räume mit Dachfenster (außenliegende, elektrisch betriebene, bewegliche Sonnenschutzeinrichtung) werden im Rahmen der Zusatzförderung gefördert. Diese Sonnenschutzeinrichtungen, wie z.B. Außenraffstore und Außenjalousien, Rollläden und Senkrechtmarkisen müssen einen Abminderungsfaktor Fc -Wert ≤ 0,23 aufweisen, unabhängig von der Anwesenheit von Personen verwendbar sein (z.B. Zeitsteuerung) sowie eine für die Windverhältnisse am Standort geeignete Gebrauchstauglichkeit aufweisen. „ Raumluftqualität » Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ....................... 3 Punkte Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung ist im Rahmen der Zusatzförderung förderbar, wenn eine Zu- und Abluftanlage mit einem zentralen, dezentralen oder wohnungsbezogenen Lüftungsgerät (keine Einzellüfter) mit Wärmerückgewinnung installiert wird und bestimmte Effizienz- und Komfortkriterien erfüllt werden (siehe Wohnbauförderungsrichtlinie). Die fachgerechte Ausführung der Anlage ist mittels Abnahmeformular (F97) zu bestätigen. ! TIPP Eine Komfortlüftungsanlage sorgt kontinuierlich für frische Raumluft, auch bei geschlossenen Fenstern. Außerdem bleiben Lärm, Pollen und lästige Insekten draußen. Zudem wird überflüssige Feuchtigkeit permanent abgeführt, damit Schimmel keine Chance hat. Wer die Fenster dennoch öffnen will, kann dies natürlich jederzeit tun. | 17 Baustoffe und Konstruktion „ ökologisch vorteilhafte Baustoffe (Ökoindex3) » OI3TGH,BGF- Kennzahl ≤ 110 ....................................... 2 Punkte » OI3TGH,BGF- Kennzahl ≤ 70 ........................................ 3 Punkte Planung und Qualitätssicherung „ Qualitätsnachweise für Planung und Ausführung » klimaaktiv Haus Silber oder Bronze Deklaration ........................ ½ Punkt » Passivhauszertifizierung nach PHI, klimaaktiv Haus Gold .................. 1 Punkt Dämmmaßnahmen sind eine Investition jedenfalls für die nächsten 30 Jahre und tragen zum geringen Energieverbrauch bei. Durch den Einsatz von nachhaltigen Materialien wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet. ! TIPP Foto: teamk2 / synthesa 18 | „ Qualitätsnachweis luftdichte Gebäudehülle » Luftwechsel Gebäude n50 ≤ 1,0 [1/h] ................................ ½ Punkt » Luftwechsel Gebäude n50 ≤ 0,6 [1/h] ................................ 1 Punkt ! TIPP Risse und Fugen in einem Gebäude führen zu hohen Wärmeverlusten, mindern den Komfort und können zu Bauschäden führen. Diese entstehen meist innerhalb der Konstruktion und werden daher oft spät erkannt. Mit dem Luftdichtheitstest kann während des Bauablaufes die Qualität der Gebäudehülle bestimmt werden und beugt damit späteren Schäden vor. ! BEISPIEL ZUSATZFÖRDERUNGEN Beispiel Einfamilienhaus mit 130 m2 Wohnnutzfläche; 4 Personen, Energieausweis: HWBRef,RK = 30,2 kWh/m2a, Luft/Wasser-Wärmepumpe, Außenraffstore, Komfortlüftung, klimaaktiv Bronze Deklaration, Luftdichtheitstest n50 ≤ 0,6 Verbesserung der Energieeffizienz 3 Punkte Luft/Wasser-Wärmepumpe 3 Punkte Außenraffstore 1 Punkt Komfortlüftungsanlage 3 Punkte klimaaktiv Haus Bronze ½ Punkt Luftdichtheitstest 1 Punkt Ergibt 11,5 Punkte x € 12,— x 110 m2 Zusatzförderung-Zuschuss (keine Rückzahlung erforderlich!): € 15.180,— Architekt: DI Matthias Wegscheider/Foto: Christof Simon | 19 Wohnstarthilfe Eine Wohnstarthilfe (Zuschuss) wird Familien für die (teilweise) Finanzierung der Grundkosten im Zusammenhang mit der Förderung der Errichtung oder des Ersterwerbs einer Eigentumswohnung in verdichteter Bauweise (mindestens 3 Wohnungen) gewährt und beträgt: FAMILIENEINKOMMEN IN € bis 2.000,— über 2.000,— bis 2.200,— über 2.200,— bis 2.400,— über 2.400,— bis 2.600,— über 2.600,— bis 2.800,— Familie ohne Kind oder mit 1 Kind 16.000,— 14.000,— 12.000,— 10.000,— 8.000,— Familie mit 2 Kindern 16.000,— 16.000,— 14.000,— 12.000,— 10.000,— Familie mit 3 Kindern 16.000,— 16.000,— 16.000,— 14.000,— 12.000,— Familie mit 4 Kindern 16.000,— 16.000,— 16.000,— 16.000,— 14.000,— Der Zuschuss ist mit der Höhe des Grundkostenanteiles limitiert. Bei höheren Einkommen bzw. bei größeren Haushalten wird die Wohnstarthilfe durch analoge Fortsetzung der Tabelle ermittelt. Es gelten die Bedingungen eines Wohnbauschecks. Foto: TIGEWOSI 20 | Zuschuss für Kinder für geförderte Eigenheime in nicht verdichteter Bauweise „ Je Kind im Haushalt des Förderungswerbers (Familienbeihilfe) „ Je Kind, das bis 10 Jahre nach Zusicherung (Eigenheimförderung) geboren wird „ Das Ansuchen muss spätestens ein Jahr nach Geburt des Kindes eingereicht werden. „ Höhe des Zuschusses: € 2.500,— „ Auszahlung: bei Endabrechnung des Bauvorhabens bzw. nach Prüfung der Förderungsvoraussetzungen Behindertengerechte Maßnahmen Höhe des Zuschusses: 65 % der erforderlichen Mehrkosten Zuschuss Sicheres Wohnen „ Für barrierefrei ausgeführte Eigenheime, Reihenhäuser und Gebäude mit bis zu 5 Wohnungen (entsprechend den Vorgaben der Wohnbauförderungsrichtlinie) „ Höhe des Zuschusses: € 1.450,— pro Eigenheim, Reihenhaus oder Wohnung „ Auszahlung: bei Endabrechnung des Bauvorhabens Foto: Wohungseigentum | 21 WOHNBEIHILFE Gebäudebezogene Voraussetzungen Wird für ein mit einem Förderungskredit gefördertes und in verdichteter Bauweise errichtetes Objekt gewährt. Personenbezogene Voraussetzungen Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung oder seit mindestens 5 Jahren mit Hauptwohnsitz in Tirol gemeldet. Förderung Monatlicher Zuschuss in Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand (richtet sich z.B. nach Familiengröße, Einkommen, Kosten, Art der Finanzierung und Zinsniveau). Beihilfen unter € 7,— werden nicht gewährt. Foto: Neue Heimat Tirol 22 | ! BEISPIEL Beispiel Wohnanlage mit 20 Mietwohnungen Wohnung mit 80 m² Wohnnutzfläche, 5 m² Balkon und einem Tiefgaragenabstellplatz Antragsteller: Familie mit einem Kind; Familieneinkommen im Jahreszwölftel (Netto) € 1.750,— (entspricht 14 Monatsgehältern zu € 1.500,— geteilt durch 12) Finanzierung: Bankkredit € 91.000,— Wohnbauförderungskredit € 84.000,— Baukosten € 175.000,— Berechnung der Beihilfe (bei Bezug der Wohnung): Bankkredit (Annuität 4,76 %) € 361,— + Wohnbauförderungskredit € 35,— + Instandhaltungskostenbeitrag € 40,— - abzüglich Annuitätenzuschuss des Landes Tirol € 112,— € 324,— +10 % MwSt € 32,— anrechenbarer Wohnungsaufwand € 356,— zumutbarer Wohnungsaufwand € 1.750,— x 8,8 % € 154,— Beihilfe des Landes Tirol monatlich € 202,— Foto: TIGEWOSI/Günter Richard Wett | 23 Förderungsabwicklung Wohnbeihilfe 1. Ansuchen – Einreichung „ Frühestens 3 Monate vor der geplanten Fertigstellung des Objektes „ Folgeansuchen innerhalb von 3 Monaten nach Auslaufen der vorherigen Beihilfe (ansonsten erfolgt keine kontinuierliche Weitergewährung) „ Einreichstellen Wohnbeihilfe: » Grundsätzlich: Bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft Ausnahme: Beihilfe für objektgeförderte Wohnungen » Ansuchen in Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land und Beihilfeansuchen für objektgeförderte Wohnungen: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung » Siehe auch Servicestellen auf der Rückseite 2. Förderzusage „ Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens „ Die Förderung wird jeweils für ein Jahr gewährt 3. Auszahlung der Förderung „ Nach Förderungszusage, monatlich Weiterführende Informationen zu sämtlichen Förderungen und Antragsformulare finden Sie im Internet unter: www.tirol.gv.at/wohnbau Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus 1 Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck [email protected] Tel.: +43 (0)512 508-2732 Fax: +43 (0)512 508-742735 Stadtmagistrat Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck [email protected] Tel.: +43 (0)512 5360-2180 Fax: +43 (0)512 5360-1785 Bezirkshauptmannschaft Imst Stadtplatz 1, 6460 Imst [email protected] Tel.: +43 (0)5412 6996-5318 Fax: +43 (0)5412 6996-745394 Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Hinterstadt 28, 6370 Kitzbühel [email protected] Tel.: +43 (0)5356 62131-6373 Fax: +43 (0)5356 62131-746375 Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bozner Platz 1-2, 6330 Kufstein [email protected] Tel.: +43 (0)5372 606-6063 Fax: +43 (0)5372 606-746005 Bezirkshauptmannschaft Landeck Innstraße 5, 6500 Landeck [email protected] Tel.: +43 (0)5442 6996-5431 Fax: +43 (0)5442 6996-745435 Bezirkshauptmannschaft Lienz Dolomitenstraße 3, 9900 Lienz [email protected] Tel.: +43 (0)4852 6633-6700 Fax: +43 (0)4852 6633-746505 Bezirkshauptmannschaft Reutte Obermarkt 7, 6600 Reutte [email protected] Tel.: +43 (0)5672 6996-5741 Fax: +43 (0)5672 6996-745605 Bezirkshauptmannschaft Schwaz Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz [email protected] Tel.: +43 (0)5242 6931-5954 Fax: +43 (0)5242 6931-745805 Servicestellen ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. RICHTIG HEIZEN HEIZUNGSKOMPASS Welche Heizung passt zu meinem Einfamilienhaus? Unser Wegweiser in eine enkeltaugliche Zukunft. weitere Informationen > www.energie-tirol.at Andreas Riedmann Energieberater von Energie Tirol Wie funktioniert der HeiKo? Je dichter die Punktespur des jeweiligen Heizsystems, desto besser eignet es sich für den jeweiligen Gebäudetyp. Ist ein Heizsystem im Verhältnis zu den anderen Systemen in seiner Gruppe aufwendig oder weniger effizient, wird die Punktespur dünner. Ist ein System aufwendig und ineffizient, werden keine Punkte mehr vergeben. Der Kompass Neben der technischen Bewertung von Heizsystemen stellt sich die Frage, welche Energieträger Tirols Einfamilienhäuser bis zum Jahr 2050 mit erneuerbarer Wärme beheizen können – denn nicht alles, was möglich ist, ist auch zukunftsfähig. Wichtig ist Technisch können immer nur Systeme verglichen werden, die sich innerhalb der gleichen Gruppe befinden, andernfalls würde man sprichwörtlich Äpfel mit Birnen vergleichen. Neben der Optimierung technischer Aspekte, bietet die Wahl des richtigen Heizsystems auch die Möglichkeit, auf umweltfreundliche Technologien zu setzen. Die Größe der Punkte zeigt an, wie gut sich ein Heizsystem für die jeweilige Gebäudekategorie eignet. NIEDRIGSTENERGIEHAUS <15 kWh /m²a 15–25 kWh /m²*a NIEDRIG - ENERGIEHAUS 25–50 kWh /m²*a STANDARD NEUBAU 50–100 kWh /m²*a ALTBAU AB 1995 >100 kWh /m²*a ALTBAU VOR 1995 UN- ODER TEILSANIERT HEIZUNGSKOMPASS WP-Kompaktgeräte mit Luftheizung Auswahlhilfe für Heizungsanlagen im Einfamilienhaus auf Basis des Heizwärmebedarfs am Standort inklusive möglicher Wärmerückgewinnung (Energieausweis Seite 2, HWBSK) sehr gut eher nicht gut sicher nicht Fernwärme (erneuerbare Energieträger) Elektrische Widerstandsheizung baurechtliche Vorgaben beachten Fernwärme (fossiler Energieträger) Außenluft-Wärmepumpe Vorlauftemperatur beachten Gas – Brennwertkessel Erdwärme-Wärmepumpe Vorlauftemperatur beachten Grundwasser-Wärmepumpe Vorlauftemperatur beachten Öl – Brennwertkessel Pelletskessel – Zentralheizung Stückholzkessel Hackschnitzel – Zentralheizung STROMBASIERTE HEIZUNGSSYSTEME LEITUNGSGEBUNDENE HEIZUNGSSYSTEME HEIZUNGSSYSTEME MIT LAGER Vor dem Heizungstausch thermische Sanierung prüfen STROMBASIERTE HEIZUNGSSYSTEME LEITUNGSGEBUNDE HEIZUNGSSYSTEME Erdgas und Fernwärme auf Basis von fossilen Energieträgern sind keine heimischen Ressourcen und haben großes Treibhausgaspotenzial. > nicht zukunftstauglich Fernwärme auf Basis von Biomasse und Abwärme > wichtig & zukunftstauglich in den Ballungsräumen Elektrische Widerstandsheizung > nicht zukunftstauglich Wärmepumpen > effizient & zukunftstauglich Wärmepumpen wandeln 1 Teil Strom in bis zu 6 Teile Wärme um und sind somit sehr effizient, elektrische Widerstandsheizungen wandeln 1 Teil Strom in nur 1 Teil Wärme um und sind daher nicht empfehlenswert. THERMISCHE SANIERUNG Wesentlich ist, dass der Energiebedarf im Sektor Raumwärme insgesamt gesenkt wird. Bei älteren Häusern sollten also vor dem Heizungstausch die Möglichkeiten einer thermischen Sanierung geprüft werden. INFO HEIZUNGSSYSTEME MIT BRENNSTOFFLAGER Pellets und Stückholz > effizient & zukunftstauglich Heizöl > unter keinen Umständen empfehlenswert, weil nicht zukunftstauglich Hackschnitzel > für Einfamilienhäuser zu aufwendig & daher eher nicht zukunftstauglich TEL: 0512/58 99 13-0 / FAX: DW 30 E-MAIL: [email protected] ENERGIE TIROL Südtiroler Platz 4 A-6020 Innsbruck www.energie-tirol.at Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel. (0512) 589913, Fax DW 30, E-Mail: [email protected] | Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol | Konzept und Redaktion: Energie Tirol | Layout: West Werbeagentur GmbH, Imst Foto: Energie Tirol November 2017 ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. RICHTIG HEIZEN WÄRMEPUMPEN Welche Wärmepumpen gibt es? Welche eignet sich am besten für mein Haus? weitere Informationen > www.energie-tirol.at Andreas Riedmann Energieberater von Energie Tirol Alles neu oder alt bewährt? Viele glauben, dass es sich bei der Wärmepumpentechnologie um eine aktuelle Zeiterscheinung handelt. Das stimmt so allerdings nicht ganz. Schon vor über 160 Jahren erkannte man das Prinzip des Wärmepumpenkreislaufes und machte es nutzbar. Und auch heute hat jeder von uns mehrmals täglich Kontakt mir der Wärmpumpentechnologie. Egal ob Kühlschrank oder Klimaanlage – beides funktioniert nach demselben, wenn auch umgekehrten, Prinzip. Luft, Wasser, Erde Wärmepumpen entziehen der Umgebung (Luft, Wasser, Erdreich) Energie und „pumpen“ diese auf eine höhere Temperatur. Auch Luft mit einer Temperatur von unter 0°C hat Energie gespeichert, die man nutzen kann. Vervielfachung Eine Wärmepumpe liefert mit einem Teil elektrischer Energie, drei bis vier Teile Heizungsenergie – dieses Plus erzeugt sie mithilfe der unerschöpflichen Quellen unserer Umwelt. Wie viel Energie erzeugt werden kann, wird über die Jahresarbeitszahl definiert. Diese sollte einen Wert von 3 nicht unterschreiten. Wärmepumpen stehen Heizsystemen die mittels Verbrennungstechnologie arbeiten im Einfamilienhaus um nichts nach. Für 22°C Raumtemperatur brauche ich keine Flamme von fast 1.000°C. IN FÜNF SCHRITTEN ZUR EFFIZIENTEN WÄRMEPUMPE 1 Die Vorlauftemperatur – so niedrig wie möglich Ein Grad weniger an Vorlauftemperatur, bringt 2 % Energieeinsparung. Heizungsvorlauftemperaturen von unter 40° sind ideal. Egal ob Fußbodenheizung, Niedertemperatur-Heizkörper oder Wandheizung – mit einem hydraulischen Abgleich kann man jede Heizungsanlage dorthin optimieren. 2 Die Trinkwassertemperatur – so hoch wie nötig Trinkwassertemperaturen über 50°C sind im Einfamilienhaus nicht erforderlich. Voraussetzung dafür ist eine hygienische Trinkwasserbereitung und -verteilung. Kurze und gut gedämmte Leitungen helfen zusätzlich. Wenn trotzdem Zirkulationsleitungen zum Einsatz kommen, können diese mit Zeitschaltuhr oder Taster gesteuert werden. 3 Gute Planung – so einfach wie möglich Vertrauen Sie bei der Planung und Installation auf renommierte Betriebe und Hersteller. Je einfacher die Anlage, umso besser. Eine Liste von speziell ausgebildeten InstallateurInnen, PlanerInnen und Herstellerfirmen finden Sie auf der Homepage des „Netzwerk Wärmepumpe Tirol“. 4 Dokumentation – so vollständig wie möglich Ein wenig Betreuung benötigt auch die Wärmepumpe – lassen Sie sich die wichtigsten Funktionen ihrer neuen Heizung erklären und alle notwendigen Unterlagen geben. Mit einer guten Anlagendokumentation wissen Sie auch nach Jahrzehnten, wo im Garten die Leitungen ihrer Wärmepumpe vergraben liegen. 5 Die Erfolgskontrolle – so effizient wie möglich Einmal im Jahr sollten Sie sich 5 Minuten Zeit nehmen und die Jahresarbeitszahl Ihrer Anlage überprüfen. Weicht der Wert zu sehr von den Erwartungen oder vom letztjährigen Wert ab, sollte ein Techniker hinzugezogen werden. EINFACHE ERMITTLUNG Die Jahresarbeitszahl lässt sich leicht mittels Werten aus Stromzähler und Wärmemengenzähler bilden. Damit haben Sie immer vollen Überblick über die Effizienz Ihrer Anlage. Hier liegt ein unschlagbarer Vorteil gegenüber anderen Heizsystemen. INFO DIE RICHTIGE WÄRMEPUMPE FÜR JEDES HAUS Die drei gängigsten Umweltenergiequellen für Wärmepumpen sind: Wärmequelle Luft + Günstig in der Anschaffung + Besonders empfehlenswert für geringe Wärmemengen + Fast überall einsetzbar - Der Schall der Wärmepumpe erfordert Rücksichtnahme auf die Umgebung Wärmequelle Erde + Egal ob Erdwärmesonde oder Flachkollektor - die Effizienz ist etwas höher als bei Luft-Wärmepumpen - Das gilt allerdings auch für den Preis + Langlebigkeit: Von der Investition in eine Erdwärmesonde werden aber auch noch Ihre Kinder profitieren - Nicht jeder Untergrund ist gleich gut für Erdwärmeanlagen geeignet Wärmequelle Grundwasser + Zweifelsohne die effizienteste Wärmequelle, da sie auch im Winter relativ hohe Temperaturen aufweist + Besonders geeignet ist die Wärmequelle für größere Heizungsanlagen - Leider ist nicht überall in Tirol ausreichend Grundwasser in gewünschter Qualität verfügbar Welche am besten zum Gebäude passt, hängt ein wenig von der Anlagengröße, den örtlichen Gegebenheiten, aber auch der Brieftasche ab. Mit guter Planung findet man für fast jedes Haus die perfekte Wärmepumpe. 1 Luft 2 Wasser 2 Erdwärme FÖRDERUNGEN Land Tirol Wohnbauförderung im Neubau und in der Sanierung > www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung MEHR ALS NUR EINE HEIZUNG Wärmepumpen bieten ein hohes Maß an Komfort, nicht nur als Heizung. Sie werden auch zum Kühlen und zur Warmwasserbereitung genutzt. Darüber hinaus sind sie extrem wartungsarm. INFO INFORMATION UND BERATUNG Netzwerk Wärmepumpe Tirol Das Netzwerk Wärmepumpe informiert Sie über Tiroler Herstellerfirmen, InstallatuerInnen, FördergeberInnen und Stromprodukte. > www.nwwp.tirol Energie Tirol Egal ob telefonisch oder in den landesweiten Beratungsstellen steht Ihnen Energie Tirol kompetent und produktneutral bei allen Fragen zur Energieeffizienz, sowie konkreten Bau- und Sanierungsvorhaben zur Verfügung. > www.energie-tirol.at Impuls förderung Wärme pumpen für Neubauten mit bis zu zwei Wohneinheiten > www.tirol.gv.at/waermepumpe Bundesförderungen Aktuelle Bundesförderungen für Wärmepumpen und darüber hinaus finden sie unter: > www.umweltfoerderung.at Gemeinden und Energieversorger Viele Gemeinden und Energieversorger fördern den Einsatz von enkeltauglichen Heizsystemen. Fragen Sie nach! NEU TEL: 0512/58 99 13-0 / FAX: DW 30 E-MAIL: [email protected] ENERGIE TIROL Südtiroler Platz 4 A-6020 Innsbruck www.energie-tirol.at Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel. (0512) 589913, Fax DW 30, E-Mail: [email protected] | Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol | Konzept und Redaktion: Energie Tirol | Layout: West Werbeagentur GmbH, Imst Foto: Energie Tirol Juni 2018 ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. MEINE WÄRMEPUMPE FÜR Moderner Wohnkomfort durch Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Komfortlüftungen Gesund, komfortabel und energieeffizient wohnen Quellenverzeichnis S. 5: digitalvision S. 13: teamk2 [architects] ZT GmbH, Innsbruck Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel. (0512) 589913, Fax DW 30, E-Mail: [email protected] | Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol | Konzept und Redaktion: DI Andreas Greml, FHS Kufstein Tirol; DI Roland Kapferer, Energie Tirol; Ing. Wolfgang Leitzinger; CONTEXT, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Hall in Tirol | Visualisierung: DI Matthias Wegscheider, Energie Tirol | Layout: Christian Waha + Elke Puchleitner, Innsbruck | Titelfoto: digitalvision | Druck: Druckerei Aschenbrenner, Kufstein April 2013 Vorwort Moderner Wohnkomfort Funktionsweise Luftqualität Wichtige Hinweise Lüftung und Heizsystem Voraussetzungen Förderungen und Beratung 4 5 6 8 10 12 13 14 Die Publikation wurde im Rahmen der Programmlinie »Haus der Zukunft« von Energie Tirol erstellt. Diese Programmlinie wird im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie durch die Forschungsförderungsgesellschaft abgewickelt. Komfortlüftungen Gesund, komfortabel und energieeffizient wohnen Damit eine Wohnraumlüftung auch zur Komfortlüftung wird, ist eine fachgerechte Ausführung sehr wichtig. Voraussetzung für eine problemlose und kostengünstige Umsetzung ist ein frühzeitiges Zusammenwirken der ausführenden Unternehmen. Dabei ist die Kooperation von ArchitektInnen, BaumeisterInnen und InstallateurInnen bereits in der Planungsphase unabdingbar. Übrigens, je früher die Entscheidung für eine Komfortlüftung fällt, desto einfacher und kostengünstiger lässt sie sich umsetzen. Wie Lüftungsanlagen technisch ausgeführt werden, und auf welche Komponenten besonders geachtet werden soll, erfahren Bauherren in der vorliegenden Broschüre von Energie Tirol. DI Bruno Oberhuber Geschäftsführer Energie Tirol 4 5 Es gibt viele Bezeichnungen für Lüftungsanlagen im Wohnbereich ohne definierte Komfortstandards, wie z.B. Kontrollierte Wohnraumlüftung, Zu- und Abluftanlage, Bedarfslüftung usw. Eine Komfortlüftung ist eine Wohnraumlüftungsanlage mit konkreten Anforderungen und Qualitätskriterien (siehe Seite 14). Sie ist auf hohen Komfort und ausgezeichnete Energieeffizienz ausgelegt. Vertiefende Informationen zu Wohnraumlüftungsanlagen sind auf www.komfortlüftung.at zu finden. Viel Sonnenlicht, angenehme Raumtemperaturen und immer frische Luft – maßgeblich für den Erfolg moderner Bautechnik ist der außerordentlich hohe Wohnkomfort für die BewohnerInnen. Erst durch den Einbau einer Komfortlüftungsanlage wird die ausgezeichnete Raumluftqualität erreicht. Eine Komfortlüftungsanlage bietet Frischluft rund um die Uhr, und das bei jeder Witterung und ohne lästiges Lüften. Gleichzeitig ist ein Öffnen der Fenster jederzeit möglich. Der äußerst geringe Energieverbrauch in energieeffizienten Neubauten und Sanierungen ist nur mit einer Lüftungsanlage möglich. Behaglichkeit durch neues Bauen Niedrigenergie- und Passivhäuser setzen den Einbau von Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung voraus. Behaglichkeit und Energieeinsparungen werden dabei durch ein ausgeklügeltes Baukonzept erreicht. Gute Wärmedämmung und eine Bauausführung ohne Wärmebrücken, Fugen und Ritzen sorgen für angenehm warme Wandoberflächen und schaffen ein behagliches Raumklima. Saubere Raumluft ohne Fensterlüften Laut Untersuchungen müsste für eine hohe Luftqualität je nach Personenanzahl und Raumgröße alle ein bis zwei Stunden eine Stoßlüftung durchgeführt werden. Lüftungsanlagen gewährleisten eine ständige Frischluftzufuhr und führen gleichzeitig Schadstoffe, Gerüche und überschüssige Feuchtigkeit ab. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass die zugeführte Frischluft zuvor mit einem Filter von Staub, Pollen und Sporen gereinigt wird. Durch die geringen Strömungsgeschwindigkeiten der erwärmten Luft tritt keine Zugluft auf. Wohnraumlüftungsanlagen helfen außerdem, Bauschäden durch Schimmelbildung zu vermeiden. Einfache und individuelle Bedienung Neben der Möglichkeit die Lüftungsstufe manu ell oder über ein Zeitprogramm einstellen zu kön nen, wird die automatische Regelung der Luftmenge über einen Luftqualitätsfühler emp fohlen. Wer gerne zwischendurch über Fenster lüftet, kann dies ohne Einschränkungen tun. Heizkostenersparnis und Wirtschaftlichkeit Hohe Energieverluste durch Fensterlüftung gehören bei Komfortlüftungen der Vergangenheit an. Mit einem Wärmetauscher wird die warme Abluft aus den Innenräumen für die Erwärmung der Frischluft genutzt. Die Wärmerückgewinnung liegt bei effizienten Geräten über 70 Prozent. Für die Investition in eine Lüftungsanlage spricht neben Komfortgründen die Sicherung der langfristigen Wertbeständigkeit eines Gebäudes. Komfortlüftungsanlagen sorgen durch ständige Frischluftzufuhr für hohe Raumluftqualität, führen Schadstoffe, Gerüche und überschüssige Feuchtigkeit ab und helfen, Schimmelschäden zu vermeiden, filtern die Frischluft von Staub, Pollen und Sporen, auch Fliegen und Mücken bleiben draußen, entlasten AllergikerInnen durch den Einsatz spezieller Pollenfilter, schützen vor Außenlärm und bieten einen erhöhten Einbruchsschutz, sparen Energie und machen Niedrigenergie- und Passivhäuser erst möglich, sichern den Werterhalt eines Gebäudes. Moderner Wohnkomfort 6 Eine Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung besteht im Wesentlichen aus einem zentralen Lüftungsgerät und einem Luftleitsystem. Über die Luftleitungen wird den Wohnräumen ständig Frischluft zugeführt und die »verbrauchte« Luft wieder abgeführt. Grundlegend für die Energieeffizienz ist die Nutzung der warmen Abluft zur Erwärmung der Frischluft. Die frische Außenluft wird über die Außenluftansaugung dem Lüftungsgerät zugeführt. Im Lüftungsgerät wird die Außenluft gefiltert und erwärmt. Dazu wird sie über einen Wärmetauscher geführt und mit der warmen Abluft aus dem Gebäude temperiert. Frischluft und Abluft kommen dabei nicht in Berührung. Über die Zuluftleitung wird die Frischluft in die Wohn- und Schlafräume geleitet. Anschließend gelangt sie über den Gang zu Küche und Sanitärräumen. Von dort kommt die »verbrauchte« Luft über die Abluftleitung wieder zurück zum Lüftungsgerät, wird im Wärmetauscher zur Erwärmung der Frischluft genutzt und anschließend über die Fortluftleitung ins Freie geführt. Wichtigste Bestandteile Außenluftansaugung: Die Außenluftansaugung befindet sich an einem unbelasteten Ort (möglichst nicht hin zur Straße, zu Parkplätzen, etc.). Von dort wird die Außenluft entweder direkt oder über einen Erdwärmetauscher zum Lüftungsgerät geführt. Ist ein Erdwärmetauscher vorhanden, kommt die Luft im Winter bereits auf ca. 0° C bzw. im Sommer auf ca. 22° C temperiert zum Lüftungsgerät. Zentrales Lüftungsgerät: Das Zen tralgerät der Lüftungsan la ge sollte an einem möglichst frostfreien, leicht zugänglichen Ort, nahe der Außenwanddurchfüh rung der Luftleitungen installiert werden. Das Gerät besteht aus einem Filter, Funktionsweise 2 3 4 5 6 Außenluft Zuluft Abluft Fortluft Telefonie-Schalldämpfer 7 1 2 8 1 Sternverrohrung Bei einer Sternverrohrung werden meist mehrere Rohre je Raum mit geringerem Rohrdurchmesser eingesetzt, wodurch die Integration in Decken oder Fußböden erleichtert wird. Die Telefonie schalldämpfung kann zentral über die Verteilkästen erfolgen, und die Einregulierung ist einfach möglich. 7 Verrohrung mit Abzweigern Die Vorteile der Verrohrung mit Abzweigern sind kürzere Leitungen und niedrigere Kosten bei der Errichtung. Ventilatoren und dem Wärmetauscher. Im Wärmetauscher wird die Wärme der Innenraumluft auf die Frischluft übertragen, ohne dass dabei Abluft und Zuluft in Berührung kommen. Geräteschalldämpfer: Im oder nach dem Zentralgerät sorgt ein Geräteschalldämpfer dafür, dass die Geräusche des Gerätes nicht in den Wohnbereich dringen. Zuluftleitung: Über das Zuluftsystem wird die frische, temperierte Luft den Wohn- und Schlafräumen zugeführt. Überströmöffnungen: Von den Wohn- und Schlafräumen wird die Luft mittels Überströmöffnungen in die Küche sowie in die Sanitärräume geleitet und anschließend über die Abluftleitung abgesaugt. Abluftleitung: Die »verbrauchte« Luft gelangt über die Abluftleitung zum Lüftungsgerät. Dort wird über den Wärmetauscher die Wärme der Abluft genutzt, um die Frischluft zu temperieren. Da nach wird die Luft über die Fortluft leitung ins Freie geführt. Telefonie-Schalldämpfer: Sind zwei Räume mit einer gemeinsamen Luftleitung verbunden, muss zur Verhinderung einer Schallübertragung zwischen den Räumen ein Telefonie-Schalldämpfer eingebaut werden. Steuerung: Die Anpassung der Luftmenge erfolgt vorzugsweise auto matisch über Luftqualitäts - füh ler. Zusätzlich kann manuell die Lüftungsstufe bei Bedarf verändert oder mittels Zeitprogramm eingestellt werden. Die Anzeige des Betriebs- und Filterzustandes und die Bedienung der Anlage erfolgen über eine Bedieneinheit in der Wohnebene. Rohrsystem Das Verrohrungssystem ist ein zentraler Teil der Anlage und besteht aus dem Zuluft- und dem Abluftrohrsystem. Die gewählte Verrohrung hängt vorwiegend vom Grundriss des Gebäudes und den Platzverhältnissen ab. Unterschieden wird zwischen einer Sternverrohrung und einer Verrohrung mit Abzweigern. Beide Systeme haben individuelle Vorteile. Bei der Auswahl hilft die langjährige Erfahrung der PlanerInnen bzw. InstallateurInnen. 3 4 5 6 7 8 Behaglichkeit durch richtige Luftmenge Beim Einsatz von Lüftungsanlagen ist die zugeführte Frischluftmenge entscheidend für ein behagliches Raumklima. Wird zu wenig Luft eingebracht, muss zusätzlich über Fenster gelüftet werden, um die verbrauchte Luft abzuführen. Zuviel Frischluft hingegen kann im Winter eine zu geringe Luftfeuchtigkeit zur Folge haben. Bei modernen Anlagen erfolgt dies über Luftqualitätsfühler. Sind gerade keine Personen anwesend, wird die Luftmenge auto matisch reduziert. Im Normalbetrieb wird die Luftzufuhr erhöht, da mehr Luftfeuchtigkeit durch Personen und durch Nutzung von Küche und Bad entsteht und Gerüche und Schadstoffe abgeführt werden müssen. Die fachgerechte Ausführung einer Komfortlüftung ist von entscheidender Bedeutung für eine hohe Luftqualität und ein behagliches Raumklima. Dabei spielen die Luftmengenanpassung, die Strömungsgeschwindigkeit, ein guter Filter und auch die individuell passende Wahl des Lüftungsprinzips eine Rolle. Eine hohe Luftqualität kann nur durch ausreichenden und kontinuierlichen Luftaustausch erzielt werden. Um eine Anreicherung mit Schadstoffen, Gerüchen und Feuchtigkeit zu verhindern, müsste bei einer Lüftung über Fenster ein Wohnraum etwa alle ein bis zwei Stunden durchgelüftet werden. Mit einer Lüftungsanlage wird dauerhaft frische und gefilterte Außenluft zugeführt und die verbrauchte Abluft abgeführt. Typische Lüftungsstufen Lüftungsstufe Prozent vom maximalen Volumenstrom 1. Abwesenheitsstufe 30 % 2. Normalstufe 70 % 3. Intensivstufe (Party) 100 % (mit zeitlicher Begrenzung) Um eine zufriedenstellende Lüftung zu gewährleisten, werden die Luftmengen für jeden Raum nach der geplanten Belegungsanzahl und Nutzungsart ausgelegt. Bei einer davon abweichenden bzw. geänderten Belegung der Räume sind die Luftmengen für den Betrieb entsprechend anzupassen, um trockene Raumluft im Winter zu vermeiden. Bei Inbetriebnahme der Anlage sind die jeweiligen Luftmengen raumweise einzuregulieren. Die Bemessung erfolgt entsprechend der Raumbelegung und der Aktivität. D.h. eine schlafende Person benötigt etwa 25 m³ Frischluft pro Stunde, eine sitzende Person etwa 30 m³ pro Stunde. Da Wohnzimmer im Regelfall nur kurzzeitig voll belegt sind, werden geringere Luftmengen angesetzt. Siehe dazu auch den Tipp bei der folgenden Grafik des Kaskadenprinzips. Gibt es mehrere Bäder oder WCs sollten die Volumen ströme entsprechend der Nutzungsintenstät eingestellt werden. Der Gesamtabluftvolumenstrom sollte nicht größer sein, als der Zuluftvolumenstrom. Zuluft-Raum empfohlener Zuluftvolumenstrom Schlafzimmer 50 m³/h Kinderzimmer für zwei Kinder 50 m³/h Kinderzimmer für ein Kind 25 m³/h Wohnzimmer für vier Personen 0 … 60 m³/h (siehe Kaskadenprinzip) Abluft-Raum empfohlener Abluftvolumenstrom Küche 60 m³/h Bad 40 m³/h WC 20 m³/h Abstellraum 10 m³/h 8 Messung Schlafzimmer zwei Personen auf 16 m2 Kohlendioxid entsteht bei der Atmung von Personen und ist eine Kenngröße für die Luftqualität. Bereits nach einer Stunde wird in einem Schlafzimmer mit zwei Personen der Grenzwert für gute Innenraumluft von 1.000 ppm Kohlendioxid erreicht. Nach etwa zwei Stunden ist die Mindestvorgabe des Lebensministeriums an die Innenraumluftqualität von 1.400 ppm Kohlendioxid überschritten. Spätestens dann müsste für einen gesunden Schlaf gelüftet werden. Luftqualität Alle 2 Stunden lüften! Pettenkofer Grenze Mindestvorgabe Lebensministerium 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 CO2 [ppm] 20 21 22 23 0 1 2 Uhr Schadstoffabfuhr im Kaskadenprinzip Um eine gute Luftqualität zu erzielen, aber möglichst wenig Luft zu benötigen, setzt das Komfortlüftungskonzept auf das Kaskadenprinzip. Bei diesem bewährten Prinzip wird die Luft mehrfach genutzt: Als Erstes werden die Auf enthaltsräume (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer) mit der frischen Zuluft versorgt. Anschließend gelangt die Luft in den Vorraum (Überström zone), der somit keine eigene Zuluft benötigt. Liegt das Wohnzimmer in der Durch strömungsrichtung zwischen Vorraum und Kü che, dann sollte der Wohnraum ebenfalls in die Durchströmung eingebunden werden. Die Vor teile dieses Prinzips sind nebenstehend erläu tert. Lage und Art der Lufteinbringung Bei der Auswahl und Platzierung von Zuluftauslässen ist grundsätzlich zu beachten, dass der Luftstrom nicht direkt auf eine eventuell nahegelegene Abluft- oder Überströmöffnung gerichtet ist. Die Zuluft kann bodennah über Gitter (Quelllüftung) oder deckennah mit gerichteter Einströmrichtung (Induktionslüftung) eingebracht werden. Beide Systeme sind bezüglich erziel barer Luftqualität und Komfort als gleichwertig anzusehen. Bei einer Induktionslüftung besteht die Möglichkeit alle Luftdurchlässe an den Wän den, die an den Vorraum angrenzen, anzubrin gen und damit die Rohrleitungslängen zu mini mieren. Keine Zugluft durch geringe Luftgeschwindigkeiten Durch Luftgeschwindigkeiten unter 0,1 m/s kann Zugluft ausgeschlossen werden. Nur unmittelbar bei den Ventilen und damit außerhalb des Aufenthaltsbereiches ist eine leichte Strömung wahrnehmbar. Die Strömungsgeschwindigkeit der Komfortlüftung ist insgesamt viel geringer als jene, die durch die Wärmeabgabe von Heizkörpern verursacht wird. Leiser Betrieb durch Schalldämpfer Bei fachgerechter Ausführung wird eine Komfortlüftung nicht als störend wahrgenommen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung eines Schallpegels von 25 Dezibel (entspricht der Ö-Norm). ExpertInnen empfehlen für Schlafräume einen Pegel unter 23 Dezibel. Der Einbau von Schalldämpfern, großzügig dimensionierte Luftleitungen und geeignete Durchlässe (Ventile) sichern einen leisen Betrieb. 9 Tipp Grenzen Räume mit großer Abluftmenge (Küche) an das Wohnzimmer, kann das Wohnzimmer als zusätzlicher Überströmraum konzipiert werden. Das bedeutet, dass der direkt zugeführte Zuluft strom deutlich reduziert oder ganz weggelassen werden kann, ohne dass die Luftqualität merklich abnimmt. Die daraus resultierende Verringerung der Gesamtluftmenge bezogen auf die Wohn einheit bewirkt eine höhere Raumluftfeuchte im Winter und reduziert den Stromverbrauch sowie die Lüftungs wärmeverluste. Gleichzeitig wird durch den Abluftüberschuss des Wohn-Ess-Küchenbereichs bei geschlossenen Türen eine Übertragung von Essens gerüchen auf andere Räume verhindert. Optimierte Anlagen erreichen in den Wohnund Schlafräumen einen nicht wahrnehmbaren Schalldruckpegel von unter 20 dB(A). Eine Erhöhung um 10 dB wird als doppelt so laut empfunden. Kaskadenprinzip Maximal empfohlene Schalldruckpegel Raum max. Schalldruckpegel Schlafzimmer, Kinderzimmer 23 dB(A) Wohnzimmer 25 dB(A) Wohnküche 25 dB(A) Reine Arbeitsküche/Kochnische 27 dB(A) Bad, WC, Abstellraum 27 dB(A) Schallquelle typische Schalldruckpegel (in 1 m Abstand) Geschirrspüler 50 … 55 dB(A) Kühlschrank 35 … 45 dB(A) Notebook 25 … 35 dB(A) Atemgeräusch 23 … 27 dB(A) Induktionslüftung Abluft Zuluft Überströmöffnung - Schleiftüren Abhängende Decke Quelllüftung Überströmöffnung - Türzarge Abluft Überströmöffnung - Schleiftüre Quellauslass Bad Gang Wohnraum Abluft Überströmung Zuluft 10 Das zentrale Lüftungsgerät Bei der Auswahl des Lüftungsgerätes sollte neben einer hohen Effizienz (Strombedarf, Wärmerückgewinnung) und geeigneten Akustik auch auf die Möglichkeit der Feinfilterung und die einfache Austauschbarkeit von Komponenten geachtet werden. Filter sollten unabhängig von der Filterwechselanzeige einmal im Jahr ausgetauscht werden. Sie können mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden. Ein Waschen der Filter ist nicht möglich, da dadurch die Filterstruktur zerstört wird. Wärmetauscher: Wärmerückgewinnung und Geräteeffizienz Wie der Name schon sagt, tauscht bzw. überträgt der Wärmetauscher die Wärme von der Abluft auf die Zuluft. Die beiden Luftströme sind dabei stets getrennt und kommen nicht miteinander in Berührung. Am Markt werden Platten- und Rotationswärmetauscher angeboten. Beide Sys-teme sind sehr gut für Wohnraumlüftungsgeräte geeignet. Prüfung und Kennwerte Neue Lüftungsgeräte verfügen über eine Prü fung nach der ÖNORM EN 13141-7. Geräte mit einer Prüfung des Passivhausinstitutes können mit einem Abschlag von -5 % und Prüfungen nach DIBt (z.B. TZWL) mit einem Abschlag von -14 % grob umgerechnet werden. In der nachfol genden Tabelle sind die empfohlenen Mindest- und Zielwerte für die verschiedenen Prüfungen aufgelistet. Rückgewinnung der Feuchte Spezielle Wärmetauscher können nicht nur die Wärme, sondern auch die Feuchte von der Abluft auf die Zuluft übertragen. Dabei werden Übertragungsraten von ca. 50 bis 70 Prozent erreicht. Die Feuchteübertragung ist hygienisch unbedenklich, wenn kein Kondensat entsteht. Wichtige Hinweise Filter: Weniger Staub und Pollen durch richtigen Filter Je nach Filterqualität wird die Außenluft von Staub, Pollen, Sporen und Ruß gereinigt. Ab der Klasse M6 kann von einer ausrei chenden Filterwirkung für Pollen ausgegangen werden. Von ExpertInnen wird aufgrund des höheren Abscheidegrades die Filterklasse F7, für Sporen- AllergikerInnen die Filterklasse F8 bzw. F9 empfohlen. Vor allem Belastungen durch Grob- und Feinstaub über 1μm werden durch einen Filter deutlich gesenkt. Feinststaubpartikel unter 1 μm und Gerüche können auch durch hochwertige Filter nur teilweise herausgefiltert werden. Eine höhere Filterqualität als F9 erzeugt zu hohe Druckverluste und Kosten und wird deswegen nicht empfohlen. Taschen- und Kassettenfilter Je höher die Filterklasse, desto größer muss die Filteroberfläche sein. Um eine gute Filterwirkung bei geringem Strombedarf zu erreichen, sollten Taschen- oder Plisseefilter (eng gefaltetes Filtervlies) gewählt werden. Der Filter ist entweder bei der Außenluftansaugung oder direkt im Lüftungsgerät eingebaut. Die Anlage sollte im Wohnraum eine Anzeige für den notwendigen Filterwechsel haben. Wärmetauscher: Prüfung und Kennwerte Prüfreglement Kennwert Empfohlener Zielwert (ohne Kondensat) Mindestwert ÖNORM EN 13141-7 Fortluft-Temperaturverhältnis >70 % >75 % Passivhausinstitut (PHI) Wärmebereitstellungsgrad >75 % >80 % DIBt-TZWL Wärmebereitstellungsgrad >84 % >89 % EN = Europanorm DIBt = Deutsches Institut für Bautechnik TZWL = Europäisches Testzentrum für Wohnungslüftungsgeräte e.V. Für einen optimalen Betrieb der Komfortlüftungsanlage sollte bestimmten Komponenten des Lüftungssystems wie Wärmetauscher, Filter und Verrohrung erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Besonders umweltfreundlich ist die Nutzung von Erdwärme für die Temperierung der Außenluft. Qualitätsklassen und Filterwirkung Partikel Pollen, Grobstaub Sporen größer 10 μm größer 1μm Filterklasse Filterwirkung G4 85 % 15 % M6 99 % 50 % F7* 99 % 85 % F8 99 % 95 % F9** 99 % 98 % generelle Empfehlung * für Sporen-AllergikerInnen Plattenwärmetauscher Rotationswärmetauscher 11 Nutzung von Erdwärme Mit einem Erdwärmetauscher kann die Außenluft im Winter bis auf ca. 0° C vorgewärmt bzw. im Sommer auf ca. 22° C abgekühlt werden. Eine Kühlung des Gebäudes ist mit einer Kom fortlüftung jedoch nicht realisierbar. Entschei dend für kühle Räume sind der ausreichende Schutz der Innenräume vor Sonneneinstrahlung und die unterstützende Nachtlüftung über Fenster. Erdwärmenutzung über Sole-Erdwärmetauscher Luft-Erdwärmetauscher werden von Experten nicht mehr empfohlen. Hygienisch problemlos sind Sole-Erdwärmetauscher, bei diesen wird ein mit einem Frostschutzgemisch versetzter Wasserkreislauf im Erdreich geführt. Die Energie des Erdreichs wird dann mit einem Wärmetauscher vor dem Lüftungsgerät auf die angesaugte Außenluft übertragen. Kommt ein Erdwärmetauscher zum Einsatz, kann auf eine (elektrische) Frostschutzvorrichtung verzichtet werden. Ein Sole-Erdwärmetau scher sollte jedenfalls an sehr kalten Klimastandor ten zum Einsatz kommen, oder wenn ein Kombigerät mit Wärme pumpe die Fortluft als Wärmequelle nutzt. Geringer Strombedarf Ein wesentliches Kriterium für die Auswahl eines bestimmten Lüftungsgerätes ist der Strombedarf. Die Messgröße, die einen Vergleich ermöglicht, ist die gesamte elektrische Leistungsaufnahme des Geräts bei sauberem Filter: Für ein Luftvolumen von 1 m³/h sollten maximal 0,45 Watt benötigt werden. Sehr gute Anlagen benötigen deutlich unter 0,30 Watt. Das Rohrsystem Das Rohrsystem ist ein äußerst wichtiger Teil der Anlage und besteht im Wesentlichen aus dem Zuluft- und dem Abluftrohrsystem. Die Rohrleitungen müssen die gleiche Lebensdauer aufweisen wie das Gebäude. Entscheidend ist nicht die Materialwahl (Kunststoff oder Metall), sondern der richtige Rohrdurchmesser, die Einhaltung der Brennbarkeitsklasse »B«, die Formbeständigkeit sowie eine glatte Innenoberfläche der Rohre. Auf leichte Reinigung achten Aktuelle Untersuchungen zeigen in Zuluftleitungen bei Feinfilterung auch nach mehr als 10 Jahren Betrieb eine saubere Oberfläche. Bei Abluftleitungen hingegen kommt es prinzipbedingt zu Staubablagerungen, die alle 5-10 Jahre zumindest grob entfernt werden sollten. Grundsätzlich ist daher reinigungsfreundlichen Systemen und Rohrführungen unbedingt der Vorzug zu geben. Nicht reinigbare Rohre (z.B. Alufolienschläuche) sind aus diesem Grund für nicht zugängliche Bereiche ungeeignet. Ausreichende Rohrdurchmesser vorsehen Grundsätzlich richtet sich der Rohrdurchmesser nach der erforderlichen Luftmenge. Die Luftgeschwindigkeit sollte in der Hauptluftleitung 2,5 m/s und in der Luftleitung zum Raum 2 m/s nicht überschreiten. Zielwert sind Luftgeschwindigkeiten von 1,5 m/s. Richtige Luftdurchlässe (Ventile) auswählen Die richtige Auswahl der Luftdurchlässe kann nur von SpezialistInnen vorgenommen werden. Die Ventile sollten leicht zu reinigen sein und sich beim Putzen nicht verstellen (Fixierung der Einstellung sollte möglich sein). Rohrdurchmesser max. Luftmenge (m³/h) (mm) 1,5 m/s 2,0 m/s 2,5 m/s 62 16 22 - 75 24 32 - 80 25 35 - 100 40 55 70 125 65 90 110 150 95 120 160 160 110 140 180 200 170 220 280 250 260 350 440 300 380 510 630 Strombedarf von Lüftungsanlagen Luftmenge max. 0,45 W pro m³/h 0,30 Watt pro m³/h 120 m³/h 54 Watt 36 Watt 180 m³/h 81 Watt 54 Watt Eine Komfortlüftung gewinnt auch bei ganzjährigem Betrieb mehr als fünfmal mehr Energie zurück als sie Strom benötigt. Durch die Kosten für Wartung und Filter ergibt sich für den Betrieb einer Anlage eine ausgeglichene Bilanz zwischen Einsparungen und Betriebskosten. 12 Die richtige Wahl und Dimensionierung der Lüftung und des Heizsystems ist eine wesentliche Voraussetzung für ein behagliches Heim. Eine grobe Vorauswahl des Systems ist über den spezifischen Heizwärmebedarf möglich. Ausschlaggebend für die endgültige Entscheidung ist aber schließlich die berechnete Heizlast des Ge bäudes. Im Passivhaus können mit einem Kombigerät Heizung, Lüftung und Warmwasser kombiniert werden. Für Niedrigstenergiehäuser werden »erweiterte Kombigeräte« angeboten. Niedrigenergiehäuser mit einem Heizwärmebedarf von über 25 kWh/m2a hingegen erfordern immer getrennte Lüftungs- und Heizsysteme. Was sind Kombigeräte? Kombigeräte, zum Teil auch »Kompaktgeräte« genannt, sind Lüftungsgeräte, die mit einer Wärmepumpe kombiniert sind: Lüftung, Heizung, Warmwasserbereitung und -speicherung sind in einem Gerät vereint. Unterschieden werden muss zwischen Varianten, die nur über die Luft die Wärme zuführen (ausschließlich Luftheizung) und Varianten, die zusätzlich über ein wassergeführtes System (Fußboden- oder Wandheizung) verfügen. Kombigerät mit Luftheizung Bei diesem System erfolgt die Verteilung der Heizwärme ausschließlich über die Luft. Diese Art der Beheizung ist nur bei Passivhäusern (A++) möglich. Kombigeräte mit Luftheizung nutzen mittels Wärmetauscher die Wärme der Abluft für die Temperierung der Zuluft. Die in der Abluft verbliebene Restwärme wird anschließend von einer Wärmepumpe für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung eingesetzt. Erweitertes Kombigerät mit Luftheizung und wassergeführtem Wärmeverteilsystem Bei dieser Variante wird die Wärme vorwiegend über ein wassergeführtes Wärmeabgabesystem (Fußboden-, Wandheizung, Niedertemperatur-Heizkörper) und nur teilweise über die Luft eingebracht. Die Kombigeräte für diese Variante nutzen nicht nur die Wärme der Abluft, sondern zusätzlich noch die Wärme der Außenluft oder des Erdreichs. Sie erreichen dadurch höhere Heizleistungen. Es gibt auch Kombigeräte mit der Möglichkeit, eine Solaranlage zu integrieren. Empfehlung: Um die systembedingten Einschränkungen einer reinen Luftheizung auszuschließen, werden auch bei Passivhäusern Kombigeräte mit wassergeführtem System empfohlen. Lüftung und Heizsystem Heizsystem Wärmepumpe, Wohnraumlüftung und Baustandard Heizsystem Wärmequelle Empfohlen HWB Effizienz- für Wärmepumpe für Baustandard kWh/m²a klasse Kombigerät nur Fortluft Passivhaus bis 10 A++ mit Luftheizung Kombigerät Fortluft + Passivhaus, bis 25 A++ mit Luftheizung und Außenluft Niedrigst- A+ wassergeführtem System oder Erdreich energiehaus A getrenntes Heizungs- Erdreich oder Niedrist- bis Niedrig- über 15 A+ und Lüftungssystem Grundwasser energiehaus A, B A ++ A + A B C D E F G Passivhäuser Niedrigstenergiehäuser Niedrigenergiehäuser Technische Bauvorschriften alte, unsanierte Gebäude 13 Je früher die Entscheidung für eine Komfortlüftung fällt, desto einfacher und kostengünstiger lässt sie sich umsetzen. Voraussetzungen für einen effizienten und ungestörten Betrieb sind eine luftdichte Gebäudehülle, geeignete Dunstabzugshauben und raumluftunabhängige Feuerstellen. Für eine problemlose und kostengünstige Umsetzung ist ein frühzeitiges Zusammenwirken der ausführenden Unternehmen wichtig. Dabei ist die Kooperation von ArchitektInnen, BaumeisterInnen und InstallateurInnen bereits in der Planungsphase unabdingbar. Die richtige Ausführung der Überströmöffnungen im Türbereich bedarf einer Abstimmung mit den TischlerInnen. Dichte Gebäudehülle Um Bauschäden durch Fugen oder Ritzen und ihre Folgen zu vermeiden, muss bei allen Gebäuden besonders auf eine luftdichte Gebäudehülle geachtet werden. Diese wird von erfahrenen PlanerInnen konzipiert. Die Überprüfung der Ausführung erfolgt durch einen Luftdichtheitstest (Blower-Door-Test) vorzugsweise bereits vor Beginn des Innenausbaus, um eventuelle Mängel noch beheben zu können. Dunstabzugshaube mit Fettfilter Eine Dunstabzugshaube, die direkt nach außen geführt wird, beeinträchtigt die Luftmengenbilanz und die Strömungsverhältnisse. Bei einer Komfortlüftung werden daher Umlufthauben mit Fettfiltern eingesetzt. Möglich sind auch zusätzliche Aktivkohlefilter zur Geruchsabscheidung. Raumluftunabhängige Feuerstelle Wer sich für eine Komfortlüftung entscheidet, braucht nicht auf einen Kacheloder Pelletsofen im Wohnraum zu verzichten. Allerdings müssen die Feuerstellen raumluftunabhängig betrieben werden und mit einer Sicherheits einrich tung ausgestattet sein. Raumluftunabhängig ist eine Feuerstelle dann, wenn sie über eine eigene Luftzufuhr verfügt und der Ofen als »dicht« bzw. »raumluftunabhängig« geprüft ist. Generell sollten Feuerstellen in neuen Gebäuden über eine eigene Luftzufuhr verfügen. Hinweise für einen ungestörten Bauablauf Die Entscheidung für einen Erdwärmetauscher sollte wegen der erforderlichen Grabungsarbeiten möglichst früh und in Abstimmung mit den InstallateurInnen erfolgen. Im Neubau sind die notwendigen Durch dringungen von Wänden und Decken für die Rohrleitungen bereits bei der Rohbauerstellung vorzusehen. Bei den Durchdringungsöffnungen ist die Stärke der Wärmedämmung einzurechnen. Werden Luftleitungen in die Betondecke integriert, ist für ein frühzeitiges Zusammenwirken von InstallateurInnen und BaumeisterInnen zu sorgen. Am Aufstellungsort des Lüftungsgerätes ist ein Kondensatablauf, eine Stromversorgung und eine Leerverrohrung für die Bedieneinheit im Wohnraum vorzusehen. Der Platzbedarf für die Luftleitungen (samt Wärmedämmung) im Bodenaufbau, in der Wand, etc. sollte frühzeitig festgelegt werden. Überströmöffnungen im Türbereich sind mit den TischlerInnen abzustimmen. Bei Inbetriebnahme der Anlage sind die Luftmengen mit druckkompensierten Messgeräten raumweise einzuregulieren, es ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Voraussetzungen Umlufthaube mit Fettfilter Lüftungsgerät Ansaugung ohne Luft-EWT Feuerstelle mit eigener Luftzufuhr und Dunstabzug durch Umlufthaube separate Verbrennungsluftzufuhr in den Brennraum 14 Förderungen für Komfortlüftungsanlagen Die Tiroler Wohnbauförderung sieht für den Einbau von Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowohl im Neubau als auch in der Sanierung Fördermittel vor. Stand: Jänner 2013 Zusatzförderung im Neubau Die Förderhöhe richtet sich nach der Größe des Gebäudes sowie nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Der Heizwärmebedarf (HWB) ist der zentrale Berechnungsfaktor für die Zusatzförderung und bestimmt wesentlich die Förderhöhe. Komfortlüftungsanlagen tragen zu einem geringeren Heizwärmebedarf (HWB) bei und machen Niedrigstenergie- und Passivhäuser erst möglich. Im Neubau werden Komfortlüftungsanlagen in der Zusatzförderung für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen berücksichtigt. Erhöhte Förderung in der Sanierung Auch in der Sanierung wird der Einbau einer Komfortlüftungsanlage mit 40 Prozent Annuitätenzuschuss bzw. 30 Prozent Einmalzuschuss berücksichtigt. Weitere Auskünfte Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Landhaus 1 Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-2732 E-Mail: [email protected] www.tirol.gv.at/wohnbau Die acht wichtigsten Anforderungen für Komfortlüftungen 1. Die Luftmenge entspricht dem erforderlichen Bedarf für einen hygienischen Luftaustausch. 2. Die Anlage sichert eine dauerhaft hohe Luftqualität ohne Zuglufterscheinungen. 3. Das Betriebsgeräusch wird im Wohn- und Schlafbereich nicht als störend wahrgenommen. 4. Die Heizenergieeinsparung beträgt ein Vielfaches des Stromverbrauches der Anlage. 5. Die Anlage ist mit anderen haustechnischen Einrichtungen wie Heizung, Öfen, Dunstabzug, etc. abgestimmt. 6. Die Bedienung der Anlage ist einfach, der angezeigte Filterwechsel kann selbständig vorgenommen werden. 7. Planung und Installation der Anlage werden von zertifizierten KomfortlüftungsinstallateurInnen durchgeführt. 8. Als Grundlagen für Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung dienen die landesspezifischen Gesetze, nationale Normen und die »55 Qualitätskriterien für Komfortlüftungsanlagen«. Die Qualitätskriterien finden sie auf www.komfortlüftung.at Energieberatung Die ExpertInnen der Energieberatungseinrichtung des Landes informieren über alle grundlegenden Fragen zu Komfortlüftungsanlagen und geben wichtige Tipps und Hinweise. Beratungsleistungen werden außerdem zu allen Fragen energiesparender Bauweise angeboten, wie beispielsweise zu neuesten Dämmsystemen, Fenster und Verglasungen, zu umweltfreundlichen Heizungen, zur Nutzung von Sonnenenergie durch Kollektoren und Wärmepumpen, bis hin zu den Energiesparförderungen und zum Energieausweis für Gebäude. Energie Tirol ist mit insgesamt 15 Beratungs- und 3 Servicestellen in ganz Tirol vertreten. Weitere Auskünfte Energie Tirol Südtiroler Platz 4, 3. Stock 6020 Innsbruck Tel.: 0512/589 913, Fax DW 30 E-Mail: [email protected] www.energie-tirol.at Homepage www.komfortlüftung.at Die firmenunabhängige Plattform bietet vertiefende Informationen und praktische Umsetzungshilfen im Ein- und Mehrfamilienhaus-Bereich sowie bei Schulen und Kindergärten. Sie finden z.B. Angebots- bzw. Bestellhilfen, Qualitätskriterien, Check listen, eine Übersicht geprüfter Lüftungsgeräte, Installateure u.v.m. Energie Tirol Südtiroler Platz 4, A - 6020 Innsbruck Tel. +43 /(0) 512 /58 9913 , Fax DW 30 E-Mail: [email protected] www.energie-tirol.at 20% Es braucht nicht immer große Investitionen. Mit kleinen Maßnahmen weniger Energie verbrauchen – ganz ohne Komfortverlust! ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. HEIZKOSTEN SPAREN 3 Sepp Rinnhofer Haustechnik-Spezialist von Energie Tirol Richtige Basiseinstellungen Die Temperierung von Wohnräumen ist ein maßgeblicher Faktor für unser individuelles Wohlbefinden. Dabei schaffen einfache Maßnahmen ein erhebliches Potential zur Energieeinsparung – ohne Verlust der Behaglichkeit! Wartung der Heizanlage Egal ob Gastherme, Wärmepumpe oder Pelletskessel – alle Anlagen laufen dann am effizientesten, wenn sie regelmäßig gewartet werden. Eine fachmännische Überprüfung beugt auch unerwartete Störungen vor und ist Garant für eine unbeschwerte Heizsaison. Brennstoff Holz Als nachwachsender Rohstoff erfreut sich Holz als Heizmittel inzwischen großer Beliebtheit. Worauf Sie bei seiner Verwendung achten müssen, erfahren Sie auf Seite 18. Sie haben es in der Hand: Energieverbrauch senken – Kosten sparen! Heizkosten im Eigenheim sparen, das muss nicht immer kompliziert und teuer sein. Mit etwas Grundwissen und den folgenden Tipps kann Ihr Energieverbrauch um bis zu 20 % gesenkt werden! weitere Informationen > www.energie-tirol.at RAUMTEMPERATUREN Raumtemperaturen anpassen Zu kalte, aber auch zu warme Räume schaffen Unbehagen. Deswegen ist es wichtig, die richtige Raumtemperatur für das individuelle Wohlbefinden zu wählen. > Ein Grad weniger Raumtemperatur in der Wohnung bringt 6 % Energieeinsparung. Luftfeuchtigkeit beachten Was viele nicht wissen: Behaglichkeit hängt stark von der relativen Luftfeuchtigkeit im Raum ab. Allgemein wird trockene Luft bei gleicher Raumtemperatur kälter empfunden als feuchte Luft. Die Luftfeuchtigkeit kann mit einem Hygrometer gemessen werden. Im Bereich von 30 bis 55 % ist das Wohlbefinden am größten. Ursachen für eine zu geringe Luftfeuchtigkeit können hohe Heizungstemperaturen, schlechte Fenster oder ein übertriebenes Lüftungsverhalten im Winter sein, was zuviel kalte und trockene Luft in den Raum bringt. Übrigens, Pflanzen tragen auf natürliche Weise zu einem ausgeglichenen Raumklima bei. Elektrische Luftbefeuchter hingegen sind wegen möglicher Keime kritisch zu sehen. Aber Achtung, zu hohe Luftfeuchtigkeit kann zu Schimmelproblemen führen. 21–23° Wohnzimmer 16–18° Schlafzimmer ca. 20° Kinderzimmer 4 5 Türen schließen Durch offene Zimmertüren strömt ständig warme Luft in kältere Räume, beispielsweise vom Wohnzimmer in den Gang oder in das Schlafzimmer. Das verbraucht unnötig viel Energie. Im Extremfall können offene Türen, zum Beispiel eine offene Badezimmertür, sogar zu Schimmel führen, da durch die Abkühlung der warmen Luft an kälteren Bauteilen Feuchte frei wird. Unterschiedliche Temperaturzonen wirken sich außerdem positiv auf unser Wohlbefinden aus: Sie regen den Kreislauf an und steigern unser Wärmeempfinden beim Wechsel in wärmere Räume. Nachttemperatur absenken In schlecht gedämmten Häusern, die schnell abkühlen, können die Raumtemperaturen während der Nachtstunden ohne Komfortverlust bis zu 4 Grad abgesenkt und damit Energie gespart werden. Die Absenkzeiten sind dabei dem Lebensrhythmus anzupassen. Das ist je nach Heizsystem bei einer Radiatorenheizung etwa eine Stunde vor dem Schlafen gehen bzw. Aufstehen, bei einer Fußbodenheizung bis zu drei Stunden vorher. Eine Nachtabsenkung macht nur dann Sinn, wenn das Haus schnell abkühlt und die Räume über mehrere Stunden auf niedriger Temperatur gehalten werden können. Andernfalls werden die Einsparungen durch den Energieverbrauch, der zum Aufheizen benötigt wird, wieder aufgehoben. Rollläden schließen Vorhandene Rollläden sowie Fensterläden sollten in der Nacht geschlossen werden. Sie sind vor allem bei sehr schlechten Fenstern ein zusätzlicher Wärmeschutz. Kellerräume und Garagen nicht beheizen Kellerräume und Garagen sind meist schlecht gedämmt. Deswegen beträgt der Energieverbrauch in diesen Räumen meist das drei- bis vierfache gegenüber Wohnräumen. Wenn die Räume nicht genutzt werden, sollte auf eine Beheizung verzichtet bzw. sollten die Thermostate auf Frostschutz eingestellt werden. In selten genutzten Hobbyräumen genügt ein Heizen bei Bedarf. Zu warme Keller lassen übrigens auch keine Lagerung von Lebensmitteln zu. Achtung, in wohnbaugeförderten Objekten dürfen Kellerräume keine Heizkörper aufweisen! GUT DURCHLÜFTEN Richtig lüftet, wer für einen möglichst schnellen und vollständigen Luftaustausch sorgt. Dadurch dringt genügend Frischluft in den Raum und gleichzeitig wird ein Auskühlen der Wände vermieden. Deswegen sollte am besten mehrmals täglich bei weit geöffneten Fenstern stoß- bzw. quergelüftet werden. Die Lüftungsdauer hängt von der jeweiligen Jahreszeit ab. Dabei gilt: Je kälter die Außentemperatur, desto kürzer muss gelüftet werden (im Winter etwa 5 Minuten). Die Thermostatventile sollten beim Lüften abgedreht und nach dem Lüften wieder in Ausgangsstellung zurückgedreht werden. > Gekippte Fenster eignen sich nicht zum Lüften, da diese Methode zu ungleich hohem Wärmeverlust und einem Auskühlen der Wände ohne entsprechenden Lüftungseffekt führt. mind. gleich am Morgen nach dem Aufstehen ein bis zweimal untertags abends vor dem Zubettgehen EIN BEISPIEL Wenn eine massive Außenwand durch Kippstellung der Fenster um 8 Grad abgekühlt wird, braucht es eine ganze Stunde, bis die Mauer wieder warm ist. INFO 6 7 DICHTUNGEN BEI FENSTERN & TÜREN Dichtungen anbringen Alte Fenster und Türen können Zugluft und hohe Wärmeverluste verursachen. Das Anbringen von Dichtungen spart Energiekosten und erhöht den Komfort. Bereits vorhandene, abgenutzte Dichtungen sollten erneuert werden. Bei Fenstern sollte nicht nur der Zustand der Dichtungen, sondern auch die Einstellungen überprüft werden. Besonders zu achten ist auf die Dichtheit von Türen, wie Haustüren, Kellertüren oder Öffnungen zum Dachboden, die nach außen oder in unbeheizte Räume führen. NACHRÜSTEN Das Einkleben von einfachen Schaumstoffdichtungen hat meist nicht den gewünschten Effekt. Am besten wenden Sie sich an eine Fachfirma, die auf den nachträglichen Einbau von Dichtungen spezialisiert ist. TIPP Wärmelecks beseitigen Im Folgenden werden einige neuralgische Stellen aufgezählt, die überprüft werden sollten, um Wärmelecks zu beseitigen: > Kellertür: Gummidichtung und Anschlag der Kellertür, insbesondere der untere Anschlag > Terrassen- und Balkontür: Gummidichtung und Anschlag vom Flügel > Haustür: Gummidichtung und Anschlag der Haustür, insbesondere der untere Anschlag > Dunstabzugshaube: intakte Rückschlagklappe > Dachbodenluke in den Dachraum: Gummidichtung und Anschlag > Feuerschutztür (aus Blech) zu Garage oder Heizraum: Gummidichtung und Anschlag > Kaminofen und Herde: Zuluftklappe schließen, wenn diese außer Betrieb sind THERMOSTATE UND REGELUNGEN Thermostatventile richtig einsetzen Thermostatventile an den Heizkörpern senken die Energiekosten und erhöhen den Komfort. Grundsätzlich funktionieren Thermostatventile so, dass sie auf eine individuell gewünschte Wohlfühltemperatur eingestellt werden können. Dabei sind den Ziffern auf dem Thermostatkopf bestimmte Temperaturen zugeordnet (Ziffer 3 bzw. Mittelstellung liegt bei etwa 20 Grad). Wird die Temperatur überschritten, drosselt das Ventil den Wärmefluss und der Heizkörper kühlt ab. Der Vorteil von Heizkörperthermostaten ist, dass diese unmittelbar auf Fremdwärmegewinne wie intensive Sonneneinstrahlung oder Abwärme beim Kochen und Backen reagieren. Das Gleiche gilt für Wärmeverluste. Der Thermostatkopf sollte deshalb beim Lüften oder beim Schlafen mit offenem Fenster von der Normeinstellung auf Frostschutz umgestellt werden. Damit die Thermostatventile gut funktionieren, müssen sie hydraulisch einreguliert sein (siehe Seite 16). Fernfühler bei Verbauten Heizkörper, die sich unter einem breiten Fensterbrett oder hinter einem Verbau befinden, dürfen nicht mit herkömmlichen Thermotatköpfen bestückt werden. Durch den entstehenden Wärmestau misst der Thermostat meist falsch, der Heizkörper gibt dann zuwenig Wärme ab und der Raum kühlt aus. Abhilfe schaffen hier Thermostatventile mit Fernfühler oder Ferneinstellteil, die an einem nahen, neutralen Ort angebracht werden. Heizkörperthermostate mit Zeitprogramm Inzwischen sind auch Heizkörperthermostate programmierbar. Diese Thermostate können auf den gewünschten Heizzeitpunkt beispielsweise im Bad vorprogrammiert werden. Die Raumtemperatur wird dann nur bei Benutzung auf 24 Grad erhöht. 8 9 Elektronische Raumthermostate Mit einem elektronischen Raumregler können ganze Wohnungen oder einzelne Wohnräume (Einzelraumregler) nach den individuellen Wünschen betrieben werden. Für Räume oder Wohnungen, die über einen bestimmten Zeitraum unbenutzt sind, sind Raumthermostate mit Zeitschaltuhr zu empfehlen. Sie steuern Komfort- und Absenkzeiten unabhängig von der Außentemperatur im Automatikbetrieb. > Am besten werden Raumthermostate an einem leicht zugänglichen Ort mit freier Luftzirkulation und ohne direkte Wärmestrahlung etwa 1,2 bis 1,5 m über dem Boden montiert. Außentemperaturgesteuerte Heizungsregelung Wie schon der Name sagt, steuern außentemperaturgesteuerte Heizungsregler die Heizung in Abhängigkeit von der Witterung. In Kombination mit einem Raumthermostat bzw. Thermostatventilen heizen witterungsgeführte Regelungen besonders sparsam und komfortabel. Meist wird der Außenfühler an der nördlichen Außenwand angebracht. Bei einer südseitigen Montage müssen die Hauptaufenthaltsräume ebenfalls südseitig liegen. Die Regelungseinheit befindet sich fast immer im Heizraum beim Kessel bzw. dem Verteiler. Werden eine außengesteuerte Heizungsregelung und Heizkörperthermostate kombiniert, ist der hydraulische Abgleich besonders wichtig. Denn sind die Heizkörper nicht richtig einreguliert, kann die Heizungsregelung »in Konkurrenz« mit den Heizkörperthermostaten treten. Heizkurve richtig einstellen Sind bei einer außentemperaturgesteuerten Heizungsregelung die Raumtemperaturen zu hoch, dann ist die Heizkurve nicht richtig eingestellt. Veränderungen an der Heizkurve müssen in kleinen Schritten und in Zeitabständen von etwa fünf Stunden erfolgen, da sich die Heizungsanlage nach jedem Eingriff auf die neuen Werte einpendeln muss. Als Richtwerte für die Steilheit der Heizkurve gelten bei einer Radiatorenheizung ca. 1,0 bis 1,5 und bei Fußboden- und Wandheizungen 0,4 bis 0,6 (siehe Bedienungsanleitung). > Ist die Raumtemperatur unabhängig von der Außentemperatur generell zu hoch, dann muss die Heizkurve parallel nach unten verschoben werden. > Ist die Raumtemperatur nur bei hohen Außentemperaturen (über +5 Grad) zu hoch, dann ist die Heizkurve steiler zu stellen. > Ist die Raumtemperatur nur bei tieferen Außentemperaturen (unter 0 Grad) zu hoch, dann ist die Kurve flacher zu stellen. Die umgekehrte Vorgangsweise gilt bei zu niedrigen Raumtemperaturen. Technisch Versierte können die Heizkurve selbstständig ändern, ansonsten ist der Fachmann zu kontaktieren. Veränderungen an den Heizkurven sollten übrigens nach einigen Tagen überprüft und gegebenenfalls nachkorrigiert werden. Achtung, eine entsprechende Temperierung von ungünstig gelegenen Räumen muss aber trotzdem sichergestellt werden. INFO 10 11 HEIZKÖRPER UND FLÄCHENHEIZUNG Gegenstände entfernen Durch zu lange Vorhänge oder Abdeckung der Heizkörper sinkt die Wärmeabgabe. Die gesamte Heizanlage muss dann mit einer höheren Vorlauftemperatur im Heizkreislauf betrieben werden. Auch Möbelstücke gehören nicht direkt vor die Heizquelle. Muss ein Heizkörper unbedingt verbaut werden, dann sollte dieser entsprechend größer dimensioniert sein, damit die Temperatur im Heizkreislauf nicht erhöht werden muss. schlechte Wärmeabgabe durch verdeckte Heizkörper effiziente Energienutzung bei freistehenden Heizkörpern Heizkörper entlüften Luft im System verursacht nicht nur störende Geräusche, sondern vermindert auch die Wärmeleistung und steigert den Energieverbrauch. Die Entlüftung der Heizkörper in regelmäßigen Abständen ist deswegen besonders wichtig. Dafür wird mit einem Entlüftungschlüssel das Ventil am Heizkörper (oder am Verteiler der Fußbodenheizung) solange leicht geöffnet, bis die gesamte Luft entwichen ist. Das Wasser, das dabei austritt, wird mit einem Glas aufgefangen. In diesem Zusammenhang muss auf den Anlagendruck geachtet werden, der auf einem Manometer an der Heizanlage mit einem schwarzen Zeiger angezeigt wird. Der Anlagendruck, den die Anlage im kalten Zustand haben soll, wird vom Fachmann vorgegeben. Heizkörper reinigen Je nach Heizkörpertype können vor allem bei Heizungen mit hoher Vorlauftemperatur Lamellen und Stege eine dicke Staubschicht aufweisen. Um ein Absinken der Wärmeleistung aber auch gesundheitliche Belastungen zu verhindern, sollten die Heizkörper von Zeit zu Zeit gereinigt werden. Fußboden- und Wandheizung nicht abdecken Die Wärmeabgabeleistung von Fußboden- und Wandheizungen wird durch zusätzliche Abdeckungen, die bei der Planung nicht berückichtigt wurden (beispielsweise durch einen dicken Teppich oder großen Kasten), beeinträchtigt. Die Folge davon ist, dass erhöhte Vorlauftemperaturen im Heizkreislauf notwendig sind. Vorlauftemperatur gering halten Je geringer die Vorlauftemperatur im Heizungskreislauf, desto geringer ist der Energieverbrauch der Heizanlage. Die Vorlauftemperatur ist jene Temperatur, mit der das Heizwasser in das Verteilsystem eingebracht wird. Im Gegensatz zu früher sind bei neueren Anlagen mit Radiatorenheizung Temperaturen um die 50 Grad üblich, bei Wand- und Fußbodenheizungen liegen sie bei 30 bis 35 Grad. Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte, die sich auf Radiatoren-(Heizkörper) bzw. Niedertemperatur-Heizsysteme (Wand- und Fußbodenheizungen) beziehen. Richtwerte: Temperaturen im Heizungskreislauf (Vorlauftemperaturen) Heizungstyp Alter Außentemperatur Vorlauftemperatur Radiatorenheizung um 1980 oder älter bei -8 bis -10° 60 bis 70° Radiatorenheizung eher neuere Anlagen bei -8 bis -10° 50 bis 60° Wand- und Fußbodenheizung alt bei -8 bis -10° 35 bis 50° Wand- und Fußbodenheizung neu bei -8 bis -10° 30 bis 35° Quelle: EnergieSchweiz Besonders wichtig ist eine niedrige Vorlauftemperatur bei Wärmepumpenanwendungen. Eine niedrige Vorlautemperatur erhöht die Effizienz der Anlage deutlich und stellt niedrige Heizkosten sicher. Die Vorlauftemperatur ist meist im Heizraum oberhalb der Heizungspumpe an einem Thermometer abzulesen. Durch eine hydraulische Abgleichung der Heizungsanlage und durch eine Anpassung der Heizkurze bzw. der Pumpenleistung kann die Vorlauftemperatur verringert und damit Heizenergie gespart werden. Auf die Rücklauftemperatur achten Bei Brennwertgeräten (Öl, Gas und künftig auch vermehrt Pellets) sowie Fernwärme ist zudem eine niedrige Rücklauftemperatur für die Effizienz ausschlaggebend. Dies erreicht man primär über einen hydraulischen Abgleich und richtig dimensionierte Heizflächen. 12 13 WARMWASSERBEREITUNG Randbedingungen beachten Ein durchschnittlicher Drei-Personenhaushalt benötigt ca. 40.000 l Warmwasser pro Jahr. Für diese Menge werden etwa 2.100 kWh an elektrischer Energie oder ca. 270 l Öl pro Jahr verbraucht. Sind die Randbedingungen schlecht, kann sich der Verbrauch sogar verdoppeln. Wichtige Punkte sind: > eine gute Leitungsdämmung > eine Speichertemperaturbegrenzung von 60 Grad > sowie eine zeitweise Erneuerung der Schutzanoden bei Boilersystemen (Lebensdauer) Wassertemperaturen senken Grundsätzlich sollte die Temperatur im Speicher nicht über 60 Grad betragen, es sei denn, der Speicher ist viel zu klein und der Warmwasserbedarf kann nicht gedeckt werden. Mit geringen Temperaturen wird auch die Kalkabscheidung reduziert, die sich ab 60 Grad um ein Vielfaches erhöht. Wegen Legionellengefahr sind vor allem in Hotels, Sportanlagen und Altersheimen Absenkungen unter 60 Grad nicht zu empfehlen. Legionellen entwickeln sich bei Temperaturen um 40 Grad und bei länger stehendem Wasser im niedrigen Temperaturbereich besonders gut. Thermosiphonanschlüsse Warmwasser- und Heizungsanschlüsse an zentralen Boilern (Speichern) sollten als Thermosiphone ausgeführt werden. Thermosiphone sind Rohrschleifen, die in ihrer Form den Siphonen bei Waschbecken ähnlich sind. Sie verhindern, dass heißes Wasser innerhalb einer Leitung zirkuliert. Durch Fehlzirkulationen im Leitungssystem können hohe Wärmeverluste auftreten. ca. 40.000 l Warmwasser / Jahr 2.100 kWh Strom oder 270 l Öl Temperaturbegrenzung mit Brauchwassermischer Beim Übergang vom Boiler in die Warmwasserleitung sollte, vor allem bei Solaranlagen, die mit erhöhten Temperaturen betrieben werden, ein Brauchwassermischer mit einer Temperaturbegrenzung von 50 bis 60 Grad eingebaut werden (auf eventuelle gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Legionellenschutz ist zu achten). Er beugt Verbrühungen vor und hilft Ihnen Kosten zu sparen. Zirkulationslasten begrenzen Im Gegensatz zu kleinen Gebäuden ist bei Mehrfamilienhäusern eine Zirkulationsleitung für das Warmwasser notwendig (Ausnahme Wohnungsstation). Zirkulationsleitungen verursachen einen erheblichen Wärmeverlust, da sie in der Regel das ganze Jahr über betrieben werden müssen, um das Wachstum von Legionellen im Leitungssystem zu verhindern. Umso wichtiger ist, dass die Dämmung hochwertig ausgeführt wird (Dämmstärke 1 × Rohrdurchmesser) und die Dimension der Leitung nicht unnötig groß gewählt wird. Speicher richtig dämmen Die Wärmedämmung von zentralen Wasserspeichern ist vielfach unbefriedigend (dezentrale Warmwasserspeicher in Wohnungen sind davon nicht betroffen). Ursachen für hohe Wärmeverluste können eine mangelhafte Dämmung sowie Wärmelecks sein. Die empfohlene Mindestdämmstärke liegt je nach Dämmstoff bei mindestens 10 cm (Dämmstoffe mit einem Lambda-Wert 0,04 W/mK, bspw. Mineralwolle) oder bei 6 bis 10 cm bei einem PU-Dämmmantel für kleinere Speicher. Bei Warmwasser- und Pufferspeichern ab 1000 l wird empfohlen, die Dämmstärken auf bis zu 20 cm zu erhöhen. Damit kein Kamineffekt entsteht, sollte das Dämmmaterial unbedingt eng anliegen und die Anschlüsse möglichst dicht ausgeführt sein. Andernfalls zirkuliert zwischen Dämmung und Speicheroberfläche Luft nach oben und führt sehr hohe Energiemengen vom Speicher ab. Unterschätzt werden auch die Energieverluste über Flansche, Thermometer, Rohranschlüsse etc. – ein gut »eingepackter« Speicher spart. MINDESTDÄMMSTÄRKEN > mind. 10 cm bei Dämmstoffen mit einem Lambda-Wert 0,04 W/mK (z.B. Mineralwolle) > 6–10 cm bei einem PU-Dämmmantel für kleinere Speicher > bis zu 20 cm bei Warmwasser- und Pufferspeichern ab 1000 l > „Energy Label“ beachten INFO 14 15 KESSEL UND BRENNER Heizkessel: Luftzufuhr sichern Für eine energieeffiziente und umweltfreundliche Verbrennung benötigt der Heizkessel genügend Luft. Ist die Luftzufuhr zu gering, sinken die Verbrennungswerte und der Wirkungsgrad der Anlage, Rußbildung und Abgaswerte steigen hingegen stark an. Bereits eine 1-mm-Rußschicht an den Kesselwänden erhöht den Brennstoffbedarf um 5 bis 6 %. Bei einer schlechten Verbrennung ist ein Beschlag von 2 bis 3 mm möglich! Ein Luftmangel belastet aber auch die Umwelt im Nahbereich mit Kohlenmonoxid (CO), Stickoxiden (NOx) und Feinstaub. Eine ausreichende Luftzufuhr ist deswegen von zentraler Bedeutung. Dabei sollte der Heizraum nicht unnötig ausgekühlt werden. Wird die Luft über ein Kippfenster zugeführt, sollte der Öffnungswinkel entsprechend fixiert werden. Bei vorhandenen Zuluftöffnungen über Gitter oder Schächte ist eine regelmäßige Überprüfung notwendig. Die Luftzufuhr sollte vom Fachmann festgelegt werden und hängt von der Brenner- bzw. Kesselleistung ab. Auch bei Öfen in Wohnräumen muss auf eine entsprechende Verbrennungsluftnachströmung geachtet werden. Idealerweise ist eine raumluftunabhängige Frischluftversorgung vorhanden. Dies ist vor allem nach einem Fenstertausch oder Dämmung der Fassade wichtig, da dann kein unkontrollierter Luftaustausch über Undichtigkeiten mehr stattfindet. Auch für den gleichzeitigen Betrieb von Dunstabzugshauben oder Komfortlüftungen gilt es Vorkehrungen zu treffen. Brennerleistung anpassen Häufige Schaltintervalle bei Brennern lassen auf eine zu große Brennerleistung schließen. Läuft der Ölbrenner an eher warmen Wintertagen (+ 5 bis 10 Grad) oder in der Übergangszeit kürzer als 4 Minuten, dann sollte eine kleinere Brennerdüse eingebaut werden. Durch eine Anpassung verlängern sich die Laufzeiten, der Kessel verbraucht weniger Energie, es bildet sich weniger Ruß und der Schadstoffausstoß sinkt. Richtwerte für die Abschätzung der benötigten Brennerleistung Gebäudetyp Heizlast in Watt pro m² beheizter Wohnnutzfläche ungedämmter Altbau 130 teilgedämmter Altbau 90 gut gedämmter Neubau (bis 10 Jahre alt) 70 Niedrigenergiehaus 30 bis 40 Dazu ein Rechenbeispiel: Ein ungedämmter Altbau mit 180 m2 benötigt eine Brennerleistung von 24 kW (180 m2 × 130 Watt/m2 = 23.400 Watt = ca. 24 kW). Bei einem gut gedämmten Einfamilienhaus liegt die Brennerleistung im Bereich von 10 kW. Die Erfahrung zeigt, dass Düsen mit einer Leistung von weniger als 14 kW störungsanfälliger sind. Deswegen sollten solche Düsen (Düsen < 0.4 Gal/h) vermieden werden. Achtung: Bei einer Reduktion der Brennerleistung verringern sich auch die Abgastemperaturen, daher sollten auch die Auswirkungen auf den Kamin berücksichtigt werden. BRENNER- UND KESSELSERVICE Nicht nur Autos, auch Heizungen brauchen ihre Wartung. Deswegen sollte jährlich ein Brenner- bzw. Kesselservice durchgeführt werden. Werden Fehler und unsachgemäße Einstellungen behoben, sind ein sparsamer Verbrauch und geringe Emissionen sichergestellt. Bei Festbrennstoffheizungen können die Wärmetauscherflächen während der Heizperiode meist durch Hebel oder sonstige Einrichtungen selbst gereinigt werden. Aber auch Festbrennstoffkessel sollten jährlich ein Service erhalten. TIPP > 1-mm-Rußschicht an den Kesselwänden erhöht den Brennstoffbedarf um 5 – 6 %. > Luftzufuhr deshalb sichern. > Auf die richtige Brennerleistung achten. 16 17 HEIZRAUM Heizungsrohre isolieren Die Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen im Heizraum und Keller sind meist nicht gedämmt, was hohe Energieverluste verursacht. Bei 35 m langen Heizungsrohren geht dabei die Menge an Heizwärme verloren, mit der etwa zwei Kinderzimmer beheizt werden könnten. Deshalb sollten nicht nur die freien Heizungsleitungen im Heizraum bzw. Keller, sondern auch die Armaturen sowie alle Warmwasser- und Zirkulationsleitungen nach Möglichkeit gedämmt werden. Empfohlene Dämmstärken Leitungsdurchmesser Dämmstärke Leitungen bis DN 25 (1 Zoll) 30 mm Leitungen bis DN 40 (6/4 Zoll) 40 mm Leitungen bis DN 65 (2 1/2 Zoll) 50 mm HEIZSYSTEM REGELN Heizsystem hydraulisch abgleichen Immer wieder kommt es vor, dass bei Anlagen die Thermostatventile schlecht funktionieren. Dies kann an falschen Ventilen oder an einem fehlenden hydraulischen Abgleich liegen. Heizkörper, die in Heizraumnähe angebracht sind, erhalten durch den Pumpendruck wesentlich mehr Heizungswasser als weiter entfernte. Sind die Heizkörper nicht richtig einreguliert, geben die überversorgten zu viel, die unterversorgten zu wenig Wärme ab. Um kalte Räume zu vermeiden, wird dann meist die Temperatur im Heizungskreislauf erhöht. Dies führt zu einem erhöhten Energieverbrauch und manchmal auch zu Pumpund Pfeifgeräuschen im Heizsystem. Bei einem hydraulischen Abgleich werden alle Teile der Heizung aufeinander abgestimmt und jeder Heizkörper auf die richtige Wassermenge einreguliert. Ein hydraulischer Abgleich muss vom Fachmann durchgeführt werden. Heizungspumpen richtig einstellen Die Umwälzpumpe sollte auf möglichst niedriger Leistungsstufe eingestellt sein. Das reduziert den Stromverbrauch und vermeidet Pump- und Rohrleitungsgeräusche. Durch geringere Umwälzmengen (Heizungswasser) und Abstrahlungsverluste wird Heizenergie eingespart. Die meisten Pumpen sind über einen Stufenschalter regulierbar. Neuere Pumpen passen ihre Drehzahl automatisch den Betriebsverhältnissen an (aus der Beschreibung ersichtlich). Kamin-Zugregler einbauen Für eine optimale Verbrennung sollte in den Kaminzug ein Zugregler eingebaut werden. Dieser stellt einen gleichmäßigen Rauchabzug sicher und schafft gute Bedingungen für eine energiesparende Verbrennung. Zugregler werden im Kamin oder im Rauchrohr eingebaut. Die richtige Stelle für das gewählte Qualitätsprodukt ist vom Fachmann zu bestimmen. Vorteile haben Zugregler auch in Bestandskaminen, bei denen durch den Einbau eines neuen Kessels der Kaminquerschnitt zu groß geworden ist. Durch Zugregler können teilweise auch Feuchteprobleme und Versottungen vermieden werden. Wäsche nicht im Heizraum aufhängen Der Heizraum wird nicht selten als Raum zum Wäsche trocknen oder auch als Bastelraum verwendet. Dabei wird nicht bedacht, dass der Brenner, vor allem bei Öl- und Gasfeuerungen, Staubpartikel und Fusseln ansaugt, und dann das Gebläserad am Brenner verschmutzt oder die Stauscheibe verlegt werden kann. Beides führt zu erhöhtem Energieverbrauch durch unvollständige Verbrennung, was wiederum die Störanfälligkeit der Anlage steigert und die Umwelt belastet. Außerdem erhöht die Luftfeuchtigkeit den Energieverbrauch und kann die Bildung von Kondensat im Kamin fördern. 18 BRENNSTOFF HOLZ Auf Qualität achten Beim Brennstoff Holz ist auf die Qualität besonders zu achten. Der Heizwert von Stückholz hängt nämlich sehr stark vom Wassergehalt ab. Stückholz sollte deswegen mindestens zwei Jahre an einem luftigen und sonnigen Ort abgedeckt gelagert werden. Waldfrisches Holz hat einen Wassergehalt von 50 bis 60 %, hingegen hat zwei Jahre gelagertes Holz einen Wassergehalt von 15 bis 25 %. Der Heizwert des abgelegenen Holzes ist dann doppelt so hoch! Holz Wassergehalt Heizwert waldfrisch 50–60 % 2,0 kWh/kg über den Sommer gelagert 25–35 % 3,4 kWh/kg mindestens zwei Jahre gelagert 15–25 % 4,0 kWh/kg Quelle: Beratungshandbuch Scheitholzfeuerungen Der Wassergehalt kann mit einem Messgerät bei Forstverwaltungsstellen oder bei vielen Tischlern bestimmt werden. Einzelöfen richtig anfeuern Beim Anfeuern von Einzelöfen sollte man zuerst mithilfe von Weichholzspänen und Papier oder Anzündhilfen ein kräftiges Feuer erzeugen und erst als zweiten Schritt Brennholz oder Holzbriketts nachlegen. Um eine übermäßige Rauchentwicklung im Brennraum zu vermeiden, dürfen die Zuluftöffnungen erst dann geschlossen werden, wenn der Ofen warm ist. Nachgelegt wird, wenn der Glutstock etwa 10 cm hoch ist. Dabei wird die Zuluftöffnung wie beim Anheizen geöffnet. Ist der Glutstock zu klein, können zur Belebung des Feuers wieder Weichholzspäne verwendet werden. Die Wärmeabgabe soll grundsätzlich nicht über eine geringere Luftzufuhr, sondern über die Brennstoffmenge reguliert werden. Achtung, dunkler Rauch zeigt an, dass falsch geheizt wird! > Mehr Informationen zum richtigen Heizen und Anheizen finden Sie auch auf: www.richtigheizen.tirol Saubere Verbrennung Das Verbrennen von Hausmüll wie beispielsweise Kunststoffen, Zeitungen oder Kartons ist zu unterlassen. Andernfalls werden nicht nur Schadstoffe in der unmittelbaren Wohnumgebung freigesetzt, auch der Heizkessel wird geschädigt und gleichzeitig sinkt der Wirkungsgrad der Anlage. ENERGIEBERATUNG BRINGT‘S! Beratungsstellen flächendeckend 17 mal in Tirol: Bad Häring, Fügen, Hochfilzen, Innsbruck, Kirchbichl, Kitzbühel, Kufstein, Kundl, Landeck, Lienz, Mieming, Pflach, Roppen, Schwaz, Schwendau, Telfs und Wörgl (Stand Mai 2016). ENERGIE SPAREN = KOSTEN SPAREN > Ökologie mitdenken > Baufehler vermeiden > Energieförderungen nutzen > Wohnkomfort steigern > Energieeffizienz erhöhen > Haustechnik optimieren ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. Weitere Informationen: > www.energie-tirol.at TEL: 0512/58 99 13-0 / FAX: DW 30 E-MAIL: [email protected] ENERGIE TIROL Südtiroler Platz 4 A-6020 Innsbruck www.energie-tirol.at ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. Verwendete Literatur EnergieSchweiz, Bundesamt für Energie BfE (2002): Grundlagen Optimierung Öl/Gas-Feuerung bis 70 kW, Objekte ohne Klimatisierung. Ittigen. Ökostadt Graz (2/2004): Richtig heizen. Grazer Umweltamt. www.oekostadt.graz.at. Online-Ausgabe. Regionalenergie Steiermark, Waldverband Steiermark (2005): Beratungshandbuch Scheitholzfeuerungen. Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel. (0512) 589913, Fax DW 30, E-Mail: [email protected] | Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol | Konzept und Redaktion: DI (FH) Andreas Riedmann, Energie Tirol; Hannes Gstrein; CONTEXT, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Hall in Tirol | Layout: West Werbeagentur GmbH, Imst Fotos: Michael Gasser, Innsbruck Dezember 2016 LÜFTEN Frische Luft riecht gut, tut gut: Fenster öffnen und frische Luft reinlassen! Was es bringt – wie man es richtig macht. ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. WIE LÜFTEN? Je kälter es draußen ist, desto kürzer lüften. So kühlen Wände und Einrichtung nicht aus und die Raumluft erreicht rasch wieder eine angenehme Temperatur. mind. WANN LÜFTEN? Kurzzeitig erhöhte Feuchtigkeit durch Kochen oder Duschen zusätzlich immer sofort ablüften. Beschlagene Fensterscheiben sind ein Alarmzeichen! Die Luftfeuchtigkeit sollte bei 45 Prozent liegen. Zu empfehlen ist die Anschaffung eines Hygrometers: es misst die aktuellen Feuchtewerte und Temperaturen im Raum. Bei über 60 Prozent (bei ca. 20 °C) wird´s kritisch – Fenster auf! gleich am Morgen nach dem Aufstehen ein bis zweimal untertags abends vor dem Zubettgehen Kippen ist zu vermeiden – es erfolgt dabei kein effektiver Luftaustausch. Die teilweise stark abgekühlten Fensterlaibungen begünstigen sogar die Schimmelbildung und erhöhen den Energieverlust. Querlüften: 1 – 5 Min. gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit öffnen Stoßlüften: 5 – 10 Min. Fenster weit öffnen Alexandra Ortler Energieberaterin von Energie Tirol Ich will gute Luft Kennen Sie das? Wenn die Fenster länger geschlossen bleiben, entsteht im Raum „dicke Luft“. Das kann viele Gründe haben – aufgrund des CO2 -Ausstoßes beim Atmen, Ausdünstungen aus Möbeln, Baumaterialien, Farben und Lacken oder Zigarettenrauch. Ich will mich wohlfühlen Schlechte, verbrauchte Luft führt zu Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Unwohlsein. Sorgen Sie für gute Stimmung, lassen Sie frische Luft herein! Ich will keinen Schimmel Er gefällt nicht, riecht unangenehm und kann ernste Auswirkungen auf die Gesundheit haben: der Schimmel. Richtiges Lüften hilft Schimmel zu vermeiden. Sie haben es in der Hand: Fenster auf – Luft herein! Die Qualität der Luft bestimmt in vielen Bereichen unser Wohlbefinden. Mit sehr einfachen Mitteln können wir Energie sparen, Schimmel vorbeugen und unsere Wohnqualität steigern. weitere Informationen > www.energie-tirol.at SEPP RINNHOFER Energieberater von Energie Tirol Der richtige Zeitpunkt fürs Lüften in der warmen Jahreszeit ist bei kühlen Außentemperaturen, also in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend bzw. in der Nacht. Untertags sind Fenster und Türen möglichst geschlossen zu halten. Der Keller sollte im Sommer nicht gelüftet werden. Sonst trifft warme, feuchte Außenluft auf kühle Kellerwände und kondensiert – feuchte Wände und Sommerschimmelgefahr sind die Folge. LÜFTEN IM SOMMER BEQUEM LÜFTEN Mit „Komfortlüftungen“ kann aufs Fensterlüften verzichtet werden, denn die Lüftungsanlage versorgt die Wohnräume beständig mit Frischluft. Mehr Infos dazu finden sie auf www.energie-tirol.at bzw. www.komfortlüftung.at oder in der Broschüre „Komfortlüftungen“, erhältlich bei Energie Tirol. LÜFTEN IM NEUBAU Beim Hausbau wird viel Wasser in den verwendeten Materialien gebunden (z.B. durch Estriche, Putze). Diese Feuchtigkeit kann meist nicht vollständig austrocknen, bevor das Haus bezogen wird. Das muss durch bewusstes Lüftungsund Heizverhalten ausgeglichen werden, bis die Bausubstanz nach zwei bis drei Jahren richtig getrocknet ist. Sommer: bei trockenem Wetter sind wiederholtes Querlüften oder gekippte Fenster sinnvoll Winter: verstärktes Heizen und häufigeres Lüften sind notwendig LÜFTEN IM SANIERTEN ALTBAU Alte, undichte Fenster und schlechte Dämmung verursachen durch Ritzen und Fugen einen unkontrollierten Luftaustausch. Nach der Sanierung sind Gebäude besser abgedichtet. Dadurch geht zwar weniger Energie verloren, schlechte Luft und erhöhte Luftfeuchtigkeit müssen nun aber gezielt durch häufigeres Lüften ausgetauscht werden. WIRD NICHT GELÜFTET – ERHÖHTE SCHIMMELGEFAHR! Schimmel braucht Feuchtigkeit Diese bildet sich auf kühlen Oberflächen. Besonders anfällig für den Niederschlag von Feuchtigkeit sind Stellen wie z.B. nicht ausreichend gedämmte Außenwände, Außenecken oder Fensterlaibungen. SCHIMMELRISIKO In schimmelgefährdeten Räumen möglichst keine Wäsche zum Trocknen aufhängen. Die vermehrte Feuchtigkeit verstärkt das Schimmelrisiko. Wenn vorhanden, unbedingt Trockenräume, Dachböden etc. nutzen! TIPP WOHER KOMMT DIE FEUCHTIGKEIT? Jeder Mensch gibt etwa 1 bis 1,5 Liter Wasser pro Tag an seine Umgebung ab. Dazu kommt die Feuchtigkeit durch Kochen, Baden, Duschen, Wäschetrocknen usw. Bei einem Haushalt mit vier Personen werden auf diese Weise schnell einmal 10 bis 12 Liter Wasser in die Raumluft eingebracht. INFO Der Schimmel sagt danke Wenn‘s dann erst mal feucht ist, ist der Schimmel oft nicht mehr fern. Denn Feuchtigkeit zusammen mit den in der Luft enthaltenen Schimmelsporen sind die ideale Grundlage für Schimmelwachstum. Regelmäßiges Lüften hilft Richtiges Lüften hält die Luftfeuchtigkeit im Raum niedrig – und das erschwert die Bildung von Schimmel. Falsches oder kein Lüften steigert die Schimmelgefahr hingegen erheblich. 10–12 Liter Wasser / Tag TEL: 0512/58 99 13-0 / FAX: DW 30 E-MAIL: [email protected] ENERGIE TIROL Südtiroler Platz 4 A-6020 Innsbruck www.energie-tirol.at ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Energie Tirol, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel. (0512) 589913, Fax DW 30, E-Mail: [email protected] | Für den Inhalt verantwortlich: DI Bruno Oberhuber, Energie Tirol | Konzept und Redaktion: DI Alexandra Ortler, Energie Tirol | Layout: West Werbeagentur GmbH, Landeck | Fotos: Michael Gasser, Innsbruck Oktober 2015 ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. www.energie-tirol.at ÖKOLOGISCHE DÄMMSTOFFE Der richtigen Auswahl von Baustoffen kommt eine zentrale Rolle beim Bauen und Sanieren zu. Baustoffe haben einen entscheiden den Einfluss auf die Qualität des Wohnklimas sowie die Umweltund Gesundheitsfaktoren eines Gebäudes. Um möglichst Ressourcen schonend zu bauen, ist es wichtig, dass Baustoffe ohne großen Energieaufwand hergestellt werden. Die Rohstoffe für die Produktion sollten nach Möglichkeit nachwachsend und der Baustoff nach dem Abriss eines Gebäudes leicht wiederverwertbar sein. ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG Umweltbelastungen einzelner Baustoffe können mittels Ökobilanzen festgehalten werten. Dabei werden Auswirkungen auf die Umwelt abgeschätzt, welche von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung bis zur Entsorgung bzw. Wiederverwendung reichen. Eine vereinfachte Form einer ökologischen Bewertung von Materialien stellt der OI3 Index dar. Dabei wird der Bedarf an nicht erneuerbaren Energieträgern („Primärenergiebedarf“), der Beitrag zur Klimaveränderung („Treibhauspotenzial“) und der Beitrag zur Versauerung („Versäuerungspotenzial“) bewertet. Weitere Informationen zum richtigen Einsatz von Dämmstoffen finden sie hier auf der Homepage von Energie Tirol. ENERGIE TIROL – DIE UNABHÄNGIGE ENERGIEBERATUNG. AUS ÜBERZEUGUNG FÜR SIE DA. www.energie-tirol.at ÜBERSICHT ÖKOLOGISCHE DÄMMSTOFFE Dämmstoff Wärmeleitfähigkeit (λ) Eigenschaften Mögliche Einsatzgebiete Ausführung Flachs 0,040 - 0,050 W/mK  diffusionsoffen  motten- und schimmelresistent  recyclingfähig  Dämmung Schrägdach  Dämmung hinterlüftete Fassade  Dämmung in Holzständerwänden Platten, Matten, Filze, Stopfwolle Hanf 0,040 - 0,050 W/mK  diffusionsoffen  motten- und schimmelresistent  recyclingfähig  Dämmung Schrägdach  Dämmung hinterlüftete Fassade  Dämmung in Holzständerwänden  Wärmedämmverbundsystem Platten, Matten, Filze, Stopfwolle Schafwolle 0,040 W/mK  diffusionsoffen u. feuchtigkeitsregulierend  neutralisiert Luftschadstoffe  recyclingfähig  Dämmung Schrägdach  Dämmung hinterlüftete Fassade  Dämmung oberste Decke Platten, Matten, Filze, Stopfwolle Holzfaser (aus Resthölzern) 0,039-0,063 W/mK  diffusionsoffen  hohe Wärmespeicherfähigkeit  recyclingfähig  Dämmung Schrägdach  Dämmung hinterlüftete Fassade  Dämmung oberste Decke  Innendämmung Platten Zellulose (aus Altpapier) 0,039-0,040 W/mK  diffusionsoffen u. feuchtigkeitsregulierend  Verarbeitung durch Spezialisten (!)  recyclingfähig  Dämmung Schrägdach  Dämmung hinterlüftete Fassade  Dämmung in Holzständerwänden  Dämmung oberste Decke*  Innendämmung* Platten, (lose) Flocken/Fasern Mineralschaum (aus Kalk, Zement, Quarzsand) 0,045 W/mK  diffusionsoffen u. feuchtigkeitsregulierend  Leicht, formstabil und druckfest  Wärmedämmverbundsystem  Innendämmung  Dämmung Kellerdecke Platten * Nassverfahren


................................................................... ................................................................... ................................................................... An die Gemeinde Innervillgraten Gasse 78 9932 Innervillgraten Innervillgraten, am ..................... Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Ich ................................................., wh. ......................................................................................... ersuche um die Gewährung der Grundsteuerbefreiung für mein fertiggestelltes und bezogenes Bauvorhaben. Gleichzeitig teile ich mit, dass die Bauführung am ............................... beendet und das Objekt bezogen wurde. Ich verpflichte mich, der Gemeinde alle Umstände bekannt zu geben, die den teilweisen oder gänzlichen Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung von der Grundsteuer herbeizuführen geeignet sind. Hochachtungsvoll: ........................................................... Beilagen: Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid Zweitschrift der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes allf. Nachweis über die Förderung


______________________________________ Vorname Nachname ______________________________________ Straße ______________________________________ PLZ Ort An die Gemeinde Innervillgraten Gasse 78 9932 Innervillgraten ______________________ Rückerstattung von 40 % der Erschließungskosten Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich suche hiermit um Rückerstattung von 40 % der mit Bescheid der Gemeinde Innervillgraten vom ____________________, GZ: _____________________________________________, in der Höhe von ____________________ vorgeschriebenen Erschließungskosten. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich das Bauvorhaben lt. Baubescheid vom ________________________, GZ: ____________________________ ausgeführt habe. Ich bitte um Überweisung auf folgendes Konto: IBAN _________________________________ BIC ___________________________________ Mit bestem Dank im Voraus verbleibe ich mit freundlichen Grüßen ___________________________________ Beilage: Bauvollendungsmeldung


Name: Vorname: Adresse: Ort: FERTIGSTELLUNGSMELDUNG EINER PHOTOVOLTAIKANLAGE gemäß § 44 Abs. 8 TBO 2022 Daten Bauobjekt: Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer: Grundstück-Nr.: Einlagezahl: KG: Gemäß § 44 Abs. 8 TBO 2022 geben wir hiermit bekannt: (zutreffendes ankreuzen)  Die Fertigstellung einer Photovoltaikanlage auf der Wandfläche einer baulichen Anlage mit einer Fläche ≤ 100 m² (-> § 28 Abs. 3 lit. F TBO 2022)  in die Wandfläche integriert  mit einem rechtwinkligen Abstand von weniger als 30 cm zur Wandfläche  Die Fertigstellung einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche einer baulichen Anlage mit einer Fläche ≤ 100 m² (-> § 28 Abs. 3 lit. G TBO 2022)  in die Dachfläche integriert  mit einem rechtwinkligen Abstand von weniger als 30 cm zur Dachfläche mit einem  Neigungswinkel ≤ 15° (Flachdach) (Flachdach ohne Attika -> Randabstand ≥ Aufbauhöhe)  Die Fertigstellung einer freistehenden Photovoltaikanlage mit einer Fläche ≤ 100 m² (-> § 28 Abs. 3 lit. h TBO 2022)  mit einem rechtwinkligen Abstand von weniger als 30 cm zum darunterliegenden Gelände  mit einem Neigungswinkel ≤ 15° auf ebenem Gelände Daten zur Photovoltaikanlage: Modulanzahl: Stk. Modulfläche: m² Engpassleistung: kWp Vermerke der Gemeinde: An das Gemeindeamt Innervillgraten Gasse 78 9932 Innervillgraten Informationen für die Einsatzkräfte: Auf welcher Dach- bzw. Fassadenseite befindet sich die PV-Anlage?  Nord  Ost  Süd  West  Mitte  _________ Ist ein Feuerwehr- bzw. DC-Lasttrennschalter vorhanden?  Erdgeschoss  Dach  im Freien  Keller  Stockwerk ____  _________ Wo befindet sich der Wechselrichter?  Erdgeschoss  Dach  im Freien  Keller  Stockwerk ____  _________ Ist ein Batteriespeicher vorhanden?  Ja  Nein Wenn ja, wo befindet sich der Batteriespeicher?  Erdgeschoss  Dach  im Freien  Keller  Stockwerk ____  _________ Sofern ein Brandschutzplan für das Gebäude vorgeschrieben ist, muss die PV-Anlage darin mit aufgenommen werden (gem. TRVB 121 O). ...................................................... ....................................................................... Datum Unterschrift


…………………………………………………….. am …............................ An die Landeswarnzentrale Tirol EMail: [email protected] Fax Nr.: 0512-589368 Anforderung Kadaverbergung über die LWZ Tirol Ort, Lage des Kadavers (genaue Angabe bzw. Kartenausschnitt) Gemeindegebiet Anzahl der zu bergenden Tiere _____ Rind(er) / _____ Pferd(e) / _____ Schaf(e) Einzelgewicht ________ Kg Zustand des Kadavers (Verwesungsgrad und/oder Beschreibung) Verwesungsgrad: gering / mittelmäßig / stark Seehöhe ________ müA. Zielort zum Abladen des Kadavers (genaue Angabe bzw. Kartenausschnitt) Seehöhe des Zielortes ________ müA. Kontaktperson (Name, Adresse, Telefonnummer (n)) Rechnungsempfänger (Name, Adresse, Telefonnummer (n)) Vorgangsweise: Wie vereinbart werden bezüglich der Anforderung seitens der Landeswarnzentrale Angebote privater Hubschrauberunternehmen in Tirol und von jenen aus den angrenzenden Bundesländern zur Durchführung der gegenständlichen Bergung eingeholt. Die Vergabe des Auftrages erfolgt ohne weitere Rückfragen an den jeweiligen Billigstbieter durch die Landeswarnzentrale. Sollte keines der privaten Hubschrauberunternehmen innerhalb von 1 Stunde und 30 Minuten nach Faxversand ein Angebot legen bzw. diesen Auftrag nicht innerhalb von 24 Stunden ab Auftragsvergabe durchführen können so wird ein Hubschrauber des österr. Bundesheers im Rahmen einer entgeltlichen Hilfeleistung herangezogen. Die Höhe dieses Entgeltes richtet sich nach den entsprechenden Stunden- und Pauschalsätzen des Bundesheeres. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich anfallende Kosten auf Grund nicht korrekter Angaben am Anforderungsformular oder bei fehlender Karte (zum Beispiel hinsichtlich Lageort und damit verbundener Suchflüge) zu Lasten des Rechnungsempfängers gehen! Mit dem Rechnungsempfänger wurde die oben stehende Vorgangsweise abgeklärt und von diesem akzeptiert ! ............................................................................... Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin Beilage(n):


…………………………………………………….. am …............................ An die Landeswarnzentrale Tirol EMail: [email protected] Fax Nr.: 0512-589368 Anforderung Lebendviehbergung über die LWZ Tirol Ort, Lage des Viehs (genaue Angabe bzw. Kartenausschnitt) Gemeindegebiet Anzahl der zu bergenden Tiere _____ Rind(er) / _____ Pferd(e) / _____ Schaf(e) Einzelgewicht ________ kg Seehöhe ________ müA. Zielort zum Abladen des Viehs (genaue Angabe bzw. Kartenausschnitt) Seehöhe des Zielortes ________ müA. Aufnahmeort des Tierarztes (genaue Angabe) Kontaktperson (Name, Adresse, Telefonnummer (n)) Rechnungsempfänger (Name, Adresse, Telefonnummer (n)) Vorgangsweise: Wie vereinbart werden bezüglich der Anforderung seitens der Landeswarnzentrale Angebote privater Hubschrauberunternehmen in Tirol und von jenen aus den angrenzenden Bundesländern zur Durchführung der gegenständlichen Bergung eingeholt. Die Vergabe des Auftrages erfolgt ohne weitere Rückfragen an den jeweiligen Billigstbieter durch die Landeswarnzentrale. Sollte keines der privaten Hubschrauberunternehmen innerhalb von 1 Stunde und 30 Minuten nach Faxversand ein Angebot legen bzw. diesen Auftrag nicht innerhalb von 24 Stunden ab Auftragsvergabe durchführen können so wird ein Hubschrauber des österr. Bundesheers im Rahmen einer entgeltlichen Hilfeleistung herangezogen. Die Höhe dieses Entgeltes richtet sich nach den entsprechenden Stunden- und Pauschalsätzen des Bundesheeres. Hinweis: Die Anwesenheit eines Tierarztes zur Beruhigung des Tieres unmittelbar vor dem Abtransport, muss durch die oben angeführte Kontaktperson veranlasst werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich anfallende Kosten auf Grund nicht korrekter Angaben am Anforderungsformular oder bei fehlender Karte (zum Beispiel hinsichtlich Lageort und damit verbundener Suchflüge) zu Lasten des Rechnungsempfängers gehen! Mit dem Rechnungsempfänger wurde die oben stehende Vorgangsweise abgeklärt und von diesem akzeptiert ! ............................................................................... Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin Beilage(n):

Kadaver- und Lebendviehbergung



Der Hubschraubereinsatz – unabhängig davon, ob private Unternehmer oder das Bundesheer fliegen – ist grundsätzlich kostenpflichtig. Hubschrauber sollen des­halb nur dann eingesetzt werden, wenn eine Bergung unbedingt notwendig ist und nur durch Hubschrauber erfolgen kann. Bevor also ein Hubschrauber an­gefordert wird, ist zu überprüfen, ob nicht andere Bergungsarten (Traktor, Seil­winde etc.) mit einem vertretbaren Aufwand möglich sind.



Für den Hubschrau­bereinsatz wurde folgender Ablauf vereinbart:



1. Der Almbewirtschafter meldet die notwendige Bergung bei der Gemeinde, auf deren Gemeindegebiet die Alm liegt und macht dort die entsprechenden Anga­ben.


2. Die Gemeinde prüft, ob ein Hubschraubereinsatz notwendig ist und meldet den Fall der Landeswarnzentrale.


3. Die Landeswarnzentrale informiert die Hubschrauberunternehmen und ver­gibt den Flug an jenes Unternehmen, das die besten Bedingungen bietet.


4. Das beauftragte Hubschrauberunternehmen koordiniert mit der von der Ge­meinde namhaft gemachten Kontaktperson den Einsatz.


5. Nach Durchführung des Fluges erhält der Eigentümer des geborgenen Tie­res die Rechnung, die er einzahlt und zur Refundierung bei der Landwirt­schaftskammer Tirol, zH Frau Scheiber, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, im Original einreicht.


6. Die Landeslandwirtschaftskammer überprüft die Rechnung und weist den Rechnungsbetrag abzüglich des Selbstbehaltes von € 220,-- an.



Nur wenn dieser Ablauf eingehalten wird, werden die Kosten für die notwendigen Hubschrauberflüge ersetzt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Hubschrau­berunternehmen nur von der Landeswarnzentrale beauftragt werden. Für die Hub­schrauberflüge werden öffentliche Mittel eingesetzt. Die Notwendigkeit der Hub­schrauberflüge und die widmungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mit­tel un­terliegen daher den üblichen Kontrollen.


Die Richtlinie wurde vom Vorstand der Landeslandwirtschaftskammer für Tirol am 2. Juli 2001 beschlossen.


3 Kind, für das Kinderbetreuungsgeld beantragt wird (bei Mehrlingen das jüngste Kind) 2 Persönliche Angaben 1 Feststellung der Zuständigkeit Nutzen Sie den Onlineantrag - einfach und schnell - unter www.meinesv.at oder www.finanzonline.at. BITTE BEACHTEN! • Lesen Sie das beiliegende Informationsblatt zu den Leistungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (KBGG2). • Füllen Sie den Antrag vollständig aus, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. • Bringen Sie den Antrag im Original möglichst bald nach der Geburt beim zuständigen Krankenversicherungsträger ein (bei Wechsel zwischen den Elternteilen ca 1 Monat vor dem Wechsel). • Zuständig ist jener Krankenversicherungsträger, bei dem Wochengeld bezogen wurde bzw bei dem Sie versichert/mitversichert sind bzw zuletzt versichert/mitversichert waren, sonst jene Gebietskrankenkasse, bei der der Antrag gestellt wird. Antrag auf Kinderbetreuungsgeld An den Krankenversicherungsträger Antrag auf Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 01.03.2017 Eingelangt am: Nutzen Sie den Onlineantrag - einfach und schnell - unter www.meinesv.at oder www.finanzonline.at. BITTE BEACHTEN! • Lesen Sie das beiliegende Informationsblatt zu den Leistungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (KBGG2). • Füllen Sie den Antrag vollständig aus, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. • Bringen Sie den Antrag im Original möglichst bald nach der Geburt beim zuständigen Krankenversicherungsträger ein (bei Wechsel zwischen den Elternteilen ca 1 Monat vor dem Wechsel). • Zuständig ist jener Krankenversicherungsträger, bei dem Wochengeld bezogen wurde bzw bei dem Sie versichert/mitversichert sind bzw zuletzt versichert/mitversichert waren, sonst jene Gebietskrankenkasse, bei der der Antrag gestellt wird. • Die Leistung kann höchstens bis zu 182 Tage rückwirkend ab dem Tag der Antragsabgabe gewährt werden. KBGG1 – März 2017 Seite 1 ! q ja q nein - mein Antrag soll daher von folgender Gebietskrankenkasse bearbeitet werden: 1 Feststellung der Zuständigkeit Ich bin derzeit oder war jemals in Österreich gesetzlich krankenversichert/mitversichert q weiblich q männlich q verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend q Lebensgemeinschaft q alleinstehend z) Laufende Nr Tag Monat Jahr q ja q nein q Ich ersuche um Postanweisung q weiblich q männlich q verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend q Lebensgemeinschaft q alleinstehend q ja q nein Bei Fehlen des zweiten Elternteiles ist hier die Begründung anzugeben: 2 Persönliche Angaben Antragsteller/in Zweiter Elternteil Versicherungsnummer Laufende Nr Tag Monat Jahr Familienname/n Vorname/n Geschlecht Familienstand Staatsangehörigkeit Wohnort (Hauptwohnsit Straße, Haus-Nr, Tür-Nr Postleitzahl, Ort Staat Weitere Wohnadressen (In- und Ausland) Telefonnummer Email Bankverbindung IBAN BIC Keine Bankverbindung s Kind q ja q nein Geschlecht q weiblich q männlich Kaiserschnittgeburt q ja q nein q ehelich q unehelich q Wahl q Pflege Laufende Nr Tag Monat Jahr VSNR 3 Kind, für das Kinderbetreuungsgeld beantragt wird (bei Mehrlingen das jüngste Kind) Familienname/n Vorname/n Staatsangehörigkeit Obsorgeberechtigung für da Betreuung des Kindes/der Mehrlingskinder Folgende Einkünfte werden/wurden erzielt Steuerbefreite Einkünfte aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen (zB Internationale Organisation) Eine wochengeldähnliche Leistung (zB Gehaltsfortzahlung bei Beamtinnen, Ergänzungszulage bei Vertragsbediensteten) Einem Abgeordneten zum Europäischen Parlament oder seinen Hinterbliebenen nach Artikel 9 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments gebührende Bezüge Ausländische Einkünfte 6 Weitere Angaben 5 Systemwahl und Bezugsdauer Der KBG-Online-Rechner unter www.bmfj.gv.at/kbg-online-rechner unterstützt Sie bei der Wahl Ihres Kinderbetreu- Beachten Sie bei der Wahl Ihres Systems: • Die Wahl des Systems (5a oder 5b) kann nur anlässlich der erstmaligen Antragstellung getroffen werden und bindet auch den zweiten Elternteil. • Eine Änderung des Systems ist bis 14 Tage ab erstmaliger Antragstellung möglich. • Hat der zweite Elternteil bereits Kinderbetreuungsgeld beantragt, ist die Wahl des Systems bereits erfolgt (weiter bei 5c). • Die beantragten Tage werden immer ab Geburt des Kindes gerechnet. • Der Mindestbezugsblock beträgt je Bezugsteil 61 Tage. Zur flexiblen, partnerschaftlichen Aufteilung lesen Sie bitte das Informationsblatt KBGG2. 5a q EINKOMMENSABHÄNGIGES Kinderbetreuungsgeld (365 Tage*) Dauer von q Geburt bis q zur höchstmöglichen Bezugsdauer q oder später q oder kürzer 5b q Kinderbetreuungsgeld-KONTO Variante q 365 Tage* (= kürzeste Variante) q 851 Tage* ( = längste Variante) q Individuell Tage* Dauer von q Geburt bis q zur höchstmöglichen Bezugsdauer q oder später q oder kürzer 5c q Der zweite Elternteil hat bereits Kinderbetreuungsgeld beantragt (System ist bereits festgelegt, die Dauer ist noch bekannt zu geben) Dauer von bis q zur höchstmöglichen Bezugsdauer q oder kürzer 5 Systemwahl und Bezugsdauer * höchstmögliche Bezugsdauer für einen Elternteil Der KBG-Online-Rechner unter www.bmfj.gv.at/kbg-online-rechner unterstützt Sie bei der Wahl Ihres Kinderbetreuungsgeldes. Beachten Sie bei der Wahl Ihres Systems: • Die Wahl des Systems (5a oder 5b) kann nur anlässlich der erstmaligen Antragstellung getroffen werden und bindet auch den zweiten Elternteil. • Eine Änderung des Systems ist bis 14 Tage ab erstmaliger Antragstellung möglich. • Hat der zweite Elternteil bereits Kinderbetreuungsgeld beantragt, ist die Wahl des Systems bereits erfolgt (weiter bei 5c). • Die beantragten Tage werden immer ab Geburt des Kindes gerechnet. • Der Mindestbezugsblock beträgt je Bezugsteil 61 Tage. Zur flexiblen, partnerschaftlichen Aufteilung lesen Sie bitte das Informationsblatt KBGG2. 4 Angaben zur Mehrlingsgeburt KBGG1 – März 2017 Seite 2 q Ich bin Alleinerzieher/in q Ich erziehe q Ich erziehe mein Kind/meine Mehrlingskinder m Ich erziehe mein Kind/meine Mehrlingskinder an der Wohnadresse im gemeinsamen Haushalt q ja (auch idente Hauptwohnsitzmeldung) mein Kind/meine Mehrlingskinder mit dem zweiten Elternteil (Kindesvater bzw Kindesmutter) it meinem Partner (nicht dem Kindesvater bzw der Kindesmutter) q nein q Angestellte/r q Selbstständige/r q Schüler/in q Arbeitslosengeldbezieher/in q Arbeiter/in q Bauer/Bäuerin q Hausfrau/Hausmann q Notstandshilfebezieher/in q Vertragsbedienstete/r q Student/in q Beamter/Beamtin q Freie/r Dienstnehmer/in Im Beantragungszeitraum (siehe In einem der drei letzten Kalenderq ja q nein q ja q nein 6 Weitere Angaben Betreuung des Kindes/der Mehrlingskinder Vor der Antragstellung gehörte ich folgender Berufs- bzw Personengruppe an Punkt 5 - Dauer): jahre vor Geburt des Kindes: q ja q nein q ja q nein q ja q nein q ja q nein q ja q nein q ja q nein 4 Angaben zur Mehrlingsgeburt q Zwillingsgeburt q Drillingsgeburt q Vierlingsgeburt q Versicherungsnummer Familienname/n und Vorname/n der Mehrlingskinder Laufende Nr Tag Monat Jahr ! 7 Erwerbstätigkeit, Karenz, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pension/Rente, Leistungsbezüge 8 Mitteilungspflichten, Erklärungen, Unterschrift Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Richtigkeit der auf diesem Formular getätigten Angaben und nehme zur Kenntnis, dass unwahre Angaben oder die Verschweigung maßgebender Tatsachen die Einstellung und Rückforderung der bezogenen Leistungen bewirkt und außerdem in solchen Fällen eine Strafanzeige gegen mich erstattet werden kann Ich nehme zur Kenntnis, dass bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze die zu Unrecht erhaltenen Leistungen von mir zurückgezahlt werden müssen.Ich nehme zur Kenntnis, dass bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze die zu Unrecht erhaltenen Leistungen von mir zurückgezahlt werden müssen. Ich bin darüber informiert, dass grundsätzlich alle steuerpflichtigen Einkünfte (ausgenommen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte lt. EStG 1988) während des Kinderbetreuungsgeldbezuges zum Zuverdienst zählen, unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum gearbeitet wurde (zB Gehalt während eines Urlaubs) und dass auch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld etc) zum Zuverdienst zählen. Ich bestätige, dass ich bei Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes während des gesamten beantragten Zeitraumes keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc) beziehen werde. Ich nehme zur Kenntnis, dass das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe nur dann gebührt, wenn die korrekte Durchführung der vorgesehenen 5 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen während der Schwangerschaft und die ersten 5 Untersuchungen des Kindes zeitgerecht nachgewiesen werden. Ich bestätige den Erhalt sowie die Kenntnisnahme des Informationsblattes zu den Leistungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (KBGG2). Über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, des Partnerschaftsbonus sowie des Familienzeitbonus wurde ich ausreichend informiert. KBGG1 – März 2017 Seite 3 von: bis: von: bis: häftigung/en (In- und Ausland) q ja q ja q nein von: bis: ndwirtschaftliche Tätigkeit (In- und Ausland) q ja aus der Arbeitslosenversicherung (In- und Ausland; Arbeit r Geburt bis laufend q ja bezug (In- und Ausland) - r Geburt bis laufend q ja en Familienleistungen/Familienleistungen von Internatio q ja q nein q nein q nein q nein q ja q nein q nein q ja q nein q ja q nein von: bis: q q ja q q ja q q ja q nein nein nein ja q nein q ja q nein slosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc) - von: bis: von: nalen Organisationen bis: 7 Erwerbstätigkeit, Karenz, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pension/Rente, Leistungsbezüge Antragsteller/in Zweiter Elternteil 7a Unselbstständige Besc Dienstgeber Staat Ich bin in Karenz Zeitraum 7b Selbstständige oder la Gewerbe ruhend gemeldet/ Tätigkeit unterbrochen Firma Staat 7c Bezug von Leistungen im Zeitraum 182 Tage vo Zeitraum Staat (auszahlende Stelle) 7d Pensions- oder Renten im Zeitraum 182 Tage vo Zeitraum Staat (auszahlende Stelle) 7e Bezug von ausländisch Staat (auszahlende Stelle) 8 Mitteilungspflichten, Erklärungen, Unterschrift Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Richtigkeit der auf diesem Formular getätigten Angaben und nehme zur Kenntnis, dass unwahre Angaben oder die Verschweigung maßgebender Tatsachen die Einstellung und Rückforderung der bezogenen Leistungen bewirkt und außerdem in solchen Fällen eine Strafanzeige gegen mich erstattet werden kann. Ich nehme zur Kenntnis, dass bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze die zu Unrecht erhaltenen Leistungen von mir zurückgezahlt werden müssen. Ich bin darüber informiert, dass grundsätzlich alle steuerpflichtigen Einkünfte (ausgenommen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte lt. EStG 1988) während des Kinderbetreuungsgeldbezuges zum Zuverdienst zählen, unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum gearbeitet wurde (zB Gehalt während eines Urlaubs) und dass auch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld etc) zum Zuverdienst zählen. Ich bestätige, dass ich bei Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes während des gesamten beantragten Zeitraumes keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc) beziehen werde. Ich nehme zur Kenntnis, dass das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe nur dann gebührt, wenn die korrekte Durchführung der vorgesehenen 5 MutterKind-Pass-Untersuchungen während der Schwangerschaft und die ersten 5 Untersuchungen des Kindes zeitgerecht nachgewiesen werden. Ich bestätige den Erhalt sowie die Kenntnisnahme des Informationsblattes zu den Leistungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (KBGG2). Über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, des Partnerschaftsbonus sowie des Familienzeitbonus wurde ich ausreichend informiert. Der Krankenversicherungsträger ist für eventuelle Schäden, die durch unzulängliche Kontoangaben entstehen, nicht haftbar. Die Auszahlung erfolgt jeweils monatlich im Nachhinein auf das von mir angegebene Konto bzw per Post bis spätestens zum 10. des Folgemonats. Ich bin darüber informiert, dass ein bereits von mir bezogener Familienzeitbonus auf die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes angerechnet wird. Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich sämtliche Änderungen meiner vorstehenden Angaben ohne Verzug, spätestens jedoch zwei Wochen nach Eintritt des Ereignisses zu melden habe. Andernfalls kann ich zum Ersatz der dadurch ausgelösten Verwaltungs- und Verfahrenskosten verpflichtet werden Insbesondere sind zu melden: • Neuerliche Schwangerschaft • Neuerliche Geburt • Wegfall des Familienbeihilfebezuges im In- und auch Ausland • Auflösung des gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind im In- und auch Ausland • Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Staat • Aufnahme bzw die Beendigung einer Beschäftigung im In- und auch Ausland • Vorzeitige Beendigung der Elternkarenz im In- und auch Ausland • Beginn bzw Beendigung des Bezuges einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung im In- und auch Ausland • Beginn oder Ende eines Pensions- oder Rentenbezuges im In- und auch Ausland • Beginn oder Ende des Anspruchs auf eine ausländische Familienleistung • Aufnahme bzw Beendigung einer Beschäftigung bei einer Internationalen Organisation Erforderliche Unterlagen bei Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes (Kopien ausreichend): • Geburtsurkunde für das Kind • Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen: Alle fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die erste Kindesuntersuchung • Bescheinigungen über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder § 54 Asylgesetz 2005 von Antragsteller/innen und Kindern, sofern sie nicht österreichische Staatsangehörige sind • KartenfürAsylberechtigtebzwAsylzuerkennungsbescheidevonasylberechtigtenAntragsteller/innenundKindern bzw Karten für subsidiär Schutzberechtigte bzw Asylaberkennungsbescheide bei subsidiär schutzberechtigten Antragsteller/innen und Kindern • Nachweis über das Pflegeverhältnis bei Pflegeeltern • Nachweis über ausländische Familienleistungen/Familienleistungen von Internationalen Organisationen Beim Online-Antrag unter www.meinesv.at oder www.finanzonline.at können Sie Dokumente einfach hinzufügen Ergänzende Anmerkungen: Datum Unterschrift Antragsteller/in Der Krankenversicherungsträger ist für eventuelle Schäden, die durch unzulängliche Kontoangaben entstehen, nicht haftbar. Die Auszahlung erfolgt jeweils monatlich im Nachhinein auf das von mir angegebene Konto bzw per Post bis spätestens zum 10. des Folgemonats. Ich bin darüber informiert, dass ein bereits von mir bezogener Familienzeitbonus auf die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes angerechnet wird. Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich sämtliche Änderungen meiner vorstehenden Angaben ohne Verzug, spätestens jedoch zwei Wochen nach Eintritt des Ereignisses zu melden habe. Andernfalls kann ich zum Ersatz der dadurch ausgelösten Verwaltungs- und Verfahrenskosten verpflichtet werden. Insbesondere sind zu melden: • Neuerliche Schwangerschaft • Neuerliche Geburt • Wegfall des Familienbeihilfebezuges im In- und auch Ausland • Auflösung des gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind im In- und auch Ausland • Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Staat • Aufnahme bzw die Beendigung einer Beschäftigung im In- und auch Ausland • Vorzeitige Beendigung der Elternkarenz im In- und auch Ausland • Beginn bzw Beendigung des Bezuges einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung im In- und auch Ausland • Beginn oder Ende eines Pensions- oder Rentenbezuges im In- und auch Ausland • Beginn oder Ende des Anspruchs auf eine ausländische Familienleistung • Aufnahme bzw Beendigung einer Beschäftigung bei einer Internationalen Organisation Ich werde selbstständige Einkünfte beziehen und möchte eine einmalige Erinnerung zur rechtzeitigen Abgrenzung dieser Einkünfte erhalten. q ja q nein Ich bin einverstanden, an einer späteren Befragung des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF) zum Thema Kinderbetreuungsgeld teilzunehmen. Für diesen Zweck werden mein Name und meine Telefonnummer an das ÖIF weitergegeben. Diese Zustimmung kann von mir jederzeit widerrufen werden. q ja q nein KBGG1 – März 2017 Seite 4 73/85. 01.03.2017 Erforderliche Unterlagen bei Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes (Kopien ausreichend): • Geburtsurkunde für das Kind • Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen: Alle fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die erste Kindesuntersuchung • Bescheinigungen über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder § 54 Asylgesetz 2005 von Antragsteller/innen und Kindern, sofern sie nicht österreichische Staatsangehörige sind • Karten für Asylberechtigte bzw Asylzuerkennungsbescheide von asylberechtigten Antragsteller/innen und Kindern bzw Karten für subsidiär Schutzberechtigte bzw Asylaberkennungsbescheide bei subsidiär schutzberechtigten Antragsteller/innen und Kindern • Nachweis über das Pflegeverhältnis bei Pflegeeltern • Nachweis über ausländische Familienleistungen/Familienleistungen von Internationalen Organisationen Beim Online-Antrag unter www.meinesv.at oder www.finanzonline.at können Sie Dokumente einfach hinzufügen.!


BITTE DIESES GRAUE FELD NICHT BESCHRIFTEN 1) Geben Sie hier Ihre 10-stellige österreichische Sozialversicherungsnummer vollständig an. 2) Nur wenn Ihre derzeitige Wohnanschrift nicht in Österreich ist, geben Sie für das Land das internationale Kfz-Kennzeichen an. Beih 100-PDF Bundesministerium für Finanzen Beih 100, Seite 1, Version vom 04.10.2018 An das Wohnsitzfinanzamt Ihre Familienbeihilfe ganz ohne Antrag Wenn Ihr Kind ab dem 1. Mai 2015 im Inland geboren wurde, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie erhalten die Familienbeihilfe ohne dass Sie diesen Antrag ausfüllen müssen. Ihr Familienbeihilfenantrag per Internet Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde, können Sie Ihren Familienbeihilfeantrag auch elektronisch über FinanzOnline stellen - bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr. Den Zugang zu FinanzOnline finden Sie unter https://finanzonline.bmf.gv.at Wollen Sie mehr wissen? Informationen zu Familienleistungen wie z.B. die Familienbeihilfe gibt es im Internet unter www.bmf.gv.at oder unter www.bka.gv.at Ablagenummer (wird vom Finanzamt ausgefüllt) FAMILIENBEIHILFE (Zuerkennung/Änderung/Wegfall) Zutreffende Punkte ankreuzen. Fett umrandete Felder müssen ausgefüllt sein, sonst dauert die Bearbeitung länger. www.bmf.gv.at Datenschutzerklärung auf www.bmf.gv.at/datenschutz oder auf Papier in allen Finanz- und Zolldienststellen 1. Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller 1.1 Personendaten 1.1.1 FAMILIEN- oder NACHNAME (BLOCKSCHRIFT) 1.1.2 VORNAME (BLOCKSCHRIFT) 1.1.3 STAATSBÜRGERSCHAFT (BLOCKSCHRIFT) gültiger Aufenthaltstitel Asylberechtigung subsidiärer Schutz staatenlos 1.1.4 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1) 1.1.5 Geschlecht 1.1.6 Geburtsdatum (TTMMJJJJ) männlich weiblich 1.1.7 Aktueller Personenstand (Bitte nur ein Kästchen ankreuzen) seit (Datum bei ledig nicht erforderlich) verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend in Lebensgemeinschaft lebend ledig dauernd getrennt lebend geschieden verwitwet 1.2 Derzeitige Wohnanschrift 1.2.1 STRASSE (BLOCKSCHRIFT) 1.2.2 Hausnummer 1.2.3 Stiege 1.2.4 Türnummer 1.2.5 Land 2) 1.2.6 ORT (BLOCKSCHRIFT) 1.2.7 Postleitzahl 1.2.8 Telefonnummer inter/divers Beih 100-PDF Beih 100, Seite 2, Version vom 04.10.2018 2. Angaben zur aktuellen Partnerin/zum aktuellen Partner 2.1 Personendaten 2.1.1 FAMILIEN- ODER NACHNAME (BLOCKSCHRIFT) 2.1.2 VORNAME (BLOCKSCHRIFT) 2.1.3 STAATSBÜRGERSCHAFT (BLOCKSCHRIFT) gültiger Aufenthaltstitel Asylberechtigung subsidiärer Schutz staatenlos 2.1.4 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1) 2.1.5 Geburtsdatum (TTMMJJJJ) 2.1.6 Geschlecht männlich weiblich 1.5 Bankverbindung (Eine Direktauszahlung (Bankverbindung des Kindes) ist unter Punkt 3.3 bekannt zu geben) 1.5.1 Ich gebe eine neue Bankverbindung bekannt 1.5.2 IBAN (nur ausfüllen, wenn das Finanzamt Ihre Bankverbindung noch nicht kennt oder sich etwas geändert hat) 1.5.3 BIC (nur ausfüllen, wenn IBAN nicht mit AT beginnt und die Empfängerbank nicht am einheitlichen Euro - Zahlungsverkehrsraum SEPA teilnimmt) 1.4 Angaben zum ausländischen Dienstgeber 1.4.1 BEZEICHNUNG DES DIENSTGEBERS (BLOCKSCHRIFT) 1.4.2 STRASSE (BLOCKSCHRIFT) 1.4.3 Hausnummer 1.4.4 Stiege 1.4.5 Türnummer 1.4.6 Land 2) 1.4.7 ORT (BLOCKSCHRIFT) 1.4.8 Postleitzahl 1.4.9 beschäftigt seit (TTMMJJJJ) Hinweis: Sie finden IBAN und BIC auf Ihrem Bankkontoauszug oder Ihrer Bankomatkarte. 1.3 Anschrift Familienwohnsitz (nur auszufüllen wenn nicht mit 1.2 Derzeitige Wohnanschrift ident) 1.3.1 STRASSE (BLOCKSCHRIFT) 1.3.2 Hausnummer 1.3.3 Stiege 1.3.4 Türnummer 1.3.5 Land 2) 1.3.6 ORT (BLOCKSCHRIFT) 1.3.7 Postleitzahl 1) Geben Sie hier die 10-stellige österreichische Sozialversicherungsnummer der Partnerin/des Partners vollständig an. 2) Nur wenn Ihre derzeitige Wohnanschrift nicht in Österreich ist, geben Sie für das Land das internationale Kfz-Kennzeichen an. inter/divers Beih 100-PDF Beih 100, Seite 3, Version vom 04.10.2018 3. Angaben zum Kind 3.1 Personendaten zum Kind 3.1.1 FAMILIEN- oder NACHNAME (BLOCKSCHRIFT) 3.1.2 VORNAME (BLOCKSCHRIFT) 3.1.4 STAATSBÜRGERSCHAFT (BLOCKSCHRIFT) gültiger Aufenthaltstitel Asylberechtigung subsidiärer Schutz staatenlos 3.1.6 Kennnummer der europäischen Krankenversicherungskarte, wenn keine 3.1.5 Geburtsdatum (TTMMJJJJ) Versicherungsnummer vorhanden ist 3.1.7 Geschlecht männlich weiblich inter/divers 3.1.8 Aktueller Personenstand (Bitte nur ein Kästchen ankreuzen) seit (Datum bei ledig nicht erforderlich) verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend in Lebensgemeinschaft lebend ledig dauernd getrennt lebend geschieden verwitwet 3.1.9 Verwandtschaftsverhältnis Kind Enkelkind Stiefkind Wahlkind Pflegekind 3.1.3 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1) 1) Geben Sie hier die 10-stellige österreichische Sozialversicherungsnummer des Kindes vollständig an. 2) Leben die Eltern mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, ist die Familienbeihilfe vorrangig jenem Elternteil zu gewähren, der den gemeinsamen Haushalt überwiegend führt. Auf Grund einer gesetzlichen Vermutung gilt die Mutter als die Person, die den Haushalt überwiegend führt. Beantragt der Vater die Familienbeihilfe, muss die Mutter auf ihren vorrangigen Anspruch verzichten. In einer eingetragenen Partnerschaft ist die Partnerin/der Partner, die/der den gemeinsamen Haushalt überwiegend führt, vorrangig anspruchsberechtigt auf die Familienbeihilfe. Für nachstehendes Kind beantrage ich die Familienbeihilfe bzw. gebe ich Änderungen oder den Wegfall bekannt: Zuerkennung Änderung Wegfall ab (TTMMJJJJ) Grund 2.2 Verzichtserklärung der in Punkt 2.1 angeführten Person zugunsten der antragstellenden Person 2) 2.2.1 FAMILIEN- ODER NACHNAME (BLOCKSCHRIFT) 2.2.2 VORNAME (BLOCKSCHRIFT) Ich verzichte zugunsten der antragstellenden Person auf die mir vorrangig zustehende Familienbeihilfe (§ 2a Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967) Datum, Unterschrift der verzichtenden Person Beih 100-PDF Beih 100, Seite 4, Version vom 04.10.2018 3.5 Angaben zum leiblichen Elternteil Ich und die unter Punkt 2 genannte Person sind die leiblichen Eltern Ja - dann weiter zur Unterschrift Nein - dann weiter ab Punkt 3.5.1 ausfüllen 3.5.1 FAMILIEN- oder NACHNAME (BLOCKSCHRIFT) 3.5.2 VORNAME (BLOCKSCHRIFT) 3.5.3 Geschlecht männlich weiblich inter/divers 3.5.4 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 3.5.5 Geburtsdatum (TTMMJJJJ) Ich habe die Angaben in diesem Formular nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich jede Änderung der im Formular gemachten Angaben binnen einem Monat meinem Wohnsitzfinanzamt melden muss. Bevollmächtigte Person, Vertreterin/Vertreter (Name, Anschrift und Telefonnummer) Datum, Unterschrift der antragstellenden Person oder der gesetzlichen Vertretung 3.3 Direktauszahlung - Bankverbindung des Kindes Ich beantrage die Direktauszahlung auf das Konto des Kindes 3.3.1 IBAN (nur ausfüllen, wenn das Finanzamt die Bankverbindung des Kindes noch nicht kennt oder sich etwas geändert hat) 3.3.2 BIC (nur ausfüllen, wenn IBAN nicht mit AT beginnt und die Empfängerbank nicht am einheitlichen Euro - Zahlungsverkehrsraum SEPA teilnimmt) 3.4 Ausbildung 3.4.1 Ausbildung 3.4.2 Voraussichtliches Ende der Ausbildung (MMJJJJ) Schule Universität FH Lehre Sonstiges 1) 3.2 Derzeitige Wohnanschrift des Kindes 3.2.1 STRASSE (BLOCKSCHRIFT) 3.2.2 Hausnummer 3.2.3 Stiege 3.2.4 Türnummer 3.2.5 Land 2) 3.2.6 ORT (BLOCKSCHRIFT) 3.2.7 Postleitzahl 3.2.8 Kostentragung 3) Ja Nein Die Antragstellerin/der Antragsteller trägt die Kosten für das Kind zu mehr als 50 %. 1) Nur ankreuzen, wenn Ausbildung weder Schule/Universität/FH oder Lehre; diesbezügliche Nachweise sind dem Antragsformular beizulegen. 2) Nur wenn die derzeitige Wohnanschrift des Kindes nicht in Österreich ist, geben Sie für das Land das internationale Kfz-Kennzeichen an. 3) Nur ausfüllen, wenn das Kind nicht mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt.


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Kindergeld Plus

Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen.

Online-Formular

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu unterstützen.

Gegenstand

Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr einmal als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Fördernehmer*innen

Fördernehmer*innen können Personen sein, die für das zu fördernde Kind obsorgeberechtigt sind und mit diesem im selben Haushalt leben.

Weitere Voraussetzungen

Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Details finden Sie imInformationsblatt zur Einkommensberechnungund in derBerechnungshilfeDer Hauptwohnsitz des*der Fördernehmer*in muss sich in Tirol befinden.Der*die Fördernehmer*in oder eine andere im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind lebende Person muss die Familienbeihilfe für dieses Kind beziehen.Förderungen werden für Kinder gewährt, welche im betreffenden Kalenderjahr das 2.bzw.3. Lebensjahr vollendet habenbzw.vollenden werden.Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt

€550,-- unterhalb der Einkommensgrenze "I"€330,-- zwischen der Einkommensgrenze "I" und "II"

Einreichfrist für Förderanträge

Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen.

Auszahlung des Förderbetrages

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.

Richtlinien zum Downloaden

Rahmenrichtlinie GenerationenförderungRichtlinie Kindergeld Plus - gültig bis 31.12.2023Richtlinie Kindergeld Plus - gültig ab 01.01.2024Online-Formular

Online-Beantragung - Handbücher/Ausfüllhilfen

Handbuch ArabischHandbuch DeutschHandbuch EnglischHandbuch FarsiHandbuch Türkisch

Information/Ansprechpartner*innen:

Sachbearbeiterin für die Buchstaben: A - M

Carmen Posner

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiterin für die Buchstaben: N - R

Marlene Stockhauser

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiterin für die Buchstaben: S - W

Sonja Berndt-Merkl

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiterin für die Buchstaben: X - Z

Brigitte Vitroler-Huber

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Kontakt

Abteilung Gesellschaft und Arbeit

Generationen

Meinhardstraße 16

6020 Innsbruck

Routenplaner+43 512 508 [email protected]

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T:\Winword\01_Öffentliche_Ordnung_und_Sicherheit\Veranstaltungen\Anmeldung Mehrzwecksaal.doc Gemeinde Innervillgraten 9932 Innervillgraten, Bezirk Lienz/Osttirol  +43 (0) 4843/5317, Fax DW - 10 Anmeldung einer Veranstaltung im Mehrzwecksaal der Gemeinde Innervillgraten Antragsteller / in Veranstalter Straße Hausnummer* PLZ Ort Telefonnummer E-Mail Veranstaltung* Live Musik, verstärkt oder unverstärkt, Tonträger, technische Ausrüstung evtl. vorgesehene Lärmbegrenzung Datum am / von bis Beginn Uhr Ende Uhr Musikende Uhr Einlass Uhr Welche Räume werden benötigt Saal Bühnenraum Garderobe Lager Fojer WC Getränkeausgabe in Saal Fojer Lager Eintritt NEIN JA Endreinigung Selbstreinigung Fremdreinigung Schlüsselausgabe NEIN JA ....................................... .............................. ......................................... ............................................. Schlüsselnummer/n am an Unterschrift Schlüsselrückgabe ....................................... .............................. ......................................... ............................................. Schlüsselnummer/n am von Unterschrift T:\Winword\01_Öffentliche_Ordnung_und_Sicherheit\Veranstaltungen\Anmeldung Mehrzwecksaal.doc Benützungsbedingungen für den Gemeindesaal und dessen Nebenräume gültig ab: 01.01.2007 Der derzeitige Besitzer des Gasthauses Raiffeisen, Herr STEIDL Franz, gibt der Gemeinde zur Verwirklichung des Zubaues des geplanten Saales den erforderlichen Grund kostenlos ab. Die Verbindungsbaulichkeiten zum derzeitigen Gasthaus muss die Gemeinde im Rohbau errichten, der weitere Ausbau erfolgt durch den Besitzer des Gasthaus Raiffeisen. Diese Verbindungsbaulichkeit geht nach Fertigstellung in das Eigentum des Gasthaus Raiffeisen über. Die Gemeinde Innervillgraten ist Eigentümerin des auf der Gp. 165/1, KG. Innervillgraten, erbauten Zubaues zum Schulgebäude und somit des Gemeindesaales und dessen Nebenräumen. Für Veranstaltungen kann die Gemeinde den Veranstaltungssaal sowie die Nebenräume an Vereine der Gemeinde, an den Gastbetrieb "Gasthof Raiffeisen", sowie an Dritte vermieten. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, eigenständig darüber zu entscheiden, ob eine angemeldete Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Veranstaltung besteht nicht. Die Technik im Veranstaltungssaal bzw. den Nebenräumen darf nur von einer Vertrauensperson der Gemeinde bedient werden. Ein Einvernehmen mit dem Gemeindeverantwortlichen ist rechtzeitig herzustellen. Die Kosten für diese Bedienung gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Gemeinde obliegt die Aufgabe, die Termine zu koordinieren und darüber zu befinden, dass keine das Ansehen der Gemeinde störenden bzw. belastenden Veranstaltungen durchgeführt werden. Rangfolge für die Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen: 1. Veranstaltungen der Gemeinde 2. Veranstaltungen des Gastbetriebes "Gasthof Raiffeisen" 3. Veranstaltungen von Vereinen 4. Veranstaltungen durch Dritte zu gleichen Bedingungen wie vorhergehende. Der Terminkalender wird im Voraus im Halbjahresrythmus erstellt. Der Gastbetrieb "Gasthof Raiffeisen" hat das Recht, seine Termine in monatlichen Abständen bekanntzugeben. Termine, die anlässlich der Erst-Erstellung aufgenommen wurden, haben Vorrang vor jenen, die erst in weiterer Folge angemeldet werden. Die Termine sind ausschließlich dem Verantwortlichen der Gemeinde, d.i. die Gemeindeamtsleiterin, Margaretha Walder, bekanntzugeben und werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen im Terminkalender aufgenommen. Die Verabreichung von Speisen und Getränken im Veranstaltungssaal bzw. in den Nebenräumen obliegt grundsätzlich dem Gastbetrieb "Gasthof Raiffeisen". Den dörflichen Vereinen steht bei Großveranstaltungen (Ball usw.) das Recht zu, Eintritte zu kassieren und in einem der Nebenräume Getränke in Eigenregie zu verabreichen (Getränkebar). Das diesbezügliche Einvernehmen mit dem Verantwortlichen der Gemeinde und dem des Gastbetriebes "Gasthof Raiffeisen" ist rechtzeitig herzustellen. Für die Vorbereitung der Veranstaltung ist rechtzeitig das Einvernehmen mit dem Verantwortlichen der Gemeinde, d.i. Herr Senfter Armin, herzustellen. T:\Winword\01_Öffentliche_Ordnung_und_Sicherheit\Veranstaltungen\Anmeldung Mehrzwecksaal.doc Seitens der Gemeinde wird generell ein verbindliches Veranstaltungsende (Sperrstunde) um 04.00 Uhr festgesetzt. Musikalische Unterhaltungen haben entsprechend früher zu enden. Vorträge Kurse, Schulungen und kleinere Veranstaltungen bis zu einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von etwa bis zu 70 Personen sollen in den vorhandenen Veranstaltungsmöglichkeiten (Jugendheim - Gastbetriebe) abgehalten werden. VORBEREITUNG und REINIGUNG: Die gemeindeeigene Gebäudeaufsicht organisiert in Verbindung mit dem Veranstalter die Vorbereitung bzw. Ausstattung und Reinigung. Einheimische Vereine stellen dazu Arbeitskräfte und es werden diesen keine Kosten für Vorbereitung und Wegräumen von jeweils bis zu 8 Arbeitstsunden in Rechnung gestellt. Veranstaltungen durch den Gastbetrieb bzw. durch Dritte fallen nicht unter diese Bestimmung. ENDREINIGUNG: Der Reinigungstrupp für die Endreinigung bei Bällen, Springbreak und diversen Tanzveranstaltungen wird von der Gemeinde Innervillgraten gestellt. Der Pauschalpreis für die Endreinigung beträgt € 400,00 und wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Veranstalter ist dennoch dafür zuständig, dass die eigenen Sachen und Gegenstände von ihm selbst zu verräumen sind. Funktioniert die Endreinigung bei kleineren Veranstaltungen auch nicht, wird somit auch der Betrag von € 400,00 eingehoben und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. GEBÄUDEAUFSICHT: Einem Organ der Gemeinde obliegt es, vorzusorgen für: ▪ Kontrolle im Haus ▪ Information über die Haustechnik ▪ Erreichbarkeit während der Dauer der Veranstaltung ▪ Veranlassung und Kontrolle der Reinigung ▪ Überprüfung der Räumlichkeiten n a c h der Veranstaltung und ▪ Erstellung einer eventuellen Mängelliste. Für die Gebäudeaufsicht ist eine Entschädigung in der Höhe des Maschinenringsatzes (Facharbeiterstunde) von derzeit € 11,00 zu gewähren. Diese Kosten sind vom Veranstalter zu tragen und gemeinsam mit den Mietkosten der Gemeinde zu überweisen. Die Gemeinde leitet diese Entschädigung an die betreffende Gebäudeaufsicht weiter. Für alle Sachbeschädigungen haftet der Veranstalter !! MIETKOSTEN: Konzerte und Versammlungen mit oder ohne Eintritt, Veranstaltungsende 01.00 Uhr € 75,--/Veranstaltung Tiroler Abende oder ähnliche Veranstaltungen mit oder ohne Eintritt, ohne Schnapsbar, Veranstaltungsende 01.00 Uhr € 150,--/Veranstaltung Veranstaltungen über einen Tag, Veranstaltungesende zwischen 02.00 und 04.00 Uhr € 220,--/Veranstaltung Veranstaltungen über zwei und mehr Tage jeweils bis 04.00 Uhr € 300,--/Tag T:\Winword\01_Öffentliche_Ordnung_und_Sicherheit\Veranstaltungen\Anmeldung Mehrzwecksaal.doc Für Veranstaltungen wie Ausstellungen bzw. Verköstigungen in der Regel im Vorraum (Krippenausstellung, Abschluss Martinsumzug, Buchausstellung, Fotoausstellungen und ähnliche) und Veranstaltungen der Schule oder des Kindergartens fallen keine Mietkosten an. HEIZKOSTEN: Heiz- und Stromkosten gehen zu Lasten der Gemeinde und sind in den angegebenen Sätzen enthalten. Die MIETKOSTEN und die Kosten für die VORBEREITUNG und REINIGUNG sowie für die GEBÄUDEAUFSICHT sind spätestens 8 Tagen nach Ende der Veranstaltung bei der Gemeindekasse einzuzahlen. Die Kosten für Sachbeschädigungen, für die der Veranstalter verantwortlich ist, sind desgleichen binnen gleicher Frist nach durchgeführter Reparatur, bzw. Ersatz zur Einzahlung zu bringen. Die Notausgänge sind bei Veranstaltungen jeglicher Art frei zugänglich zu halten und dürfen nicht durch Mobilar oder sonstige Gegenstände verstellt werden. Für Veranstaltungen aller Art sind Biere, in welchen Gebinden immer, direkt oder durch von der Brauerei namhaft zu machende Dritte zu beziehen. Änderungen der Benützungsbedingungen behält sich die Gemeinde vor und sollte mit dem Besitzer des Gasthof Raiffeisen abgesprochen werden. Die Gemeinde hat mit diesen Veranstaltungsräumen ein Objekt verwirklicht und für die Benützung durch die Gemeindebürger, Vereine und Institutionen zugänglich gemacht. Die Benützer dieser Räumlichkeiten sollen dazu beitragen, das MITEINANDER in kameradschaftlicher und freundschaftlicher Form zu pflegen. Der Veranstalter nimmt die gegenständlichen Benützungsbedingungen vollinhaltlich zur Kenntnis. Datum:__________________ Für den Veranstalter: Für die Gemeinde: _______________________________ _______________________________ Beschluss vom 6.2.2007


9932 Innervillgraten, Gasse 78 - http://www.innervillgraten.at - Bitte Zahl immer anführen! Gemeinde Innervillgraten 9932 Innervillgraten, Bezirk Lienz/Osttirol  +43 (0) 4843/5317, Fax DW - 10 Veranstaltungsmeldung Anzeige Ansuchen um Bewilligung Veranstaltung* am/ von - bis* Feld muss ausgefüllt sein Zutreffendes ankreuzen Antragsteller/in Veranstalter Vollständige Adresse* Telefonnummer oder E-Mail Adresse Verantwortliche Person Stellvertreter Geschäftsführer gem. § 6 OÖ Veranstaltungsgesetz 1992 bei juristischen Personen zB bei Vereinen und dgl. Familienname* Vorname* Vollständige Adresse* Telefonnummer oder E-Mail Adresse Veranstaltungsort* Beginn* Uhr Ende* Uhr Musikende* Uhr Einlass* Uhr Sonstige Angaben zur Veranstaltung Eintritt* NEIN JA € Freiwillig Publikumstanz* NEIN JA Musik NEIN JA Art der Musik Vorraussichtliche Anzahl der Besucher* Anzahl Karten Publikumsklasse (vorwiegend Jugendliche, ältere Personen, größere Gruppen) Anzahl der Ordner eines gewerbl. Unternehmens Anzahl der eigenen Ordner Verkehrsmaßnahmen* NEIN JA Beschreibung Parkplatzsituation Verwendung offenem Licht und Feuer* (Kerzen, Fackeln, Feuerspucker…) NEIN JA Beschreibung Sonstige Effekte und Attraktionen* (Lichtshow, Theaternebel, Laser,…) NEIN JA Beschreibung Verwendung pyrotechnische Artikel* (Feuerwerk) NEIN JA Beschreibung (Klasse) Sonstige brandgefährliche Umstände* NEIN JA Beschreibung Ausgabe von Speisen und Getränken* NEIN JA Welche Speisen und (alkoholischen) Getränke, in welchem Gebinde Wird die Bühne verwendet* NEIN JA Beschreibung (von wem, Größe, Art) Bestehende Bühne im Mehrzwecksaal 80m² bei Abtrennung durch Vorhänge, rund 60 m² Werden Tribünen verwendet* NEIN JA Beschreibung (von wem, Größe, Art) Anzahl der Sitz und Stehplätze/Art der Sitzplätze* (Tische, Bänke, Sessel, Sitzplatzordnung usw.) Mehrzwecksaal bei Bestuhlung: Mehrzwecksaal bei Tischen: Vorraum Stehplätze: Lagerraum (Bar) Stehplätze: Sonderkonstruktionen, Bühnenaufbauten, Dekoration NEIN JA Beschreibung (Art, Brandverhalten) Wird ein Zelt aufgestellt* NEIN JA Beschreibung (von wem, Größe) Kochstellen* NEIN JA Beschreibung (Gas, elektrische Energie, Holzkohlegriller usw.) Sonstiges Innervillgraten, am ______________________________________ Unterschrift des Verantwortlichen evtl. Firmenstempel Allgemeines Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Das wesentlichste Unterscheidungsmerkmal ist die allgemeine Zugänglichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen. Trifft dieses Kriterium zu, ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig. Achtung: Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungsgesetz, das bundesländerweise unterschiedlich geregelt ist. Hinweis: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Veranstaltungsgesetze können die weiteren Ausführungen nur überblicksmäßig bzw. beispielhaft erfolgen. Öffentliche Veranstaltungen werden unterteilt in:  bewilligungspflichtige Veranstaltungen, z.B. o Theater-, Kabarett- und Varietéveranstaltungen, bei denen berufsmäßige Schauspieler oder Schauspielerinnen mitwirken o Zirkusse o Tierschauen o Veranstaltungen, die im Umherziehen ausgeübt werden  anmeldepflichtige Veranstaltungen, z.B. o Vorträge, Vorlesungen und musikalische Darbietungen o Theatervorstellungen, an denen nur Laiendarsteller oder Laiendarstellerinnen mitwirken o Marionetten-, Puppen- und Schattenspiele o Modeschauen, Schaukochen, Werbeveranstaltungen etc. o Tanzunterhaltungen, Kostümfeste, Bälle, Partys etc. o Umzüge zu Vergnügungszwecken (z.B. Faschingsumzüge) o jahreszeitlich bedingte oder im Zusammenhang mit Volksbräuchen stattfindende Feste zuständige Behörde:  das Amt der jeweiligen Landesregierung o für bewilligungspflichtige Veranstaltungen o tw. für Genehmigung von Veranstaltungsstätten  die Bezirkshauptmannschaft o für anmeldepflichtige Veranstaltungen, die sich über das Gemeindegebiet hinaus erstrecken bzw. überregionale Bedeutung haben  die Gemeinde bzw. der Magistrat o für anmeldepflichtige Veranstaltungen o teilw. für Genehmigung von Veranstaltungsstätten (bei nicht ortsfesten, mit besonderen technischen Einrichtungen ausgestatteten Betriebseinrichtungen)  zusätzlich die Bundespolizeidirektion o für die Überwachung in sicherheitspolizeilicher Hinsicht Gebühren: Je nachdem, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und wo diese stattfindet, fallen unterschiedliche Gebühren für die Anmeldung an (z.B. Bundesgebühren, Landesverwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren). Hinweis: Wenn es sich um Veranstaltungen mit Musik-, Theateraufführungen oder Ähnlichem handelt, müssen eventuell zusätzlich Nutzungsgebühren an die Urheberrechtsgesellschaft "Autoren, Komponisten und Musikverleger" (AKM) gezahlt werden. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der AKM. Beispiel: Ablauf einer Veranstaltungsanmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See Nachdem feststeht, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, sind u.a. folgende Sachverhalte zu prüfen:  Handelt es sich um eine örtliche Veranstaltung (z.B. Vereinsfeier)?  Handelt es sich um eine Veranstaltung von überörtlicher Bedeutung (z.B. große Sportveranstaltungen wie Weltcuprennen, MTV-Parties)?  Findet die Veranstaltung an einem bestimmten Ort (z.B. auf dem Zeller See, innerhalb eines Schutzgebietes, im Wald) statt?  Werden bei der Veranstaltung technische Einrichtungen (z.B. Festzelt, Bühnen, Beschallungseinrichtungen) verwendet?  Werden bei der Veranstaltung öffentliche Verkehrsflächen unmittelbar in Anspruch genommen (z.B. für Umzüge)?  Werden bei der Veranstaltung Verkehrsbeschränkungen (z.B. Straßensperren) gewünscht?  Erfolgt die An- oder Ablieferung von und zur Veranstaltung an Wochenenden, Feiertagen oder während der Nacht und/oder mit überschweren oder übergroßen Fahrzeugen?  Werden Hubschrauber oder Heißluftballons starten oder landen?  Wird ein Feuerwerk gemacht?  Wird die Veranstaltung mit Lautsprecherwagen beworben?  Finden bei der Veranstaltung Glücksspiele (z.B. Tombola) statt?  Werden Speisen und Getränke durch Vereine (z.B. Feuerwehr) verabreicht?  Wird das Abwasser in ein Kanalnetz oder ins Erdreich etc. eingeleitet? Je nach Sachverhalt sind bestimmte formlose Ansuchen bzw. Anträge schriftlich bei den jeweils zuständigen Behörden einzubringen. Bei größeren Veranstaltungen wird eine Sachverhaltsfeststellung mit den jeweils zuständigen Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen in Form einer mündlichen Verhandlung durchgeführt. zuständige Behörde:  der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde des Veranstaltungsortes o Anmeldung bei örtlichen und überörtlichen Veranstaltungen o Ansuchen um Benützung von Gemeindestraßen o Ausnahme von bestehenden Lärmschutzverordnungen (in Bezug auf Musikdarbietungen im Freien oder das Abschießen von Feuerwerken)  die Bezirkshauptmannschaft Lienz o Ansuchen um Genehmigung der "Betriebsanlage" (technische und bauliche Einrichtungen) o Anmeldung von Glücksspielen o Ansuchen um Benützung von Bundes- und Landesstraßen o Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Samstag-, Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. Nachtfahrverbot o Meldung der Ausgabe von Speisen und Getränken o Ansuchen um Einleitung von Abwässern ins Erdreich o Ansuchen um Benützung bestimmter Naturschutzgebiete oder Wälder o Ansuchen für die Bewilligung eines Feuerwerks der Klasse 3 oder 4  das Amt der Tiroler Landesregierung o die Kfz-Prüfstelle für Sondergenehmigungen in Bezug auf überschwere oder übergroße Fahrzeuge o die Abteilung 5 für Hubschrauber und Heißluftballons o Ansuchen um Benützung bestimmter Naturschurschutzgebiete  zusätzlich das Gewerbeamt o Ausgabe von Speisen und Getränken Gebühren:  Bundesgebühren für den Antrag: EUR 14,30  Landesverwaltungsabgaben, deren Höhe von der Art, Dauer und Besucheranzahl der Veranstaltung abhängig ist, z.B. Veranstaltungen mit einem Fassungsvermögen o bis 300 Personen: EUR 15,00 o über 300 Personen: EUR 300,-- o über 1000 Personen: EUR 100,--


Gemeinde Innervillgraten 9932 Innervillgraten, Bezirk Lienz/Osttirol  +43 (0) 4843/5317, Fax DW - 10 Anmeldung einer Veranstaltung beim Pavillon der Gemeinde Innervillgraten Antragsteller / in Veranstalter Straße Hausnummer* PLZ Ort Telefonnummer E-Mail Veranstaltung* Live Musik, verstärkt oder unverstärkt, Tonträger, technische Ausrüstung evtl. vorgesehene Lärmbegrenzung Datum am / von bis Beginn Uhr Ende Uhr Musikende Uhr Einlass Uhr Welche Räume werden benötigt Ausschank Küche Lager Bühne WC Getränkeausgabe in Ausschank Eintritt NEIN JA Endreinigung Selbstreinigung Fremdreinigung Schlüsselausgabe NEIN JA ....................................... .............................. ......................................... ............................................. Schlüsselnummer/n am an Unterschrift Schlüsselrückgabe ....................................... .............................. ......................................... ............................................. Schlüsselnummer/n am von Unterschrift Benützungsbedingungen für den Pavillon und dessen Nebenräume gültig ab: Juni 2019 Die Gemeinde Innervillgraten ist Eigentümerin des auf der Gp. 157/6, KG Innervillgraten. Für Veranstaltungen kann die Gemeinde den Pavillon sowie die Nebenräume an Vereine der Gemeinde sowie an Dritte vermieten. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, eigenständig darüber zu entscheiden, ob eine angemeldete Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Veranstaltung besteht nicht. Die Technik im Pavillon bzw. den Nebenräumen darf nur von einer Vertrauensperson der Gemeinde bedient werden. Ein Einvernehmen mit dem Gemeindeverantwortlichen ist rechtzeitig herzustellen. Die Kosten für diese Bedienung gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Gemeinde obliegt die Aufgabe, die Termine zu koordinieren und darüber zu befinden, dass keine das Ansehen der Gemeinde störenden bzw. belastenden Veranstaltungen durchgeführt werden. Rangfolge für die Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen: 1. Veranstaltungen der Gemeinde 2. Veranstaltungen von Vereinen 3. Veranstaltungen durch Dritte zu gleichen Bedingungen wie vorhergehende. Termine, die anlässlich der Erst-Erstellung aufgenommen wurden, haben Vorrang vor jenen, die erst in weiterer Folge angemeldet werden. Die Termine sind ausschließlich dem Verantwortlichen der Gemeinde, d.i. die Gemeindeamtsleiterin, Gertraud Bachmann-Wiedemair, bekanntzugeben und werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen im Terminkalender aufgenommen. Die Verabreichung von Speisen und Getränken im Pavillon bzw. in den Nebenräumen obliegt grundsätzlich den Vereinen. Den dörflichen Vereinen steht bei Großveranstaltungen (Ball usw.) das Recht zu, Eintritte zu kassieren und in einem der Nebenräume Getränke in Eigenregie zu verabreichen (Getränkebar). Für die Vorbereitung der Veranstaltung ist rechtzeitig das Einvernehmen mit dem Verantwortlichen der Gemeinde, d.i. Herr Senfter Armin, herzustellen. Seitens der Gemeinde wird generell ein verbindliches Veranstaltungsende (Sperrstunde) um 24.00 Uhr festgesetzt. Musikalische Unterhaltungen haben entsprechend früher zu enden. VORBEREITUNG und REINIGUNG: Die gemeindeeigene Gebäudeaufsicht organisiert in Verbindung mit dem Veranstalter die Vorbereitung bzw. Ausstattung und Reinigung. Einheimische Vereine stellen dazu Arbeitskräfte und es werden diesen keine Kosten für Vorbereitung und Wegräumen von jeweils bis zu 8 Arbeitstsunden in Rechnung gestellt. Veranstaltungen durch den Gastbetrieb bzw. durch Dritte fallen nicht unter diese Bestimmung. ENDREINIGUNG: Der Reinigungstrupp für die Endreinigung bei Bällen, Springbreak und diversen Tanzveranstaltungen wird von der Gemeinde Innervillgraten gestellt. Der Pauschalpreis für die Endreinigung beträgt € 400,00 und wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Veranstalter ist dennoch dafür zuständig, dass die eigenen Sachen und Gegenstände von ihm selbst zu verräumen sind. Funktioniert die Endreinigung bei kleineren Veranstaltungen auch nicht, wird somit auch der Betrag von € 400,00 eingehoben und dem Veranstalter in Rechnung gestellt. GEBÄUDEAUFSICHT: Einem Organ der Gemeinde obliegt es, vorzusorgen für: ▪ Kontrolle beim Pavillon ▪ Information über die Haustechnik ▪ Erreichbarkeit während der Dauer der Veranstaltung ▪ Veranlassung und Kontrolle der Reinigung ▪ Überprüfung der Räumlichkeiten n a c h der Veranstaltung und ▪ Erstellung einer eventuellen Mängelliste. Für alle Sachbeschädigungen haftet der Veranstalter !! MIETKOSTEN: Konzerte, Tiroler Abende oder ähnliche Veranstaltungen, Veranstaltungsende 24.00 Uhr € 75,--/Veranstaltung Veranstaltungen über einen Tag, Veranstaltungesende zwischen 02.00 und 04.00 Uhr € 220,--/Veranstaltung Veranstaltungen über zwei und mehr Tage jeweils bis 04.00 Uhr € 300,--/Tag HEIZKOSTEN: Heiz- und Stromkosten gehen zu Lasten der Gemeinde und sind in den angegebenen Sätzen enthalten. Die MIETKOSTEN und die Kosten für die VORBEREITUNG und REINIGUNG sowie für die GEBÄUDEAUFSICHT sind spätestens 8 Tagen nach Ende der Veranstaltung bei der Gemeindekasse einzuzahlen. Die Kosten für Sachbeschädigungen, für die der Veranstalter verantwortlich ist, sind desgleichen binnen gleicher Frist nach durchgeführter Reparatur, bzw. Ersatz zur Einzahlung zu bringen. Für Veranstaltungen aller Art sind Biere, in welchen Gebinden immer, direkt oder durch von der Brauerei namhaft zu machende Dritte zu beziehen. Die Gemeinde hat mit diesen Veranstaltungsräumen ein Objekt verwirklicht und für die Benützung durch die Gemeindebürger, Vereine und Institutionen zugänglich gemacht. Die Benützer dieser Räumlichkeiten sollen dazu beitragen, das MITEINANDER in kameradschaftlicher und freundschaftlicher Form zu pflegen. Der Veranstalter nimmt die gegenständlichen Benützungsbedingungen vollinhaltlich zur Kenntnis. Datum:__________________ Für den Veranstalter: Für die Gemeinde: _______________________________ _______________________________


LANDESMUSIKSCHULE NEUANMELDUNG Schuljahr / SCHÜLERDATEN Geschlecht: Straße/Hausnummer: Postleitzahl: Wohnort: Geburtsdatum: Telefonnummer(n): E-Mail: Nachname: Vorname: weiblich männlich Wie viele weitere Familienmitglieder sind an der Landesmusikschule gemeldet? (Nachname, Vorname und Unterrichtsfach) Musikalische Vorbildung (bereits gemeldete Hauptfächer): Gewünschtes Unterrichtsfach: Anmerkungen: Zur Beachtung - EDV Verarbeitung: Die Landesmusikschule verarbeitet die angegebenen Daten sowie Unterrichtsrelevante Daten im Rahmen der Schulorganisation und übermittelt sie an das Amt der Tiroler Landesregierung zur Wahrnehmung der gesetzlichen Verpflichtungen der Schulaufsicht. Zustimmungserklärung für Mitglieder von Blasmusikkapellen: Im Falle einer Mitgliedschaft bei einer Tiroler Blasmusikkapelle erteile ich dem Amt der Tiroler Landesregierung die Zustimmung, dass nachfolgende Schülerdaten (Familien- bzw. Nachname, Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail, Geburtsdatum, Vereinszugehörigkeit, Instrument bzw. Unterrichtsfach und Prüfungsergebnis) zum Zwecke der Mitgliedererfassung dem Tiroler Blasmusikverband übermittelt werden. Diese Zustimmung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen. Die derzeit gültige Schulgeldordnung und die Schulordnung habe ich zur Kenntnis genommen. Unterschrift, Zahlungspflichtige(r) , am ERZIEHUNGSBERECHTIGTE(R) Straße/Hausnummer: Postleitzahl/Wohnort: Telefonnummer(n): E-Mail: Nachname: Vorname: ZAHLUNGSPFLICHTIGENDATEN Straße/Hausnummer: Postleitzahl/Wohnort: Telefonnummer(n): E-Mail: Nachname: Vorname: Zahlungspflichtige(r) ist Erziehungsberechtigte(r) ja nein (Datenangabe unterhalb) Die Unterschrift des/der Vereinsverantwortlichen wird für SchülerInnen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr benötigt , am Unterschrift, Vereinsverantwortliche(r) VEREINSZUGEHÖRIGKEIT Name bzw. Bezeichnung des Vereins (Musikkapelle / Chor / Volksmusikverein) Bitte ausfüllen wenn eine Ausbildung für einen Verein erfolgt Befreiung vom Erwachsenenaufschlag Auszug aus der Schulgeldordnung des Tiroler Musikschulwerkes » Für den Besuch von Landesmusikschulen ist von den Schülern ein angemessener Beitrag zu den Kosten der Errichtung und der Führung der Landesmusikschulen (Schulgeld) zu leisten. Das Schulgeld ist Semesterweise zu entrichten. » Die Höhe der Schulgeldtarife sind in der für das jeweilige Schuljahr gültigen Schulgeldordnung festgelegt (siehe www.tmsw.at) » Besuchen mehrere Familienmitglieder in einem Hauptfach die Musikschule bzw. es werden pro Person mehrere Hauptfächer belegt, so werden ohne Ansuchen Ermäßigungen gewährt. Ab dem vierten Familienmitglied ist kein Schulgeld mehr zu entrichten. » Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, haben einen 70%igen Aufschlag auf alle Hauptfachtarife zu zahlen. Von dieser Bestimmung sind aktive Mitglieder von musikalischen Vereinigungen, die im öffentlichen Interesse tätig sind, ausgenommen. Dies betrifft die Mitglieder von Kirchenchören und Vereinen die im Tiroler Sängerbund bzw. im Tiroler Blasmusikverband tätig sind. Vollständige Schulgeldordnung und Tarife unter www.tmsw.at Informationen zum Unterricht an Landesmusikschulen Auszug aus der Schulordnung des Tiroler Musikschulwerkes Aufnahme der SchülerInnen » Landesmusikschulen sind für alle Personen, die für die jeweilige Unterrichtsart erforderliche Eignung aufweisen, zugänglich. Können aufgrund der räumlichen oder der personellen Gegebenheiten nicht alle BewerberInnen in eine Landesmusikschule aufgenommen werden, so erfolgt die Aufnahme unter Berücksichtigung auf die Eignung der BewerberInnen, deren Alter und allfällige sonstige Umstände. » Die Aufnahme an die Landesmusikschule erfolgt jeweils für 1 Schuljahr und kann am Ende des Schuljahres wieder schriftlich verlängert werden (Wiederanmeldung). » Die erstmalige Aufnahme in eine Leistungsstufe (Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe) erfolgt durch eine Eignungsfeststellung. Eine Aufnahme in die Elementarstufe (Fächer bis zum 8. Lebensjahr) ist ohne Eignungsfeststellung möglich. Wahl der Lehrpersonen » Bei der Einschreibung in die Landesmusikschule kann der Wunsch nach Zuteilung zu einer bestimmten Klasse (Lehrperson) auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. Ein solcher Wunsch wird nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht jedoch nicht. Vollständige Schulordnung unter www.tmsw.at weitere Informationen finden Sie unter www.tmsw.at Auszug aus der Schulordnung des Tiroler Musikschulwerkes Schulgeld » Die Landesregierung setzt das Schulgeld nach den einzelnen Unterrichtsarten und nach allgemeinen familiären Gesichtspunkten für alle Landesmusikschulen einheitlich fest (siehe Schulgeldordnung). » Bei einer Abwesenheit vom Unterricht, die mehr als einen Monat dauert und durch eine Erkrankung des Schülers bzw. der Schülerin oder des Lehrers bzw. der Lehrerin oder durch sonstige berücksichtigungswürdige Gründe (z.B. Berufsschulbesuch, Wohnortwechsel) bedingt ist, kann der entsprechende Schulgeldanteil auf Ansuchen und bei Vorlage von entsprechenden Nachweisen gutgeschrieben oder zurückerstattet werden. » Bei einem Austritt während des Semesters ist eine Rückerstattung des Schulgeldes nicht möglich. Austritt aus der Landesmusikschule » Ein Austritt aus der Landesmusikschule ist nur am Ende eines Semesters möglich. Abmeldungen sind bis spätestens 31. Mai für das neue Schuljahr oder bis spätestens 3 Wochen vor Semesterschluss für das 2. Semester im Sekretariat der Landesmusikschule abzugeben. Versäumte Unterrichtsstunden » Der Schüler bzw. die Schülerin ist verpflichtet, die Schule oder die Lehrkraft rechtzeitig von einem voraussehbaren Versäumen von Unterrichtsstunden zu verständigen. » Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen von Unterrichtsstunden, die von Schülerseite abgesagt wurden. » Unterrichtsstunden, die von der Lehrperson nicht aus dienstlichen Gründen abgesagt werden müssen, werden - ausgenommen im Krankheitsfall – eingebracht. Übertrittsprüfung » Nach einer im Lehrplan vorgesehenen Lernzeit ist eine Übertrittsprüfung in die nächst höhere Leistungsstufe vorgesehen. Dafür sind neben dem Hauptfach auch die vorgesehenen Ergänzungsfächer zu absolvieren (z.B. Musikkunde). Aufsichtspflicht » Eine Beaufsichtigung minderjähriger SchülerInnen, in der Zeit vor und nach der Unterrichtsstunde kann von Seiten der Musikschule nicht stattfinden. Die Erziehungsberechtigten bzw. von ihnen ermächtigte Aufsichtberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass der/die SchülerIn, ausgenommen während der Unterrichtsstunde selbst, dem jeweiligen Alter entsprechend beaufsichtigt wird, da außerhalb der Unterrichtsstunde selbst keine Haftung seitens der Musikschule übernommen werden kann. Die Aufsichtspflicht von Seiten der Musikschule beginnt mit dem Betreten des Unterrichtsraumes und endet mit dem Verlassen desselben. Die Schulgeldordnung und die Schulordnung liegen an der Landesmusikschule auf und sind im Internet unter www.tmsw.at veröffentlicht. weitere Informationen finden Sie unter www.tmsw.at


PG-008 (01200) Seite 1 von 4 ANTRAG auf:  ZUERKENNUNG PFLEGEGELD  ERHÖHUNG PFLEGEGELD  WEITERGEWÄHRUNG nach befristetem Pflegegeldbezug Eingangsstampiglie nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) FÜR Bitte unbedingt ausfüllen 1) Versicherungsnummer Geburtsdatum 1) Falls die Versicherungsnummer nicht bekannt ist, geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum in der Form TT MM JJ an. Familienname(n) und Vorname(n) Personenstand Pensionsnummer/Aktenzeichen (Nur anzugeben, wenn diese(s) nicht mit der Versicherungsnummer ident ist.) Geschlecht:  weiblich  männlich Staatsbürgerschaft:  Österreich  EU/EWR-Staat  Schweiz  Konventionsflüchtling (Bitte Nachweis über die Flüchtlingseigenschaft beilegen)  Sonstige (Bitte Nachweis über die Aufenthaltsberechtigung beilegen) ___________________________ seit _____________________________ Adresse – Straße, Gasse, Platz, Hausnummer, Stiege, Stock, Tür Postleitzahl Ort Telefonnummer Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem Heim, Krankenhaus, bei Familienangehörigen usw. geben Sie bitte die genaue Adresse bekannt DURCH (nur auszufüllen, wenn der Antrag von der pflegebedürftigen Person nicht selbst gestellt werden kann) Familienname(n) und Vorname(n) Adresse – Straße, Gasse, Platz, Hausnummer, Stiege, Stock, Tür Postleitzahl Ort Telefonnummer ICH BIN  die mit der gesetzlichen Vertretung betraute Person2) (Sachwalter(in), mit der Obsorge betraute Person, Vorsorgebevollmächtigte(r), gewählte(r), gesetzliche(r) oder gerichtliche(r) Erwachsenenvertreter(in), Kurator(in))  die bevollmächtigte Person2)  _______________ 2) Bitte Nachweis über die Vertretung beilegen, wenn diese dem Versicherungsträger noch nicht bekannt ist! Zutreffendes bitte ankreuzen  Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung betreffend die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage unter www.svs.at/vvt oder auf der Homepage des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger unter www.sozialversicherung.at/datenschutz.. PG-008 (01200) Seite 2 von 4 1. Wegen welcher Leiden ist Betreuung und Hilfe erforderlich bzw. hat sich Ihr Pflegebedarf erhöht? (Eventuell vorhandene Befunde von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder Krankenhaus legen Sie bitte bei – auch in Kopie.) Bei neuerlicher Antragstellung vor Ablauf eines Jahres nach der letzten rechtskräftigen Entscheidung sind aktuelle medizinische Unterlagen (z.B. ärztliches Attest, Krankenhausbefunde) vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat oder ein neues Leiden hinzugetreten ist. Was ist die Hauptursache Ihrer Pflegebedürftigkeit? körperliche Einschränkung  ja  nein geistige Beeinträchtigung  ja  nein Gedächtnisstörung/Demenz  ja  nein psychiatrische Erkrankung  ja  nein andere Ursachen  ja  nein Welche Medikamente nehmen Sie regelmäßig ein? Sollen zusätzlich zum Pflegegeldwerber / zur Pflegegeldwerberin weitere Personen vom Termin des beabsichtigten Hausbesuches verständigt werden?  nein  ja (Familienname(n) und Vorname(n) sowie Adresse und Telefonnummer) 2. Von welcher Person / Stelle wird die notwendige Betreuung und Hilfe erbracht?  Pflegeperson (Familienname(n) und Vorname(n) sowie Adresse Wird bzw. wurde von der Pflegeperson Familienhospizkarenz Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Anspruch genommen?  ja  nein  ja  nein Besteht eine 24-Stunden-Betreuung?  ja  nein (Familienname(n) und Vorname(n) sowie Adresse der 24-Stunden-Betreuung)  mobile Dienste (z.B. mobile Hilfe und Betreuung, Hauskrankenpflege, Essen auf Rädern) (Dienste, Kostenträger)  ambulante/teilstationäre Dienste (z.B. Behinderteneinrichtung, Tagesheimstätte, Tagespflege, Kindergarten, Hort) (Einrichtung sowie Adresse, Kostenträger)  dauernde Unterbringung in einer stationären Einrichtung (z.B. Alten-, Pflege-, Wohnoder Erziehungsheim, Krankenanstalt) (Einrichtung sowie Adresse, Kostenträger) PG-008 (01200) Seite 3 von 4 3. Befinden oder befanden Sie sich innerhalb der letzten Monate vor der Antragstellung in einer in- oder ausländischen Krankenanstalt (z.B. Krankenhaus, Rehabilitationszentrum, Kureinrichtung, Pflegeeinrichtung)?  nein  ja (Krankenanstalt, Aufenthalt von – bis, Kostenträger) Sollten Sie über den Anstaltsaufenthalt Unterlagen besitzen, senden Sie diese bitte mit. 4. Sind Sie durch einen Unfall pflegebedürftig geworden?  nein  ja Datum des Unfalls: ______________________ und Unfallhergang (stichwortartig): Liegt fremdes Verschulden am Unfall vor?  ja  nein Handelt es sich um einen Arbeitsunfall?  ja  nein Wurde eine Unfallanzeige erstattet?  ja  nein Wenn ja, bei welcher Stelle? 5. Beziehen oder beantragten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes bereits eine dem Pflegegeld ähnliche in- oder ausländische Leistung (z.B. Pflegezulage, Blindenzulage)?  nein  ja (Art der Leistung, auszahlende Stelle, Aktenzeichen) Haben Sie eventuell aufgrund Ihres Gesundheitszustandes Anspruch auf eine dem Pflegegeld ähnliche ausländische Leistung, die Sie noch nicht beantragt haben?  nein  ja (Art der Leistung, zuständige Stelle) Erhalten Sie eine Pflegesachleistung aus einem EU-Mitgliedstaat, einem EWRStaat oder der Schweiz?  nein  ja (Art der Leistung, auszahlende Stelle, Aktenzeichen) 6. Beziehen oder beantragten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes erhöhte Familienbeihilfe?  nein  ja (auszahlende Stelle, Aktenzeichen) 7. Beziehen oder beantragten Sie noch eine weitere Pension, Rente, einen Ruheoder Versorgungsgenuss oder dergleichen?  nein  ja (Art der Leistung, auszahlende Stelle, Aktenzeichen) PG-008 (01200) Seite 4 von 4 8. Waren Sie in Ihrer aktiven Tätigkeit Beamter/Beamtin?  nein  ja (letzte Dienststelle) 9. Anweisung MIT Pensionsbezug: Wenn Sie bereits eine Pension, eine Vollrente aus der Unfallversicherung oder einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss beziehen, wird das Pflegegeld wie diese Leistung angewiesen. Der Bekanntgabe meines Kontos durch meine pensionsauszahlende Stelle an den Entscheidungsträger und der Anweisung des Pflegegeldes auf dieses Konto wird zugestimmt. OHNE Pensionsbezug: Die Anweisung auf ein Konto  wird gewünscht Die Überweisung des Pflegegeldes auf ein Girokonto ist – auch bei bereits bestehendem Gehaltskonto – nur über „Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung“ bei einem Geldinstitut Ihrer Wahl (Bank, Sparkasse, Postsparkasse etc.) möglich. (Der bei Ihrer Bank erhältliche, ausgefüllte und bestätigte „Antrag auf bargeldlose Gehalts-/Pensionsauszahlung“ ist beizulegen.)  wird nicht gewünscht. Barzahlung wird ausdrücklich beantragt. 10. Kostenlose Pflegeberatung zu Hause  Ich ersuche um eine kostenlose Pflegeberatung und Information über das regionale Unterstützungsangebot durch eine diplomierte Pflegefachkraft. Ich bin damit einverstanden, dass die für den Hausbesuch erforderlichen Daten der pflegebedürftigen Person (Name, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Telefonnummer) an die für die Organisation der Pflegeberatung zuständige Stelle (Kompetenzzentrum zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege) übermittelt werden. 11.Erklärung Ich erkläre, dass ich die in diesem Antragsformular enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass mich das Bundespflegegeldgesetz verpflichtet, jede mir bekannte Veränderung in den Voraussetzungen für den Pflegegeldbezug, die den Verlust, eine Minderung, das Ruhen des Anspruches (z.B. ab dem 2. Tag eines Krankenhausaufenthaltes) oder eine Anrechnung auf das Pflegegeld (bei Bezug anderer pflegebezogener Leistungen neben dem Pflegegeld) begründen, binnen vier Wochen dem Entscheidungsträger zu melden. Jede Änderung des Wohnsitzes – wenn auch nur vorübergehend – ist innerhalb von zwei Wochen zu melden. Ich bin verpflichtet, dem Pflegegeld ähnliche ausländische Leistungen geltend zu machen. Wenn und solange ausländische Leistungen nicht geltend gemacht werden, kann das Pflegegeld abgelehnt, gemindert oder entzogen werden. Bei Verletzung der Meldepflicht sind zu Unrecht erbrachte Leistungen rückzuerstatten. Ich bin sehbehindert/blind.  ja  nein Wenn ja: Übermittlung des Bescheides auch an die E-Mail-Adresse ________________________________________________________ erwünscht. Datum Unterschrift Beilage(n):


PPS-190102 FÜR GEWERBETREIBENDE UND NEUE SELBSTÄNDIGE ANTRAG auf: ZUERKENNUNG PFLEGEGELD ERHÖHUNG PFLEGEGELD WEITERGEWÄHRUNG nach befristetem Pflegegeldbezug nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) Eingangsstampiglie FÜR Bitte unbedingt ausfüllen 1) Versicherungsnummer-Geburtsdatum 1) Falls die Versicherungsnummer nicht bekannt ist, geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum in der Form TT MM JJ an. Familienname(n) und Vorname(n) Personenstand Pensionsnummer/Aktenzeichen (Nur anzugeben, wenn diese(s) nicht mit der Versicherungsnummer ident ist.) Geschlecht: weiblich männlich Staatsbürgerschaft: Österreich EU/EWR-Staat Schweiz Konventionsflüchtling (Bitte Nachweis über die Flüchtlingseigenschaft beilegen) Sonstige (Bitte Nachweis über die Aufenthaltsberechtigung beilegen) seit Adresse – Straße, Gasse, Platz, Hausnummer, Stiege, Stock, Tür Postleitzahl Ort Telefonnummer Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem Heim, Krankenhaus, bei Familienangehörigen usw. geben Sie bitte die genaue Adresse bekannt DURCH (nur auszufüllen, wenn der Antrag von der pflegebedürftigen Person nicht selbst gestellt werden kann) Familienname(n) und Vorname(n) Adresse – Straße, Gasse, Platz, Hausnummer, Stiege, Stock, Tür Postleitzahl Ort Telefonnummer ICH BIN die mit der gesetzlichen Vertretung betraute Person2) die bevollmächtigte (Sachwalter(in), mit der Obsorge betraute Person, Person2) Vorsorgebevollmächtige(r), gewählte(r), gesetzliche(r) oder gerichtliche(r) Erwachsenenvertreter(in), Kurator(in) 2) Bitte Nachweis über die Vertretung beilegen, wenn diese dem Versicherungsträger noch nicht bekannt ist! Zutreffendes bitte ankreuzen Seite 1 / 4 Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung betreffend die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Website unter www.sozialversicherung.at/datenschutz. Seite 2 / 4 Familienname und Vorname Versicherungsnummer 1. Wegen welcher Leiden ist Betreuung und Hilfe erforderlich bzw. hat sich Ihr Pflegebedarf erhöht? (Eventuell vorhandene Befunde von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder Krankenhaus legen Sie bitte bei – auch in Kopie.) Bei neuerlicher Antragstellung vor Ablauf eines Jahres nach der letzten rechtskräftigen Entscheidung sind aktuelle medizinische Unterlagen (z.B. ärztliches Attest, Krankenhausbefunde) vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat oder ein neues Leiden hinzugetreten ist. Was ist die Hauptursache Ihrer Pflegebedürftigkeit? körperliche Einschränkung ja nein geistige Beeinträchtigung ja nein Gedächtnisstörung/Demenz ja nein psychiatrische Erkrankung ja nein andere Ursachen ja nein Welche Medikamente nehmen Sie regelmäßig ein? Sollen zusätzlich zum Pflegegeldwerber/zur Pflegegeldwerberin weitere Personen vom Termin des beabsichtigten Hausbesuches verständigt werden? nein ja (Familienname(n) und Vorname(n) sowie Adresse und Telefonnummer) 2. Von welcher Person/Stelle wird die notwendige Betreuung und Hilfe erbracht? Pflegeperson (Familienname(n) und Vorname(n) sowie Adresse) Wird bzw. wurde von der Pflegeperson Familienhospizkarenz ja nein Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit ja nein in Anspruch genommen? Besteht eine 24-Stunden-Betreuung? ja nein (Familienname(n) und Vorname(n) sowie Adresse der 24-Stunden-Betreuung) mobile Dienste (z.B. mobile Hilfe und Betreuung, Hauskrankenpflege, Essen auf Rädern) (Dienste, Kostenträger) ambulante/teilstationäre Dienste (z.B. Behinderteneinrichtung, Tagesheimstätte, Tagespflege, Kindergarten, Hort) (Einrichtung sowie Adresse, Kostenträger) dauernde Unterbringung in einer stationären Einrichtung (z.B. Alten-, Pflege-, Wohn- oder Erziehungsheim, Krankenanstalt (Einrichtung sowie Adresse, Kostenträger) Seite 1/4 Seite 3 / 4 Familienname und Vorname Versicherungsnummer 3. Befinden oder befanden Sie sich innerhalb der letzten Monate vor der Antragstellung in einer in- oder ausländischen Krankenanstalt (z. B. Krankenhaus, Rehabilitationszentrum, Kureinrichtung, Pflegeeinrichtung)? nein ja (Krankenanstalt, Aufenthalt von – bis, Kostenträger) Sollten Sie über den Anstaltsaufenthalt Unterlagen besitzen, senden Sie diese bitte mit. 4. Sind Sie durch einen Unfall pflegebedürftig geworden? nein ja Datum des Unfalls: und Unfallhergang (stichwortartig): Liegt fremdes Verschulden am Unfall vor? ja nein Handelt es sich um einen Arbeitsunfall? ja nein Wurde eine Unfallanzeige erstattet? ja nein Wenn ja, bei welcher Stelle? 5. Beziehen oder beantragten Sie auf Grund Ihres Gesundheitszustandes bereits eine dem Pflegegeld ähnliche in- oder ausländische Leistung (z. B. Pflegezulage, Blindenzulage)? nein ja (Art der Leistung, auszahlende Stelle, Aktenzeichen) Haben Sie eventuell auf Grund Ihres Gesundheitszustandes Anspruch auf eine dem Pflegegeld ähnliche ausländische Leistung, die Sie noch nicht beantragt haben? nein ja (Art der Leistung, zuständige Stelle) Erhalten Sie eine Pflegesachleistung aus einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Staat oder der Schweiz? nein ja (Art der Leistung, auszahlende Stelle, Aktenzeichen) 6. Beziehen oder beantragten Sie auf Grund Ihres Gesundheitszustandes erhöhte Familienbeihilfe? nein ja (auszahlende Stelle, Aktenzeichen) 7. Beziehen oder beantragten Sie noch eine weitere Pension, Rente, einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss oder dergleichen? nein ja (Art der Leistung, auszahlende Stelle, Aktenzeichen) Seite 4 / 4 Familienname und Vorname Versicherungsnummer 8. Waren Sie in Ihrer aktiven Tätigkeit Beamter/Beamtin? nein ja (letzte Dienststelle) 9. Anweisung MIT Pensionsbezug: Wenn Sie bereits eine Pension, eine Vollrente aus der Unfallversicherung oder einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss beziehen, wird das Pflegegeld wie diese Leistung angewiesen. Der Bekanntgabe meines Kontos durch meine pensionsauszahlende Stelle an den Entscheidungsträger und der Anweisung des Pflegegeldes auf dieses Konto wird zugestimmt. OHNE Pensionsbezug: Die Anweisung auf ein Konto wird gewünscht Die Überweisung des Pflegegeldes auf ein Girokonto ist – auch bei bereits bestehendem Gehaltskonto – nur über „Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung“ bei einem Geldinstitut Ihrer Wahl (Bank, Sparkasse, Postsparkasse etc.) möglich. (Der bei Ihrer Bank erhältliche, ausgefüllte und bestätigte „Antrag auf bargeldlose Gehalts-/ Pensionsauszahlung“ ist beizulegen.) wird nicht gewünscht. Barzahlung wird ausdrücklich beantragt. 10. Kostenlose Pflegeberatung zu Hause Ich ersuche um eine kostenlose Pflegeberatung und Information über das regionale Unterstützungsangebot durch eine diplomierte Pflegefachkraft. Ich bin damit einverstanden, dass die für den Hausbesuch erforderlichen Daten der pflegebedürftigen Person (Name, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Telefonnummer) an die für die Organisation der Pflegeberatung zuständige Stelle (Kompetenzzentrum zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege) übermittelt werden. 11. Erklärung Ich erkläre, dass ich die in diesem Antragsformular enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass mich das Bundespflegegeldgesetz verpflichtet, jede mir bekannte Veränderung in den Voraussetzungen für den Pflegegeldbezug, die den Verlust, eine Minderung, das Ruhen des Anspruches (z.B. ab dem 2. Tag eines Krankenhausaufenthaltes) oder eine Anrechnung auf das Pflegegeld (bei Bezug anderer pflegebezogener Leistungen neben dem Pflegegeld) begründen, binnen vier Wochen dem Entscheidungsträger zu melden. Jede Änderung des Wohnsitzes – wenn auch nur vorübergehend – ist innerhalb von zwei Wochen zu melden. Ich bin verpflichtet, dem Pflegegeld ähnliche ausländische Leistungen geltend zu machen. Wenn und solange ausländische Leistungen nicht geltend gemacht werden, kann das Pflegegeld abgelehnt, gemindert oder entzogen werden. Bei Verletzung der Meldepflicht sind zu Unrecht erbrachte Leistungen rückzuerstatten. Ich bin sehbehindert/blind. ja nein Wenn ja: Übermittlung des Bescheides auch an die E-Mail-Adresse erwünscht. Datum Unterschrift Beilage(n):


KV-154 (01200) FEHLER! AUTOTEXT-EINTRAG NICHT DEFINIERT. | WIEN Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien Tel. 050 808 808 | E-Mail: [email protected] Antrag auf Befreiung von Rezeptgebühren wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit für Bauern Zutreffendes bitte ankreuzen ⌧ Familienname (auch frühere[r] Name[n]) und Vorname Versicherungsnummer Personenstand verheiratet in eingetragener Partnerschaft lebend geschieden aufgelöste eingetragene Partnerschaft verwitwet hinterbliebene(r) eingetragene(r) Partner/in ledig Wohnanschrift Telefonnummer Name des Ehepartners/der Ehepartnerin bzw. des eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin VSNR oder Geburtsdatum A. EINKOMMENSVERHÄLTNISSE DES/DER VERSICHERTEN Versicherte(r) Laufende Geldbezüge Auszahlende Stelle mtl. Bruttobetrag Einkommen aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit Pensionsbezüge aus in- und ausländischer Pensionsversicherung Rentenbezüge aus der Unfallversicherung Rentenbezug nach dem Kriegsopfer/Opferfürsorge/Heeresversorgungsgesetz Art sonstiger Einkünfte (etwa aus Vermietung, Verpachtung, Anlagevermögen, Sachbezüge, etc.) Name der unterhaltspflichtigen Person Ansprüche auf Unterhaltsleistung B. EINKOMMENSVERHÄLTNISSE DES/DER IM GEMEINSAMEN HAUSHALT LEBENDEN EHEPARTNERS/IN BZW. EINGETRAGENEN PARTNERS/IN BZW. SONSTIGER ANGEHÖRIGER Die Beträge sind als Nettobeträge anzuführen. Familien- oder Nachname und Vorname Versicherungsnummer oder Geburtsdatum Verwandtschaftsverhältnis Auszahlende Stelle mtl. Nettobetrag Fehler! AutoText-Eintrag nicht definiert. 2 von 2 C. BEGRÜNDUNG DER BESONDEREN SOZIALEN SCHUTZBEDÜRFTIGKEIT Liegen dauerhafte, außerordentliche wirtschaftliche Belastungen auf Grund von Krankheiten vor (z.B. Aufwand für Transportkosten, Kosten für Heilbehelfe oder Hilfsmittel etc.)? Wenn ja, welche? Leiden Sie oder eine(r) Ihrer Angehörigen an Krankheiten/Gebrechen, durch die Ihnen besondere Aufwendungen erwachsen? ja nein Wenn ja, Familien- oder Nachname und Vorname(n) der erkrankten Person(en): Angabe der Krankheit, des Gebrechens: Wie hoch ist der Aufwand an Rezeptgebühren pro Monat für Sie und Ihre Angehörigen? Wie viele Medikamentenpackungen pro Monat beziehen Sie und Ihre Angehörigen? D. BEI EINEM HEIMAUFENTHALT Werden die Kosten für das Heim von der Sozialhilfe übernommen? ja nein Nach Abzug der Heimkosten verbleiben mtl. EUR __________ Für selbstversicherte Ehepartner bzw. eingetragene Partner ist eine separate Antragstellung erforderlich. Ich erkläre, dass ich alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass mich das Gesetz verpflichtet, jede Änderung, die die Beantwortung der angeführten Punkte betreffen, binnen 2 Wochen bekannt zu geben. ....................................................................... ................................................................................................ Ort, Datum Unterschrift des/der Versicherten Wird von der Anstalt ausgefüllt! Anrechenbares Einkommen laut Punkt A Anrechenbares Einkommen laut Punkt B Summe anrechenbares Einkommen Richtsatz gem. § 141 BSVG einfacher Richtsatz Familienrichtsatz Erhöhungsbetrag für _____ Kind(er) Summe Richtsatz gem. § 141 BSVG Differenz anrechenbares Einkommen - Richtsatz + / - Zurechnungsbetrag gem. § 4 Abs. 1 Z 3 der Richtlinien ( ________ VO) Richtsatz erhöht Differenz anrechenbares Einkommen - Richtsatz erhöht + / - Medizinische Stellungnahme: Entscheidung des Büros: Befreiung gem. § der Richtlinie von bis Festgestellt Datum Antrag auf Befreiung abgelehnt der leitende Angestellte: Geprüft Datum


KV-154 (01200) FEHLER! AUTOTEXT-EINTRAG NICHT DEFINIERT. | WIEN Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien Tel. 050 808 808 | E-Mail: [email protected] Antrag auf Befreiung von Rezeptgebühren wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit für Bauern Zutreffendes bitte ankreuzen ⌧ Familienname (auch frühere[r] Name[n]) und Vorname Versicherungsnummer Personenstand verheiratet in eingetragener Partnerschaft lebend geschieden aufgelöste eingetragene Partnerschaft verwitwet hinterbliebene(r) eingetragene(r) Partner/in ledig Wohnanschrift Telefonnummer Name des Ehepartners/der Ehepartnerin bzw. des eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin VSNR oder Geburtsdatum A. EINKOMMENSVERHÄLTNISSE DES/DER VERSICHERTEN Versicherte(r) Laufende Geldbezüge Auszahlende Stelle mtl. Bruttobetrag Einkommen aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit Pensionsbezüge aus in- und ausländischer Pensionsversicherung Rentenbezüge aus der Unfallversicherung Rentenbezug nach dem Kriegsopfer/Opferfürsorge/Heeresversorgungsgesetz Art sonstiger Einkünfte (etwa aus Vermietung, Verpachtung, Anlagevermögen, Sachbezüge, etc.) Name der unterhaltspflichtigen Person Ansprüche auf Unterhaltsleistung B. EINKOMMENSVERHÄLTNISSE DES/DER IM GEMEINSAMEN HAUSHALT LEBENDEN EHEPARTNERS/IN BZW. EINGETRAGENEN PARTNERS/IN BZW. SONSTIGER ANGEHÖRIGER Die Beträge sind als Nettobeträge anzuführen. Familien- oder Nachname und Vorname Versicherungsnummer oder Geburtsdatum Verwandtschaftsverhältnis Auszahlende Stelle mtl. Nettobetrag Fehler! AutoText-Eintrag nicht definiert. 2 von 2 C. BEGRÜNDUNG DER BESONDEREN SOZIALEN SCHUTZBEDÜRFTIGKEIT Liegen dauerhafte, außerordentliche wirtschaftliche Belastungen auf Grund von Krankheiten vor (z.B. Aufwand für Transportkosten, Kosten für Heilbehelfe oder Hilfsmittel etc.)? Wenn ja, welche? Leiden Sie oder eine(r) Ihrer Angehörigen an Krankheiten/Gebrechen, durch die Ihnen besondere Aufwendungen erwachsen? ja nein Wenn ja, Familien- oder Nachname und Vorname(n) der erkrankten Person(en): Angabe der Krankheit, des Gebrechens: Wie hoch ist der Aufwand an Rezeptgebühren pro Monat für Sie und Ihre Angehörigen? Wie viele Medikamentenpackungen pro Monat beziehen Sie und Ihre Angehörigen? D. BEI EINEM HEIMAUFENTHALT Werden die Kosten für das Heim von der Sozialhilfe übernommen? ja nein Nach Abzug der Heimkosten verbleiben mtl. EUR __________ Für selbstversicherte Ehepartner bzw. eingetragene Partner ist eine separate Antragstellung erforderlich. Ich erkläre, dass ich alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass mich das Gesetz verpflichtet, jede Änderung, die die Beantwortung der angeführten Punkte betreffen, binnen 2 Wochen bekannt zu geben. ....................................................................... ................................................................................................ Ort, Datum Unterschrift des/der Versicherten Wird von der Anstalt ausgefüllt! Anrechenbares Einkommen laut Punkt A Anrechenbares Einkommen laut Punkt B Summe anrechenbares Einkommen Richtsatz gem. § 141 BSVG einfacher Richtsatz Familienrichtsatz Erhöhungsbetrag für _____ Kind(er) Summe Richtsatz gem. § 141 BSVG Differenz anrechenbares Einkommen - Richtsatz + / - Zurechnungsbetrag gem. § 4 Abs. 1 Z 3 der Richtlinien ( ________ VO) Richtsatz erhöht Differenz anrechenbares Einkommen - Richtsatz erhöht + / - Medizinische Stellungnahme: Entscheidung des Büros: Befreiung gem. § der Richtlinie von bis Festgestellt Datum Antrag auf Befreiung abgelehnt der leitende Angestellte: Geprüft Datum


KV-154 (01200) FEHLER! AUTOTEXT-EINTRAG NICHT DEFINIERT. | WIEN Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien Tel. 050 808 808 | E-Mail: [email protected] Antrag auf Befreiung von Rezeptgebühren wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit für Bauern Zutreffendes bitte ankreuzen ⌧ Familienname (auch frühere[r] Name[n]) und Vorname Versicherungsnummer Personenstand verheiratet in eingetragener Partnerschaft lebend geschieden aufgelöste eingetragene Partnerschaft verwitwet hinterbliebene(r) eingetragene(r) Partner/in ledig Wohnanschrift Telefonnummer Name des Ehepartners/der Ehepartnerin bzw. des eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin VSNR oder Geburtsdatum A. EINKOMMENSVERHÄLTNISSE DES/DER VERSICHERTEN Versicherte(r) Laufende Geldbezüge Auszahlende Stelle mtl. Bruttobetrag Einkommen aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit Pensionsbezüge aus in- und ausländischer Pensionsversicherung Rentenbezüge aus der Unfallversicherung Rentenbezug nach dem Kriegsopfer/Opferfürsorge/Heeresversorgungsgesetz Art sonstiger Einkünfte (etwa aus Vermietung, Verpachtung, Anlagevermögen, Sachbezüge, etc.) Name der unterhaltspflichtigen Person Ansprüche auf Unterhaltsleistung B. EINKOMMENSVERHÄLTNISSE DES/DER IM GEMEINSAMEN HAUSHALT LEBENDEN EHEPARTNERS/IN BZW. EINGETRAGENEN PARTNERS/IN BZW. SONSTIGER ANGEHÖRIGER Die Beträge sind als Nettobeträge anzuführen. Familien- oder Nachname und Vorname Versicherungsnummer oder Geburtsdatum Verwandtschaftsverhältnis Auszahlende Stelle mtl. Nettobetrag Fehler! AutoText-Eintrag nicht definiert. 2 von 2 C. BEGRÜNDUNG DER BESONDEREN SOZIALEN SCHUTZBEDÜRFTIGKEIT Liegen dauerhafte, außerordentliche wirtschaftliche Belastungen auf Grund von Krankheiten vor (z.B. Aufwand für Transportkosten, Kosten für Heilbehelfe oder Hilfsmittel etc.)? Wenn ja, welche? Leiden Sie oder eine(r) Ihrer Angehörigen an Krankheiten/Gebrechen, durch die Ihnen besondere Aufwendungen erwachsen? ja nein Wenn ja, Familien- oder Nachname und Vorname(n) der erkrankten Person(en): Angabe der Krankheit, des Gebrechens: Wie hoch ist der Aufwand an Rezeptgebühren pro Monat für Sie und Ihre Angehörigen? Wie viele Medikamentenpackungen pro Monat beziehen Sie und Ihre Angehörigen? D. BEI EINEM HEIMAUFENTHALT Werden die Kosten für das Heim von der Sozialhilfe übernommen? ja nein Nach Abzug der Heimkosten verbleiben mtl. EUR __________ Für selbstversicherte Ehepartner bzw. eingetragene Partner ist eine separate Antragstellung erforderlich. Ich erkläre, dass ich alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass mich das Gesetz verpflichtet, jede Änderung, die die Beantwortung der angeführten Punkte betreffen, binnen 2 Wochen bekannt zu geben. ....................................................................... ................................................................................................ Ort, Datum Unterschrift des/der Versicherten Wird von der Anstalt ausgefüllt! Anrechenbares Einkommen laut Punkt A Anrechenbares Einkommen laut Punkt B Summe anrechenbares Einkommen Richtsatz gem. § 141 BSVG einfacher Richtsatz Familienrichtsatz Erhöhungsbetrag für _____ Kind(er) Summe Richtsatz gem. § 141 BSVG Differenz anrechenbares Einkommen - Richtsatz + / - Zurechnungsbetrag gem. § 4 Abs. 1 Z 3 der Richtlinien ( ________ VO) Richtsatz erhöht Differenz anrechenbares Einkommen - Richtsatz erhöht + / - Medizinische Stellungnahme: Entscheidung des Büros: Befreiung gem. § der Richtlinie von bis Festgestellt Datum Antrag auf Befreiung abgelehnt der leitende Angestellte: Geprüft Datum


Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden gemäß Richtlinie (05/24) Seite 1 von 3 Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Agrarrecht Geschäftsstelle für private Elementarschäden Michael-Gaismair-Straße 1 6020 Innsbruck Zl. Eingang: Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden gemäß Richtlinie im Vermögen natürlicher und juristischer Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten ab Schadenseintritt erfolgt sein 1.) Schadensangaben: Schadensdatum: Gemeinde: Bezirk: 2.) Antragstellerin/Antragsteller: a) Private Person (Natürliche Person): Zuname, Vorname: Geburtsdatum: Hausname (vulgo): Straße, HNr.: Postleitzahl, Ort: Tel.Nr.: E-Mail: Hauptberuf:  selbständig  nicht selbständig Nebenberuf: b) Juristische Person (Agrargemeinschaft, Verein, Firma, Verband usw.): Firmenbuchnummer/Vereinsregisternummer/Ergänzungsregisternummer/Kennziffer des Unternehmensregisters: Bezeichnung (Art, Name): Mitgliederanzahl: Öffentliche Anteile in Prozent (Bund, Land, Gemeinde, ÖBF): Ansprechperson (Zuname, Vorname): Straße, HNr.: Postleitzahl, Ort: Tel.Nr.: E-Mail: Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden gemäß Richtlinie (05/24) Seite 2 von 3 3.) Bankverbindung der antragstellenden Person: IBAN: BIC: Bankinstitut: 4.) Schadensart:  Hochwasser  Erdrutsch  Lawine  Vermurung  Erdbeben  Schneedruck  Bergsturz  Orkan 5.) Schadensobjekt(e):  Gebäude  Garten  landwirtschaftliche Fläche  Brücke  Inventar  Mauer  Almfläche  Weg  Zaun  Wasserversorgung  Wald  Gerätschaften 6.) kurze und genaue Beschreibung des Schadensumfanges bzw. Schadensherganges: (Überflutungshöhe, Räumlichkeiten usw.) Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden gemäß Richtlinie (05/24) Seite 3 von 3 7.) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: - detailliertes Schätzungsgutachten auf Basis Zeitwert eines befugten Sachverständigen - Fotodokumentation über das entstandene Schadenausmaß - Bestätigung über die Höhe der Versicherungsleistung - Haushaltsbestätigung (gemeldete Personen im gemeinsamen Haushalt) bei Schäden am Wohnobjekt 8.) Erklären Sie sich als Härtefall? Wenn ja, ist das Beiblatt Nr. 1 der Härtefallerklärung samt Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden vorzulegen. Ich erkläre hiermit eidesstattlich, dass für das eingetretene Schadensereignis keine Abdeckung durch eine Versicherung besteht und bin damit einverstanden, dass mich betreffende personenbezogene Daten, die im Rahmen dieses Ansuchens zur Abwicklung des Schadensfalles benötigt werden, automationsunterstützt verarbeitet und allen mit der Förderabwicklung befassten Dienststellen, dem Bundes- und Lan-desrechnungshof, in elektronischer Form übermittelt werden können. Ich nehme zur Kenntnis, dass nach dem Tiroler Fördertransparenzgesetz LGBl. Nr. 149/2012, die Landesregierung verpflichtet ist, bei Landesförderungen über einen Betrag von € 2.000,00 pro Förderart, meinen vollständigen Namen bzw. die Bezeichnung der juristischen Person, die Postleitzahl, die Art und Höhe der Förderung, die Gesamtinvestitionssumme, sofern diese ein Kriterium für die Höhe der Förderung ist, sowie die gewährten Kredite jährlich dem Landtag bekannt zu geben und auf der Landeshomepage zu veröffentlichen. Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass auf Basis der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank BGBl. I Nr. 73/2013 alle Auszahlungen zu diesem Antrag in die Bundes-Transparenzdatenbank eingetragen werden. Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen. HINWEIS: Im Falle einer Beihilfenauszahlung müssen Nachweise über die Schadensbehebung (Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung) in Form von Originalrechnungen und Originalzahlungsbelegen vorgelegt werden. Informationen zum rechtswirksamen Einbringen und Datenschutz unter https://www.tirol.gv.at/information Ort, Datum Unterschrift bzw. firmenmäßige Zeichnung


Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden gemäß Richtlinie (05/24) Seite 1 von 3 Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Agrarrecht Geschäftsstelle für private Elementarschäden Michael-Gaismair-Straße 1 6020 Innsbruck Zl. Eingang: Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden gemäß Richtlinie im Vermögen natürlicher und juristischer Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten ab Schadenseintritt erfolgt sein 1.) Schadensangaben: Schadensdatum: Gemeinde: Bezirk: 2.) Antragstellerin/Antragsteller: a) Private Person (Natürliche Person): Zuname, Vorname: Geburtsdatum: Hausname (vulgo): Straße, HNr.: Postleitzahl, Ort: Tel.Nr.: E-Mail: Hauptberuf:  selbständig  nicht selbständig Nebenberuf: b) Juristische Person (Agrargemeinschaft, Verein, Firma, Verband usw.): Firmenbuchnummer/Vereinsregisternummer/Ergänzungsregisternummer/Kennziffer des Unternehmensregisters: Bezeichnung (Art, Name): Mitgliederanzahl: Öffentliche Anteile in Prozent (Bund, Land, Gemeinde, ÖBF): Ansprechperson (Zuname, Vorname): Straße, HNr.: Postleitzahl, Ort: Tel.Nr.: E-Mail: Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden gemäß Richtlinie (05/24) Seite 2 von 3 3.) Bankverbindung der antragstellenden Person: IBAN: BIC: Bankinstitut: 4.) Schadensart:  Hochwasser  Erdrutsch  Lawine  Vermurung  Erdbeben  Schneedruck  Bergsturz  Orkan 5.) Schadensobjekt(e):  Gebäude  Garten  landwirtschaftliche Fläche  Brücke  Inventar  Mauer  Almfläche  Weg  Zaun  Wasserversorgung  Wald  Gerätschaften 6.) kurze und genaue Beschreibung des Schadensumfanges bzw. Schadensherganges: (Überflutungshöhe, Räumlichkeiten usw.) Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden gemäß Richtlinie (05/24) Seite 3 von 3 7.) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: - detailliertes Schätzungsgutachten auf Basis Zeitwert eines befugten Sachverständigen - Fotodokumentation über das entstandene Schadenausmaß - Bestätigung über die Höhe der Versicherungsleistung - Haushaltsbestätigung (gemeldete Personen im gemeinsamen Haushalt) bei Schäden am Wohnobjekt 8.) Erklären Sie sich als Härtefall? Wenn ja, ist das Beiblatt Nr. 1 der Härtefallerklärung samt Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden vorzulegen. Ich erkläre hiermit eidesstattlich, dass für das eingetretene Schadensereignis keine Abdeckung durch eine Versicherung besteht und bin damit einverstanden, dass mich betreffende personenbezogene Daten, die im Rahmen dieses Ansuchens zur Abwicklung des Schadensfalles benötigt werden, automationsunterstützt verarbeitet und allen mit der Förderabwicklung befassten Dienststellen, dem Bundes- und Lan-desrechnungshof, in elektronischer Form übermittelt werden können. Ich nehme zur Kenntnis, dass nach dem Tiroler Fördertransparenzgesetz LGBl. Nr. 149/2012, die Landesregierung verpflichtet ist, bei Landesförderungen über einen Betrag von € 2.000,00 pro Förderart, meinen vollständigen Namen bzw. die Bezeichnung der juristischen Person, die Postleitzahl, die Art und Höhe der Förderung, die Gesamtinvestitionssumme, sofern diese ein Kriterium für die Höhe der Förderung ist, sowie die gewährten Kredite jährlich dem Landtag bekannt zu geben und auf der Landeshomepage zu veröffentlichen. Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass auf Basis der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank BGBl. I Nr. 73/2013 alle Auszahlungen zu diesem Antrag in die Bundes-Transparenzdatenbank eingetragen werden. Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen. HINWEIS: Im Falle einer Beihilfenauszahlung müssen Nachweise über die Schadensbehebung (Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung) in Form von Originalrechnungen und Originalzahlungsbelegen vorgelegt werden. Informationen zum rechtswirksamen Einbringen und Datenschutz unter https://www.tirol.gv.at/information Ort, Datum Unterschrift bzw. firmenmäßige Zeichnung


Mein Antrag auf Ausstellung einer Lehrlingscard An das Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesellschaft und Arbeit Arbeitsmarktförderung Heiliggeiststraße 7 6020 Innsbruck Wird vom Amt ausgefüllt Aktennummer ........................................................ Antrag ................................................................... Eingegangen am ................................................... Zusage □ Absage □ Name Vorname ............................................................... Nachname ............................................................. Geburtsdatum ................................................................................... weiblich □ männlich □ Hauptwohnsitz Straße .............................................................................................. Hausnummer ............................. PLZ ........................................... Wohnort ............................................................................................ Telefon .................................................................. E-Mail ................................................................... ................................................... Ort ................................................... Datum ................................................... Unterschrift des Lehrlings Arbeitsmarktförderung Foto hier befestigen Bitte Namen auf die Rückseite des Fotos schreiben Bestätigung des Lehrbetriebes Der Antragsteller ist seit ........................................ als ......................................................................... beschäftigt und befindet sich in einem aufrechten Lehrverhältnis. ................................................... Ort ................................................... Datum ................................................... Unterschrift/Stampiglie Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:  Kopie des Lehrvertrages  Foto des Lehrlings Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu betrachten! Über Anträge, die unvollständig ausgefüllt sind oder bei denen Unterlagen fehlen, kann nicht entschieden werden. ACHTUNG: Haben Sie alles Erforderliche beigelegt? Die Tiroler Lehrlingscard Die Abteilung Gesellschaft und Arbeit – Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol und die Wirtschaftskammer Tirol haben gemeinsam mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte die Lehrlingscard realisiert. Die Lehrlingscard soll in erster Linie dazu dienen, dass du dich als Lehrling ausweisen kannst. Damit verbunden solltest du die bei den verschiedensten Anlässen, Veranstaltungen oder Kaufangeboten für Lehrlinge in Aussicht gestellten Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. Die Lehrlingscard ist ein von einer Behörde (Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol) mitgetragener Ausweis, sie kann daher zum Nachweis der Identität verwendet werden, ersetzt aber nicht den amtlichen Lichtbildausweis. Mit der Lehrlingscard soll aber auch ein Beitrag dazu geleistet werden, dass der Lehrlingsstand weiter an Ansehen gewinnt (corporate identity) und die duale Ausbildung die gebührende Wertschätzung erfährt. Nachteile, die Lehrlinge gegenüber Schülern in einzelnen Bereichen hatten, sollen durch die Lehrlingscard aus dem Weg geräumt werden. Wo bekomme ich die Tiroler Lehrlingscard? Nach Abgabe und Bearbeitung des vollständig ausgefüllten Antragformulars wird die Lehrlingscard von der Abt. Gesellschaft und Arbeit/Arbeitsmarktförderung dem antragstellenden Lehrling zugeschickt bzw. kann direkt dort abgeholt werden. Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesellschaft und Arbeit Arbeitsmarktförderung Heiliggeiststraße 7 6020 Innsbruck Homepage: www.tirol.gv.at/lehrstellenboerse E-Mail: [email protected] Telefon: 0512/508-3151


1. Lehrling (=Antragsteller/in) BITTE SCHREIBEN SIE IN BLOCKSCHRIFT! Nachname .....................................Vorname: ................................................. o männlich o weiblich Sozialversicherungsnr.: Geburtsdatum: Familienstand: ............................ Telefon: ...........................................E-Mail: ................................................................................................ Ordentlicher Wohnsitz; Straße: ................................................................................................................... Postleitzahl: ...................................Ort: ..................................................................................................... Lehrberuf: ................................................................................................................................................... Lehrzeitbeginn: ................................................ Lehrzeitende: .................................................................. Lehrbetrieb (Firmenname): ......................................................................................................................... Wenn auswärtige Unterbringung während des gesamten Lehrjahres (z. B. Heim): Straße: ........................................................................................................................................................ Postleitzahl: ................................ Ort: ....................................................................................................... Nur von Lehrlingen mit vorhergehender Berufstätigkeit auszufüllen (ohne Lehrzeit): Der Lehrling war vor Lehrbeginn in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre in Tirol AK-umlagepflichtig beschäftigt: o JA o NEIN Wenn ja, benötigen wir bei Erstantrag den Auszug der Gebietskrankenkasse über alle Versicherungszeiten. Eingangsstempel Barcode ANTRAGSTELLUNG 1. SEPTEMBER 2023 BIS 31. AUGUST 2024 ANTRAG AK-Bildungsbeihilfe LEHRLINGE Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, Maximilianstraße 7, A-6020 Innsbruck Tel: 0800 / 22 55 22-1515, Fax: 0512/ 53 40-1559, [email protected], www.ak-tirol.com 2. Personendaten Mutter (oder gesetzliche Vertreterin) Nachname .......................................................... Vorname: ....................................................................... Sozialversicherungsnr.: Geburtsdatum: Familienstand: ............................ Telefon: .................................... Ordentlicher Wohnsitz; Straße: ................................................................. Postleitzahl: ............................ Ort: ................................................................. Derzeitige berufliche Tätigkeit oder anderer Erwerbsstatus (bitte ankreuzen und ergänzen) Beruf:........................................................................................................................................................... o Teil-/Vollzeitbeschäftigung Arbeitgeber: .......................................... Ort: ................................... o Geringfügige Beschäftigung Arbeitgeber: .......................................... Ort: ................................... o Eltern-/Bildungskarenz/Pension Arbeitgeber (vorher): ............................. Ort: ................................... o Andere Leistungen z.B. Arbeitslosengeld (bitte angeben) ...................................................................... o Selbstständigkeit o Landwirtschaft o Hausfrau Vater (oder gesetzlicher Vertreter) Nachname .......................................................... Vorname: ....................................................................... Sozialversicherungsnr.: Geburtsdatum: Familienstand: ............................ Telefon: .................................... Ordentlicher Wohnsitz; Straße: ................................................................. Postleitzahl: ............................ Ort: ................................................................. Derzeitige berufliche Tätigkeit oder anderer Erwerbsstatus (bitte ankreuzen und ergänzen) Beruf:........................................................................................................................................................... o Teil-/Vollzeitbeschäftigung Arbeitgeber: .......................................... Ort: ................................... o Geringfügige Beschäftigung Arbeitgeber: .......................................... Ort: ................................... o Eltern-/Bildungskarenz/Pension Arbeitgeber (vorher): ............................. Ort: ................................... o Andere Leistungen z.B. Arbeitslosengeld (bitte angeben) ...................................................................... o Selbstständigkeit o Landwirtschaft o Hausmann Lebensgefährte/in oder Ehepartner/in (bei neuer Partnerschaft eines Elternteils, wenn im gemeinsamen Haushalt lebend) Nachname .....................................Vorname: ................................................. o männlich o weiblich Sozialversicherungsnr.: Geburtsdatum: Familienstand: ............................ Telefon: .................................... Ordentlicher Wohnsitz; Straße: ................................................................. Postleitzahl: ...................................Ort: ..................................................................................................... Derzeitige berufliche Tätigkeit oder anderer Erwerbsstatus (bitte ankreuzen und ergänzen) Beruf:........................................................................................................................................................... o Teil-/Vollzeitbeschäftigung Arbeitgeber: .......................................... Ort: ................................... o Geringfügige Beschäftigung Arbeitgeber: .......................................... Ort: ................................... o Eltern-/Bildungskarenz/Pension Arbeitgeber (vorher): ............................. Ort: ................................... o Andere Leistungen z.B. Arbeitslosengeld (bitte angeben) ...................................................................... o Selbstständigkeit o Hausfrau/mann Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird (inkl. Antragsteller/in) Kind (Nach- und Vorname) ......................................................................................................................... Kind (Nach- und Vorname) ......................................................................................................................... Kind (Nach- und Vorname) ......................................................................................................................... Kind (Nach- und Vorname) ......................................................................................................................... Kind (Nach- und Vorname) ......................................................................................................................... 3. Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizulegen o Lehrvertrag (Ausbildungsvertrag) oder Bestätigung des Lehrbetriebes über die Dauer der Lehrzeit o aktuelles Lehrlingseinkommen (Monatslohnzettel des aktuellen Lehrjahres ohne Sonderzahlungen) o Einkommensnachweis (von Eltern, Lebensgefährten/Ehepartnern): • Jahreslohnzettel bzw. Einkommenssteuerbescheid vom letzten Kalenderjahr oder aktueller Monatslohnzettel • Nachweis über andere Leistungen z.B. Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung usw. o Auszug der Gebietskrankenkasse über die gesamten Versicherungszeiten (Eltern, Antragsteller/in), wenn keine aktuelle Berufstätigkeit, eine geringfügige Beschäftigung oder der Bezug von anderen Leistungen z.B. Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld vorliegt o Nachweis über Unterhaltszahlungen (bei aktuellem Bezug) Ich bestätige durch meine Unterschrift die Richtigkeit der Angaben und erkläre mich durch meine Unterschrift einverstanden, dass die angeführten Daten automationsunterstützt (EDV) bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol bearbeitet und evident gehalten werden. Zudem bin ich einverstanden, dass diese Daten bei Bedarf an Behörden der öffentlichen Hand und an andere mit der Förderung desselben Gegenstandes befasste Institutionen übermittelt werden und dass zur Überprüfung meiner Angaben Abfragen beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger durchgeführt werden können. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige Angaben den Widerruf der Förderzusage bzw. die Rückforderung eines bereits ausbezahlten Förderbetrages nach sich ziehen kann und dass unvollständig ausgefüllte Anträge, bei denen Unterlagen fehlen, negativ bearbeitet werden. Im Falle einer Beihilfenzusage ersuche ich um Überweisung auf folgendes inländische Konto: Bankkonto des Lehrlings Bankinstitut: .................................................................................................................................................................................... IBAN: Sie finden diesen Code (IBAN) auf Ihrem Kontoauszug bzw. auf der Rückseite Ihrer Bankomatkarte. Datum: .................................. Unterschrift: ............................................................................................... (bei Minderjährigen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters) ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Achtung Haben Sie alles Erforderliche beigelegt? Bitte beachten Sie: • Die allgemeinen Richtlinien finden Sie als Beiblätter im Anhang zu diesem Antrag. Die Richtlinien können Sie auch jederzeit im Internet unter www.ak-tirol.com herunterladen oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 22 55 22 - 1515 anfordern. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrages und informieren Sie sowohl über die zulässigen Einkommensgrenzen und Förderhöhen als auch die dem Antrag beizulegenden Unterlagen (z.B. Einkommensteuerbescheid). • Falsche Angaben im Antrag können den Widerruf der Förderzusage bzw. die Rückforderung eines bereits ausbezahlten Förderbetrages nach sich ziehen. • Unvollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge, bei denen Unterlagen wie zum Beispiel Einkommensteuerbescheid, Lehrvertrag etc. fehlen, werden negativ bearbeitet. Informationen zum Datenschutz Verantwortlicher gemäß DSGVO ist die Kammer für Arbeiter und Angestellte in Tirol, Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck, Tel. 0512 5340 – 0, [email protected]. Der Datenschutzbeauftragte ist unter [email protected], +43(0)512 - 5340 – 0 oder postalisch unter „An den Datenschutzbeauftragten der AK Tirol“, Maximilianstraße 7, erreichbar. Die AK Tirol verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung der unter „2. Allgemeine Ziele/Rahmenrichtlinie“ angeführten Fördermaßnahmen auf Grundlage des Arbeiterkammergesetzes 1992, der sich aus der Beilhilfengewährung ergebenen zivilrechtlichen Verpflichtungen sowie der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist zur Gewährung einer Beihilfe erforderlich. Das Nichtbereitstellen der erforderlichen Daten kann dazu führen, dass die gewünschte Leistung nicht erbracht werden kann oder eine bereits gewährte Leistungen rückerstattet werden muss. Neben so genannten Stammdaten (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Zeiträume kammerumlagepflichtiger Dienstverhältnisse) werden bereitgestellte Einkommensdaten oder Daten aus der ständig zu führenden Mitgliederevidenz der AK Tirol verarbeitet. Unter Umstände ist eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Kooperationspartner zur Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich. Eine Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insbesondere zur Erfüllung des vereinbarten Zwecks oder aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung. Die AK Tirol wird Ihre personenbezogenen Daten nicht länger verarbeiten als dies zur Erfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche notwendig ist. Jeder Betroffene hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und auf Beschwerde gemäß den geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts. Für diesen Fall wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten. Beschwerden können Sie an die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42,1030 Wien richten. Einzelrichtlinie AK-Bildungsbeihilfe für Lehrlinge 1. EINLEITUNG Die Einzelrichtlinie regelt in Ergänzung der Rahmenrichtlinie die AK-Bildungsbeihilfe für Lehrlinge. 2. ANSPRUCHSBERECHTIGUNG Die AK fördert 2.1 Kinder, wenn mindestens ein Elternteil/gesetzlicher Vertreter zum Zeitpunkt der Antragstellung in Tirol AK-zugehörig ist und entweder Arbeiterkammerumlage in Tirol entrichtet oder in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig war. 2.2 Kinder von ehemaligen AK-zugehörigen Pensionisten. 2.3 Lehrlinge, die vor Ausbildungsbeginn in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig waren. 3. FÖRDERBEREICH Gefördert werden 3.1 Lehrlinge mit aufrechtem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis nach dem BAG bzw. gleichartige ausländische duale Ausbildungsverhältnisse im EWR-Raum oder in der Schweiz. 3.2 Lehrgangsteilnehmer/innen nach den Lehrgängen laut § 8b BAG, § 8c BAG, § 30 BAG u. § 30b BAG 3.3 Lehrlinge mit aufrechtem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis nach dem land- und forstwirtschaftlichen BAG 3.4 Personen in Ausbildungsverhältnissen als Ordinationsgehilfen/innen gemäß dem Kollektivvertrag der Zahnärzte sowie Personen, welche die 13-monatige Ausbildung zum/zur zahnärztlichen Assistent/in an der Zahnklinik Innsbruck absolvieren. 3.5 Vergleichbare Ausbildungsverhältnisse nach Beurteilung der Jugendabteilung der AK Tirol. 4. EINKOMMENSGRENZE 4.1 Bei Anspruchsberechtigten nach Punkt 2.1 und Punkt 2.2 darf das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen der Eltern/gesetzlichen Vertreter die Einkommensgrenze, unter Einbeziehung von 20 % des Lehrlingseinkommens, € 2.340,-- bei einem Kind nicht übersteigen. Der Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird, beträgt € 285,-- (siehe Punkt 5 Einkommensstaffelung Mehrkindfamilie). Der Steigerungsbetrag für die auswärtige Unterbringung des Anspruchsberechtigten während des gesamten Ausbildungsjahres beträgt € 420,--. Sofern der zweite Elternteil/Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebt und berufstätig ist, wird ein einmaliger Steigerungsbetrag von € 230,-- wirksam. 4.2 Bei Anspruchsberechtigten nach Punkt 2.3 wird nur das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt. Das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen darf die Einkommensgrenze von € 1.690,-- nicht übersteigen. Der Steigerungsbetrag für die auswärtige Unterbringung des Anspruchsberechtigten während des gesamten Ausbildungsjahres beträgt € 420,--. 5. EINKOMMENSSTAFFELUNG MEHRKINDFAMILIE GEMÄSS 4.1 Für Anspruchsberechtigte nach Punkt 2.1 und 2.2 1 Kind (Lehrling) € 2.340,-- netto/M. 2 Kinder € 2.625,-- netto/M. 3 Kinder € 2.910,-- netto/M. 4 Kinder € 3.195,-- netto/M. 5 Kinder € 3.480,-- netto/M. jedes weitere Kind € 285,-- netto/M. 6. BEIHILFENHÖHE Die Beihilfenhöhe wird einkommengestaffelt berechnet. Die AK-Bildungsbeihilfe für Lehrlinge wird für das laufende Ausbildungsjahr einmal ausbezahlt. Die Beihilfenhöhe liegt zwischen € 350,-- und € 800,-- pro Ausbildungsjahr. Sofern eine postive Bearbeitung erfolgt und eine ganzjährige kostenpflichtige auswärtige Unterbringung des Antragstellers gegeben ist, wird zusätzlich eine einmalige Beihilfe in der Höhe von € 100,-- pro förderbarem Ausbildungsjahr gewährt. RICHTLINIEN ZUM ANTRAG LEHRLINGE 2023/2024 7. ZEITRAUM DER ANTRAGSSTELLUNG Antragsschluss für das laufende Ausbildungsjahr ist der 31. August. Pro Ausbildungsjahr kann nur ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden. Eine Antragstellung für ein zurückliegendes Ausbildungsjahr ist nicht möglich. 1. EINLEITUNG Die Rahmenrichtlinie regelt die allgemeinen Förderbedingungen für die Bildungsbeihilfen (inkl. Zukunftsaktie) der AK Tirol. Sie bildet die Grundlage für die Einzelrichtlinien, welche die Bildungsbeihilfen im Detail regeln. 2. ALLGEMEINE ZIELE 2.1 Die Bildungsbeihilfen sollen AK-Mitglieder und Kinder von AK-Mitgliedern in der Aus- und Weiterbildung unterstützen und Bildungschancen für einkommensschwächere AK-Mitglieder und deren Kinder eröffnen. 2.2 Im Rahmen der Bildungsbeihilfen sollen Aus- und Weiterbildungen gefördert werden, die für die AK Tirol aus bildungspolitischer Sicht besonders förderungswürdig erscheinen. 3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3.1 AK-Mitglied: Die AK ist als Arbeitnehmerinteressensvertretung eine Institution mit gesetzlich verankerter Mitgliedschaft. AK-Mitglieder sind AK-Zugehörige, die im AK-Gesetz 1992 definiert sind. Zu den AK-Mitgliedern zählen u.a.: Arbeitnehmer/innen; geringfügig Beschäftigte; freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge; Arbeitslose und Notstandshilfebezieher/innen, die zuvor eine AK-zugehörige Beschäftigung hatten; in Karenz befindliche Arbeitnehmer/innen; 3.2 AK Umlage: Jedes AK-Mitglied hat eine monatliche AK-Umlage von 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung zu entrichten. Es handelt sich hier um einen Pflichtbeitrag, der mit den Sozialversicherungsbeiträgen eingehoben wird. Von der AK-Umlage sind bestimmte Personengruppen befreit u.a. geringfügige Beschäftigte, freie Dienstnehmer/innen unter der Geringfügigkeitsgrenze, Lehrlinge, Arbeitslose, Notstandhilfebezieher/innen, in Karenz befindliche Arbeitnehmer/innen. 3.3 Andere Beschäftigungsgruppen: Freiberufler/innen und Selbstständige sowie einige Gruppen von unselbstständigen Beschäftigten wie z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung, Arbeitnehmer/innen in Unterrichts- und Erziehungsanstalten oder in der Land- und Forstwirtschaft sind nicht AK-zugehörig und erhalten keine AK-Bildungsbeihilfe. 3.4 Anspruchsberechtigung: In den Einzelrichtlinien wird unter der Überschrift „Anspruchsberechtigung“ definiert, welche AK-Mitglieder grundsätzlich eine AK-Bildungsbeihilfe beziehen können. Bei der Überprüfung der Anspruchsberechtigung ist der Zeitpunkt der Antragstellung (Datum der Postaufgabe oder des AK-Eingangsstempels) maßgebend. 3.5 Durchschnittliches Monatsnettoeinkommen: Es gibt einkommensabhängige und einkommesunabhängige Bildungsbeihilfen. Bei der einkommensabhängigen Bildungsbeihilfe wird das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen herangezogen. Dies ist ein Zwölftel des im letzten Kalenderjahr erzielten Nettoeinkommens minus 13. und 14. Gehalt. Zum Einkommen zählen u. a.: o Erwerbseinkommen inklusive Überstunden und Zulagen; Zugrunde gelegt wird der Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheid; bei pauschalierten Land- und Forstwirt/innen erfolgt der Nachweis durch den letzten land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertbescheid; bei Verpachtung durch die Pachtzinsvereinbarung und bei Vermietungen durch den Einkommensteuerbescheid; bei Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, mit dem Einkommensteuerbescheid für das letzte vorliegende Kalenderjahr. Bei Selbstständigen wird bei steuerlichen Verlusten ein fiktives Facharbeitereinkommen gerechnet (mittleres Monatsbruttoeinkommen der jeweiligen Wirtschaftsklasse vermindert um 30%). o 20 % des aktuellen Lehrlingseinkommens o Leistungen von Pensionsanstalten z.B. Eigenpensionen (z.B. Alterspension, Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension) und Hinterbliebenenpensionen (Waisen- oder Witwer-, Witwenpensionen), Übergangsgeld, Ausgleichszulage o Leistungen der Arbeitsmarktverwaltungen: z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, SondernotRahmenrichtlinie ✓ ✓ ✓ ✓ standshilfe, Übergangsgeld, Pensionsvorschuss, Stiftungsgeld, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld, Fachkräftestipendien o Bedarfsorientierte Mindestsicherung (Sozialhilfe) o Leistungen von Krankenversicherungsträgern: z.B. Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld bzw. gleichwertige ausländische Leistungen, Krankengeld o Unterhaltszahlungen Nicht zum Einkommen zählen: o 13. und 14. Gehalt, Familienbeihilfe, Abfertigungszahlungen, Beihilfen für Aus- und Weiterbildungen, PflegegeldTaschengeld für Ausbildungen nach dem GuKG Nur wenn gegenüber dem letzten Kalenderjahr eine nachweisliche Verschlechterung der Einkommenssituation vorliegt (Gründe z.B. durch Pensionierung oder Arbeitslosigkeit), kann vom aktuellen Einkommen (Monatslohnzettel) ausgegangen werden. Bei einer gravierenden Verschlechterung der Einkommenssituation kann eine neuerliche Bearbeitung beantragt werden. Bei Antragsteller/innen, die selbst vor Ausbildungsbeginn berufstätig waren und ihre Berufstätigkeit aufgrund der Ausbildung einstellen, wird das Einkommen des vorhergehenden Kalenderjahres nicht berücksichtigt. 3.6 Einkommensermittlung: Bei Anspruchsberechtigten nach Punkt 2.1 und Punkt 2.2 der jeweiligen Einzelrichtlinien gilt: Berücksichtigt wird das Einkommen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern/Erziehungsberechtigten oder bei einer neuen Partnerschaft kann ein anteilmäßiges Einkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährten eines Elternteils/Antragstellers (Einkommen dividiert durch die Zahl der Personen im Haushalt mal Zahl jener Personen, für die der Lebensgefährte unterhaltspflichtig ist) berücksichtigt werden. Fließen für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder und/oder für den Elternteil Unterhaltszahlungen oder Bezüge der Waisen-/Witwenpension zu, so werden diese berücksichtigt. Geleistete Unterhaltszahlungen an Dritte gelten einkommensmindernd. Hinzugerechnet wird auch immer das aktuelle Lehrlingseinkommen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in einer Lehrausbildung befindet. Dementsprechend gilt auch bei der Bildungsbeihilfe für Lehrlinge eine höhere Einkommensgrenze. Bei Anspruchsberechtigten nach Punkt 2.3 der jeweiligen Einzelrichtlinien gilt: Berücksichtigt wird das Einkommen des Antragstellers. 3.7 Einkommensgrenze: Die Einkommensgrenze legt fest, wie hoch das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen maximal sein darf, um einen Anspruch auf eine AK-Bildungsbeihilfe zu haben. 3.8 Steigerungsbeträge für Kinder: Das sind Beträge, um welche die Einkommensgrenze erhöht wird, sofern für ein weiteres Kind eine Familienbeihilfe bezogen wird. In den Einzelrichtlinien können deshalb Einkommensstaffelungen für Mehrkindfamilien vorkommen. 3.9 Steigerungsbeträge bei auswärtiger Unterbringung: Das sind Beträge, um welche die Einkommensgrenze erhöht wird, wenn für den Zweck der Ausbildung eine auswärtige Unterbringung von mindestens drei Tagen in der Woche während des gesamten Ausbildungsjahres vorliegt. 3.10 Steigerungsbetrag „zweiter Elternteil/Lebensgefährte“: Das ist ein einmaliger Betrag, um welche die Einkommensgrenze erhöht wird, sofern im gemeinsamen Haushalt der zweite Elternteil/ Lebensgefährte berufstätig ist. 3.11 Ausbildungsjahr: Als Ausbildungsjahr wird der Zeitraum vom 1. September eines Jahres bis 31. August des darauffolgenden Jahres definiert (=12 Monate). Bei den AK-Bildungsbeihilfen für Lehrlinge, Schüler und Schülerinnen und Studierende kann pro Ausbildungsjahr nur ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden. Bei Ausbildungen, die im späteren Verlauf eines Ausbildungsjahres beginnen (z.B. Beginn erst im März), wird die AK-Bildungsbeihilfe aliquotiert berechnet. 4. FÖRDERKUMULIERUNG UND DATENAUSTAUSCH Der/die Antragsteller/in hat wahrheitsgemäße Angaben über beabsichtigte, laufende oder erledigte Anträge bei anderen Förderstellen, die dieselbe Ausbildung betreffen, zu machen. Die AK Tirol behält sich das Recht vor, die Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Gemäß den Einzelrichtlinien können Beihilfen von anderen Förderstellen (z.B. Beihilfen von Seiten des Bundes oder Landes) berücksichtigt werden. Mit dem Einreichen des Antrags auf eine AK-Bildungsbeihilfe stimmt der/die Antragsteller/in zu, dass die angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Administration und Vermeidung von Doppelförderungen automationsunterstützt (EDV) bearbeitet und evident gehalten werden. Diese Daten können zum Zweck der Prüfung des Förderansuchens an Behörden der öffentlichen Hand und an andere mit der Förderung desselben Gegenstandes befasste Institutionen übermittelt werden. ✓ ✓ ✓ ✓ 5. FÖRDERABWICKLUNG 5.1 Das Förderansuchen ist mit den erforderlichen Unterlagen auf dem dafür vorgesehenen Formular schriftlich innerhalb der festgesetzten Antragsfrist, welche die Einzelrichtlinie vorgibt, bei der Bildungspolitischen Abteilung der AK Tirol oder in den AK-Bezirkskammern in Tirol einzubringen (Datum des Postaufgabestempels oder des Post- oder Eingangsstempels einer Bezirkskammer der AK Tirol ist entscheidend). Nach Ablauf der Frist werden die Anträge abgelehnt. 5.2 Die Förderstelle ist die Bildungspolitische Abteilung der AK Tirol, welche das Ansuchen überprüft und die Förderentscheidung dem Antragsteller/der Antragstellerin schriftlich mitteilt. Die Bildungspolitische Abteilung der AK Tirol kann im Einzelfall zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder auf für die Beurteilung nicht erforderliche Unterlagen verzichten. 5.3 Zu spät eingereichte Anträge und nicht fristgerecht beigebrachte Unterlagen führen zu Ablehnungen für das laufende Ausbildungsjahr. 5.4 Der/die Antragsteller/in hat wahrheitsgemäße Angaben zu machen und einen vorzeitigen Abbruch der Ausbildung umgehend der Bildungspolitischen Abteilung der AK Tirol bekannt zu geben. 5.5 Sofern der Antragsteller/die Antragstellerin minderjährig ist, sind die Anträge von einer/m gesetzlichen Vertreter/in zu unterschreiben. 5.6 Auf die AK-Bildungsbeihilfen besteht kein Rechtsanspruch. 6. RÜCKFORDERUNG Die erhaltene AK-Bildungsbeihilfe ist ganz zurückzuzahlen, wenn die AK Tirol über wesentliche Umstände nicht, unrichtig oder unvollständig informiert wurde oder wenn eine Auszahlung an den/die Fördernehmer/in zu Unrecht erfolgte. Die erhaltene AK-Bildungsbeihilfe ist teilweise (anteilig abhängig von der absolvierten Dauer der Ausbildung) zurückzuzahlen, wenn die geförderte Aus- oder Weiterbildung nicht durchgeführt oder frühzeitig abgebrochen wurde. Die AKBildungsbeihilfen sind gemäß § 3 Abs 1 Z 3 EStG von der Einkommensteuer befreit. 7. ABKÜRZUNGEN AK = Arbeiterkammer, Vgl. = Vergleich(e), BAG = Berufsausbildungsgesetz


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Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern und einen Beitrag zur Fachkräfteentwicklung zu leisten. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Lehr- und damit Fachkräfteausbildung geleistet werden.

Gegenstand

Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer eines Lehrverhältnisses gefördert.

FörderwerberInnen

FörderwerberInnen können nur Lehrlinge und deren gesetzliche VertreterInnen sein. Als Lehrlinge gelten Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes. Als AntragstellerIn muss immer der Lehrling angegeben sein.

Weitere Voraussetzungen

Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.Details finden Sie imInformationsblatt zur Einkommensberechnungund in derBerechnungshilfe.

Für jedes Lehrjahr ist gesondert anzusuchen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt



200,-- monatlich.

Auszahlung der Förderung

die ersten drei Monatsraten nach Ablauf der ersten drei Monate (Probezeit),die weiteren Raten: monatlich im Nachhinein,die letzten drei Monatsraten nach Vorlage eines Nachweises über das aufrechtebzw.abgeschlossene Lehrverhältnis frühestens einen Monat vorbzw.spätestens einen Monat nach Beendigung des Lehrjahres

Einreichfrist für Förderanträge

Anträge sind spätestens drei Monate nach Beginn der Lehrausbildung elektronisch mittels


Online-Formular


einzureichen, Folgeanträge spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres. Für später einlangende Anträge wird eine Förderung, bei Vorliegen der übrigen Fördervoraussetzungen, ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt.

Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.

Richtlinien

RahmenrichtlineRichtlinie Ausbildungsbeihilfe für LehrlingeFormular Bestätigung Lehrbetrieb

Hier finden Sie das

Online-Formular

Die Einreichung der Anträge ist nur online möglich.

Kontakt

Daniel Reich

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiter

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Arbeit

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Begabtenförderung für Lehrlinge

Allgemeine Informationen

Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Gewährung einer Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung soll ein Leistungsanreiz geschaffen und ein Beitrag zur Anhebung des allgemeinen Ausbildungsniveaus bei Lehrlingen sowie zur Verbesserung des Ansehens von Lehrberufen geleistet werden.

Die Basisförderung beträgt



100,00 und wird für den schulischen Erfolg gewährt.

Die Zusatzförderung wird nur zusätzlich zur Basisförderung gewährt. Folgende Zusatzförderungen sind möglich:

€50,00 oder€100,00 für eine positive Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb,€70,00 für eine Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung,€70,00 für das Goldene Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer.

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt mit Ende des Lehrjahres, für das angesucht wurde.

Voraussetzungen

Fördernehmer/innen können sein

Lehrlinge ab dem 1. Lehrjahr oderaußerordentliche Schüler/innen an Berufsschulen (z.B.2. Bildungsweg).

Fristen

Der Antrag ist binnen einem Monat nach Beendigung des Lehrjahres oder nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung beantragt wird, einzureichen.

Zuständige Stelle

Abteilung Gesellschaft und Arbeit

Arbeit

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Erforderliche Unterlagen

Folgenden Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:

Lehr- oder Ausbildungsvertrag als ScanAktuelles Berufsschulzeugnis als ScanNachweis über das Goldene Leistungsabzeichen der Wirtschaftskammer Tirol als ScanNachweis über die Auszeichnung bei der Lehrabschlussprüfung als Scan

Kosten

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Wichtige Rechtsgrundlagen

Es sind folgende Richtlinien relevant:

Rahmenrichtlinie der Arbeitsmarktförderung des Landes TirolRichtlinie Begabtenförderung für Lehrlinge des Landes Tirol

Zum Formular

Begabtenförderung für Lehrlinge

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Gemeindeverband Bezirksaltenheime Lienz Beda Weber-Gasse 34 9900 Lienz Tel.: 04852/608-0 Fax: 04852/608 DW 277 Email: [email protected] ÄRZTLICHER FRAGEBOGEN ______________ , am _______________ Dieser Fragebogen bezüglich des Gesundheitszustandes Ihres Angehörigen ist dem jeweiligen Hausarzt/Facharzt oder bei stationärem Krankenhausaufenthalt dem dort Zuständigen Arzt vorzulegen. Wir bitten Sie als behandelnden Arzt, diesen Fragebogen vollständig zu beantworten. Je ausführlicher und genauer der physische und psychische Zustand des zukünftigen Bewohners aufgezeigt wird, um so leichter und problemloser kann eine Eingliederung/Aufnahme in das Wohn- und Pflegeheim erfolgen. ANGABEN ZUR PERSON Vorname/Name/Titel geboren am dzt. wohnhaft in - PLZ, Ort, Anschrift Versicherungsträger SVNr. HAUSARZT Rezeptgebühr befreit nicht befreit Pkt. 1: Ist oder war in der letzten Zeit eine Pflege zeitweise oder ständig notwendig? Wenn ja, von wem wurde die Pflege durchgeführt? selbst Angehörige Sozialsprengel Krankenhaus Nachbarschaftshilfe sonstige: _______________________________________________ Telefonnummer der pflegenden Person und/oder Institution: ____________________________________ Pkt. 2: Warum ist ein Wohnortwechsel in das Wohn- und Pflegeheim erforderlich? _____________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________ Aufnahme erwünscht im Heim Lienz Matrei i. O. Sillian Ja Nein Pkt. 3: Ist der zukünftige Bewohner über die geplante Heimaufnahme informiert worden? Pkt. 4: Die Aufnahme soll im Wohn- und Betreuungsbereich in einer Pflegeabteilung erfolgen. Pkt. 5: Sind Pflegehilfsmittel vorhanden bzw. notwendig? (Rollstuhl, Gehwagen, Gehbock, Stomaversorgung usw.)? Wenn ja, welche? ________________________________________ Pkt. 6: Liegen Hautdefekte (Ulcus cruris, Decubitus, …) vor? Wenn ja, wo? ___________________________________________ Pkt. 7: Erfolgt die Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr über eine Sonde? Pkt. 8: Wird der Harn zeitweise oder ständig mittels Drainage oder Katheter abgeleitet? Pkt. 9: Wird der Stuhl oder Harn über ein Stoma abgeleitet? Wenn ja, über welches? ___________________________________ Pkt. 10: Harn- bzw. Stuhlinkontinenz? Wenn ja, welche?________________________________________ Pkt. 11: Liegen übertragbare Krankheiten oder Krankheitserreger/Parasiten vor? Wenn ja, welche? ________________________________________ Pkt. 12: Ist das Einhalten einer Diät erforderlich? Wenn ja, welche? ________________________________________ ) Pkt. 13: Besteht eine Neigung zu Krampfanfällen? Wenn ja, welche? ________________________________________ Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein ) Pkt. 14: Besteht eine stoffgebundene oder nicht stoffgebundene Sucht? Wenn ja, welche? ____________________________________________ ) Pkt. 15: Ist eine Osteoporose bekannt? ) Pkt. 16: Hat sich der physische und/oder psychische Zustand des zukünftigen Bewohners in letzter Zeit massiv verschlechtert? Wenn ja, worin? ___________________________________________ Pkt. 17: Der zukünftige Bewohner benötigt fremde Hilfe in Form einer Anleitung zur Eigenaktivität und Selbstständigkeit ständiger Aufsicht wegen Selbst- oder Fremdgefährdung (siehe Beiblatt fachärztliches Dokument) einer besonderen Unterstützung zur Erhaltung seiner Ressourcen eine Überwachung zur Erhaltung seines Gesundheitszustandes Pkt. 18: Der zukünftige Bewohner benötigt pflegerische Hilfe beim An- und Auskleiden beim Essen und Trinken bei der Körperpflege beim Benutzen der Toilette beim Gehen, sich bewegen bei der Einnahme von Medikamenten beim Gebrauch von Pflegehilfsmittel Pkt. 19: Physische Situation Gut ohne Hilfe gut mit Hilfe schlecht mit Hilfe oder Hilfsmittel oder Hilfsmittel oder Hilfsmittel Mobilität Selbstversorgung Sehvermögen Hörvermögen Kontinenz Kommunikation (verbal/nonverbal) Ernährungszustand Normalgewicht Untergewicht Übergewicht Ja Nein Ja Nein Ja Nein ) Pkt. 20: Psychische Situation ja nein zeitweise Orientierungsstörung Denkstörungen Sinnestäuschung Wahrnehmungsstörungen Störungen der sozialen Funktion Störungen der emotionalen Kontrolle traurige Stimmung euphorische Stimmung aggressiv gutmütig motorische Unruhe Weglauftendenz Selbstgefährdung Fremdgefährdung ) Pkt. 21: Sind Freiheitsbeschränkende Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr von Selbst- oder Fremdgefährdung notwendig? Wenn ja, welche? ___________________________________________ (z.B. Fixierung, versperrte Tür, Bettgitter, Medikamente) Pkt. 22: Sind Allergien bekannt? Medikamenten - und/oder sonstige Allergien? Wenn ja, welche? ___________________________________________ Lebensmittelallergien? Wenn ja, welche? (siehe Allergeninformations-VO BGBL.II Nr. 175/2014) Allergen Allergen Allergen Allergen Allergen Gluten Sesam Weichtiere Laktose Soja Krebstiere Eier Fisch Nüsse Erdnuss Sellerie Senf Sulfite Lupine Zutreffendes bitte ankreuzen! Pkt. 23: Diagnosen _________________________________________________________________________________ Pkt. 24: Medikamentöse Therapie _________________________________________________________________________________ ) Liegt eine Erkrankung des Gehirns (z.B. dementieller Formenkreis) oder sonstige psychische Beeinträchtigungen oder geistige Behinderungen vor, legen Sie bitte dem ärztlichen Fragebogen einen fachärztlichen Befundbericht (siehe Beiblatt) bei. Herzlichen Dank für die sorgfältige Beantwortung der oben angeführten Punkte. Datum:_____________ Unterschrift:____________________ Ja Nein Ja Nein


Gemeindeverband Bezirksaltenheime Lienz Beda Weber-Gasse 34, 9900 Lienz Telefon: 04852/608 Angaben der zuständigen Gemeinde über die Heimkostenfrage und Aufnahme Anmeldung zur Heimaufnahme Bitte beachten! Alle Fragen sollen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! 1. Zuname (Familienname, bei Frauen auch Geburtsname): 2. Vorname: 3. Geburtsdaten: am: in: 4. Familienstand: 5. Religion: 6. Staatsangehörigkeit: 5. Wohnung: ....................................................................................................................................... Postleitzahl Gemeinde Straße und HNr.: .....................................................Telefon: .......................................... 6. Derzeitiger Aufenthalt: ......................................................................................................................................................... Postleitzahl Gemeinde Straße und HNr. Telefon Bei wem? Bei 7. Dauer des Aufenthalts in einer verbandsangehörigen Gemeinde: ............................................................................................................. Gemeinde Aufenthalt von bis ............................................................................................................ Gemeinde Aufenthalt von bis 8. Frühere Unterbringung in einem Heim, einer Anstalt oder einer ähnlichen Einrichtung? Wo? Wann? ...................................................................................................................................................................... 9. Angehörige: 1. Ansprechperson: a) ........................................................ ................................................... Vor- und Zuname wie verwandt? ......................................................................................................................................................... Postleitzahl Gemeinde Straße und HNr. Telefon weitere Angehörige: b) ........................................................ .................................................... Vor- und Zuname wie verwandt? ......................................................................................................................................................... Postleitzahl Gemeinde Straße und HNr. Telefon Aufnahme erwünscht im WPH Lienz Matrei Sillian Nußdorf-Debant Zur Abklärung, ob Mittel aus der Mindestsicherung grundsätzlich gewährt werden können, ist die Bekanntgabe nachstehender vermögensrechtlicher Gegebenheiten unbedingt notwendig. Sind vorhanden: Zutreffendes bitte ankreuzen! Ersparnisse Ja Nein (Sparguthaben, Wertpapiere) Sparverträge Ja Nein Liegenschaften Ja Nein (Haus- und Grundbesitz) Wohnrecht, Ausgedinge Ja Nein Fruchtgenussrecht Ja Nein 10. Krankenkasse oder sonstige Versicherungen (Mit Angabe der Versicherungsnummer): ...................................................................................................................................................................... 11. Monatliches Einkommen: Art des Einkommens: Auszahlende Stelle: Höhe des Einkommens (netto): ...................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................... Pensionsnachweis beilegen! Wurde Pflegegeld gewährt? Wenn ja, seit wann und in welcher Stufe? (Bitte legen Sie den aktuellen Pflegegeldbescheid bei.) ...................................................................................................................................................................... 12. Kostenträger (zutreffende Zeilen bitte ankreuzen x) Die Heimkosten werden aufgebracht durch das oben angeführte monatliche Einkommen aus Barvermögen (Sparbuch, Bankguthaben, Liegenschaften) Zahlung von ........................................................................... Zahlung Mindestsicherung (Gemeinde, Land Tirol) 13. Die Anmeldung zur Heimaufnahme soll Vorsorglich Dringlich erfolgen. Bei Verständigung durch das Heim sollten Sie bereit sein, in kürzester Zeit oder nach Rücksprache mit der Heimleitung einzuziehen. 14. Hinweise und Bemerkungen: ...................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................... Das Aufnahmeformular ist unbedingt der zuständigen Gemeinde zur Genehmigung und Klärung der Heimkostenfinanzierung vorzulegen. Die Finanzierung ist vor der Heimaufnahme zu klären! Der/die Antragssteller/in bzw. die Angehörigen des/der Antragsstellers/in nehmen mit ihrer Unterschrift zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Angaben zum Vermögen (z.B. Sparguthaben, Versicherungsleistungen etc.), die im Zuge eines nachfolgenden Mindestsicherungsverfahrens eine Ablehnung oder Kürzung der Mindestsicherungszahlungen des Landes begründen, zu einer Kündigung des Heimplatzes führen können und auch im Zuge von nachträglichen Recherchen ausnahmslos gerichtlich geahndet werden. ................................................, den ......................... 20 . ........ Unterschrift des Antragstellers: ..............................................................................


Gemeindeverband Bezirksaltenheime Lienz Beda Weber-Gasse 34 9900 Lienz Tel.: 04852/608-0 Fax: 04852/608 DW 277 Email: [email protected] Internet: www.heime-osttirol.at FACHÄRZTLICHER BEFUNDBERICHT ______________ , am __________________ Ort Untersuchungsdatum DATEN DES PATIENTEN Name/Titel geboren am dzt. wohnhaft in - PLZ, Ort, Anschrift Versicherungsträger SVNr. Rezeptgebühr befreit nicht befreit Anamnese: Vormedikation: Psychiatrischer Status: Mini-mental-Test: ja nein Punkte: Diagnose: Hinweise auf Selbst- und/oder Fremdgefährdung im täglichen Leben: Worin konkret besteht die Gefährdung und wie lange ist voraussichtlich von einer Gefährdungssituation auszugehen (Weglauftendenzen, Aggression, Sturzgefahr, etc.)? Therapievorschlag Herzlichen Dank für die sorgfältige Beantwortung der oben angeführten Punkte. Datum: _____________ _______________________________________ Unterschrift des behandelnden Arztes


1 An: Bezirkshauptmannschaft ……………………………….. Stadtmagistrat Innsbruck Soziales / Mindestsicherung HINWEIS: Wir bitten Sie, den Antrag vollständig auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen beizulegen. Damit tragen Sie dazu bei, dass Ihr Ansuchen rasch erledigt werden kann. ANTRAG auf Gewährung von Mindestsicherung Grundleistungen Sonstige Leistungen Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes Hilfe zur Erziehung und Erwerbsbefähigung Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes Hilfe zur Arbeit Krankenhilfe Zusatzleistung (zB Kaution, Erstausstattung, …) Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände (zB Mietrückstände, Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten, …) I. Persönliche Daten des Antragstellers/der Antragstellerin: Vor- und Familienname, Titel: männlich weiblich Frühere Familiennamen: Geburtsdatum: Staatsbürgerschaft: Nicht-EU-Bürger (Status, seit wann): Familienstand: ledig verheiratet getrennt lebend geschieden Lebensgemeinschaft eingetr. Partnerschaft verwitwet Adresse laut Meldezettel: Straße: PLZ: Ort: tatsächlicher Aufenthalt: seit: E-Mail: Telefon: Wo haben Sie in den letzten 6 Monaten gewohnt? IBAN: Bank: Eingangsvermerk: 2 II. Allfällige Angaben zur Vorsorgevollmacht/ Erwachsenenvertretung: Name: Telefon: Bezirksgericht: Geschäftszahl: Verfahren eingeleitet am: III. Begründung der Notlage/des außergewöhnlichen Notstandes: Schildern Sie nachfolgend, warum und wofür Sie Mindestsicherung / eine Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände benötigen: IV. Wohnverhältnisse des Antragstellers/der Antragstellerin: (Art der Unterkunft) Eigenheim Mietwohnung Eigentumswohnung Untermiete Wohnungslos Sonstige (zB Wohnrecht) Der Mietvertrag lautet auf: Vermieter (Name und Anschrift): Hausverwaltung (Name und Anschrift): IBAN des Vermieters: Bank: Größe der Wohnung: m² Anzahl der Zimmer: V. Beruf des Antragstellers/der Antragstellerin: Höchste abgeschlossene Ausbildung: akt. Tätigkeit: Beschäftigt bei: seit: Arbeitslos seit: letzter Lohn €: ausbezahlt am: Name, Anschrift, Telefonnummer des letzten Arbeitgebers: VI. Versicherungsdaten des Antragstellers/der Antragstellerin: Ich bin krankenversichert ja nein selbstversichert ja nein mitversichert ja nein Vers.-Nr.: Vers.-Anstalt: 3 VII. Haushaltsangehörige des Antragstellers/der Antragstellerin: a) Ehegatte, eingetragener Partner, Lebensgefährte/ Lebensgefährtin, Kinder (auch Kinder, für die Sie nicht obsorgeberechtigt sind) Bitte geben Sie bei allen Personen, die in der Wohnung des Antragstellers/der Antragstellerin leben, den Namen, das Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer, das Verwandtschaftsverhältnis, das Einkommen, den Bezug von Alimenten, Pflegegeld sowie Familienbeihilfe an. b) Sonstige Mitbewohner ohne Verwandtschaftsverhältnis: Anzahl: VIII. Eltern und Kinder (Verwandte), die nicht in der Wohnung des Antragstellers/der Antragstellerin wohnen: Bitte geben Sie bei allen Personen, die nicht in der Wohnung des Antragstellers/der Antragstellerin leben, den Namen, das Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer, das Verwandtschaftsverhältnis, das Einkommen, den Bezug von Alimenten, Pflegegeld sowie Familienbeihilfe an. IX. Monatliches Einkommen des Antragstellers/der Antragstellerin: Arbeitseinkommen monatlich ohne Familienbeihilfe € Arbeitslosen-, Notstandsunterstützung € Wochenhilfe, Kinderbetreuungsgeld, Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld € Krankengeld € Pension (Anstalt, Zl.) und Firmenpension € Einkünfte aus priv. Pensionsvorsorge oder sonst. Versicherungsleistungen € Sonstige Einkommen (zB Untermieteinnahmen, Leibrente, usw.) € Durchschnittliches Monatseinkommen aus Gelegenheitsarbeiten € Unfallrente € Mietzins- und Wohnbeihilfe bzw. Annuitätenzuschuss € 4 X. Pflegegeld und Familienbeihilfe des Antragstellers/der Antragstellerin: Pflegegeldbezieher ja nein Stufe: seit: € Familienbeihilfe ja nein erhöhte Familienbeihilfe ja nein € XI. Ausgaben des Antragstellers/der Antragstellerin: Miete ohne allgemeine Betriebskosten € Allgemeine Betriebskosten € Sind die Heizkosten in den Betriebskosten enthalten? Wenn nein, Höhe der Heizkosten ja nein € Höhe der Stromkosten Wird mit Strom geheizt? € ja nein Sonstige Ausgaben*: € *Sonstige außerordentliche Zahlungsverpflichtungen, wie zB Schulden, Unterhaltszahlungen etc. (sofern solche Zahlungsverpflichtungen angeführt werden, sind dementsprechend präzise Unterlagen beizuschließen) XII. Vermögenswerte: Ich habe Vermögen ja nein Eigentumswohnung, Hausbesitz, Grundbesitz Wenn ja: Grundbuch: EZl.: Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad usw.) Wenn ja: Type: Baujahr: Kennzeichen: Sparbuch Bausparvertrag Sonstige Vermögenswerte (Wertpapiere usw.) Ich habe in nächster Zeit Einkommens- oder Vermögenswerte zu erwarten (zB Erbschaft, Lohnnachzahlung, Abfertigungsansprüche, Urlaubs- und Lohnnachzahlungen usw.) Zu Unrecht empfangene Leistungen habe ich zurückzuerstatten (§ 20 Tiroler Mindestsicherungsgesetz). Der Empfänger der Mindestsicherung ist verpflichtet, jede Änderung in den für die Weitergewährung der Mindestsicherung maßgebenden Verhältnissen dem für die Gewährung der betreffenden Leistung zuständigen Organ binnen zwei Wochen zu melden (§ 32 Tiroler Mindestsicherungsgesetz). Wer der Anzeigepflicht oder der Auskunftspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder vorsätzlich durch unwahre Angaben oder durch Verschweigen wesentlicher Umstände Mindestsicherung in Anspruch nimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die eine Geldstrafe nach sich ziehen kann, sofern der Sachverhalt nicht in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fällt (§ 47 Tiroler Mindestsicherungsgesetz). 5 Hinweise zum Datenschutz: Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten finden Sie unter: TISO - Tiroler Informationssystem Sozialverwaltung Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich in Vertretung der unter Punkt VII. a) genannten Personen die Mindestsicherung auch für diese mitbeantrage. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die von mir gemachten Angaben richtig und vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. ______________________________ Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers gesetzlichen Vertreters Erwachsenenvertreters/ Bevollmächtigten Alle Angaben sind durch Unterlagen zu belegen! Bestätigung des Gemeindeamtes: (Eine gesonderte Stellungnahme bitte allenfalls auf einem eigenen Blatt beischließen!) Die Angaben wurden überprüft und entsprechen den Tatsachen. __________________________ Ort und Datum Stempel und Unterschrift Stand: März 2021


1 An: Bezirkshauptmannschaft ……………………………….. Stadtmagistrat Innsbruck Soziales / Mindestsicherung HINWEIS: Wir bitten Sie, den Antrag vollständig auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen beizulegen. Damit tragen Sie dazu bei, dass Ihr Ansuchen rasch erledigt werden kann. ANTRAG auf Gewährung von Mindestsicherung Grundleistungen Sonstige Leistungen Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes Hilfe zur Erziehung und Erwerbsbefähigung Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfes Hilfe zur Arbeit Krankenhilfe Zusatzleistung (zB Kaution, Erstausstattung, …) Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände (zB Mietrückstände, Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten, …) I. Persönliche Daten des Antragstellers/der Antragstellerin: Vor- und Familienname, Titel: männlich weiblich Frühere Familiennamen: Geburtsdatum: Staatsbürgerschaft: Nicht-EU-Bürger (Status, seit wann): Familienstand: ledig verheiratet getrennt lebend geschieden Lebensgemeinschaft eingetr. Partnerschaft verwitwet Adresse laut Meldezettel: Straße: PLZ: Ort: tatsächlicher Aufenthalt: seit: E-Mail: Telefon: Wo haben Sie in den letzten 6 Monaten gewohnt? IBAN: Bank: Eingangsvermerk: 2 II. Allfällige Angaben zur Vorsorgevollmacht/ Erwachsenenvertretung: Name: Telefon: Bezirksgericht: Geschäftszahl: Verfahren eingeleitet am: III. Begründung der Notlage/des außergewöhnlichen Notstandes: Schildern Sie nachfolgend, warum und wofür Sie Mindestsicherung / eine Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände benötigen: IV. Wohnverhältnisse des Antragstellers/der Antragstellerin: (Art der Unterkunft) Eigenheim Mietwohnung Eigentumswohnung Untermiete Wohnungslos Sonstige (zB Wohnrecht) Der Mietvertrag lautet auf: Vermieter (Name und Anschrift): Hausverwaltung (Name und Anschrift): IBAN des Vermieters: Bank: Größe der Wohnung: m² Anzahl der Zimmer: V. Beruf des Antragstellers/der Antragstellerin: Höchste abgeschlossene Ausbildung: akt. Tätigkeit: Beschäftigt bei: seit: Arbeitslos seit: letzter Lohn €: ausbezahlt am: Name, Anschrift, Telefonnummer des letzten Arbeitgebers: VI. Versicherungsdaten des Antragstellers/der Antragstellerin: Ich bin krankenversichert ja nein selbstversichert ja nein mitversichert ja nein Vers.-Nr.: Vers.-Anstalt: 3 VII. Haushaltsangehörige des Antragstellers/der Antragstellerin: a) Ehegatte, eingetragener Partner, Lebensgefährte/ Lebensgefährtin, Kinder (auch Kinder, für die Sie nicht obsorgeberechtigt sind) Bitte geben Sie bei allen Personen, die in der Wohnung des Antragstellers/der Antragstellerin leben, den Namen, das Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer, das Verwandtschaftsverhältnis, das Einkommen, den Bezug von Alimenten, Pflegegeld sowie Familienbeihilfe an. b) Sonstige Mitbewohner ohne Verwandtschaftsverhältnis: Anzahl: VIII. Eltern und Kinder (Verwandte), die nicht in der Wohnung des Antragstellers/der Antragstellerin wohnen: Bitte geben Sie bei allen Personen, die nicht in der Wohnung des Antragstellers/der Antragstellerin leben, den Namen, das Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer, das Verwandtschaftsverhältnis, das Einkommen, den Bezug von Alimenten, Pflegegeld sowie Familienbeihilfe an. IX. Monatliches Einkommen des Antragstellers/der Antragstellerin: Arbeitseinkommen monatlich ohne Familienbeihilfe € Arbeitslosen-, Notstandsunterstützung € Wochenhilfe, Kinderbetreuungsgeld, Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld € Krankengeld € Pension (Anstalt, Zl.) und Firmenpension € Einkünfte aus priv. Pensionsvorsorge oder sonst. Versicherungsleistungen € Sonstige Einkommen (zB Untermieteinnahmen, Leibrente, usw.) € Durchschnittliches Monatseinkommen aus Gelegenheitsarbeiten € Unfallrente € Mietzins- und Wohnbeihilfe bzw. Annuitätenzuschuss € 4 X. Pflegegeld und Familienbeihilfe des Antragstellers/der Antragstellerin: Pflegegeldbezieher ja nein Stufe: seit: € Familienbeihilfe ja nein erhöhte Familienbeihilfe ja nein € XI. Ausgaben des Antragstellers/der Antragstellerin: Miete ohne allgemeine Betriebskosten € Allgemeine Betriebskosten € Sind die Heizkosten in den Betriebskosten enthalten? Wenn nein, Höhe der Heizkosten ja nein € Höhe der Stromkosten Wird mit Strom geheizt? € ja nein Sonstige Ausgaben*: € *Sonstige außerordentliche Zahlungsverpflichtungen, wie zB Schulden, Unterhaltszahlungen etc. (sofern solche Zahlungsverpflichtungen angeführt werden, sind dementsprechend präzise Unterlagen beizuschließen) XII. Vermögenswerte: Ich habe Vermögen ja nein Eigentumswohnung, Hausbesitz, Grundbesitz Wenn ja: Grundbuch: EZl.: Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad usw.) Wenn ja: Type: Baujahr: Kennzeichen: Sparbuch Bausparvertrag Sonstige Vermögenswerte (Wertpapiere usw.) Ich habe in nächster Zeit Einkommens- oder Vermögenswerte zu erwarten (zB Erbschaft, Lohnnachzahlung, Abfertigungsansprüche, Urlaubs- und Lohnnachzahlungen usw.) Zu Unrecht empfangene Leistungen habe ich zurückzuerstatten (§ 20 Tiroler Mindestsicherungsgesetz). Der Empfänger der Mindestsicherung ist verpflichtet, jede Änderung in den für die Weitergewährung der Mindestsicherung maßgebenden Verhältnissen dem für die Gewährung der betreffenden Leistung zuständigen Organ binnen zwei Wochen zu melden (§ 32 Tiroler Mindestsicherungsgesetz). Wer der Anzeigepflicht oder der Auskunftspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder vorsätzlich durch unwahre Angaben oder durch Verschweigen wesentlicher Umstände Mindestsicherung in Anspruch nimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die eine Geldstrafe nach sich ziehen kann, sofern der Sachverhalt nicht in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fällt (§ 47 Tiroler Mindestsicherungsgesetz). 5 Hinweise zum Datenschutz: Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten finden Sie unter: TISO - Tiroler Informationssystem Sozialverwaltung Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich in Vertretung der unter Punkt VII. a) genannten Personen die Mindestsicherung auch für diese mitbeantrage. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die von mir gemachten Angaben richtig und vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. ______________________________ Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers gesetzlichen Vertreters Erwachsenenvertreters/ Bevollmächtigten Alle Angaben sind durch Unterlagen zu belegen! Bestätigung des Gemeindeamtes: (Eine gesonderte Stellungnahme bitte allenfalls auf einem eigenen Blatt beischließen!) Die Angaben wurden überprüft und entsprechen den Tatsachen. __________________________ Ort und Datum Stempel und Unterschrift Stand: März 2021


Gemeinde Innervillgraten 9932 Innervillgraten, Bezirk Lienz/Osttirol  +43 (0) 4843/5317, Fax DW – 10 Förderung Kühlgerätetausch Antrag auf Förderung durch die Gemeinde Innervillgraten Angaben zum / zur FörderungswerberIn Angaben zum Kühlgerätetausch: Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung: Nur erforderlich, wenn keine eigene Bestätigung beigelegt wird. Beilagen zum Förderungsantrag: Faktura / Rechnung über den Ankauf (Eigentum) in Kopie Zahlungsnachweis (über den Kaufbetrag) in Kopie Der / die FörderungswerberIn bestätigt die Angaben im gegenständlichen Formblatt ordnungsgemäß und den Tatsachen entsprechend abgegeben zu haben und akzeptiert mit der Unterzeichnung dieses Antrages die Förderrichtlinien zum Kühlgerätetausch der Gemeinde Innervillgraten. Datum Unterschrift Beschluss des Gemeinderates vom 29. Oktober 2013 Vorname(n): Familienname: Hauptwohnsitz: Straße: 9932 Innervillgraten Kontaktdaten: Telefon: E-Mail: Bankverbindung: Bankbezeichnung: Bankleitzahl: Konto-Nummer: Angaben zum Neugerät: Neugerät gekauft bei: Kaufdatum des Neugeräts: Typenbezeichnung:: Hersteller: EU-Energieeffizienzklasse: A+++ A++ Angaben zum Altgerät: Alter: Jahre Typenbezeichnung:: Hersteller: Altgerät entsorgt bei(m): Elektrohändler Mitarbeiter/-in der Altstoffsammeleinrichtung Rückgabestelle des Versandhandels Hiermit wird die ordnungsgemäße Entsorgung des oben angeführten Altgerätes bestätigt. Firmenbezeichnung: Unterschrift mit Firmenstempel RICHTLINIEN Förderung Kühlgerätetausch 1. Zielsetzung Ältere Kühl- und Gefriergeräte entsprechen meist hinsichtlich ihres Stromverbrauchs nicht mehr den Stand der Technik. Ökobilanzen zeigen, dass ein Austausch von Kühl- und Gefriergeräten, die älter als zehn Jahre sind, sinnvoll ist (hier wird mehr Energie eingespart als durch die Erzeugung und Transports des Neugeräts verursacht wird). Dieser Kühlgeräteaustausch soll mit einem Direktzuschuss der Gemeinde auf die Anschaffungskosten des Neugerätes unterstützt werden. Die Förderung für den Kühlgerätetausch der Gemeinde Innervillgraten trägt dazu bei, dass alte, stromfressende Kühlund Gefriergeräte gegen moderne Energiesparer eingetauscht werden und damit der Strombedarf in der Gemeinde reduziert wird. 2. FörderwerberInnen (Wer kann um Förderung ansuchen) FörderungswerberInnen können nur natürliche Personen sein, die in der Gemeinde Innervillgraten ihren Hauptwohnsitz haben und eine mindestens zehn Jahre altes Kühl- oder Gefriergerät gegen ein, dieser Förderrichtlinie entsprechendes Neugerät eingetauscht haben. 3. Förderungsgegenstand (Was wird gefördert) Gefördert wird der Ankauf von Kühl- und Gefriergeräten der Energieeffizienzklassen A++ bzw. A+++ (Pickerl am Gerät), soweit dafür ein mindestens zehn Jahre altes Kühl- oder Gefriergerät ausgetauscht und nachweislich ordnungsgemäß entsorgt wurde. 4. Art und Umfang der Förderung Für den Umtausch alter Kühl- und Gefriergeräte gegen energiesparende Neugeräte gemäß Punkt 3 wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Euro (bei Geräten unter einer Höhe von 90 cm) bzw. 100 Euro (bei Geräten, die höher als 90 cm sind) gewährt. Pro FörderwerberIn kann maximal ein Kühlgeräteaustausch gefördert werden. Auf die Gewährung der Zuschussleistung zum Kaufpreis durch die Gemeinde Innervillgraten besteht kein Rechtsanspruch. 5. Abwicklung / Antragstellung  Der / die FörderungswerberIn kauft ein Kühl- / Gefriergerät mindestens der Energieeffizienzklasse A++.  Der / die FörderungswerberIn lässt sich die ordnungsgemäße Entsorgung des mindestens zehn Jahre alten Altgerätes bestätigen, von a) der / dem Elektrohändler/-in, wenn er / sie das Altgerät zurücknimmt b) den MitarbeiterInnen der Altstoffsammeleinrichtung, wenn dort das Altgerät entsorgt c) der Rückgabestelle, die der Versandhandel verpflichtend anzubieten hat.  Der / die FörderungswerberIn sendet den vollständig ausgefüllten, unterschriebenen Antrag mit dem Rechnungsbeleg sowie eines Zahlungsnachweises (wenn das Neugerät nicht bar bezahlt wurde) in Kopie an das Gemeindeamt Innervillgraten (Gemeinde Innervillgraten, Innervillgraten 78, 9932 Innervillgraten). Unvollständige Förderungsanträge können erst nach Einlangen der restlichen Unterlagen bearbeitet werden und gelten erst ab diesem Zeitpunkt als „eingebracht“.  Der Zuschuss zu den Anschaffungskosten des Neugeräts wird den FörderwerberInnen unbar, durch Überweisung auf ein bekannt gegebenes Girokonto ausbezahlt. Förderanträge sind bis zum 31. Dezember einzubringen. 6. Allgemeine Kriterien Der / die FörderungwerberIn verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Antrags, das geförderte Kühl- / Gefriergerät in einem Haushalt in der Gemeinde Innervillgraten einzusetzen. Bei diesem Haushalt muss es sich um den Hauptwohnsitz der / des Förderwerbers /-in handeln. Dieser Hauptwohnsitz muss während des Antragszeitraumes gegeben sein und zumindest für die Dauer von zwei Monaten bestehen bzw. bestanden haben. Bei dem / der FörderwerberIn muss ein eigener Haushalt vorliegen. Leben mehrere Personen in einem Haus, liegen getrennte Haushalte nur insoweit vor, als diese Personen in jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten (Küche, Wohn- , Schlafraum, Sanitäreinheit) leben. Ein Zuschuss für den Austausch eines energieeffizienten Kühl- / Gefriergerätes kann nur jener Person gewährt werden, die auch tatsächlich das geförderte Gerät in ihrem Hauptwohnsitz verwendet. 7. Widerruf bzw. Rückforderung der Förderung Die Förderung wird von der Gemeinde Innervillgraten widerrufen bzw. zurückgefordert, wenn der / die FörderwerberIn zur Erlangung der Förderung unrichtige Angaben gemacht oder maßgebliche Tatsachen verschwiegen hat bzw. das geförderte Gerät nicht widmungsgemäß verwendet. 8. Geltungsdauer Die Förderanträge können bis spätestens 31. Dezember 2014 gestellt werden. Die Rechnungen für den Kauf der Neugeräte müssen daher ein Datum bis Ende Dezember 2014 aufweisen.


GEMEINDE Innervillgraten Bezirk Lienz RICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen Photovoltaikanlagen GR-Beschluss vom: 06.06.2023 RICHTLINIEN für die FÖRDERUNG von ENERGIESPARMASSNAHMEN in der Gemeinde Innervillgraten - 2 - § 1 Ziel Mit der nachangeführten Förderung soll ein Anreiz zu Energieeinsparung und für die Verwendung umwelt- und klimafreundlicher Warmwasser-, Wärme- und Stromversorgung zum Schutz unserer Umwelt gesetzt werden. Zugleich zielt diese Förderung darauf ab, die Energieunabhängigkeit gemäß Tirol 2050 energieautonom zu erreichen. Diese Förderungen werden bewusst zusätzlich, wo es die jeweiligen Förderrichtlinien erlauben, zu Landes- oder sonstigen Fördermitteln gewährt. § 2 Förderungsgegenstand Gefördert werden: (1) Photovoltaikanlagen, stationäre, d.h. auf Gebäuden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung; durch einen einmaligen Kostenzuschuss gemäß den Voraussetzungen des § 3 und Bedingungen des § 5 dieser Richtlinien. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen bzw. Haushalte. Der gewerbliche bzw. industrielle Bereich ist von der Förderung ausgenommen. § 3 Voraussetzungen für die Förderung (3) Eine Förderung nach § 2 Abs. 1 setzt voraus, dass a) die Errichtung der Photovoltaikanlage der Tiroler Bauordnung entspricht und gegebenenfalls angezeigt wird, b) alle zivilrechtlichen Erfordernisse vor Beginn der Errichtung erfüllt sind, c) die Modul-Montage der Dachneigung und -ausrichtung angepasst wird, d) die „Full-Black-Bauweise“ oder gleichwertige (ortsbildverträgliche) Ausführung wird aufgrund der Ästhetik für die Förderung vorausgesetzt, d.h. dass die Solarpaneele (PV-Module) in schwarz oder gleichwertig sein müssen. e) die installierte Photovoltaikanlage an das öffentliche Netz angeschlossen und dies vom Netzbetreiber bestätigt wurde, f) die Bundesförderung für Photovoltaik (OeMAG - https://www.oem-ag.at/de/foerderung) gewährt wurde g) und keine Gemeindeförderung nach § 2 Abs. 3 für das Objekt in den letzten 10 Jahren gewährt wurde. (2) Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. (3) Die Gewährung der Förderung ist in Abhängigkeit des jährlich zur Verfügung gestellten Budgets möglich und daher durch diesen Betrag gedeckelt. § 4 Förderungswerber/in (1) Förderungswerber können Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigte oder Bestandsnehmer (Mieter, Pächter) einer abgeschlossenen Wohnung (mit eigener Haushaltsführung/Hauptwohnsitz), eines Wohngebäudes sein. Der Hauptmieter bzw. Pächter muss die Zustimmung des Eigentümers, der Untermieter zusätzlich die Zustimmung des Hauptmieters für die Errichtung von baulichen Maßnahmen haben. - 3 - § 5 Bedingungen und Förderungshöhe (1) Photovoltaikanlagen Gefördert werden stationäre, d.h. auf Gebäuden installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung von 3 bis 7 kWp (kW peak = Spitzenleistung). Die Gesamtanlagengröße kann dabei 7 kWp überschreiten. Die PV-Module müssen in „Fullblack“ (schwarz) oder gleichwertig (ortsbildverträgliche) sein. Die Förderhöhe für PV-Anlagen beträgt € 85,-- pro kWp. Die maximale Förderung pro Anlage beträgt somit insgesamt € 595,--. (2) Auszahlung der Förderung Die Gemeinde behält sich vor, je nach Maßgabe der vorhandenen Finanzmittel die Auszahlung der Förderung erst im nachfolgenden Haushaltsjahr vorzunehmen. § 6 Verfahrensbestimmungen (1) Ansuchen sind spätestens 6 Monate nach Erhalt bzw. Ausstellung der notwendigen Unterlagen einzureichen. (2) Mit dem Ansuchen sind die Abnahme-/Anschlussbestätigung des Netzbetreibers, die eventuell notwendigen Zustimmungserklärungen seitens des Eigentümers bzw. Hauptmieters, sowie entsprechende Kopien der Rechnungen und Einzahlungsbestätigungen einzureichen. (3) Die Entscheidung über die Förderung wird dem/der Förderungswerber/in schriftlich mitgeteilt. (4) Die Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Bankkonto. § 7 Rückzahlung der Förderung Der gewährte Kostenzuschuss ist zurückzuzahlen, wenn (1) die Förderung zu Unrecht oder aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des/der Förderungswerbers/in gewährt wurde. (2) die Förderung widmungswidrig verwendet wird. (3) die PV-Anlage nicht mindestens 10 Jahre ab Auszahlung des Kostenzuschusses widmungsgemäß verwendet wird. § 8 Sonstige Bestimmungen Diese Richtlinien treten ab 01.01.2022 in Kraft und gelten bis 31.12.2024. Die Richtlinien können weiter verlängert werden. Kundmachungsvermerk: Angeschlagen am: 09.06.2023 Abgenommen am: 26.06.2023 Der Bürgermeister: Andreas Schett Gemeinde Innervillgraten 9932 Innervillgraten, Bezirk Lienz/Osttirol  +43 (0) 4843/5317, Fax DW - 10 Antrag für die Förderung einer Photovoltaikanlage Bedingungen1 • Die Photovoltaikanlage muss der Tiroler Bauordnung und der Tiroler Raumordnung entsprechen und gegebenenfalls angezeigt werden. • Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Montage der Anlage so erfolgt, dass diese der Dachneigung und Dachausrichtung angepasst ist. • Die PV-Module müssen in „Full-Black-Bauweise“ (schwarz) oder gleichwertig (ortsbildverträglich) sein. • Die Bundesförderung für Photovoltaik bzw. Stromspeicher (OeMAG - https://www.oemag.at/de/foerderung) wurde gewährt: die schriftliche Bestätigung der Endabrechnung der OeMAG ist diesem Förderantrag beizulegen! • Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen bzw. Haushalte – der gewerbliche und industrielle Bereich ist von der Förderung ausgenommen. Förderhöhe Gefördert werden stationäre, d.h. auf Gebäuden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung von 3 bis 7 kWp (kW peak = Spitzenleistung). Die Gesamtanlagengröße kann dabei 7 kWp überschreiten. Die Förderhöhe für PV-Anlagen beträgt € 85,-- pro kWp, somit gesamt € 595,-- für 7 kWp. Info Nähere Informationen zu dieser oder anderen Gemeindeförderungen erhalten Sie auf der Gemeindehomepage, unter www.innervillgraten.at. Für weitere Fragen zu Ihrem Bau- oder Sanierungsvorhaben steht Ihnen Energie Tirol, die unabhängige Beratungsstelle des Landes für alle Energiefragen, zur Verfügung. Unter www.energie-tirol.at oder der Tel.-Nr.: 0512/ 589913 erhalten Sie kompetente Beratung zu konkreten Bauvorhaben. 1 Es gelten die vom Gemeinderat der Gemeinde Innervillgraten am 06.06.2023 beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Energiesparmaßnahmen. Eingangsstempel Informationen bzgl. Datenverwendung gemäß DSGVO Die angegebenen Daten werden ausschließlich durch die Gemeinde Innervillgraten zur Förderabwicklung, sowie zur jährlichen Evaluierung der Förderrichtlinie und Anpassung der kommunalen Energiestrategie verwendet. Die Daten werden 10 Jahre aufbewahrt. Der/die Förderwerber/in hat das Recht auf Einsicht des eigenen Förderantrags vor Ort am Gemeindeamt, innerhalb von 10 Jahren ab Einreichung. Vom Antragsteller/von der Antragstellerin auszufüllen: Kontaktdaten Förderobjekt: Objektadresse Förderungswerber/in Name Adresse Tel. Nr. IBAN BIC Von ausführender Firma auszufüllen: Abnahme der Anlage Fertigstellungsdatum: _______________________ Installierte Leistung PV (kWp): _______________________ Installierte nutzbare Speicherkapazität (kWh): _______________________ Montage/Abnahme der Anlage durch: _____________________________ Firmenstempel und Unterschrift Vom Antragsteller/von der Antragstellerin auszufüllen: Beilagen schriftliche Bestätigung der OeMAG über die Endabrechnung (E-Mail-Ausdruck) Erklärung Der Antragsteller/die Antragstellerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, - dass die Förderrichtlinien der Gemeinde Innervillgraten anerkannt werden. - dass, falls nötig, die Zustimmung aller Gebäudeeigentümer/innen zur Durchführung der Arbeiten eingeholt wurde. _______________________________________________ Datum Unterschrift Antragsteller/Antragstellerin Vom Gemeindeamt auszufüllen: Überprüfung durch Gemeindeamt: _______________________________________________ Datum Unterschrift PV-Anlage: __________ x 85,00 €/kWp = ____________ € (max. € 595,00) (installierte Leistung) Ausbezahlter Förderbetrag: ____________ €


FÖRDERANTRAG ! für energieeziente Maßnahmen WIR FÖRDERN FOLGENDE MAßNAHMEN HEIZMITTEL ART DES GEBÄUDES Frau Herr Kesseltausch Wärmepumpe Fernwärmeanschluss Elektrogeräte Boilertausch Solaranlage Photovoltaikanlage Umwätzpumpe LED‘s Gas Öl Biomasse Gas Öl Biomasse Neubau Altbau Miet- / Eigentumswohnung Einfamilienhaus 1-2 WE Mehrfamilienhaus 3-10 WE Großvolumiger Wohnbau 11+ WE gedämmt ungedämmt Bei gedämmten Gebäuden müssen binnen der letzten 10 Jahre zwei der drei folgenden Richtlinien gegeben sein. Ansonsten ist das Gebäude als ungedämmt anzuführen. Dämmung der obersten Geschossdecke Dämmung der Außenwände Tausch der Fenster Haben Sie bereits bei einer anderen Stelle eine Förderung beantragt? JA NEIN Falls JA. Wurde diese bewilligt und bei welcher Stelle haben Sie um eine Förderung angesucht? HOTLINE: 07744 - 204 0 204 FAX: 07744 - 204 0 203 E-MAIL: [email protected] Titel Telefon E-Mail Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname Nachname VORHER NACHHER sonstiges, andere, andere, Datum, Ort, Unterschrift Energiesparer / Übertragender der Maßnahme


Energieeffizienzmaßnahmen [email protected] Übersicht von möglichen Maßnahmen, Art des Gebäudes, Zustand des Gebäudes Gewerbe-/ Privatbauten Stand Jänner 2018 Maßnahme Wo Gebäudezustand Ölkesseltausch EFH Saniert Ölkesseltausch EFH Bestand Ölkesseltausch MFH Saniert Ölkesseltausch MFH Bestand Ölkesseltausch GVWB Bestand Ölkesseltausch GVWB Saniert Ölkesseltausch GVWB Altbau Gaskesseltausch EFH Saniert Gaskesseltausch EFH Bestand Gaskesseltausch MFH Saniert Gaskesseltausch MFHB Bestand Gaskesseltausch GVWB Bestand Gaskesseltausch GVWB Saniert Gaskesseltausch GVWB Altbau GasKombitherme MFH Bestand GasKombitherme MFH Saniert GasKombitherme GVWB Bestand GasKombitherme GVWB Saniert GasKombitherme GVWB Altbau Biomasse EFH Bestand Biomasse EFH Saniert Biomasse MFH Bestand Biomasse MFH Saniert Biomasse GVWB Bestand Biomasse GVWB Saniert Biomasse GVWB Altbau Wärmepumpe Erdwärme EFH Neubau Wärmepumpe Erdwärme EFH Saniert Wärmepumpe Grundwasser EFH Neubau Wärmepumpe Grundwasser EFH Saniert zusätzlich zur Rechnung werden folgende Daten benötigt: - Gebäudezustand: saniert/ unsaniert - Objekt: Einfamilienhaus/ Mehrfamilienhaus (Wohnung)/ Großvolumiger Wohnbau - Solaranlage: Art der Kollektoren - Bei Sanierungen oder Austausch Altgerät/ Heizart angeben - Bei Wärmepumpen Datenblatt der Wärmepumpe Auftragsnetz e.U. UID:ATU63330103/ FN 346554 p/ Gerichtsstand Mattighofen Raiffeisenbank Franking / BIC: RZOOAT2L370 / IBAN: AT28 3437 0000 0141 1495 Maßnahme Wo Gebäudezustand Wärmepumpe Luftwärme EFH Neubau Wärmepumpe Luftwärme EFH Saniert Umwälzpumpen EFH Neuanschaffung Umwälzpumpe EFH Ersatz/Tausch Solaranlage Verglaste Flächenkollektoren EFH Neuanschaffung/ Tausch Solaranlage Vakuum Röhrenkollektoren EFH Neuanschaffung/ Tausch Fernwärme EFH Bestand Fernwärme EFH Saniert Fernwärme MFH Bestand Fernwärme MFH Saniert Fernwärme GVWB Bestand Fernwärme GVWB Saniert Fernwärme GVWB Altbau Fernwärme EFH Neubau Fernwärme MFH Neubau Fernwärme GVWB Neubau Maßnahmen ab 01.01.2017/ Rechnung 2018 Brennwertkessel für Nutzungseinheiten Wohnung Neubau Brauchwasser- Wärmepumpe EFH Bestand Brauchwasser- Wärmepumpe EFH Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand EFH Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand EFH Unsaniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand MFH Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand MFH Unsaniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand GVWB Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand GVWB Unsaniert Thermisch verbesserte Gebäudehülle Neuerrichtung von Wohngebäuden EFH Neuerrichtung von Wohngebäuden MFH Neuerrichtung von Wohngebäuden GVWB Sanierung von Wohngebäuden EFH Sanierung von Wohngebäuden MFH Sanierung von Wohngebäuden GVWB Sanierung einzelner Bauteile EFH Sanierung einzelner Bauteile MFH Sanierung einzelner Bauteile GVWB Maßnahmen ab 01.01.2018 Klimaanlage Gewerblich Saniert/ unsaniert LED Beleuchtung Innen-/ Auusenbereich Gewerblich Saniert/ unsaniert


Energieeffizienzmaßnahmen [email protected] Übersicht von möglichen Maßnahmen, Art des Gebäudes, Zustand des Gebäudes Gewerbe-/ Privatbauten Stand Jänner 2018 Maßnahme Wo Gebäudezustand Ölkesseltausch EFH Saniert Ölkesseltausch EFH Bestand Ölkesseltausch MFH Saniert Ölkesseltausch MFH Bestand Ölkesseltausch GVWB Bestand Ölkesseltausch GVWB Saniert Ölkesseltausch GVWB Altbau Gaskesseltausch EFH Saniert Gaskesseltausch EFH Bestand Gaskesseltausch MFH Saniert Gaskesseltausch MFHB Bestand Gaskesseltausch GVWB Bestand Gaskesseltausch GVWB Saniert Gaskesseltausch GVWB Altbau GasKombitherme MFH Bestand GasKombitherme MFH Saniert GasKombitherme GVWB Bestand GasKombitherme GVWB Saniert GasKombitherme GVWB Altbau Biomasse EFH Bestand Biomasse EFH Saniert Biomasse MFH Bestand Biomasse MFH Saniert Biomasse GVWB Bestand Biomasse GVWB Saniert Biomasse GVWB Altbau Wärmepumpe Erdwärme EFH Neubau Wärmepumpe Erdwärme EFH Saniert Wärmepumpe Grundwasser EFH Neubau Wärmepumpe Grundwasser EFH Saniert zusätzlich zur Rechnung werden folgende Daten benötigt: - Gebäudezustand: saniert/ unsaniert - Objekt: Einfamilienhaus/ Mehrfamilienhaus (Wohnung)/ Großvolumiger Wohnbau - Solaranlage: Art der Kollektoren - Bei Sanierungen oder Austausch Altgerät/ Heizart angeben - Bei Wärmepumpen Datenblatt der Wärmepumpe Auftragsnetz e.U. UID:ATU63330103/ FN 346554 p/ Gerichtsstand Mattighofen Raiffeisenbank Franking / BIC: RZOOAT2L370 / IBAN: AT28 3437 0000 0141 1495 Maßnahme Wo Gebäudezustand Wärmepumpe Luftwärme EFH Neubau Wärmepumpe Luftwärme EFH Saniert Umwälzpumpen EFH Neuanschaffung Umwälzpumpe EFH Ersatz/Tausch Solaranlage Verglaste Flächenkollektoren EFH Neuanschaffung/ Tausch Solaranlage Vakuum Röhrenkollektoren EFH Neuanschaffung/ Tausch Fernwärme EFH Bestand Fernwärme EFH Saniert Fernwärme MFH Bestand Fernwärme MFH Saniert Fernwärme GVWB Bestand Fernwärme GVWB Saniert Fernwärme GVWB Altbau Fernwärme EFH Neubau Fernwärme MFH Neubau Fernwärme GVWB Neubau Maßnahmen ab 01.01.2017/ Rechnung 2018 Brennwertkessel für Nutzungseinheiten Wohnung Neubau Brauchwasser- Wärmepumpe EFH Bestand Brauchwasser- Wärmepumpe EFH Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand EFH Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand EFH Unsaniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand MFH Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand MFH Unsaniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand GVWB Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand GVWB Unsaniert Thermisch verbesserte Gebäudehülle Neuerrichtung von Wohngebäuden EFH Neuerrichtung von Wohngebäuden MFH Neuerrichtung von Wohngebäuden GVWB Sanierung von Wohngebäuden EFH Sanierung von Wohngebäuden MFH Sanierung von Wohngebäuden GVWB Sanierung einzelner Bauteile EFH Sanierung einzelner Bauteile MFH Sanierung einzelner Bauteile GVWB Maßnahmen ab 01.01.2018 Klimaanlage Gewerblich Saniert/ unsaniert LED Beleuchtung Innen-/ Auusenbereich Gewerblich Saniert/ unsaniert


Energieeffizienzmaßnahmen [email protected] Übersicht von möglichen Maßnahmen, Art des Gebäudes, Zustand des Gebäudes Gewerbe-/ Privatbauten Stand Jänner 2018 Maßnahme Wo Gebäudezustand Ölkesseltausch EFH Saniert Ölkesseltausch EFH Bestand Ölkesseltausch MFH Saniert Ölkesseltausch MFH Bestand Ölkesseltausch GVWB Bestand Ölkesseltausch GVWB Saniert Ölkesseltausch GVWB Altbau Gaskesseltausch EFH Saniert Gaskesseltausch EFH Bestand Gaskesseltausch MFH Saniert Gaskesseltausch MFHB Bestand Gaskesseltausch GVWB Bestand Gaskesseltausch GVWB Saniert Gaskesseltausch GVWB Altbau GasKombitherme MFH Bestand GasKombitherme MFH Saniert GasKombitherme GVWB Bestand GasKombitherme GVWB Saniert GasKombitherme GVWB Altbau Biomasse EFH Bestand Biomasse EFH Saniert Biomasse MFH Bestand Biomasse MFH Saniert Biomasse GVWB Bestand Biomasse GVWB Saniert Biomasse GVWB Altbau Wärmepumpe Erdwärme EFH Neubau Wärmepumpe Erdwärme EFH Saniert Wärmepumpe Grundwasser EFH Neubau Wärmepumpe Grundwasser EFH Saniert zusätzlich zur Rechnung werden folgende Daten benötigt: - Gebäudezustand: saniert/ unsaniert - Objekt: Einfamilienhaus/ Mehrfamilienhaus (Wohnung)/ Großvolumiger Wohnbau - Solaranlage: Art der Kollektoren - Bei Sanierungen oder Austausch Altgerät/ Heizart angeben - Bei Wärmepumpen Datenblatt der Wärmepumpe Auftragsnetz e.U. UID:ATU63330103/ FN 346554 p/ Gerichtsstand Mattighofen Raiffeisenbank Franking / BIC: RZOOAT2L370 / IBAN: AT28 3437 0000 0141 1495 Maßnahme Wo Gebäudezustand Wärmepumpe Luftwärme EFH Neubau Wärmepumpe Luftwärme EFH Saniert Umwälzpumpen EFH Neuanschaffung Umwälzpumpe EFH Ersatz/Tausch Solaranlage Verglaste Flächenkollektoren EFH Neuanschaffung/ Tausch Solaranlage Vakuum Röhrenkollektoren EFH Neuanschaffung/ Tausch Fernwärme EFH Bestand Fernwärme EFH Saniert Fernwärme MFH Bestand Fernwärme MFH Saniert Fernwärme GVWB Bestand Fernwärme GVWB Saniert Fernwärme GVWB Altbau Fernwärme EFH Neubau Fernwärme MFH Neubau Fernwärme GVWB Neubau Maßnahmen ab 01.01.2017/ Rechnung 2018 Brennwertkessel für Nutzungseinheiten Wohnung Neubau Brauchwasser- Wärmepumpe EFH Bestand Brauchwasser- Wärmepumpe EFH Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand EFH Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand EFH Unsaniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand MFH Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand MFH Unsaniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand GVWB Saniert Dämmung der Wärmeverteilungsrohre im Bestand GVWB Unsaniert Thermisch verbesserte Gebäudehülle Neuerrichtung von Wohngebäuden EFH Neuerrichtung von Wohngebäuden MFH Neuerrichtung von Wohngebäuden GVWB Sanierung von Wohngebäuden EFH Sanierung von Wohngebäuden MFH Sanierung von Wohngebäuden GVWB Sanierung einzelner Bauteile EFH Sanierung einzelner Bauteile MFH Sanierung einzelner Bauteile GVWB Maßnahmen ab 01.01.2018 Klimaanlage Gewerblich Saniert/ unsaniert LED Beleuchtung Innen-/ Auusenbereich Gewerblich Saniert/ unsaniert


blau: Metall gelb: Leichtverpck. rot: Papier/ Karton grün: Altglas NUR VERPACKUNGEN! ONLY PACKAGING! VERMEIDEN - VERWERTEN - ENTSORGEN [email protected]; Tel.: 04852 69090; Fax Dw. 44 Gemeinde Innervillgraten & Information für unsere Gäste Lieber Gast! Mit großer Freude dürfen wir Sie in dieser Schönen Ferienregion begrüßen. Um einen weiteren ökologische Schritt in die Zukunft zu setzen, haben die Gemeinde Osttirols ein funktionierendes Abfalltrennsystem aufgebaut. Dieses System möchten wird daher auch allen Gästen, die in Ferienwohnungen Ihren Urlaub verbringen, empfehlen. Wenn Sie aber in einem/r Gasthof/Pension oder einer Privatunterkunft Ihre Ferien genießen, so bitten wir Sie die Einrichtungen des Vermieters zu benützen. Mit dieser Information möchten wir Ihnen einige praktische Tipps zur Abfalltrennung und - entsorgung anbieten. Wir wünschen Ihnen erholsame Ferien! Tipps T B F K A E D E renne Sie die Abfälle gleich beim Gebrauch der Konsumgüter enützen Sie die Einrichtungen des Hauses und das Atlstoffsammelzentrum Innervillgraten um Abfälle getrennt zu entsorgen. ragen richten Sie bitte an Ihren Vermieter oder an das Gemeindeamt Tel. 04843/5317 aufen Sie abfallarme und Verpackungsarme Produkte bfälle sind kein Heizmaterial (Luftbelastung) ntsorgen Sie keine Abfälle und keine Problemstoffe über die Kanalisation BitteAbfalleimer benutzen! ntsorgen sie keineAbfälle in der Landschaft! on´t LITTERING! Unsere Müllsammelstelle befindet sich südliche des Feuerwehrgerätehauses. (Dach mit Sirene und Funkantenne) Bitte im Altstoffsammelzentrum Innervillgraten abgeben: Öffnungszeiten: Montag, von 07:30 bis 10:00 Uhr Freitag, von 17:00 bis 19:00 Uhr Weißglas light colored glas vetro transparente Buntglas dark colored glas vetro colorato Leichtverpackung plastic packaging imballaggi in plastica Metallverpackung plastic packaging imballaggi metallici Papier/Karton paper/carton carta/carton Problemstoffe toxic garbage rifiuti tossici Restmüll residual waste rifiuti residui Bioabfall biological waste residu biologici Bitte beim Vermieter abgeben:


DANIEL und MARIA SWAROVSKI-STIFTUNG 6112 Wattens - Tirol STIPENDIENANSUCHEN Stipendienwerber Vor- und Zuname Geburtsdatum Adresse Staatsbürgerschaft Schultyp bzw. Studienrichtung Klasse bzw. Semester e-mail Telefonnummer Eltern des Stipendienwerbers Vor- und Zuname Vater Vor- und Zuname Mutter Unversorgte Geschwister des Stipendienwerbers Name Geburtsdatum Schultyp bzw. Studienrichtung Stipendienüberweisung an ACHTUNG: Bankdaten müssen vollständig angegeben sein! (IBAN & BIC) Geldinstitut IBAN BIC Einkommens- und Vermögensverhältnisse Stipendienwerber (eigenes Einkommen oder sonstige Einkünfte) des Vaters (monatliches Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit brutto) der Mutter (monatliches Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit brutto) des sonstigen Unterhaltspflichtigen monatliches Einkommen aus selbständiger Arbeit oder Vermögen (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe, Verpachtung, Vermietung) Wohnverhältnisse des Stipendienwerbers bei Angehörigen untergebracht Studentenheim etc. monatl. Mietzins ja nein ja nein EUR ....................... Sonstiges Bei welcher anderen Stelle haben Sie für das laufende Schuljahr noch um ein Stipendium angesucht? Haben Sie ein Stipendium erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe (monatlich/jährlich)? Besonders berücksichtigungswürdige Umstände Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Vergabe eines Stipendiums der Daniel und Maria Swarovski-Stiftung gemäß der Satzung der Stiftung erfolgt und auf eine Unterstützung durch die Daniel und Maria Swarovski-Stiftung kein Rechtsanspruch besteht. Die Daniel und Maria Swarovski-Stiftung kann Ihr Stipendienansuchen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ferner bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift die folgenden Punkte: 1. Ich erkläre, dass sämtliche Angaben, die ich gegenüber der Daniel und Maria Swarovski-Stiftung in Zusammenhang mit der Stellung des Förderantrags gemacht habe, richtig und vollständig sind. 2. Ich bestätige, dass ich alle erforderlichen Einwilligungen Dritter (z.B. Vater und Mutter des Antragsstellers) zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingeholt habe sowie ihnen die nachstehende Information zur Datenverarbeitung zur Kenntnis gebracht habe. ....................................................... ......................................................... Ort und Datum Unterschrift Information zur Datenverarbeitung gem. Art 13 DSGVO Kontaktdaten Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Daniel und Maria SwarovskiStiftung und unter den folgenden Kontaktdaten für Sie erreichbar: Daniel und Maria Swarovski-Stiftung Swarovskistraße 30 6112 Wattens E-Mail: [email protected] Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer im obigen Formular und in Ihren beigelegten Unterlagen erfassten personenbezogenen Daten ist Ihr Stipendienansuchen und – im Falle der Zuerkennung – Ihre Inanspruchnahme eines Stipendiums der Daniel und Maria Swarovski-Stiftung. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt soweit es für das Auswahlverfahren und die Abwicklung des Stipendiums notwendig ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder ein berechtigtes Interesse der Daniel und Maria Swarovski-Stiftung besteht (Art 6 Abs 1 lit b, c und f DSGVO). Zwecke der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Auswahl- und Begutachtungsprozesses sowie – im Falle der Zuerkennung – der Abwicklung des Stipendiums, für Dokumentationszwecke sowie zur Erfüllung von unternehmens- und abgabenrechtlichen Pflichten. Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten Wir speichern Ihre personenbezogene Daten, solange dies für die Abwicklung des Stipendiums, für Dokumentationszwecke oder für die Erfüllung von unternehmensund abgabenrechtlichen Pflichten erforderlich bzw. gesetzlich erlaubt ist. Ihre Rechte Sie haben gegenüber dem oben angeführten Verantwortlichen das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person vorliegenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Auch haben Sie die Möglichkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Um diese Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an [email protected]. Weiters besteht die Möglichkeit eine Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde in Österreich Barichgasse 40-42, 1030 Wien) über die gegenständliche Datenverarbeitung zu richten.


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Schulkostenbeihilfe

Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit / Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen.

Online-Formular

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.

Gegenstand

Für die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen, wird pro Kind und Kalenderjahr, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Fördernehmer*innen

Fördernehmer*innen können Personen sein, die für das zu fördernde Kind obsorgeberechtigt sind und mit diesem im selben Haushalt leben.

Weitere Voraussetzungen

Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.Details finden Sie imInformationsblatt zur Einkommensberechnungund in derBerechnungshilfeDer Hauptwohnsitz des*der Fördernehmer*in muss sich in Tirol befinden.Der*die Fördernehmer*in oder eine andere im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind lebende Person muss die Familienbeihilfe für dieses Kind beziehen.Förderungen werden für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen.Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt:

€200,00 unterhalb der Einkommensgrenze „I“€150,00 zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“

Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr einmal gewährt.

Einreichfrist für Förderanträge

Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen.

Auszahlung des Förderbetrages

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.

Richtlinien zum Downloaden

Rahmenrichtlinie GenerationenförderungRichtlinie Schulkostenbeihilfe - gültig bis 31.12.2023Richtlinie Schulkostenbeihilfe - gültig ab 01.01.2024Online-Formular

Online-Beantragung - Handbücher/Ausfüllhilfen

Handbuch ArabischHandbuch Bosnisch/Kroatisch/SerbischHandbuch DeutschHandbuch EnglischHandbuch FarsiHandbuch Türkisch

Information/Kontakt

Sachbearbeiterin für die Buchstaben: A - C

Sonja Berndt-Merkl

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiterin für die Buchstaben: D - F

Barbara Gollner

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiter für den Buchstaben: G

Stefan Nagl

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiterin für den Buchstaben: H

Nadine Spildenner

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiterin für die Buchstaben: I - L

Maria Grubhofer

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiterin für die Buchstaben: M - O

Marion Schatz

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiterin für die Buchstaben: P - R

Barbara Geisler

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiterin für die Buchstaben: S - U

Marlene Stockhauser

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

Sachbearbeiterin für die Buchstaben: V - Z

Sandra Pirchner

AdresseMeinhardstraße 16, 6020 InnsbruckTelefon+43 512 508 [email protected]

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Std. Preis 4 Std. Preis 8 Std. Preis Pritsche 25,00 € 99,50 € 198,00 € Anhänger 5,00 € 19,50 € 38,00 € Motormäher Aebi CC66 18PS 33,50 € 133,50 € 266,00 € dazu: Mulcher 18,50 € 73,50 € 146,00 € Besen 14,00 € 55,50 € 110,00 € Schneefräse 18,50 € 73,50 € 146,00 € Pflug 11,00 € 43,50 € 86,00 € Freischneider Gross 8,00 € 31,50 € 62,00 € Freischneider Klein 6,00 € 23,50 € 46,00 € Heublaser 7,50 € 29,50 € 58,00 € Motorsäge 8,50 € 33,50 € 66,00 € Schremmhammer (Hitachi) 9,00 € 35,50 € 70,00 € Bohrhammer Gross (Hilti TE 55) 6,00 € 23,50 € 46,00 € Bohrhammer Klein (Milwaukee) 3,50 € 13,50 € 26,00 € Heckenschere 4,00 € 15,50 € 30,00 € Rasenmäher 6,00 € 23,50 € 46,00 € Akku Heckenschere, Hochentaster Trimmer 4,00 € 15,50 € 30,00 € Niviliergerät 3,00 € 11,50 € 22,00 € E-Kettensäge 6,00 € 23,50 € 46,00 € Handkreissäge 3,00 € 11,50 € 22,00 € Kappsäge 8,00 € 31,50 € 62,00 € Stichsäge 2,00 € 7,50 € 14,00 € Winkelschleifer Gross 3,00 € 11,50 € 22,00 € Winkelschleifer Klein 2,50 € 9,50 € 18,00 € Akkuwinkelschleifer 3,00 € 11,50 € 22,00 € Bohrmaschiene 2,00 € 7,50 € 14,00 € E-Handhobel 3,00 € 11,50 € 22,00 € Akkuschrauber Gross (Milwaukee) 2,50 € 9,50 € 18,00 € Akkuschrauber Klein (Milwaukee) 2,00 € 7,50 € 14,00 € Akkuschlagschrauber (Milwaukee) 2,50 € 9,50 € 18,00 € Nass-Sauger 5,00 € 19,50 € 38,00 € Schmutzwasserpumpe (220 V) 4,50 € 17,50 € 34,00 € Metallsuchgerät 3,50 € 13,50 € 26,00 € Elektrodenschweissgerät (Fronius) 5,50 € 21,50 € 42,00 € Teppichputzmaschiene 2,50 € 9,50 € 18,00 € Bodenputzmaschiene 8,00 € 31,50 € 62,00 € Dampfstrahler 5,00 € 19,50 € 38,00 € Rüttelplatte 7,50 € 29,50 € 58,00 € Stampfer 1,50 € 5,50 € 10,00 € Trennschleifer (Stihl) 9,50 € 37,50 € 74,00 € Preis/m Fugenschneider (Stihl) 3,50 € m³ Preis Splitt 37,00 € Transport 12,00 € Reperaturasphalt 25kg 28,00 € GERÄTE ZUM VERLEIHEN


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50 % der Kosten sparen.

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Vermissen Sie den vertrauten morgendlichen Duft, weil Ihre Kaffeemaschine den Geist aufgegeben hat? Schauen Sie in traurige Kinderaugen, weil das liebste Spielzeug nicht mehr leuchtet und hupt?


Geben Sie nicht auf und Ihren Elektrogeräten und Fahrrädern eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher. Und das mehr denn je.

Denn wenn Sie jetzt


defekte Fahrräder oder Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten


wie Toaster, Fernseher & Rasenmäher reparieren lassen, sparen Sie mit dem


Reparaturbonus 50 %

und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur, Service oder Wartung übernimmt das Klimaschutzministerium.

Der


Reparaturbonus


ist eine Förderungsaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur, Service oder Wartung von E-Geräten und Fahrrädern und richtet sich an Privatpersonen. Dafür stehen 130 Mio. Euro aus Mitteln von „NextGenerationEU“ im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans sowie zusätzlich nationale Mittel des Bundes in Höhe von insgesamt 124 Mio. Euro zur Verfügung.

Hier gibt es die wichtigsten Infos auf einen Blick:Informationsblatt downloaden

Ablauf

Reparaturbonus für die Reparatur, Service und Wartung eines Elektro- & Elektronikgeräts oder Fahrrads und/oder eines Kostenvoranschlags, in vier einfachen Schritten:

1.

Auf den Button


„Reparaturbon erstellen“

klicken

2.

Reparaturbon

herunterladen und digital speichern oder ausdrucken

3.

Reparaturbon beim Partnerbetrieb


einlösen

und Rechnungsbetrag bezahlen.

Die Förderungseinreichung erfolgt durch den Partnerbetrieb.

4.

Die


Auszahlung

der Förderung erfolgt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto.

Mit dem Bon-Tracker den Status Ihres Reparaturbons abfragen:

Bon tracken

Reparaturbon erstellen

Button klicken, Daten eingeben und Reparaturbon erhalten!Reparaturbon erstellen

Sie haben einen Reparaturbon, aber keinen passenden Reparaturbetrieb?

Kein Problem. Jetzt


Partnerbetrieb finden

und


Ihren Reparaturbon bei einem der Partnerbetriebe

in ganz Österreich einlösen.

Partnerbetrieb finden

Standort eingeben, Gerät angeben oder Gerätekategorie auswählen und Partnerbetrieb findenOrt (Pflichtfeld)Meinen Standort verwendenUmkreis5km
10km
20km
30km
40km
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100km
Name PartnerbetriebGerätAktuell geöffnetKategorienHaushaltSmartphone, Handy und UhrenGarten und WerkzeugUnterhaltungs­elektronik und SpielzeugKörper, Fitness und GesundheitÜberwachungs- und SicherheitstechnikMusikinstrumente und MusikausrüstungTierbedarf und InsektenschutzComputer- und BürobedarfBaby- und KinderartikelAutozubehörFahrräderPartnerbetrieb finden

Bundesländer-Listen

Hier können Sie alle teilnehmenden Partnerbetriebe für Ihr Bundesland als PDF-Datei herunterladen:Partnerbetriebe Burgenland herunterladenPartnerbetriebe Kärnten herunterladenPartnerbetriebe Niederösterreich herunterladenPartnerbetriebe Oberösterreich herunterladenPartnerbetriebe Salzburg herunterladenPartnerbetriebe Steiermark herunterladenPartnerbetriebe Tirol herunterladenPartnerbetriebe Vorarlberg herunterladenPartnerbetriebe Wien herunterladen

Bitte beachten Sie, dass die Listen der Partnerbetriebe monatlich aktualisiert werden. Deshalb kann es Abweichungen zwischen den Bundesländerlisten und der Partnerbetriebssuche geben. Eine aktuelle Information über die teilnehmenden Partnerbetriebe finden Sie unter "Partnerbetrieb finden".

Gut zu wissen

Alle wichtigen Infos

zum Reparaturbonus

für Sie in der Übersicht

Vom Reparaturbonus für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.Pro E-Gerät oder Fahrrad kann ein Bon für eine Reparatur, Service und Wartung und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur, Service und Wartung und/oder Kostenvoranschlag eines weiteren E-Geräts oder Fahrradsgenutzt werden.Sie können den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind.Die Förderung bekommen Sie für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones, Laptop, TV-Gerät und Bohrmaschine.Die Förderung kann auch fürFahrräder und Fahrradanhänger genutzt werden.Alle förderungsfähigen E-Geräte und Fahrräder finden Sie in der Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Fahrräder. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die E-Geräte und Fahrräder müssen sich in Ihrem Eigentum befinden.

Liste der förderungsfähigen E-Geräte und Fahrräder downloadenInformationsblatt downloaden

Beispiele von nicht förderungsfähigen E-Geräten und Fahrrädern können Sie

hier downloaden

.

Mit dem Reparaturbonus bis zu 50 % der Kosten sparen:

Die Förderungshöhe beträgt pro Bon

50 %

der förderungsfähigen


Brutto-Kosten

. Maximal jedoch


200 Euro für Reparaturen, Service oder Wartung

bzw. maximal


30 Euro für Kostenvoranschläge.

Die Videos zum Reparaturbonus

Repariert statt ausrangiert.

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FAQ

Was Sie noch wissen sollten


Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ändert sich ab dem 16. September 2024?Was ist der Reparaturbonus?Alles in Kürze - Wie komme ich zu meiner Förderung?Kann ich nachträglich eine Förderung für eine bereits durchgeführte Reparatur, Service oder Wartung und/oder Kostenvoranschlag für Fahrräder erhalten?Was ist ein elektronisches oder elektrisches Gerät?Wer kann einen Reparaturbonus beantragen?Welche Daten werden für die Bon-Erstellung benötigt?Welche Daten werden auf dem Reparaturbon angeführt?Wieso erhalte ich eine Fehlermeldung bei der Beantragung des Reparaturbonus?Was ist eine Reparatur, Service oder Wartung?Welche Reparaturen fallen unter den Reparaturbonus?Bei welchen Reparaturen gibt es keine Förderung?Warum steht mein E-Gerät nicht auf der Liste?Wie hoch ist die Förderung?Welche Kosten werden für die Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt?Kann ich mehrere Bons für die Reparatur, Service- oder Wartungsleistung eines E-Geräts oder Fahrrads einlösen?Welche Reparaturen werden bei Fahrrädern und E-Bikes gefördert?Kann ich den Bon für eine Wartung oder ein Service z.B. eines E-Bikes einlösen?Kann ich den Bon auch für Software-Installationen oder Updates einlösen?Kann ich mehrere Kostenvoranschläge bei unterschiedlichen Betrieben für ein E-Gerät oder Fahrrad beantragen?Welchen Betrag zahle ich bei Erhalt der Rechnung?Wie kann ich einen Reparaturbon beantragen?Kann der Reparaturbon nur digital oder auch ausgedruckt eingelöst werden?Kann der Bon für einen Kostenvoranschlag verwendet werden?Wie lange ist ein Bon gültig?Die Reparatur, Service- oder Wartungsleistung meines E-Geräts oder Fahrrads hat länger als 3 Wochen gedauert und mein bereits heruntergeladener Bon ist nun abgelaufen. Was kann ich jetzt tun?Kann ich einen Bon bei jedem beliebigen Reparaturbetrieb einlösen?Wie kann ich einen Partnerbetrieb finden?Kann ich einen Reparaturbon mehrfach einlösen?Kann ich mehrere Bons gleichzeitig beantragen?Mein E-Gerät oder Fahrrad ist versichert oder ich habe noch Ansprüche auf Garantie oder Gewährleistung. Kann ich es trotzdem im Rahmen des Reparaturbonus reparieren lassen?Nach der Durchführung eines Kostenvoranschlags hat sich herausgestellt, dass mein E-Gerät oder Fahrrad irreparabel ist. Wird der Neukauf gefördert?Besteht eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderungen?

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Wenden Sie sich gerne an uns, wir beraten Sie gerne.

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Sie sind ein Betrieb und wollen Partner werden?

Dann dürfen wir Sie auf unsere Seite speziell für Betriebe weiterleiten, wo wir alle wichtigen Informationen für Sie vorbereitet haben.

Für Betriebe

ImpressumDatenschutzerklärungBarrierefreiheitserklärungKontakt


1 Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk Meraner Straße 5 6020 Innsbruck Telefon +43 512 508 3692 oder 3693 Fax +43 512 508 742635 E-Mail: [email protected] ANTRAG Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024 (Tirol Zuschuss 2.0) I. Persönliche Daten der Antragstellerin / des Antragstellers: Vor- und Familienname, Titel: Geburtsdatum: Vers.-Nr.: Straße: PLZ: Ort: Familienstand: ledig verheiratet getrennt lebend geschieden Lebensgemeinschaft eingetr. Partnerschaft verwitwet Telefon: E-Mail: Personen im gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnsitz) (Vor- und Familienname) Geburtsdatum Einkommen Monatl. Nettoeinkommen ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein II. Bankdaten der Antragstellerin / des Antragstellers: Bank: IBAN: AT III. Allfällige Angaben Erwachsenenvertretung: Vor- und Familienname: Straße: PLZ: Ort: Eingangsvermerk: 2 Laut der entsprechenden Richtlinien kann die Förderstelle im Einzelfall oder bei Unvollständigkeit zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern und die Zuschussberechtigung prüfen. Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass die von mir gemachten Angaben richtig und vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. ______________________ ________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers bzw. des gesetzlichen Vertreters IV. Beizuschließen sind in Kopie:  aktuelle monatliche Einkommensnachweise 2024 aller im Haushalt gemeldeten Personen  wird kein eigenes Einkommen bezogen - Mitversicherungsbestätigung  Nachweis über Bezug der Alimente / des Unterhalts  Mindestsicherungsbezieher:in (falls zutreffend bitte ankreuzen) V. Einbringung: Die Einbringung hat über das Online-Formular oder per Post zu erfolgen. Weitere Informationen unter: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss VI. Datenschutz: Konkrete Datenschutzinformationen zur Verarbeitung der Daten des Förderwerbers und anderer natürlicher Personen werden anlässlich der Datenerhebung im Förderungsantrag zur Verfügung gestellt. Der Förderungswerber wird darüber informiert, dass im Zuge der Beantragung und Abwicklung der Förderung, deren Kontrolle (durch die Förderabwicklungsstelle sowie den Rechnungshof und den Landesrechnungshof) und allfälligen Rückforderung personenbezogenen Daten im erforderlichen Ausmaß verarbeitet werden. Weiters werden personenbezogene Daten im erforderlichen Ausmaß veröffentlicht. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im erforderlichen Ausmaß weitergegeben.


Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk Meraner Straße 5 6020 Innsbruck Telefon +43 512 508 3692 oder 3693 Fax +43 512 508 742635 E-Mail: [email protected] FOLGE-ANTRAG Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024 (Tirol Zuschuss 2.0) I. Persönliche Daten des Antragstellers: Vor- und Familienname, Titel: Geschlecht Geburtsdatum: Vers.-Nr.: Straße: PLZ: Ort: Telefon: E-Mail: Anzahl aller Personen im gemeinsamen Haushalt: II. Bankdaten des Antragstellers: Bank: IBAN: AT Bei einer Veränderung der Einkommenssituation oder der Haushaltszusammensetzung gegenüber den Jahren 2022 bzw. 2023, sind entsprechenden Angaben anzuführen und die Einkommensunterlagen zu übermitteln. Nicht als Änderung der Einkommenshöhe zählt die jährliche kollektivvertragliche Einkommenssteigerung und die gesetzliche Einkommenserhöhung. Die Förderstelle kann im Einzelfall zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern und die Zuschussberechtigung prüfen. Nicht wahrheitsgetreue Angaben können zur Rückforderung der Förderung führen und strafrechtlich verfolgt werden. Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass die von mir gemachten Angaben richtig und vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. ______________________ ________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers bzw. des gesetzlichen Vertreters III. Anmerkung: Eingangsvermerk: Aktenzahl:


An das Gemeindeamt Erklärung zur Freizeitwohnsitzabgabe Für das Kalenderjahr _______________ (und Folgejahre) Für die Kalendermonate von bis Dez. (anteilig ab dem Monat der Abgabe der Bau- vollendung lt. TBO 2022 – nur bei Neuerrichtung) Name des/der Abgabenpflichtigen: ______________________________________________ (Vor- und Familienname) Anschrift: ___________________________________________________________________ Der Eigentümer des Grundstückes, auf dem sich der Freizeitwohnsitz befindet, ist Abgabenschuldner (§ 3 Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz – TFLAG). Befindet sich der Freizeitwohnsitz auf fremdem Grund, ist der Eigentümer des Freizeitwohnsitzes, im Fall eines Baurechtes der Bauberechtigte Abgabenschuldner. Wird ein Vertrag, wie z.B. ein Miet- oder Pachtvertrag, zwischen dem Eigentümer und dem Inhaber (z.B. Mieter oder Pächter) über den Freizeitwohnsitz unbefristet oder länger als ein Jahr abgeschlossen, dann ist der Inhaber des Freizeitwohnsitzes und nicht der Eigentümer primär abgabepflichtig. Anschrift des Freizeitwohnsitzes: ____________________________________________________________ Bemessungsgrundlage lt. Verordnung Höhe der Abgabe Nutzfläche m2 Abgabenbetrag EUR bis 30 m2 Nutzfläche EUR mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche EUR mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche EUR mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche EUR mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche EUR mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche EUR mehr als 250 m2 EUR Die Bemessungsgrundlage (Nutzfläche ihres Objektes) ist in die jeweilige Zeile einzutragen und der Abgabenbetrag in der rechten Spalte einzutragen. Die Nutzfläche ist nach den der Baubewilligung bzw. –anzeige und allfälligen Änderungen zugrunde liegenden Unterlagen zu berechnen, außer das tatsächliche Ausmaß weicht um mehr als 3 % davon ab (siehe § 4 Abs. 2 TFLAG). Losgelöst vom Abgabeverfahren ist bei bau- und raumordnungsrechtlichen Fragen betreffend die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes auf den jeweiligen Feststellungsbescheid abzustellen. Datenquelle: 0 Baubescheid 0 Feststellungsbescheid 0 Selbstberechnung (mehr als 3 % Abweichung) (zutreffendes bitte ankreuzen) Der Abgabenschuldner hat die Abgabe jährlich bis 30. April selbst zu berechnen und unter Bekanntgabe der Bemessungsgrundlagen an die Gemeinde zu entrichten. Dieser Abgabe liegt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde vom über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe zugrunde. Diese basiert auf § 4 Abs. 3 des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz – TFLAG, LGBl. Nr. 86/2022. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Grundlagen im Rechtsinformationssystem des Bundes unter RIS - Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz, Tiroler – TFLAG - Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.10.2023 (bka.gv.at). Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Ort/Datum Unterschrift ………………………….. …………………………………………. …………………………………………. Name in Blockbuchstaben


An das Gemeindeamt Erklärung zur Leerstandsabgabe Für das Kalenderjahr ______________ (und Folgejahre) Für die Kalendermonate von bis _________ Name des/der Abgabenpflichtigen: ______________________________________________ (Vor- und Familienname) Anschrift: ___________________________________________________________________ Der Eigentümer des Grundstückes, auf dem sich der Leerstand befindet, ist Abgabenschuldner (§ 8 Tiroler Freizeitwohnsitzund Leerstandsabgabegesetz – TFLAG). Miteigentümer schulden die Abgabe zur ungeteilten Hand; dies gilt nicht im Fall von Wohnungseigentum. Bei Leerstand auf fremdem Grund ist der Eigentümer der leerstehenden Wohnung, im Fall eines Baurechtes der Bauberechtigte Abgabenschuldner. Anschrift des Leerstandes: ____________________________________________________________ I. Selbstbemessung Bemessungsgrundlage lt. Verordnung Höhe der Abgabe (monatlich)* Nutzfläche m2 Anzahl Monate Abgabenbetrag EUR bis 30 m2 Nutzfläche EUR mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche EUR mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche EUR mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche EUR mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche EUR mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche EUR mehr als 250 m2 Nutzfläche EUR Die Nutzfläche des Objektes und die Anzahl der Monate des Leerstandes im Kalenderjahr sind in die Spalten der jeweiligen Zeile einzutragen. Der Abgabenbetrag errechnet sich durch Multiplikation mit der Anzahl der Monate des Leerstandes und ist in die rechte Spalte einzutragen. Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen. Bei der Berechnung der Nutzfläche sind Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, Gänge, Treppen, offene Balkone, Loggien und Terrassen nicht zu berücksichtigen. Die Nutzfläche ist nach den der Baubewilligung bzw. - anzeige und allfälligen Änderungen zugrunde liegenden Unterlagen zu berechnen, es sei denn, das tatsächliche Ausmaß weicht mehr als 3 v.H. ab ( § 9 Abs. 2 TFLAG). Datenquelle: □ Baubescheid □ Selbstberechnung (mehr als 3 % Abweichung) (zutreffendes bitte ankreuzen) Für Gebäude, Wohnungen und sonstige Teile von Gebäuden, die über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand), ist eine Leerstandsabgabe zu erheben. Der Abgabenanspruch entsteht für die ersten sechs Kalendermonate mit Vollendung des sechsten Monats, in dem ein Leerstand besteht und in weiterer Folge mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats, in dem ein Leerstand besteht. Der Abgabenschuldner hat die Abgabe für die im abgelaufenen Kalenderjahr entstandenen Abgabenansprüche bis zum 30. April des Folgejahres selbst zu bemessen und unter Bekanntgabe der Bemessungsgrundlagen an die Gemeinde zu entrichten. *Dieser Abgabe liegt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde vom über die Höhe der Leerstandsabgabe zugrunde. Diese basiert auf § 9 Abs. 3 (Abs. 4 im Falle einer Vorbehaltsgemeinden nach § 14 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996) des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz – TFLAG, LGBl. Nr. 86/2022. II. Erklärung eines Ausnahmetatbestandes nach § 7 TFLAG (Alternativ zur Selbstbemessung) Von der Abgabenpflicht nach § 6 Abs. 1 ausgenommen sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, a) die aus rechtlichen, bautechnischen oder vergleichbaren sonstigen Gründen nicht gebrauchstauglich oder nutzbar sind; b) mit bis zu zwei Wohnungen, in denen der bzw. die Eigentümer des Gebäudes in einer der Wohnungen ihren Hauptwohnsitz hat bzw. haben; c) die für gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder berufliche Zwecke verwendet werden, wie insbesondere Ordinationen, Büros, Kanzleien, Privatzimmervermieter und Geschäftslokale; d) die von den Eigentümern aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr als Hauptwohnsitz verwendet werden können; e) die trotz geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht zum ortsüblichen Mietzins vermietet werden können; f) die betriebstechnisch notwendig sind, Wohnungen im Rahmen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe sowie Dienstund Naturalwohnungen; g) für die ein zeitnaher Eigenbedarf besteht. Es ist keine Abgabe zu entrichten, da ein Ausnahmegrund nach Buchstabe ___ vorliegt. Glaubhaftmachung des erklärten Ausnahmegrundes: ________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________ Das Vorliegen eines allfälligen Ausnahmetatbestandes nach § 7 TFLAG ist glaubhaft zu machen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Grundlagen im Rechtsinformationssystem des Bundes unter RIS - Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz, Tiroler – TFLAG - Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.10.2023 (bka.gv.at). Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Ort/Datum Unterschrift ………………………….. …………………………………………. …………………………………………. Name in Blockbuchstaben